Atomausstieg beschlossen

Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrats ist der Atomausstieg der Schweiz auf parlamentarischer Ebene beschlossen. Nun kann der Bundesrat die konkrete Umsetzung vorantreiben. Gleichzeitig ist dieser Entscheid ein klares Signal für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft, auf eine nachhaltige, zukünftige Stromversorgung der Schweiz hinzuwirken.

Der Nationalrat ist in neuer Zusammensetzung der Linie von Bundesrat, Ständerat und dem ehemaligen Plenum im Nationalrat gefolgt und hat die abgeänderten Motionen zum Atomausstieg klar überwiesen. Diese schliessen im Wortlaut Rahmenbewilligungen für neue Atomkraftwerke aus. Der Bundesrat hat jetzt die breite Abstützung, mit der Energiestrategie 2050 die Stromversorgung der Schweiz ohne neue AKW voranzutreiben.

Restrisiko bleibt bestehen
Die Allianz «Nein zu neuen AKW» ist erfreut über diese konsequente Haltung und gratuliert den Nationalrätinnen und Nationalräten zu diesem Entscheid. Dieser schafft klare Rahmenbedingungen für die Schweizer Stromwirtschaft und gibt den Unternehmen Rechts- und Investitionssicherheit, welche es dringend braucht, um die zukünftige, nachhaltige Stromversorgung der Schweiz in die richtigen Bahnen zu lenken

Damit sind die Probleme der Atomkraft allerdings noch nicht vom Tisch. Die laufenden AKW produzieren weiterhin Atommüll, die Endlagerung ist nach wie vor nicht gelöst. Noch bedenklicher ist, dass alte, gefährliche Risikoreaktoren wie das AKW Mühleberg trotz bekannter Mängel immer noch am Netz sind. Solange diese betrieben werden, ist der Atomausstieg nicht geschafft. Politik und Gesellschaft sind weiterhin gefordert, um Ihre Stimme gegen die Atomkraft und für die Energiewende zu erheben.

Die Allianz «Nein zu neuen AKW»
Die Allianz «Nein zu neuen AKW» setzt auf die Zukunft und damit auf die umwelt- und sozialverträgliche Nutzung neuer erneuerbarer Energien und auf Stromeffizienz. Sie setzt sich gegen den Bau neuer AKW und für den raschen Ausstieg in der Schweiz ein.

Quellle und weitergehende Informationen zur Allianz «Nein zu neuen AKW» und zu Risiken und Gefahren der Atomenergie finden Sie auf der Website www.nein-zu-neuen-akw.ch.

Biometrische Ausweise

Das äusserst knappe Abstimmungsresultat muss zwingend in die künftige Gesetzgebung aufgenommen werden. Dies gilt ganz besonders für die neue Datenbank mit biometrischen Daten. Mit 144 zu 41 Stimmen hat der Nationalrat am 24. November 2009 eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Staatspolitischen Kommission gutgeheissen. Diese verlangt zum einen, dass gesetzlich klar und einheitlich geregelt wird, dass weiterhin herkömmliche Identitätskarten ohne Chip ausgestellt werden können. Zum andern soll die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch sein. Weiter soll geprüft werden, ob auf die zentrale Datenbank mit den elektronischen Fingerabdrücken nicht sogar ganz verzichtet werden kann.

Nicht zuletzt der aktuelle Datenklau bei einer CH-Grossbank zeigt deutlich genug auf, wie heikel solche zentrale Datenbanken sind bzw. wie begehrt solche Daten plötzlich sein können.

Für grundrechte.ch ist die sture Haltung der SPK-S inakzeptabel. Der Verein erwartet nun vom Ständerat, dass er sich liberaler zeigt. Indem er der parlamentarischen Initiative entgegen der Empfehlung seiner Kommission zustimmt trägt er dem Umstand Rechnung, dass am 17. Mai 2009 fast die Hälfte der StimmbürgerInnen die Revision des Ausweisgesetzes abgelehnt hat. Sichere biometrische Pässe können problemlos und kostengünstiger ausgestellt werden, ohne die Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung der Schweiz zentral zu speichern

Sparen auf dem Buckel der Arbeitslosen

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will in der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch mehr Leistungen kürzen als Bundesrat und Ständerat.

  • Personen unter 30 Jahren, die keine Kinder in ihrer Obhut haben sollen, höchstens noch 260 Taggelder erhalten. Für Personen unter 25 Jahren ohne Unterstützungspflichten sollen es sogar nur 130 Taggelder sein.
  • Eine Verschärfung des Gesetzes fordert die WAK auch in strafrechtlicher Hinsicht. So beantragt sie, dass Vergehen gegen das Arbeitslosengesetz künftig nicht nur mit Geldstrafen sondern auch mit Gefängnis bestraft werden können.

