Aus Liebe zur Schweiz?

Der Wahlkampf 2011 hat begonnen. Parteien aller politischen Richtungen verkünden ihr Wahlprogramm. Das FIMM Schweiz, der Dachverband der Migrantenorganisationen in der Schweiz – fordert die Parteien auf, keine politische Profilierung auf Kosten von MigrantInnen zu betreiben.

Die FDP möchte die «Einwanderung geschickt steuern, aus Liebe zur Schweiz», um ein linkes Schlaraffenland mit offenen Türen für alle zu verhindern. Die SVP kündigt den Scheinasylanten, Masseneinwanderungen und Masseneinbürgerungen den Kampf an. Und auch andere Parteien liebäugeln damit, auf den Ausländer-Zug aufzuspringen, um mehr Glaubwürdigkeit in der Asyl- und Migrationspolitik zu erlangen. Der Wahlkampf 2011 ist eröffnet und wieder wird die Ausländerfrage zum Stimmenfang missbraucht.

Die Leidtragenden dabei sind einmal mehr diejenigen, die kein politisches Mitspracherecht haben und sich entsprechend nicht wehren können: Die in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten. Sie müssen auch in diesem Wahljahr als Sündenböcke für die wirtschaftlichen und sozialen Probleme herhalten, obwohl die Schweiz in vielerlei Hinsicht von den Migrant/innen profitiert und ohne die der heutige Wohlstand kaum denkbar wäre.

Die Parteien wollen sich im diesjährigen Wahlkampf auf Kosten von MigrantInnen politisch Profilieren, ohne nachhaltige Lösungen zu präsentieren. Die Forderungen nach einem noch strengeren Asyl- und Ausländerrecht sind nach wie vor aktuell, obwohl die bisherigen Verschärfungen bis heute keine Minderung der Einwanderungszahlen bewirkt haben. Vor allem die Drittstaatenangehörigen sind Opfer dieser kurzsichtigen Politik. Während die Grenzen für EU-BürgerInnen immer weiter geöffnet werden, findet gleichzeitig eine Verbarrikadierung gegenüber MigrantInnen aus dem Rest der Welt statt. Der Familiennachzug soll noch schwieriger werden und nur noch hochqualifizierte Arbeitskräfte aus der EU sollen in die Schweiz einwandern können. Eine solche Migrationspolitik ist zutiefst diskriminierend, weil sie Menschen in erwünschte und unerwünschte Kategorien einteilt und ihnen unterschiedliche Rechte zuspricht.

Der wachsende Graben zwischen reichen und armen Ländern, Wirtschaftskrisen, ökologische Katastrophen und die Verknappung der natürlichen sowie die daraus entstehenden blutigen Konflikte werden den Migrationsdruck (auch auf die Schweiz) in Zukunft verstärken. Die nicht mehr zeitgemässe Schweizer Migrations- und Integrationspolitik muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Eine stetige Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts wird diesen Veränderungen nicht gerecht, weil sie in einem globalen Kontext betrachtet und angegangen werden müssen.

Das FIMM Schweiz fordert die Parteien auf, auf politische Scheinlösungen im Migrations- und Integrationsbereich zu verzichten und sich wieder dem sozialen Zusammenhalt und der Chancengleichheit in der Schweiz zu widmen. Das ist ein Anliegen, das sowohl den SchweizerInnen als auch den MigrantInnen am Herzen liegt. Das FIMM Schweiz fordert eine Politik, welche die verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Menschenrechte respektiert und die sich auf Solidarität und Gegenseitigkeit abstützt. Politik darf auf keinen Fall auf Kosten von Minderheiten betrieben werden. Sie muss zum Ziel haben, dass alle die gleichen Chancen bezüglich Bildung, Beruf, Wohnen, Lohn und Arbeitsbedingungen erhalten, vor Entlassungen geschützt werden, ihre Ressourcen und Erfahrungen in geeigneter Weise einbringen sowie politisch partizipieren können.

www.fimm.ch

Erneuter Angriff auf Flüchtlingsrechete

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller will die fundamentalen Flüchtlingsrechte gleich mit zwei parlamentarischen Initiativen beschneiden. Das FIMM Schweiz appelliert an die zuständigen Instanzen, den Initiativen nicht stattzugeben.

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller greift frontal die Rechte der anerkannten Flüchtlinge an. Mit den beiden parlamentarischen Initiativen «Kein Flüchtlingsstatus für Familienangehörige» und «Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung» will er sich auf Kosten von schutzbedürftigen Personen im Wahljahr politisch profilieren.

