Kinderrechte werden oft missachtet
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) stellt fest, dass bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes die Grundsätze der Kinderrechtskonvention immer wieder ausser Acht gelassen werden.
In zahlreichen untersuchten Fällen wurden die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes nicht berücksichtigt;
im Vordergrund stand die aktuelle restriktive Migrationspolitik.
In einem heute veröffentlichten Bericht untersucht die Schweizerische Beobachtungsstelle für
Asyl- und Ausländerrecht, wie es bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes
um die Rechte der Kinder steht. Dabei kommt sie zum Schluss, dass dem von der Schweiz
ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) vielfach keine Beachtung
geschenkt wird. Gemäss der Kinderrechtskonvention müsste bei allen Massnahmen, die Kinder
betreffen, deren Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Ebenfalls stellen der Schutz der
Beziehungen zwischen Kindern und Eltern sowie das Recht auf Familienleben einen zentralen
Aspekt dar.
Wie in der Untersuchung der SBAA deutlich wird, werden diese Grundsätze jedoch hinter die
Vorgaben einer restriktiven Migrationspolitik zurückgestellt. Die einschneidenden Auswirkungen
eines Entscheids auf Kinder werden als «Kollateralschäden» in Kauf genommen. So etwa,
wenn Familiengemeinschaften auseinander gerissen werden, weil der Vater ausgewiesen wird
oder die Mutter mit den Kindern – in manchen Fällen Kinder mit Schweizer Nationalität – die
Schweiz verlassen muss. Die Kinder können dadurch keine regelmässige Beziehung zum Vater
leben. Oder wenn Kinder, die seit Jahren in der Schweiz zur Schule gehen und integriert sind,
in ein ihnen fremdes Land ausreisen müssen, zu dem sie keinerlei Beziehung haben. Der
Bericht zeigt ebenfalls auf, dass Familien, die lediglich Nothilfe empfangen, die gesunde
Ernährung der Kinder nicht gewährleisten können, weil der geringe Betrag dafür nicht ausreicht.
Die SBAA stellt deshalb die Frage, ob das in der Konvention festgeschriebene Diskriminierungsverbot
respektiert wird. Gemäss diesem müssen die Rechte der Konvention für alle
Kinder gewährleistet werden. Kinder von Asylsuchenden und MigrantInnen sind jedoch laut
dem Bericht besonders benachteiligt.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht stellt die übermässige
Gewichtung einer restriktiven Einwanderungspolitik im Verhältnis zu den Werten der Kinderrechtskonvention
infrage. Die Kinderrechtskonvention ist ein verbindliches Regelwerk, zu
dem sich die Schweiz bekennt und das sie sich einzuhalten verpflichtet hat. Die Konvention
hat ihre Gültigkeit für alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen – unabhängig
von ihrem Aufenthaltsstatus oder demjenigen ihrer Eltern. Es gilt daher, sie entsprechend
umzusetzen und bei Entscheiden konsequent zu berücksichtigen, damit Kinder nicht zu den
Leidtragenden einer restriktiven Einwanderungspolitik werden.