Spanien: Militär gegen streikende ArbeiterInnen!

Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba teilte mit, dass die Fluglotsen nun zwangsverpflichtet werden und dem Militärrecht unterstellt sind. Spanien scheint vor einem Krieg zu stehen. Ohnehin wird sich die Lage erst in einigen Tagen normalisieren. Insgesamt zehn Fluglinien haben in Madrid alle Flüge für den Samstag gestrichen.

Die Hintergründe

Was die Regierung als wilden Streik bezeichnet, sieht nur auf den ersten Blick so aus. Hintergrund ist, dass die Regierung im Frühjahr per Dekret die Arbeitsbeziehung einseitig regeln wollte. So sollten die Arbeitszeiten der Beschäftigten der staatlichen Flughafenbetreibergesellschaft (AENA) von 1200 auf mehr als 1700 Stunden  pro Jahr heraufgesetzt und die Ruhephasen gekürzt werden. Doch angesichts  des für August angekündigten Streiks der Fluglotsen, für den sich 98 Prozent ausgesprochen hatte, kehrten AENA und die Regierung dann doch wieder an den Verhandlungstisch zurück, um einen Streik mitten im Urlaubssommer abzuwenden.
Die Abmachungen, die zur Aussetzung des geplanten Streiks im August führten, wurden aber von der Regierung nicht eingehalten, weshalb sich der Konflikt im Herbst wieder zugespitzt hat. Die 47 zusätzlichen Stellen, die den Lotsen am 13. August zugesichert wurden, sind nie besetzt worden. Die Lotsen brachen deshalb weitere Verhandlungen im Oktober ab und warfen AENA «Nachlässigkeit, Ineffizienz und Unwirksamkeit» vor. Nun stellt sich die Lage nach Angabe der Lotsen so dar, dass sie ihre Maximalarbeitszeit für dieses Jahr längst überschritten haben. Nach ihren Arbeitsverträgen müssten sie daher in diesem Jahr gar nicht mehr arbeiten. Daher sprechen die Lotsen nicht von einem Streik!

In dieser ganzen Auseinandersetzung zeigte sich früh der autokratische Zug einer Regierung, die mit den Problemen im Land ganz offensichtlich völlig überfordert ist. Inzwischen tanzt sie vollständig nach der Pfeife der Unternehmer und den Finanzmärkten

Wende in Deisswil?

Die Belegschaft hat an einer Betriebsversammlung die neu entstandene Situation analysiert und ihre nächsten Schritte beschlossen. Die 253 von der Schliessung der Karton Deisswil AG bedrohten Beschäftigten haben an der Betriebsversammlung zwei zentrale Forderungen beschlossen:
Erstens fordern sie von den neuen Besitzern ein Job-Angebot für alle bisher Beschäftigten im Rahmen der bisherigen Löhne und des bestehenden Firmen-GAV.

  • Zweitens verlangen sie den Abschluss eines guten Sozialplans. Mit dem Sozialplan sollen auf absehbare Zeit hinaus die Begleitmassnahmen für diejenigen Beschäftigten festgelegt werden, für welche sich trotz allen Bemühungen allenfalls keine langfristige Arbeitsstelle innerhalb des neuen Industrie- bzw. Gewerbeparks in Deisswil ergibt.
  • Die Belegschaft hat die Gewerkschaft Unia mandatiert, mit der Investorengruppe Verhandlungen in diesem Sinne abzuschliessen, um den Weg für die neuen Besitzer frei zu machen und die bestehende Betriebsblockade aufheben zu können. Die Beschäftigten begrüssen die Absicht der neuen Besitzer, die Arbeitsplätze am Standort Deisswil zu erhalten und erwartet nun, dass die Verhandlungen möglichst rasch abgeschlossen werden.

Die Investorengruppe beabsichtigt, die Öffentlichkeit am Freitag über ihre genauen Pläne zu informieren. Unia-Verhandlungsleiter Corrado Pardini erwartet, dass bis zu diesem Zeitpunkt die nötigen Eckwerte im Sinne des Verhandlungsmandates unterzeichnet sind.

Quelle: unia.ch

Streik bei der Barbey SA geht weiter

Eine Wiederaufnahme der Arbeit kommt für sie nur in Frage, wenn die Geschäftsleitung effektiven Massnahmen zur Abschaffung der bestehenden Missstände bei Barbey zustimmt.

Unterstützt von der Gewerkschaft Unia sind. Sie fordern Verhandlungen zu folgenden Punkten:

– Abrechnung und Auszahlung aller geleisteten Arbeitsstunden.

– Eine Lohnerhöhung um 100 Franken für alle, um die Stunden- bzw. Lohnausfälle während der vergangenen zwei Jahre zu kompensieren.

