Bern: Polizeiwillkür durch Oberaufsicht abgesegnet

Vergangenen Januar verhaftete die Berner Polizei während zweier Demos über 200 Personen und sperrte diese unter unmenschlichen Bedingungen ein. Zwei Eingaben von Menschenrechtsgruppen schmetterte nun die zuständige Oberaufsichtskommission ab. Sie legitimiert dadurch das willkürliche Polizeivorgehen.

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern und der Verein grundrechte.ch beantragten bei der Oberaufsichtskommission (OAK) eine Untersuchung der Polizeieinsätze vom 19. und 26. Januar 2008. Die nun veröffentlichte Antwort der OAK befinden sie für äusserst unbefriedigend.

Gemäss ihrem Schreiben erachtet es die OAK «unter den besonderen Rahmenbedingungen» als verhältnismässig, 242 Personen festzunehmen, bis zu zehn Stunden bei mangelnder Versorgung und ohne Angabe eines Grundes bei eisigen Temperaturen in überfüllten Freiluftkäfigen festzuhalten. – Ohne dass es ansatzweise zu Ausschreitungen gekommen ist, nota bene! Die OAK hält es weiter für verhältnismässig, dass sich Personen, die keinerlei Straftaten begangen haben, bei der Durchsuchung vollständig entkleiden müssen und systematisch fotografiert werden.

Diffuse Gefährdungslage

Ähnlich wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Corrado Pardini (SP) im Juli dieses Jahres, folgt nun auch die OAK in weiten Teilen der Argumentationslinie der Kantonspolizei. Die massenhaften Kontrollen und Festnahmen von Personen, die sich einwandfrei ausweisen konnten – und bei denen ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat zu keinem Zeitpunkt gegeben war – wird pauschal mit dem Verweis auf eine diffuse Gefährdungslage gerechtfertigt. Die katastrophalen Festhaltebedingungen und das erniedrigende Durchsuchungsprozedere verharmlost die OAK als Folge logistischer Probleme.

Es hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt, wie schwierig es ist, auf dem juristischen Weg gegen Fehlverhalten der Polizei vorzugehen. In den allermeisten Fällen werden entsprechende Verfahren eingestellt oder enden in einem Freispruch der angeschuldigten PolizistInnen. Umso wichtiger wäre es daher, dass die verantwortlichen politischen Instanzen ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und sich kritisch und ernsthaft mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzen. Die Antwort der OAK zeigt in aller Deutlichkeit, dass auch hier offenbar jeder Wille zu einer solchen kritischen Auseinandersetzung fehlt. Die Antwort scheint einzig das Ziel zu verfolgen, den fraglichen Polizeieinsatz zu rechtfertigen.

Augenauf Bern und grundrechte.ch bedauern zudem, dass in der Antwort der OAK eine genauere Ausführung zu den Empfehlungen von Regierungsstatthalterin Regula Mader fehlt. Die beiden Organisationen werden diesbezüglich bei der OAK eine detaillierte Auskunft verlangen,

  • … welche Massnahmen konkret umgesetzt werden
  • … ob und in welcher Form diese Umsetzung kontrolliert wird
  • … und für welche Empfehlungen angeblich die gesetzlichen Grundlagen fehlen.

PdA Bern fordert Rücknahme der Entlassung von Rolf Zbinden

Die Partei der Arbeit Bern fordert den Regierungsrat des Kantons Bern auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern (Gibb) rückgängig zu machen.

Die PdA Bern ruft in einer Medienmitteilung alle DemokratInnen dazu auf, sich mit Rolf zu solidarisieren; „jede und jeder von euch kann der oder die Nächste sein!“ Die Entlassung sei schon rein formaljuristisch skandalös. Gegen das fragwürdige Urteil einer einzelnen Richterin der untersten Gerichsebene kann appelliert werden, Rolf Zbinden sei bis zum Abschluss der Gerichstverfahren auf höheren Ebenen nicht verurteilt und daher, wie alle anderen Bürger und Bürgerinnen in der gleichen Situation, als unschuldig zu betrachten.

Auf der für die Betroffenen viel wichtigeren wirtschaftlichen Ebene, müsse insbesondere an einer staatlichen Schule die Unschuldsvermutung ebenfalls gelten. Die Entlassung kann, gemäss PdA Bern, nach einem Freispruch auf höherer Ebene nicht mehr rückgängig gemacht werden, da es bis zum nächsten Prozess Monate oder gar Jahre dauern kann. Die Entlassung sei aber auch inhaltlich nicht gerechtfertigt. Bei der Demonstration vor der dänischen Botschaft stehen die Aussagen der Polizisten, gegen die Aussagen der Demo-TeilnehmerInnen. Es gehöre zum politischen Grundwissen, dass die Gerichte in einem solchen Fall natürlich neutral sind, aber in der Praxis den Aussagen der Polizei glauben, auch wenn wie in diesem Fall der Polizeirapport erst 3 Monate nach dem Vorfall verfasst worden sei.

Am 6. Oktober demonstrierte Rolf Zbinden wie Tausende andere auch gegen den Marsch auf Bern, mehr wirft ihm das Gericht auch gar nicht vor. Die SVP hatte mit ihrer Wortwahl bewusst an Mussolinis Marsch auf Rom erinnert, daher nahmen auch viele Neonazis am Umzug teil. Der Berner Gemeinderat hatte es verpasst, nach dieser Provokation der SVP, den SVP Umzug zu verbieten. Dafür hatte er aber die Gegendemo verboten. Menschen wie Rolf Zbinden, welche die Geschichte kennen und aus ihr lernen wollen, blieb daher nur noch die ‚illegale‘ Demonstration, wenn sie dem Motto ‚Wehret den faschistischen Anfängen!‘ treu bleiben wollten.

An Rolf Zbinden soll ein Exempel statuiert und kritische BürgerInnen sollen von echtem Widerstand abgeschreckt werden. Nachdem der Bundesrat sich aufs Notrecht – Seit wann ist die Schweiz bei einer möglichen UBS-Pleite bedroht, wenn es daneben noch hunderte von bestens funktionierenden Banken gibt? – berufen und den Aktionären der UBS mit 68 Milliarden Franken aus der Patsche geholfen hat, droht der Volkszorn zu explodieren. Demonstrationen werden bewilligt, solange vom Grundübel abgelenkt und gegen die Abzocker im Management protestiert wird. Sobald sich der Protest gegen die Aktionäre richten und die Verstaatlichung der Banken fordern wird, kann er zu einer Gefahr für die Besitzenden werden; Demonstrationsverbote und andere Einschüchterungen werden die Folge sein. Somit sollen die Leute daran erinnert werden, wie es Rolf Zbinden ergangen ist und wie es ihnen ergehen wird, wenn Widerstand geleistet wird, schreibt die PdA Bern.