Verseuchte Flüchtlingslager im Nord-Kosovo

Anlässlich des internationalen Tages der Roma am Mittwoch den 8. April soll mit einer Mahnwache im Flüchtlingslager Osterode an die humanitäre und medizinische Katastrophe erinnert werden, in der sich über 550 intern vertriebene Roma befinden.

Seit 1999 leben diese in toxisch hoch verseuchten Flüchtlingslagern im Nord-Kosovo. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert in einem dringenden humanitären Appell die Schweizerische Regierung auf, sich für die Evakuierung der Lager und die adäquate medizinische Versorgung der Bewohner einzusetzen.

Am Mittwoch den 8. April wird anlässlich des internationalen Tages der Roma im Flüchtlingslager Osterode ab 8.00 Uhr mit einer Mahnwache auf die unerträglichen Lebensbedingungen aufmerksam gemacht, unter denen über 550 intern vertriebene Roma in den bleiverseuchten Flüchtlingslagern Cesmin Llug/?esmin Lug und Osterode in Nord-Mitrovica zu leiden haben. Die Mahnwache soll an die dringend geforderte Evakuierung und medizinische Behandlung der Roma-Gemeinschaften erinnern. Ebenso ist sie ein Gedenken an die 81 Todesfälle, bei denen von einem engen Zusammenhang mit der schweren Umweltbelastung ausgegangen wird.

Seit 10 Jahren anhaltende humanitäre und medizinische Katastrophe

Bereits 1999 wurden von der UNO auf den bleiverseuchten Abraumhalden der stillgelegten Trepca-Mine die Flüchtlingslager für intern Vertriebene (IDP Camps) Cesmin Llug/?esmin Lug und Osterode errichtet. Diese sollten nach Versprechung der UNO innerhalb von 45 Tagen geschlossen werden. Trotz Warnungen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des IKRK wurden die Lager bis heute nicht evakuiert. Im Rahmen von mehreren Fact Finding Missions der GfbV hat unter anderem der Umweltmediziner Dr. Klaus-Dietrich Runow mit Haar- und Blutproben festgestellt, dass die Bleibelastung bei den Flüchtlingen in den Lagern um ein Vielfaches über dem Referenzbereich liegt und zu einer irreversiblen Schädigung des Nerven- und Immunsystems sowie zu Störungen des Knochenwachstums und der Blutbildung führt. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, zeigte sich nach seinem Besuch im Kosovo Ende März tief besorgt über die bleiverseuchten Lager: «Dies ist eine äusserst ernstzunehmende humanitäre Katastrophe. Es ist ein Skandal, dass auch fünf Jahre, nachdem eindeutig festgestellt wurde, dass es gefährlich ist, in diesem Gebiet zu leben, noch keine Lösung gefunden wurde, um die Bewohner, unter denen auch Kinder sind, zu schützen.»

Auch die Schweiz ist gefordert

Hammarberg appelliert an die politischen Entscheidungsträger: «Ich fordere alle Verantwortlichen nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die betroffenen Familien unverzüglich in eine sichere Umgebung ziehen können und dass alle kontaminierten Personen eine angemessene medizinische Versorgung erhalten.» Die GfbV als Kontaktstelle der internationalen Koalition «Kosovo Medical Emergency Group» (KMEG) unterstützt diesen Appell und fordert die Schweiz als eines der wichtigsten Geberländer im Kosovo dazu auf, sich mit allen Mitteln für die Beendigung dieser humanitären Katastrophe einzusetzen

205’000 gegen den Rentenklau

Trotz kalten Wintermonaten kamen in weniger als drei Monaten 204’952 Unterschriften gegen die Revision des BVG zusammen, die massive Rentensenkungen vorsieht. Heute erfolgt die Übergabe der Unterschriften und der Abstimmungskampf beginnt.

«Die Berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung und kein Geschäft. Statt Profite für Versicherungsgesellschaften wollen wir im Alter ein Leben in Würde garantieren», erklärte Rita Schiavi, Mitglied der Unia Geschäftsleitung. Für die Gesetzesänderung haben insbesondere die Versicherungsgesellschaften lobbyiert. Diese haben 2007 mit der beruflichen Vorsorge 700 Millionen Franken verdient und wollen trotz Finanzkrise weiter gute Gewinne machen.

