Ein ungemütlich schauender, roter Pac-Man, mit scharfen, eckigen Zähnen frisst eine Hunderternote. Daneben steht in grossen, fetten Lettern: «Höhere Lohnabzüge stoppen. Sichere Arbeitslosenversicherung – JA». So kommt das Propagandaplakat der Bürgerlichen daher, das für ein Ja zur AVIG-Revision wirbt. Pac-Man? Das ist dieses kleine, bekannte Monster aus dem gleichnamigen Viedeospiel, das im Juli 1980 in Japan als «Puck Man» veröffentlicht wurde. Der Name leitet sich von «paku paku» für «wiederholt den Mund öffnen und schliessen» und der Gestalt der Hauptfigur her, die einem Eishockey-Puck gleicht. Zudem bedeutet «puck» auf Englisch auch «Kobold». 1981 erschien das Spiel als Pac-Man in den USA und eroberte im Schnellzugstempo die ganze Welt. Der Ursprungsname wurde geändert, da man befürchtete, dass die Aufschrift «Puck Man» auf dem Automaten in «Fuck Man» abgewandelt werden könnte. Stichwort, das uns direkt zurück zur AVIG-Revision und zur Kampagne der Bürgerlichen führt.
Zahlen sind Fakten und keine Meinung
Tatsache ist, dass der Bundesrat am 30. Juni 2010 folgendes beschlossen hat: Wird am 26. September die Revision abgelehnt, kommt es per 1. Januar 2011 zu einer Erhöhung der ALV-Abgabe von 0.5 Prozent auf 2.5 Prozent. So ist im Argumentarium der BefürworterInnen zu lesen, dass sie diese «hohe Lohnabzüge stoppen» wollen. Dies, weil sonst «Aufschwung und Arbeitsplätze gefährdet sind», und weil höhere Lohnabzüge die «Kleinverdiener treffen». Man lese und staune. Und nach einem kurzen Moment der Verwirrung frage man sich: Seit wann setzen sich die bürgerlichen Parteien für die Proleten und Kleinverdiener ein. Das wäre ja so, als würde sich die Linke für noch grössere Bonizahlungen bei den Topmanagern und weitere Steuergeschenke für die Reichen stark machen. Die Argumentation stinkt und ist aus weiteren Gründen verlogen. Denn wird die Revision angenommen, kommt es auch(!) zu einer Erhöhung der Lohnabzüge, und zwar um 0.2 Prozent. Warum wehren sich die Bürgerlichen nicht gegen diesen höheren Lohnabzug?
Konkret ergibt sich für die «Zusatzbelastung der Löhne» folgendes Rechenbeispiel anhand des schweizerischen, durchschnittlichen Bruttolohns, der bei 5820 Franken im Monat liegt: Bei Ablehnung der Revision zahlt der Arbeitnehmer 172.50 Franken im Jahr (14.38 Fr. im Monat) mehr ALV-Abgabe als aktuell der Fall ist. Bei einer Annahme der Revision sind es 103.50 Franken (8.63 im Monat) mehr. Man rechne bitte genau: Die Differenz, sprich der Spareffekt, beträgt 69 Franken im Jahr, 5.75 im Monat. Dies das Hauptargument der Bürgerlichen, um einen Leistungsabbau bei der ALV von 600 Millionen Franken durchzuboxen. Grotesk!
Bei einem tieferen Lohn ist die Zusatzbelastung entsprechend kleiner. Zu erwähnen ist, dass zum Beispiel im Kanton Zürich rund 65 Prozent der Beschäftigten weniger als den durchschnittlichen Bruttolohn verdienen. Somit ist für eine Mehrheit der Beschäftigten die Zusatzbelastung tiefer als im aufgeführten Beispiel. Kaum zu Buche fällt auch die Zusatzbelastung für die Arbeitgeber: Ein Betrieb mit 30 Angestellten müsste bei einem Nein zur Revision 5715 Franken im Jahr mehr als heute bezahlen. Kommt die Revision durch, sind es 2070 Franken. Eine Differenz von 3645 Franken im Jahr. Zu behaupten, dass genau diese Zusatzbelastung den «Aufschwung und Arbeitsplätze gefährden» ist schon fast eine Frechheit.
Alternativen sind vorhanden
Trotzdem entscheidet sich der Ausgang der Abstimmung bei der Frage, wie die ALV finanziert werden kann. Eine Lösung, die von der Partei der Arbeit vorgeschlagen wird, ist die Einführung des AHV-Prinzips bei der ALV. Konkret würde dies bedeuten, dass so wie bei der AHV auch bei der ALV der Abzug auf den vollen Lohn bezahlt wird, und nicht nur wie bis jetzt maximal auf einen Lohn von 10 500 Franken im Monat, was ein Jahresgehalt von 126 000 ergibt.
Somit könnten alleine im Kanton Zürich jährlich Mehreinnahmen von mindestens 40 Millionen Franken generiert werden. Erhebt man zusätzlich einen so genannten «Solidaritätsbeitrag » von 1 Prozent ab einem Monatslohn von 10000 Franken, könnten jährlich alleine im Kanton Zürich(!) gut 140 Millionen mehr eingenommen werden. Mit gutem Gewissen kann daher festgehalten werden, dass durch so ein Finanzierungsmodell locker 500 Millionen mehr in die Kasse der ALV fliessen könnten.
Und was ist die Moral dieser ganzen Zahlenspielerei? Die Frage der Finanzierung der ALV sowie die Finanzierung aller anderen Sozialversicherungen ist schlichtweg die Frage, wie der vorhandene und produzierte Reichtum verteilt werden soll! Ein Nein am 26. September zwingt das Parlament einen neuen Finanzierungsvorschlag für die ALV zu erarbeiten. Dies erlaubt die Forderung des AHV-Prinzips sowie weitere alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen und einzuführen!
Aus dem vorwärts, der am 27. August erscheint.