– Annulation der aufgelaufenen «Minusstunden».

Die Beschäftigten wollen ihren Streik weiterführen, so lange das Management keine dieser Forderungen akzeptiert. Die Missstände bei Barbey sind notorisch und geben der Belegschaft seit langem Grund zur Klage: Arbeitsstunden werden nicht richtig erfasst, Überstunden nicht ausbezahlt und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes missachtet. Dazu kommen Repressalien gegen gewerkschaftlich organisierte Angestellte.

Im Auftrag der Belegschaft forderte die Unia am 11. Mai eine Aussprache mit der Geschäftsleitung – vergeblich. Erst gestern nach Ausbruch des Streiks akzeptierte die Direktion eine Aussprache mit einer Delegation der Belegschaft und der Gewerkschaft Unia. Trotz intensiver Verhandlungen lehnt das Management aber weiterhin eine materielle Lösung der bestehenden Probleme ab

Massive Diskriminierung für Kosovaren

In der Schweiz leben 170 000 Menschen aus dem Kosovo. Viele von ihnen arbeiten im Baugewerbe und in anderen Berufen, wo das Risiko, sich bei der Arbeit schwer zu verletzen, besonders hoch ist. Ohne Verhandlungen und ohne Voranmeldung hat nun der Bundesrat beschlossen, das Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo nicht mehr zu erneuern und es per 1. April 2010 auslaufen zu lassen.


Soziale Härte

Die Kündigung des Abkommens bedeutet, dass diese Arbeitnehmenden nur noch in der Schweiz eine IV-Rente beziehen können. Wer zum Beispiel infolge eines Arbeitsunfalles eine körperliche oder geistige Behinderung erleidet, verwirkt seinen Rentenanspruch, wenn er zu seiner Familie im Kosovo zurückkehrt. Als Nicht-EU-Bürger müssen Kosovaren aber auch damit rechnen, dass ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz im Falle eines solchen Unfalls nicht erneuert wird, weil die Rente nicht für die Deckung der Lebenskosten in der Schweiz ausreicht. Sie müssten dann die Schweiz verlassen und könnten keine Rente mehr beziehen. Das Sozialversicherungsabkommen regelt auch die Auszahlung von Kinderzulagen für Kinder im Ausland. Kinderzulagen für Kinder, die im Kosovo leben, würden damit ebenfalls nicht mehr ausbezahlt.

Der Bundesrat hält hierzu fest, dass die Betroffenen ihre einbezahlten AHV-Beiträge bei Ausreise zurückverlangen können. Gemäss Hilmi Gashi von der Gewerkschaft Unia ist das kein ausreichender Ersatz: «Was kriegt denn ein Vierzigjähriger, der einen Unfall hatte? Was konnte er sich in fünfzehn, zwanzig Jahren seines Arbeitslebens auf seinem AHV-Konto ersparen? Selbst wenn man das Geld aus der Pensionskasse hinzunimmt, kommt man auf einen mickrigen Betrag.» Für Gashi wird so das Prinzip der Sozialversicherungen untergraben: Alle Leute, die in der Schweiz in eine Sozialversicherung einzahlen, sollten die gleichen Rechte haben – egal, ob sie später in der Schweiz leben oder im Kosovo. Alles andere sei Diskriminierung.

Der Bundesrat begründet seinen Entscheid mit der Schwierigkeit, die Gesundheitssituation von im Kosovo lebenden Rentenbezügern im Ausland zu überprüfen. Angeblich wurden im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung tätige Sozialdetektive im Kosovo bedroht, als sie – ohne Wissen der kosovarischen Regierung – die Lebensumstände der 300 dort lebenden Menschen mit Schweizer IV-Rente abklären wollten. Erstaunlicherweise liegt dem kosovarischen Innenministerium jedoch keine einzige Anzeige eines Schweizer Sozialdetektivs wegen Bedrohung oder ähnlichem vor.

Kollektivbestrafung

Einzelne Fälle von «Sozialhilfemissbrauch», so sie denn überhaupt bestehen, können keinesfalls eine derartige massive Diskriminierung von Zehntausenden von kosovarischen Arbeitnehmenden, beziehungsweise Prämienzahlern, und ihrer Familien rechtfertigen. Einmal mehr greift der Schweizer Staat zu einer Kollektivbestrafung. – Unnötigerweise, wie Gashi festhält: «Wenn in einigen wenigen Fällen tatsächlich Schweizer Beamte im Kosovo bedroht wurden, hätte die Schweiz auch einfach bei den mutmasslichen Tätern eine Rentenrevision durchführen können.» Nun würden jedoch nicht irgendwelche Betrüger bestraft, sondern künftige Rentnerinnen und Rentner, die noch gar nichts verbrochen haben können. Das bedeute einen harten Einschnitt für viele Leute aus dem Kosovo.