Rentensenkung um 10 Prozent ist nicht zumutbar

Die Senkung des Umwandlungssatzes führt gegenüber heute zu einer Rentensenkung um 10 Prozent. Für viele Rentnerinnen und Rentner wäre somit das verfassungsmässig festgelegte Ziel nach einer Rente, die im Alter ein Leben in Würde ermöglicht, nicht mehr garantiert. Aus diesem Grund ist für eine Rentensenkung indiskutabel. Als die UBS wankte, weil sie in marode Titel investiert hat, garantierten die Nationalbank und die Eidgenossenschaft über Nacht für 68 Milliarden Franken. Wenn die Pensionskassen, welche aufgrund ihrer Investitionen in die gleichen maroden Titel in Unterdeckung geraten, dann sollen sofort und alleine die Arbeitnehmenden und die Rentnerinnen und Rentner für die Verluste aufkommen.

140 Menschen ausgeschafft, 424 folgen bald!

Seit 12. Dezember 2008 setzt die Schweiz das sogenannte Dublin-II-Abkommen um. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) am 7. April mitteilte, wurde ab Beginn der Umsetzung bis Ende März 997 Personen für eine Abschiebung vorgesehen und davon bereits 140 Asylsuchende ausgeschafft. Bei 424 Personen steht eine Rückschiebung kurz bevor.

Für Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist Dublin II gravierende Mängel beim Rechtsschutz der betroffenen Personen auf, die sich jetzt bei der Umsetzung zeigen. Wenn der Rückschaffungsentscheid den Asylsuchenden erst auf dem Weg zum Flughafen eröffnet wird, verletzen die Behörden das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäss Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung.

So lange es innerhalb der verschiedenen Vertragsstaaten unterschiedliche Verfahrensstandards und Anerkennungspraktiken gibt, steht bei Rückschiebungen weiterhin die Sicherheit von Asylsuchenden auf dem Spiel. Es genügt nicht, dass sich die Schweiz bei Rückschiebungen darauf beruft, dass sich auch andere Dublin-Staaten an die Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention halten müssten.

AI und SFH fordern deshalb das BFM auf, die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen nicht mit der Rückschiebung abzutreten, sondern die anschliessenden Asylverfahren im Ausland genau zu verfolgen und im Zweifelsfall die Sicherheit von bedrohten Personen zu garantieren. Das Schweizer Asylgesetz verbietet eine indirekte Rückschiebung. Es darf nicht passieren, dass nach einer Rückschiebung eine Person Opfer einer Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips wird.

Fall von Fahad K. – Rückschaffung nach Schweden trotz Schutzbedürfnis

Der Fall des Asylbewerbes Fahad K. zeigte vor wenigen Tagen exemplarisch, wie wenig die Dublin-II-Vereinbarungen dem Schutzbedürfnis von Flüchtlingen Rechnung tragen. Der junge Iraker wurde am 2. April 2009 mit einem Spezialflug nach Schweden ausgeschafft. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International fordert die Schweizer Regierung auf, Massnahmen zum Schutz von Fahad K. zu prüfen, falls Schweden ihn in den Irak zurückschicken sollte. Um sein Leben zu schützen, wäre auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen.

Im Irak hatte Fahad K. als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Er wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht

Kommunistische Parteien für Auflösung der NATO

52 kommunistische und Arbeiterparteien aus aller Welt haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zum 60. Jahrestag der NATO-Gründung geäussert.

Die Parteien erinnern daran, dass der Hauptgrund für die Gründung des imperialistischen Militärbündnisses war, Front gegen die Sowjetunion zu beziehen, «dem ersten Arbeiterstaat der Welt, der erfolgreich dem Angriff der Nazi-Pest widerstehen und sie besiegen konnte». Der Sieg der Sowjetunion habe damals eine wichtige Stärkung der Kämpfe für nationale und soziale Befreiung überall auf der Welt bedeutet. Die kapitalistischen Regierungen der USA, Kanadas und Westeuropas brauchten einen militärisch-politischen Mechanismus, um die Völker einzuschüchtern und zu unterdrücken. Das wurde mit der Gründung der NATO erfüllt.
Die Erklärung erinnert weiter daran, dass die NATO reaktionäre Diktaturen in Griechenland, der Türkei, Spanien und Portugal unterstützt und eine führende Rolle bei der Spaltung Zyperns gespielt habe. «Ihr Handeln basierte und basiert noch heute auf Antikommunismus und jeder Art von Fälschungen und Provokationen gegen die revolutionäre kommunistische Bewegung und die Volkskämpfe für Frieden, soziale Gerechtigkeit und Sozialismus».

Es gibt ein Gegengewicht!

