Genf zieht nach

Auch in Genf soll ein neues Polizeigesetz in Kraft treten. Die PdA Genf hat das Referendum gegen die grundrechtswidrige Vorlage ergriffen.

So wie schon in anderen Schweizer Städte sieht es massive Verschärfungen und Einschränkungen der persönlichen Rechte vor. So soll auch in der Calvinstadt ein Wegweisungsartikel eingeführt werden. Die Genfer PdA hat das Referendum ergriffen und muss nun in 30 Tagen 7 000 Unterschriften sammeln. «Wir haben alle politischen Kräfte eingeladen, an diesem wichtigen Kampf teilzunehmen», erklärt Jean-Luc Ardite, Präsident der PdA. «Es kann nicht sein, dass solche massive Verschärfungen einfach hingenommen werden.» Schon alleine das Sammeln der Unterschriften in so kurzer Zeit ist eine Herausforderung. Der Abstimmungskampf wird dann noch schwieriger werden. «Die Alternative wäre aber Schweigen», sagt eine Genfer GenossIn, «und das wäre der sichere Tod!»

Menschen und Abfall in einem Topf!

Mit Enttäuschung nimmt das Bündnis «Luzern Für Alle» Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil bezüglich der Abstimmungsvorlage zum Wegweisungsartikel, wildem Plakatieren und Littering. «Wenn das Wegweisen von Menschen und die Beseitigung von Abfall auf die gleiche Stufe gestellt werden, zeigt das den wahren Geist des Wegweisungsartikels, welcher von uns bekämpft wird», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Das Bündnis «Luzern Für Alle» bleibt der Ansicht: Mit der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit einer Litteringvorlage und dem Verbot des Wildplakatierens, schränkte die Luzerner Regierung die freie Meinungsäusserung bei der Luzerner Stimmbevölkerung ein. Dies zeigt sich insbesondere bei den unterschiedlichen Begründungen der SVP, Grünen und SPOrtsparteien, welche die NeinParole für den 8. Februar gefasst haben. Gegen eine solche undemokratische PäckliPolitik wehrte sich das Bündnis «Luzern für alle» mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Randständige und Abfall

Das oberste Gericht hat nun entschieden, dass die Einheit der Materie der Vorlage nicht verletzt sei. Somit ist der Kampf gegen unbefugtes Plakatieren und Abfallberge, inhaltlich mit dem Kampf gegen Randständige auf öffentlichen Plätzen zu vergleichen. Das urteil lässt sich nur auf eine Art interpretieren: Die Touristen stören sich nicht nur an herumliegendem Abfall sondern auch an nicht der Norm entsprechenden Menschen – beides soll mit der Abstimmungsvorlage vom 8. Februar bekämpft werden. «Diese Intoleranz ist ein Armutszeugnis für den Kanton Luzern und unsere liberale Gesellschaft», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Kleiner Erfolg der Beschwerde

Das Bündnis «Luzern für Alle» erachtet die Verknüpfung der beiden Vorlagen trotz Bundesgerichtsentscheid als undemokratisches Taktierspiel der Regierung. Das lässt sich auch daraus schliessen, dass der ursprüngliche amtliche Titel «Änderung des Übertretungsstrafgesetzes» zwischenzeitlich abgeändert wurde. Hier kam die Justitzdirekion einer Forderung in der Beschwerde vorbeugend nach. Der neue Titel, welcher auch in der Abstimmungsbroschüre steht, lautet «Änderung Übertretungsstrafgesetz und Kantonspolizeigesetz betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren» und weist somit zumindest darauf hin, dass hier mehrere unterschiedliche Dinge behandelt werden.

Wegweisungen nur gegen Hooligans?

Unter Umgehung des Parlaments spricht Justizdirektorin Yvonne Schärli neuerdings nur noch vom Kampf gegen Hooligans, für welchen der Wegweisungsartikel nötig sei. Der Wegweisungsartikel soll nicht gegen Randständige angewendet werden, sondern gegen Hooligans, so Schärli an einer Podiumsdiskussion. Es ist fraglich, ob das Bundesgericht auch mit dieser Argumentation einverstanden gewesen wäre, zumal mit dem sogenannten «HooliganKonkordat» eine weitere Abstimmung zu genau dieser Problematik ansteht. Diese Unstimmigkeiten weisen jedoch erneut auf die Problematiken des Artikels hin: Wen den Wegweisungsartikel genau treffen wird, bleibt umstritten, da der Gesetzestext die Kriterien der Anwendung der Polizei überlässt.