Mit äusserst grossem Bedauern nimmt das FIMM Schweiz zur Kenntniss, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrats den beiden Initiativen zugestimmt hat. Das FIMM Schweiz ruft hiermit die weiteren zuständigen Instanzen auf, den gefassten Entscheid zugunsten der anerkannten Flüchtlinge zu berichtigen.

Beide parlamentarischen Initiativen verletzen die fundamentalen Rechte der anerkannten Flüchtlinge. Im Unterschied zu den anderen Einwanderern haben anerkannte Flüchtlinge heute das Recht auf Familiennachzug und den Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz. Diese Regelung ist insofern berechtigt, als dass man davon ausgehen kann, dass anerkannte Flüchtlinge nicht in absehbarer Zeit in ihre Heimat zurückkehren können. Sie müssen also ihr Leben von Grund auf neu aufbauen. Dazu müssen sie ihre Familien in Sicherheit bringen können und in der Lage sein eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller will den schutzbedürftigen Personen ebendiese Rechte grundlos aberkennen. Das ist nicht nur aus ethischer Sicht fragwürdig und ein integrationspolitischer Unsinn. Es steht auch im krassen Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz.

Weitere Infos: www.fimm.ch

Einführung der Biometrie beim Ausländerausweis

Die wurde FIMM, als Dachorganisation der Migrantenvereine, nicht zur Vernehmlassung der Einführung der Biometrie beim Ausländerausweis eingeladen. Es geht um eine gesetzliche Änderung, die in der Schweiz lebende MigrantInnen direkt betrifft.

In der Schweiz lebende MigrantInnen schätzen die Schweizer Demokratie, insbesondere die Vernehmlassungsverfahren, die den betroffenen Personen und Institutionen die Möglichkeit einräumt, sich am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Die MigrantInnen und ihre Vereinigungen würden sich, soweit  es möglich und nötig ist, auch an diesem Prozess beteiligen. Trotzdem wurde FIMM, als Dachorganisation der Migrantenvereine, nicht zur Vernehmlassung der Einführung der Biometrie beim Ausländerausweis eingeladen. Es geht um eine gesetzliche Änderung, die in der Schweiz lebende MigrantInnen direkt betrifft.

In diesem Sinne möchte FIMM dazu folgende Gedanken äussern: Die Verordnung (EG) Nr. 380 wurde zwar verabschiedet, aber die EU möchte vor der Umsetzung, umfangreiche Tests ab Oktober 2009 durchführen und „die Beantragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen werden durch ausgewählte kommunale Behörden ab Anfang 2010 in einem Feldtest evaluiert. Die Ergebnisse beider Tests fließen noch vor dem Rollout in die laufende Projektabwicklung ein.“ (http://www.epass.de ). Grund dazu ist die breite Kritik im EU-Raum. (siehe unten)

Hingegen möchte der Bundesrat ohne solche Tests, Evaluation einführen. Als direkt Betroffene, würden wir es bevorzugen, vorerst die Ergebnisse abzuwarten. Ferner weisen wir auch drauf hin, dass die EU für die Umsetzung der genannten Verordnung, kein zwingendes Datum festgesetzt hat.

Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, weshalb nur ein Teil der in der Schweiz lebenden Personen, einen biometrischen Ausweis haben sollen. Jedenfalls wird dies von Seiten der MigrantInnen, als Hinweis auf nicht Gleichbehandlung angesehen.

FIMM steht der Einführung biometrischer Daten skeptisch gegenüber, da biometrische Daten höchst sensibel und bei ihrer Verwendung etlichen Risiken ausgesetzt sind. Wir sind der Meinung, dass die Schweiz sich bei der Umsetzung der europäischen Verordnung am Standard der EU orientieren und nicht darüber hinaus führende Massnahmen erlassen sollte – nicht zuletzt aus datenschutzrechtlichen Gründen. So sieht die europäische Verordnung zwar die Einführung biometrischer Daten in den Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige vor. Die Aufbewahrung dieser Daten in einer zentralen Datenbank, ist aber nicht vorgesehen.

Die zentrale Speicherung ist überhaupt eine der problematischsten Bereiche im Umgang mit biometrischen Daten. Biometrische Daten aller Ausländerausweise automatisch zentral zu speichern, mit der Begründung der Vereinfachung und Kosteneinsparungen bei einem möglichen Erneuerungsverfahren eines jeweiligen Ausländerausweises, erscheint uns als eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. In Bezug auf die Zielsetzung der europäischen Verordnung, ist diese Massnahme unverhältnismässig.