«Die NATO erscheint allmächtig, aber sie ist es nicht. Die Weltwirtschaftskrise des Kapitalismus verstärkt die imperialistische Aggressivität, während sie zugleich seine Grenzen aufzeigt. Imperialismus kann es ohne die Kontrolle neuer Märkte, ohne Ausweitung seines Einflusses, ohne Unterdrückung der Völker nicht existieren», schreiben die Parteien. «Es gibt ein Gegengewicht zur NATO, das sind die antiimperialistischen Kräfte überall auf der Welt, die globale antiimperialistische, Antikriegs- und Friedensbewegung, die abgestimmt mit der Arbeiter- und anderen sozialen Bewegungen der Frauen, der Jugend, zur Verteidigung der Umwelt und zur Solidarität gegen den Imperialismus kämpfen und (…) die sofortige Auflösung der NATO fordern.»
Die Erklärung schliesst mit der Ablehnung der militärischen NATO-Abenteuer, der Forderung nach einem Verbot von NATO-Programmen an den Universitäten, den sofortigen Rückzug aller Truppen und die Auflösung aller ausländischer Militärbasen, den Austritt der Länder aus der NATO und schließlich die Auflösung der Allianz.

Die unterzeichnenden Parteien stammen aus Algerien, Bangladesh, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Britannien, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Kuba, Tschechien, Estland, Finnland, Deutschland (DKP), Griechenland, Ungarn, Indien, Irland, Italien, Jordanien, Lettland, Libanon. Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Niederlande, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Südafrika, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Schweden, Türkei, Ukraine und Uruguay.

Ausgeschafft verschnürt wie ein Gepäckstück

In den letzten Tagen hat augenauf erfahren, dass zwei von der Polizei für die Vorbereitung der Ausschaffung in den Kongo verhaftete Flüchtlinge im «provisorischen» Polizeigefängnis in der Zürcher Kaserne versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

Nach dem Besuch einer kongolesischen Delegation im Dezember 2008 hat sich der Druck der Ausschaffungsbehörden auf die zum Teil seit Jahren in der Schweiz lebenden kongolesische Sans-Papiers für viele Betroffene zu einer unerträglichen Härte gesteigert.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf versucht ihren abgewählten Vorgänger vergessen zu machen und lässt die Behörden mit äusserster Härte gegen abgewiesene Flüchtlinge aus Afrika vorgehen. In den letzten Wochen kam es zu einer ganzen Reihe von Verhaftungen von Flüchtlingen, insbesondere von Menschen aus der Demokratischen Republik Kongo, sowie zu mindestens zwei Ausschaffungs-Sonderflügen.

Ein Abkommen und die traurigen Folgen

Am 23. Februar 2008 schloss das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Abkommen mit der DR Kongo «über die einvernehmliche Steuerung der Migration». Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Schweiz die Kosten für Reise und Unterkunft einer kongolesischen Delegation übernimmt, die regelmässig in die Schweiz reisen soll, um hier die Nationalität von abgewiesenen Flüchtlingen „festzustellen“. Solche Delegationsreisen kongolesischer Beamten sind vor Jahren nach einem gescheiterten Ausschaffungsversuch und aufgrund massiver Korruptionsvorwürfe gegen die zuständige kongolesische Ausländerbehörde eingestellt worden.

Vom 16. bis zum 18. Dezember hielt sich eine kongolesische Delegation in Bern auf, wo ihr verschiedene, abgewiesene Flüchtlinge, davon 13 aus dem Kanton Zürich, vorgeführt wurden. Seitdem werden die in Zürich* seit Jahren systematischen Kontrollen von Menschen schwarzer Hautfarbe dazu benützt, um papierlose Flüchtlinge aus dem Kongo «einzusammeln» und zu verhaften. So ist augenauf der Fall eines psychisch schwer kranken Flüchtlings (Name und Dossier liegen augenauf vor) aus der DR Kongo bekannt, der im Februar aus dem Tram heraus verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht wurde. Trotz seiner dringenden Bitte um einen Arzt und dem Hinweis, er sei absolut auf seine Medikamente angewiesen, wurde ihm beides am Tag seiner Verhaftung verweigert. In der Zelle begann der Mann, eine Decke zu zerreissen, um sich aufzuhängen. Die Gefängnisbeamten, die dies bemerkt haben, warfen ihn nackt in eine kalte Überwachungszelle. Der Gesundheitszustand des kongolesischen Mannes, der über keinerlei Papiere verfügt, hatte sich nach drei Tagen Haft soweit verschlechtert, dass er sich für einige Tage in stationäre Behandlung begeben musste. Die Schweiz beharrt weiterhin auf seine Ausschaffung. Eine weitere Verhaftung eines Flüchtlings aus der DR Kongo zwecks Ausschaffung endete am 9. März 2009 im Zürcher Polizeigefängnis mit einem Selbstmordversuch, der fast tödlich verlaufen wäre. P. (Name und Dossier sind augenauf bekannt) wurde auf dem Migrationsamt Zürich verhaftet und ins Polizeigefängnis Kaserne gebracht. Man präsentierte ihm ein Flugbillet nach Kinshasa, worauf er sich in der Zelle aufgehängt hat. Der Mann, der in einer intakten Beziehung lebt und das Kind seiner Partnerin betreut, wurde nur durch Zufall rechtzeitig gefunden und in eine Klinik gebracht. Die Ausschaffungshaft wurde trotz des nur zufällig glimpflich ausgegangenen Selbstmordversuchs verlängert und erst auf eine Beschwerde hin (vorläufig) aufgehoben.