Zur Entschuldung der Versicherung soll auf der Leistungsseite über eine halbe Milliarde eingespart werden. Die dazu vorgesehenen Kürzungen der Versicherungsleistungen bedeuten für die Betroffenen und ihre Familien eine weitere massive Belastung (oder drängen Betroffene und ihre Familien schneller in die Armut). Insbesondere laufen Jugendliche Gefahr, working poors zu werden: bis zum 30. Altersjahr soll jegliche Arbeit zumutbar sein.

Ebenso verfehlt und unverständlich ist die vorgesehene Ausdehnung der sogenannten Ersatzarbeit. Dabei handelt es sich um unterbezahlte Arbeit, zu deren Annahme Arbeitslose verpflichtet werden können.

Für die Kantone und Gemeinden bedeutet die Vorlage eine erneute Überwälzung von Kosten. Der Bund und die ALV stehlen sich zunehmend aus ihrer Verantwortung und das verfassungsmässige Obligatorium wird durch Ausschluss von der Versicherung (für Teilnehmer von „arbeitsmarktlichen Massnahmen“), durch Verlängerung von Wartezeiten usw. ausgehöhlt.

Wenn die jetztige Version der Gesetzesrevision in der Wintersession durch den Nationalrat akzeptiert würde, könnten den Arbeitslosen bereits 2011 die Leistungen drastisch gekürzt werden. Ausgerechnet, in der aktuellen Krise! Und ausgerechnet in einem Staat, der erst gerade den Mitverursachern dieser Krise 36 Milliarden Steuergelder (!!) zur Verfügung gestellt hat.

Die vorgesehene Revision löst keines einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Hauptwirkung dieser Vorlage ist, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.

Tradition vor Menschenleben

Die GSoA verurteilt den gestrigen Entscheid der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe festzuhalten. Die Alternative zu dieser Unsicherheitspolitik ist die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die bald eingereicht wird.

Dem SiK-Entscheid ging die Veröffentlichung des Schlussberichts der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffe vom 20. November. 2008 voran. Schon in diesem Schlussbericht wurden falsche Prioritäten gesetzt: Obwohl sämtliche wissenschaftliche Expertisen aus der Soziologie oder der Gesundheits- und Suizidprävention sich gegen die Heimabgabe der Waffe aussprachen, sind im Bericht bei keiner anderen Variante so viele (vermeintliche) Nachteile aufgeführt.

Mit dem Beschluss der Sicherheitspolitischen Kommission werden einmal mehr politische Allianzen und das Festhalten an einer Tradition höher gewichtet als Menschenleben.«Es ist schockierend, dass die SiK nach all den tragischen Vorfällen immer noch an einem alten Zopf der Geschichte festhält», sagt GSoA-Sekretärin Rahel Ruch.

Die Alternative zur Unsicherheitspolitik der Sicherheitspolitischen Kommission bietet die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die gegen Ende Februar eingereicht wird. Am Zustandekommen der Initiative war die GSoA mit über 30’000 Unterschriften massgeblich beteiligt. Die Initiative fordert nebst der Verbannung der Ordonnanzwaffe ins Zeughaus auch die Einführung eines nationalen Waffenregisters sowie den Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für Waffentragende. Die Initiative will ebenfalls besonders gefährliche Waffen verbieten

Privatisierung der Bahnpolizei

«Wir sind sehr bestürzt über den Entscheid des Ständerats, die Bahnpolizei zu privatisieren», erklärte die Koalition bestehend aus dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, dem Schweizerischen Eisenbahn-

Foto: Securitrans

Foto: Securitrans

und Verkehrspersonal-Verband, der Ebenrain-Konferenz (Allianz der Arbeitnehmenden) und Amnesty International. Die vier Organisationen hatten vergangene Woche den Ständerat aufgefordert, nicht dem  eispiel von Bundesrat und Nationalrat zu folgen und wesentliche staatliche Sicherheitsaufgaben an private Sicherheitsfirmen zu delegieren. Die Koalition warnt die Behörden vor Fehlleistungen, mit denen zu
rechnen sei.

Die Reisenden in den Schweizer Zügen müssen in Zukunft damit rechnen, dass sie von Mitarbeitenden privater Sicherheitsfirmen durchsucht und verhaftet werden. Mit seinem Entscheid hat der Ständerat heute diese Möglichkeit geschaffen und folgte damit dem Willen des Nationalrats und des Bundesrats. «Wir sind sehr bestürzt über den Entscheid. Die Sicherheit von Millionen Fahrgästen wurde wirtschaftlichen Interessen geopfert. Dies wird negative Auswirkungen für die Kundinnen und Kunden der SBB haben», erklärte der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband,
die Ebenrain-Konferenz (Allianz der Arbeitnehmenden) und Amnesty International, die sich gemeinsam gegen eine Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols engagieren.

«Die Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe. Sie darf auf keinen Fall an schlecht ausgebildete Angestellten von profitorientierten Firmen delegiert werden», unterstrichen die vier Organisationen, welche Fehlleistungen weiter beobachten und anprangern werden.