Jugendliche aus Haft entlassen
Nach fast zwei Wochen Haft sind am Freitag dem 30. Januar die beiden Gefangenen Jugendlichen im Alter von 15 und 16 Jahren entlassen worden. Sie wurden vor dem Büro der Jugendstaatsanwaltschaft in Zürich vonzahlreichen Freunden, GenossInnen und Angehörigen lautstark begrüsst. Die Stellungsnahme der Revolutionäre Jugend Zürich (RJZ).
Im Rahmen einer Grosskontrolle in der Innenstadt von Zürich nach einem Farbanschlag gegen die UBS am Paradeplatz wurden die beiden sowohl zeitlich wie auch örtlich weit vom Paradeplatz entfernt festgenommen.
Nachdem die Gefangenen konsequent die Aussage bei den Einvernahmen verweigerten, ordnete die Jugendstaatsanwaltschaft Beugehaft an, um Aussagen zu erpressen: Wenn die beiden Aussagen machen würden, würden sie freikommen, liess die zuständige Jugendstaatsanwältin Müller verlauten.
Nur eine Stunde Besuch pro Woche
Während der Haft bekamen die beiden nur einen Bruchteil dessen, welches in den Knast vorbeigebracht wurde: Ein paar Kleider, einige Briefe und Schulbücher erreichten die beiden Gefangenen im Knast. Die
Jugendstaatsanwaltschaft sorgte dafür, dass der ganze Rest der Solidaritätsbekundungen in Form von Briefen und Postkarten wie auch zahlreich vorbeigebrachte Bücher nicht bei den beiden Gefangenen ankam.
Mit der Aussage von der Jugendstaatsanwältin Müller betreffend des Besuchrechts nahm man es dann doch nicht so genau: Während der Haft ekam einer der beiden nur eine Stunde Besuchszeit pro Woche erlaubt,
während beim anderen insgesamt etwa drei Besuche stattfanden: Von einem generellen Besuchsrecht für die Familie kann also nicht die Rede sein. Auch wurde ein Fax eines Anwalts an seinen Mandanten im Knast nicht
weitergeleitet, wo das Fax blieb ist unklar…
Breite Soliunterstützung
Ausserhalb des Knastes entwickelte sich eine breiteSolidaritätsbewegung, die mit Plakaten, Flugblättern, Klebern und diversen Aktionen auf sich aufmerksam machte. Beweis für die breite Solidarität mit den beiden Gefangenen liefert der Aufruf für die Freilassung der beiden, welcher von 49 Organisationen und diversen Einzelpersonen unterschrieben wurde.
Den beiden Genossen geht es trotz den zahlreichen Schikanen der Bullen und der Jugendstaatsanwaltschaft gut, sie gehen gestärkt aus dieser Erfahrung hinaus. Trotz der mageren Beweislage kann es noch zu einer
Anklage kommen und so ist es wichtig, dass die Solidarität weiter erhalten bleibt und die beiden nicht vergessen gehen.
Weiterhin im Knast sitzt Martin, ein Genosse des Revolutionären Aufbau, welcher am 20. Januar nach einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde. Ihm gilt weiterhin unsere volle Solidarität!
Es ist nicht zu überschauen, dass in dieser Zeit der wirtschaftlichen Krise der Staat versucht mit diesen Verhaftungen Exempel zu statuieren, um den revolutionären Widerstand im Keim zu ersticken und mit den
Verhaftungen dafür sorgen will, dass das Image der sauberen, sicheren Schweiz auch während Grossanlässen, wo das mediale Interesse an der Schweiz besonders gross ist wie dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF), erhalten bleibt.
RJZ