16000 auf einen Schlag!
Über 16000 Arbeitslose werden am 1. April ausgesteuert. Ab dann gilt das neue Regime in der Arbeitslosenversicherung. Etwa 5000 der Ausgesteuerten müssen dann direkt bei der Sozialhilfe anklopfen. Geld bekommen die Betroffenen allerdings nur, wenn sie ihr Vermögen bis auf 4000 Franken aufgebraucht haben.
Zwischen 15’400 und 16’100 Arbeitslose dürften im April 2011 schweizweit ausgesteuert werden. Das sind etwa so viele Menschen wie im ganzen Kanton Appenzell Innerrhoden mit 15’700 Einwohnern zurzeit leben.
Dies hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA in allen Kantonen ergeben. Einzig der Kanton Zürich nannte keine konkrete Zahl. Anfang April tritt das revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft, welches das Schweizer Volk am 26. September 2010 gutgeheissen hat. Weil Arbeitslose neu weniger Taggelder beziehen können, werden sie früher ausgesteuert. Besonders betroffen ist die Romandie. Aber auch die Kantone Bern (rund 2000 Personen), St. Gallen (bis 2500) sowie der Aargau und das Tessin (beide rund 1000) rechnen mit vielen Ausgesteuerten.
«Schock» in Lausanne
Allein in der welschen Schweiz werden 6100 bis 6500 Menschen den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren – am meisten in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg. In der Waadt dürften 2500 Personen ausgesteuert werden, in Genf 1300 und bis zu 1400 in Neuenburg. Bundesrat Johann Schneider-Ammann ging im Dezember von 17’000 Betroffenen aus, wie er in der Fragestunde des Nationalrats sagte. Das sind rund 10 bis 12 Prozent der bei den Arbeitsämtern gemeldeten Personen.
Wie viele zusätzliche Stellen nötig sein werden, um diesen «Schock» – so die Wortwahl der Lausanner Sozialbehörden – zu bewältigen, steht in den meisten Kantonen noch nicht fest.
Seco: «Kurzfristige Mehrkosten von 98,5 Mio.»
Wie hoch die Mehrkosten sind, welche die Kantone durch diese Verschiebung weg von der Arbeitslosenversicherung hin zur Sozialhilfe berappen müssen, ist noch unklar. Erst wenige Kantone können die Beträge beziffern. Basel-Stadt rechnet mit einer finanziellen Mehrbelastung zwischen 3 und 6 Mio. Fr. Das Tessin geht derweil von Mehrkosten zwischen 5,6 und 13 Mio. Fr. aus, Waadt von 25 Mio. Fr., Genf von 11 Mio. Fr. und Neuenburg von 4 Mio. Fr. Im Vorfeld der Abstimmung hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die kurzfristigen Mehrkosten für die Kantone mit maximal 98,5 Mio. Beziffert.
Quelle und vollständiger Artikel: www.tagesschau.ch