Mit Kanonen gegen Spatzen

Ein weiteres Mal macht ein Berner Polizeieinsatz von sich reden: Einige Dutzend friedlich Demonstrierende – unter ihnen auch Kinder – werden am 27.1.09 von der Polizei am Rande Bundesplatzeseingekesselt, mit Wegweisungen bedacht und vertrieben; mehrere werden gar festgenommen. Eine dringliche Interpellation von Rolf Zbinden (PdA) an den Gemeinderat von Bern.

Die Bilder verbreiten sich über die Fernsehkanäle, tags darauf über die Printmedien – und viele Menschen greifen sich an den Kopf: Ist das die Art, wie in Bern mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung umgegangen wird?

Von den lächelnden Herren im Bundeshaus war auf diese Frage sicher keine Antwort zu erwarten. Aber auch der Berner Sicherheitsdirektor bleibt eine Erklärung für den unverhältnismässigen Polizeieinsatz und die polizeiliche Okkupation der Innenstadt schuldig. Seine Interpretation von Gastfreundschaft, die er den Medien gegenüber zum Besten gibt, mutet – je nach Sichtweise – hilflos oder zynisch an.

Nach diesem neuen Fall der Verletzung des demokratischen Grundrechts auf freie Meinungsäusserung will die PdA Bern vom Gemeinderat wissen:

1. welchen Einfluss er noch auf den Einsatz polizeilicher Kräfte und Mittel auf dem Gebiet der Gemeinde Bern hat;

2. warum ein Sicherheitsdirektor, der offensichtlich nicht mehr Herr der Lage ist, dann in solchen Situationen noch in offizieller Funktion auftritt;

3. was der Gemeinderat aus der Polizeiaktion vom 27.1.09 – welche nicht nur als  image-schädigend, sondern auch als demokratiefeindlich empfunden werden muss für Konsequenzen
zu ziehen gedenkt.

Begründung der Dringlichkeit:

Der erste „Ernstfall“ für den neuen Sicherheitsdirektor verlangt nach einer raschen Klärung der Positionen, die der Gemeinderat gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäusserung einnimmt.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 29.01.09

Gravierende Fehlinformationen

Offenbar ist sich die Befürworterseite des Wegweisungsartikels nicht einig, gegen wen der Artikel schliesslich angewendet werden soll. Während die Motionäre damals von einer Handhabe gegen Hooligans, gewaltbereite Demonstranten, Jugendliche oder Randständige sprachen, konnte Frau Schärli an der letzten Podiumsdiskussion des Bündnis „Luzern für Alle“ eigentlich nur noch Hooligans als mögliche Betroffene des Wegweisungsartikels nennen. So erstaunt es auch nicht, dass in der offiziellen Botschaft des Regierungsrates zur Abstimmung keine klaren Wegweisungsgründe genannt werden. Empörend sind jedoch die Falschinformationen, mit denen die Bevölkerung vom Wegweisungsartikel überzeugt werden soll. Auch wenn die Abstimmungsbroschüre mit ihren düsteren Bildern suggerieren soll, dass das Bundesgericht den Artikel sogar unterstützt, haben sich die Richter explizit gegen einzelne in der Botschaft genannte Gründe ausgesprochen.

Konkrete Fehlinformationen:

Obwohl der Regierungsrat betont, dass die Verfassungsmässigkeit des Wegweisungsartikels mehrfach vom Bundesgericht bestätigt worden sei, führen sie Gründe für eine Wegweisung auf, welche gerade vom Bundesgericht als nicht verfassungskonform beurteilt wurden. Der Regierungsrat schreibt auf Seite 9: „Ein Wegweisungsgrund könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn sich Jugendliche an einem Ort versammeln, an dem es bei ähnlichen Treffen in der Vergangenheit zu Pöbeleien, Schlägereien oder Vandalismus kam oder viel Abfall hinterlassen wurde.“ Genau dieses Beispiel reicht jedoch laut Bundesgericht nicht für einen begründeten Verdacht.

Weiter führt der Regierungsrat als zweiten Grund für Wegweisungen auf, dass auf den Artikel zurückgegriffen werden kann, „wenn alkoholisierte Personen anderen Personen den Weg versperren und diese damit zwingen, einen Umweg zu machen.“ In Wahrheit jedoch beschreibt diese Situation Straftatbestände, gegen den die Polizei bereits heute die nötigen Gesetze besitzt. Beispielsweise Trunkenheit oder Nötigung könnten in diesem Fall angewendet werden. Somit erübrigt sich auch dieser Grund.