Die Gewerkschaft Unia fordert den Bundesrat deshalb auf, unverzüglich ein neues Sozialversicherungsabkommen mit der kosovarischen Regierung auszuhandeln, das für diese technischen Fragen eine befriedigende Lösung vorsieht und gleichzeitig den Rechtsanspruch der Versicherten unabhängig von ihrem Wohnort respektiert. Bis ein neues Abkommen ausgehandelt und unterschrieben ist, soll das bestehende Abkommen weiter geführt werden, um unnötige Härtefälle zu vermeiden.

Aus dem vorwärts vom 19.Februar 2009

Warnstreik ber der ZUVO

Das Personal der Zuvo hat heute einen esten Warnstreik durchgeführt. Im Raum Zürich haben rund 5’000 Abonnentinnen und Abonnenten ihre Tageszeitung nicht wie gewohnt im Briefkasten vorgefunden. Ein erster Teilerfolg für VerteilerInnen, die sich gegen eine Lohneinbusse von 20 Prozent wehren.

Das Personal der Zuvo hat heute einen ersten, aber zeitlich und örtlich befristeten Warnstreik durchgeführt. Die grosse Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen zeigt, dass die Bereitschaft da ist, den Arbeitskampf zu führen um sich damit endlich Gehör bei der GL Zuvo zu verschaffen. Gegen 5’000 Abonnentinnen und Abonnenten im Raum Zürich haben an diesem Morgen keine Zeitungen im Briefkasten vorgefunden. Der heutige Warnstreik in Zürich war der Auftakt und wir werden zusammen mit den Verträger/innen solange weitermachen, bis die GL Zuvo mit einem echten Verhandlungsangebot an den Tisch kommt. Der Streik hat auch gezeigt, dass das Personal den faulen Kompromiss zwischen der AAV und der GL Zuvo durchschaut hat und nicht bereit ist darauf einzugehen. Ebenfalls werden wir Ihnen die über 15’500 Petitionsunterschriften gegen die Lohnkürzungen zusenden, es zeigt, dass die Kundschaft diese Massnahmen nicht versteht und hat damit ihre Solidarität mit den Verträger/innen bekundet.

Die Branchengewerkschaften comedia und Kommunikation sind auch weiterhin Gesprächsbereit und geben der GL Zuvo eine weitere Frist für Verhandlungen. Das schriftliche Angebot der GL Zuvo muss bis Montag, 31.08.2009, 10.00 Uhr bei uns eintreffen und dann werden wir alle weiteren Aktionen unterbrechen. Wenn die GL Zuvo auch diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, werden wir die nächsten Streikaktionen auslösen. Die Vorarbeiten laufen auf Hochtouren weiter.

SGB fordert besseren Schutz

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat an seiner Pressekonferenz vom 21. Juni die Ausweitung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate gefordert. Dies als eine Massnahme gegen drohende Entlassungen.

«Kurzarbeit ist das geeignete Instrument gegen Schwankungen der Konjunktur», sagte SGB-Präsident und Nationalrat Paul Rechsteiner. So soll die Entschädigung für Kurzarbeit nach bis zu zwei Jahren bezogen werden können. Dringend nötig sind für den SGB Änderungen im Arbeitsrecht.. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Massenentlassungen müssen griffiger gestaltet und dem EU-Niveau angepasst werden.

Ansetzen will der SGB etwa beim Konsultationsverfahren. Angestellte müssten sich im Detail informieren und Experten befragen können, sagte SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi. Auch die Gewerkschaften stärker einbezogen werden. Konsultationen gerieten häufig zur Alibiübung, statt dass das Engagement gefördert werde, Alternativen zum Jobabbau zu suchen. Am Beispiel der UBS schilderte Denise Chervet, Zentralsekretärin des Schweizerischen Bankpersonalverbandes (SBPV), die psychologische Wirkung des Konsultationsverfahrens.

Während dieser Phase sollten keine individuellen Kündigungen ausgesprochen werden, denn das wäre der Beweis, dass «das Unternehmen den Vorschlägen des Personals kein Gewicht» beimesse. Wichtig ist auch, dass Konsultationsverfahren und die Verhandlungen für einen Sozialplan klar getrennt werden. „Sonst riskiert man, dass die Verhandlungen eines guten Sozialplans gegen die Vorschläge für die Erhaltung von Stellen ausgespielt werden“, warnte Kollegin Denise. Weiter will der SGB eine Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen einführen

Weitere Infos sowie alle Beiträge an der PK unter: sgb.ch