22. Jahrestag des Giftgasanschlags auf Halabja

Anlässlich des 22. Jahrestages des Giftgasangriffs auf die irakische Stadt Halabja vom 16. März 1988 erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die Gräueltaten des irakischen Regimes gegen die Kurden und andere Minderheiten im Nordirak.

Vor kurzem hat das Irakische Spezialgericht den Giftgasanschlag auf Halabja als Genozid verurteilt. Dies ist von grosser Bedeutung für die lokale Bevölkerung, die bis heute unter den Spätfolgen des Massakers leidet. Die GfbV unterstützt mit einem Projektpartner vor Ort die Menschen in der betroffenen Region.

Der Angriff auf Halabja gilt als das grösste Giftgasmassaker an Zivilpersonen seit dem Zweiten Weltkrieg und war Teil des 1987 begonnenen Vernichtungsfeldzuges des Regimes von Saddam Hussein gegen die Kurden sowie weitere Minderheiten wie die Assyrer, Turkmenen und Yeziden im Nordirak. Die sogenannte Anfal-Kampagne – was soviel wie „legitime Beute“ heisst – forderte bis zu ihrem Ende 1988 rund 182‘000 Opfer. Neben Gasangriffen wurden auch Massendeportationen, Vergewaltigungen und Massenerschiessungen als Waffen gegen die zivile Bevölkerung des Nordirak eingesetzt. Am 16. März 1988 erreichte die Vernichtungskampagne einen tragischen Höhepunkt mit dem Angriff auf die Stadt Halabja. Allein dieser Angriff forderte 5‘000 Menschenleben und durch die Folgen starben bisher weitere 10‘000 Menschen. Auch heute leidet die Bevölkerung von Halabja noch unter dem Giftgasangriff. So treten beispielsweise schwere Atemnot, Krebs, Missbildungen bei Neugeborenen, Totgeburten, Haut- und Augenkrankheiten, Unfruchtbarkeit und psychische Krankheiten in den betroffenen Regionen in einem erhöhten Masse auf.
Der Hauptverantwortliche für die Offensive, Ali Hasan al-Madschid („Chemie-Ali“), wurde zum Tode verurteilt und im Januar 2010 hingerichtet. Am 1. März dieses Jahres entschied nun das Irakische Spezialgericht (Iraqi High Criminal Court), der Giftgasanschlag auf Halabja sei als Genozid zu verurteilen. Zuvor hatte das Gericht 2005 den Angriff als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Die Opfer feiern den Entscheid als grossen Erfolg und auch die kurdische Regionalbehörde hat den Entscheid als wichtigen Schritt begrüsst.
Die GfbV Schweiz unterstützt seit Anfang 2008 die im Nordirak tätige Entwicklungsorganisation WADI bei der Umsetzung von vier Selbsthilfe-Projekten in Halabja und Umgebung. Ziel der Projekte ist es, die Opfer des Giftgasangriffs und ihre Angehörigen zu unterstützen und die Zivilgesellschaft zu stärken. Dabei konzentrieren sich die Aktivitäten auf die psychologische Aufarbeitung der Anfal-Offensive durch die Opfer, die Stärkung der Position der Frauen in der Zivilgesellschaft und eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche.
Weitere Information: Gedenkkundgebung am 20. März 2010

Am Samstag, 20. März 2010 von 14.00-15.30 Uhr organisiert das Schweizer Komitee von Kurdocide Watch (CHAK) mit Unterstützung der GfbV auf dem Helvetia-Platz in Bern eine Gedenkkundgebung anlässlich des 22. Jahrestages des Giftgasangriffs auf Halabja. MedienvertreterInnen und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.

Kein Geld für Kriegstreiber!

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA verurteilt den Entscheid von VBS und EDA scharf, die NATO in ihrem Afghanistan-Einsatz finanziell zu unterstützen. Die in Afghanistan kämpfenden NATO-Länder bekräftigen in London zurzeit erneut ihre militärische Offensiv-Strategie. GSoA-Sekretär Patrick Angele stellt fest: „Mit diesem Geld würde die Schweiz den NATO-Krieg unterstützen. Das ist ein Skandal.“

Auch wenn das Geld für Medizinische Hilfe für die afghanische Armee bestimmt sein soll ist es verfehlt, den War on Terror zu unterstützen, den die NATO in Afghanistan führt. Es gibt genügend ZivilistInnen, die medizinische Hilfe benötigen und nicht erhalten. Die afghanische Bevölkerung leidet seit Jahren unter dem Krieg, der von den Industrienationen zur Durchsetzung ihrer geopolitischen Interessen geführt wird. Statt diese zerstörerische Politik mit einem Solidaritätsakt gegenüber der NATO zu unterstützen, sollte die Schweiz sich besser mit der Zivilbevölkerung solidarisieren und ihre finanziellen Mittel in Projekte zum Aufbau der Zivilgesellschaft fliessen lassen. Die GSoA fordert eine sofortige Sistierung des Kredits und eine Umlagerung in zivile Hilfeleistungen. Nationalrat und GSoA-Vorstand Josef Lang wird die Frage am nächsten Montag in der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) zur Sprache bringen. „Mit  ihrer finanziellen Beteiligung am Afghanistan-Krieg der NATO vergibt sich die Schweiz die Chance, eine friedensstiftende Rolle zu spielen. Dies kann nur ein Land, das mit keiner Kriegspartei verbunden ist.“