Offenbar ist sich die Befürworterseite des Wegweisungsartikels nicht einig, gegen wen der Artikel schliesslich angewendet werden soll. Während die Motionäre damals von einer Handhabe gegen Hooligans, gewaltbereite Demonstranten, Jugendliche oder Randständige sprachen, konnte Frau Schärli an der letzten Podiumsdiskussion des Bündnis „Luzern für Alle“ eigentlich nur noch Hooligans als mögliche Betroffene des Wegweisungsartikels nennen. So erstaunt es auch nicht, dass in der offiziellen Botschaft des Regierungsrates zur Abstimmung keine klaren Wegweisungsgründe genannt werden. Empörend sind jedoch die Falschinformationen, mit denen die Bevölkerung vom Wegweisungsartikel überzeugt werden soll. Auch wenn die Abstimmungsbroschüre mit ihren düsteren Bildern suggerieren soll, dass das Bundesgericht den Artikel sogar unterstützt, haben sich die Richter explizit gegen einzelne in der Botschaft genannte Gründe ausgesprochen.
Konkrete Fehlinformationen:
Obwohl der Regierungsrat betont, dass die Verfassungsmässigkeit des Wegweisungsartikels mehrfach vom Bundesgericht bestätigt worden sei, führen sie Gründe für eine Wegweisung auf, welche gerade vom Bundesgericht als nicht verfassungskonform beurteilt wurden. Der Regierungsrat schreibt auf Seite 9: „Ein Wegweisungsgrund könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn sich Jugendliche an einem Ort versammeln, an dem es bei ähnlichen Treffen in der Vergangenheit zu Pöbeleien, Schlägereien oder Vandalismus kam oder viel Abfall hinterlassen wurde.“ Genau dieses Beispiel reicht jedoch laut Bundesgericht nicht für einen begründeten Verdacht.
Weiter führt der Regierungsrat als zweiten Grund für Wegweisungen auf, dass auf den Artikel zurückgegriffen werden kann, „wenn alkoholisierte Personen anderen Personen den Weg versperren und diese damit zwingen, einen Umweg zu machen.“ In Wahrheit jedoch beschreibt diese Situation Straftatbestände, gegen den die Polizei bereits heute die nötigen Gesetze besitzt. Beispielsweise Trunkenheit oder Nötigung könnten in diesem Fall angewendet werden. Somit erübrigt sich auch dieser Grund.
Als letzten Grund für den Wegweisungsartikel wird die Verletzung des Pietätgefühls genannt. Dieser Wegweisungsgrund soll laut Botschaft dazu dienen, ungebührliches Verhalten auf dem Friedhof zu verhindern. Allerdings besteht beispielsweise in der Friedhofsverordnung der Stadt Luzern bereits die Möglichkeit, Personen aufgrund dieses Verhaltens wegzuweisen.
Bewusste Irreführung
Das Bündnis „Luzern für Alle“ sieht in dieser Informationspolitik des Kantons eine klare Absicht, wie der Pressesprecher Oliver Renggli mitteilt: „Die wirkliche Absicht der BefürworterInnen liegt nicht darin, dass konkrete Probleme angegangen werden sollen, sondern dass der Polizei ein neues Mittel gegeben wird, gegen unliebsame Personen oder Personengruppen vorzugehen.“ Können Menschen nur aufgrund eines Verdachts weggewiesen werden, lässt dies den Interpretationsspielraum der Polizei
enorm weit offen. Treffen kann es somit Randständige genauso wie Jugendliche, Fussballfans genauso wie Drogensüchtige. Oliver Renggli weiter: „Was also der Wegweisungsartikel in erster Linie darstellt, ist eine Massnahme, die versucht, mit Repression gegen Menschen vorzugehen, die nicht in das Durchschnittsbild unserer Gesellschaft passen.“
Stimmrechtsbeschwerde immer noch hängig
Mit allen möglichen Mitteln – ausser mit guten Argumenten – wird versucht, in dieser Abstimmung die Bevölkerung hinter den Artikel zu stellen. So wird in der Abstimmungsbotschaft suggeriert, dass das Bundesgericht hinter dem Artikel stehe. Dieses jedoch befasst sich im Moment immer noch mit der Stimmrechtsbeschwerde zur Verletzung der Einheit der Materie. Das Bündnis „Luzern für Alle“ hat gegen die unverständliche Vermischung von Wegweisungsartikel und Übertretungsstrafgesetz Beschwerde eingereicht. Noch immer ist der Entscheid des Bundesgerichtes hängig. „Mit dieser Päcklipolitik wird versucht, ein umstrittenes Gesetz mithilfe von weniger umstrittenen Gesetzen durchzuboxen,“ sagt Oliver Renggli. „Auch hier wird die Bevölkerung getäuscht.“
Bündnis Luzern Für Alle – Wegweisung ist Willkür!