Als letzten Grund für den Wegweisungsartikel wird die Verletzung des Pietätgefühls genannt. Dieser Wegweisungsgrund soll laut Botschaft dazu dienen, ungebührliches Verhalten auf dem Friedhof zu verhindern. Allerdings besteht beispielsweise in der Friedhofsverordnung der Stadt Luzern bereits die Möglichkeit, Personen aufgrund dieses Verhaltens wegzuweisen.

Bewusste Irreführung

Das Bündnis „Luzern für Alle“ sieht in dieser Informationspolitik des Kantons eine klare Absicht, wie der Pressesprecher Oliver Renggli mitteilt: „Die wirkliche Absicht der BefürworterInnen liegt nicht darin, dass konkrete Probleme angegangen werden sollen, sondern dass der Polizei ein neues Mittel gegeben wird, gegen unliebsame Personen oder Personengruppen vorzugehen.“ Können Menschen nur aufgrund eines Verdachts weggewiesen werden, lässt dies den Interpretationsspielraum der Polizei

enorm weit offen. Treffen kann es somit Randständige genauso wie Jugendliche, Fussballfans genauso wie Drogensüchtige. Oliver Renggli weiter: „Was also der Wegweisungsartikel in erster Linie darstellt, ist eine Massnahme, die versucht, mit Repression gegen Menschen vorzugehen, die nicht in das Durchschnittsbild unserer Gesellschaft passen.“

Stimmrechtsbeschwerde immer noch hängig

Mit allen möglichen Mitteln – ausser mit guten Argumenten – wird versucht, in dieser Abstimmung die Bevölkerung hinter den Artikel zu stellen. So wird in der Abstimmungsbotschaft suggeriert, dass das Bundesgericht hinter dem Artikel stehe. Dieses jedoch befasst sich im Moment immer noch mit der Stimmrechtsbeschwerde zur Verletzung der Einheit der Materie. Das Bündnis „Luzern für Alle“ hat gegen die unverständliche Vermischung von Wegweisungsartikel und Übertretungsstrafgesetz Beschwerde eingereicht. Noch immer ist der Entscheid des Bundesgerichtes hängig. „Mit dieser Päcklipolitik wird versucht, ein umstrittenes Gesetz mithilfe von weniger umstrittenen Gesetzen durchzuboxen,“ sagt Oliver Renggli. „Auch hier wird die Bevölkerung getäuscht.“

Bündnis Luzern Für Alle – Wegweisung ist Willkür!

Luzern: Abschluss des Aktionsmonats gegen Ausgrenzung

Vor rund einem Monat hat das «Komitee für eine Stadt ohne Ausgrenzung» zu einem Aktionsmonat aufgerufen. In zahlreichen Aktionen wurde die diskriminierende Sicherheitspolitik von Stadt und Kanton Luzern und der intolerante Umgang mit sogenannten Randgruppen thematisiert. Diesen Samstag endet der Aktionsmonat mit einer grossen Abschlusskundgebung.

Mit dem Aufruf hat das Komitee auf die massiv zunehmenden Angriffe auf Personen und Einrichtungen mit alternativen oder sozialen Zielen und Lebensvorstellungen aufmerksam gemacht. Die selben Gruppen, die von der Politik kriminalisiert werden, wurden jüngst Opfer von teils lebensgefährlichen Angriffen: Luzerner PolitikerInnen wollen Menschen mit Videoüberwachung, Wegweisungsartikel oder Strassenmusikverbot aus der Stadt vertreiben. Alternative Kulturhäuser werden geschlossen, die KulturaktivistInnen auf der Strasse umzingelt, teilweise brutal festgenommen und eine ganze Nacht lang eingesperrt. Freiräume wie Wagenplätze oder besetzte Häuser werden vertrieben beziehungsweise geräumt. Die restriktive Praxis des
Luzerner Amtes für Migration macht auch vor der Ausschaffung irakischer Flüchtlinge in ein Bürgerkriegsgebiet nicht halt…
Dass in diesem Klima sogenannt randständige Menschen in lebensbedrohlicher Art mit Sprengkörpern angegriffen wurden, erstaunt nicht einmal mehr die PolitikerInnen. Statt endlich zu handeln werden die Taten und der Stand der Ermittlungen von Medien und Politik quasi totgeschwiegen und die menschenverachtende Politik weitergetrieben. Dem wirkt(e) der Aktionsmonat entgegen.

Der Aktionsmonat endet diesen Samstag, 13.12.2008, mit einer grossen Abschlusskundgebung. Diese startet um 14.30 Uhr beim Theaterplatz und endet nach einem Umzug durch die Stadt auf dem Luzerner Bahnhofsplatz. Neben Reden wird es Essen, Musik und weitere Aktionen geben.

Quelle: Aktion Freiraum (www.aktionfreiraum.ch)