Massive Diskriminierung für Kosovaren
In der Schweiz leben 170 000 Menschen aus dem Kosovo. Viele von ihnen arbeiten im Baugewerbe und in anderen Berufen, wo das Risiko, sich bei der Arbeit schwer zu verletzen, besonders hoch ist. Ohne Verhandlungen und ohne Voranmeldung hat nun der Bundesrat beschlossen, das Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo nicht mehr zu erneuern und es per 1. April 2010 auslaufen zu lassen.
Soziale Härte
Die Kündigung des Abkommens bedeutet, dass diese Arbeitnehmenden nur noch in der Schweiz eine IV-Rente beziehen können. Wer zum Beispiel infolge eines Arbeitsunfalles eine körperliche oder geistige Behinderung erleidet, verwirkt seinen Rentenanspruch, wenn er zu seiner Familie im Kosovo zurückkehrt. Als Nicht-EU-Bürger müssen Kosovaren aber auch damit rechnen, dass ihre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz im Falle eines solchen Unfalls nicht erneuert wird, weil die Rente nicht für die Deckung der Lebenskosten in der Schweiz ausreicht. Sie müssten dann die Schweiz verlassen und könnten keine Rente mehr beziehen. Das Sozialversicherungsabkommen regelt auch die Auszahlung von Kinderzulagen für Kinder im Ausland. Kinderzulagen für Kinder, die im Kosovo leben, würden damit ebenfalls nicht mehr ausbezahlt.
Der Bundesrat hält hierzu fest, dass die Betroffenen ihre einbezahlten AHV-Beiträge bei Ausreise zurückverlangen können. Gemäss Hilmi Gashi von der Gewerkschaft Unia ist das kein ausreichender Ersatz: «Was kriegt denn ein Vierzigjähriger, der einen Unfall hatte? Was konnte er sich in fünfzehn, zwanzig Jahren seines Arbeitslebens auf seinem AHV-Konto ersparen? Selbst wenn man das Geld aus der Pensionskasse hinzunimmt, kommt man auf einen mickrigen Betrag.» Für Gashi wird so das Prinzip der Sozialversicherungen untergraben: Alle Leute, die in der Schweiz in eine Sozialversicherung einzahlen, sollten die gleichen Rechte haben – egal, ob sie später in der Schweiz leben oder im Kosovo. Alles andere sei Diskriminierung.
Der Bundesrat begründet seinen Entscheid mit der Schwierigkeit, die Gesundheitssituation von im Kosovo lebenden Rentenbezügern im Ausland zu überprüfen. Angeblich wurden im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung tätige Sozialdetektive im Kosovo bedroht, als sie – ohne Wissen der kosovarischen Regierung – die Lebensumstände der 300 dort lebenden Menschen mit Schweizer IV-Rente abklären wollten. Erstaunlicherweise liegt dem kosovarischen Innenministerium jedoch keine einzige Anzeige eines Schweizer Sozialdetektivs wegen Bedrohung oder ähnlichem vor.
Kollektivbestrafung
Einzelne Fälle von «Sozialhilfemissbrauch», so sie denn überhaupt bestehen, können keinesfalls eine derartige massive Diskriminierung von Zehntausenden von kosovarischen Arbeitnehmenden, beziehungsweise Prämienzahlern, und ihrer Familien rechtfertigen. Einmal mehr greift der Schweizer Staat zu einer Kollektivbestrafung. – Unnötigerweise, wie Gashi festhält: «Wenn in einigen wenigen Fällen tatsächlich Schweizer Beamte im Kosovo bedroht wurden, hätte die Schweiz auch einfach bei den mutmasslichen Tätern eine Rentenrevision durchführen können.» Nun würden jedoch nicht irgendwelche Betrüger bestraft, sondern künftige Rentnerinnen und Rentner, die noch gar nichts verbrochen haben können. Das bedeute einen harten Einschnitt für viele Leute aus dem Kosovo.
Die Gewerkschaft Unia fordert den Bundesrat deshalb auf, unverzüglich ein neues Sozialversicherungsabkommen mit der kosovarischen Regierung auszuhandeln, das für diese technischen Fragen eine befriedigende Lösung vorsieht und gleichzeitig den Rechtsanspruch der Versicherten unabhängig von ihrem Wohnort respektiert. Bis ein neues Abkommen ausgehandelt und unterschrieben ist, soll das bestehende Abkommen weiter geführt werden, um unnötige Härtefälle zu vermeiden.
Aus dem vorwärts vom 19.Februar 2009