Sonderflug: «Verschnürt wie Gepäckstücke»

augenauf hat in den letzten Tagen auch von zwei Sonderflügen zwecks Ausschaffung nach Afrika erfahren**. In einem Flug im März flogen sechs Polizeibeamte mit rund drei Dutzend Flüchtlingen aus dem Kongo nach Brüssel. Dort führten die Beamten die abgewiesenen Flüchtlinge in eine Maschine der äthiopischen Fluggesellschaft, die den Weiterflug über Addis Abbeba nach Kinshasa organisiert hat.

Ebenfalls im März ging ein Flug von Zürich nach Kinshasa. Gemäss einem ersten telefonischen Bericht eines der Opfer befanden sich in der Maschine sechs Ausschaffungshäftlinge sowie über zwei Dutzend Polizeibeamte. Die Flüchtlinge seien «wie Gepäckstücke verschnürt» gewesen, so der Bericht des ausgeschafften Flüchtlings aus Kinshasa.

Die unmenschliche Hatz muss aufhören

Die bestens funktionierende Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Regime von Präsident Joseph Kabila bei der Beschaffung von Papieren hat offenbar bei den Zürchern Behörden die Hoffnung geschürt, unerwünschte und abgewiesene Flüchtlinge aus dem Kongo gleich im Multipack loszuwerden. Anders lässt sich die systematische Verhaftung von Schwarzen, insbesondere von Kongolesen in den letzten Wochen nicht erklären. Viele der Flüchtlinge aus dem Kongo, die teilweise seit vielen Jahren in der Schweiz leben, können unmöglich in dieses von Bürgerkrieg, Ressourcenraub und Korruption zerrüttete Land zurück. Daran können auch Entscheide der Schweizer Asylbürokratie nichts ändern. Die von einer Ausschaffung nach Kinshasa bedrohten Sans-Papiers sind verzweifelt und gehetzt; manche von ihnen werden sich eher umbringen, als sich in den Kongo zurückschaffen zu lassen.

Stopp Repression! Identitätspapiere für alle!

Demo heute Dienstag, 7. April, 14:00 Uhr. Treffpunkt Flüchtlingscafe «Refugess Welcome», Militärstrasse 87a, Zürich.

Protestmarsch: Kasama – Sozialamt – Migrationsamt. Um ca. 15 Uhr Abschlusskundgebung vor dem Zürcher Migrationsamt an der Berninastrasse 45 in Zürich

Die systematischen Polizeikontrollen von Sans-Papiers in und um die Notunterkünfte sind in letzter Zeit immer häufiger geworden. Für uns, die 6-campers, ist die Situation besonders dramatisch und folgenreich – haben wir seit Kurzem nicht einmal mehr einen Ausweis den wir zeigen können. Jegliche Dokumente wurden uns von den Zürcher Behörden entzogen. Selbst die behelfsmässigen Ausweise der Notunterkünfte wurden uns weggenommen.

Kommt jemand in eine Polizeikontrolle, so wird er in der Regel umgehend wegen des Verdachtes auf illegalen Aufenthalt inhaftiert. Und dies obwohl die betreffende Person seit Jahren in der Schweiz lebt. Wer Pech hat, bleibt gleich für mehrere Tage in Untersuchungshaft, um dann wieder nach ein paar Tagen auf die Strasse gestellt zu werden.

Dieser systematischen Kriminalisierung wollen wir nicht mehr länger tatenlos zusehen und tragen unseren Protest zusammen mit Euch auf die Strasse.

Super PdA in Neuenburg!

Die PdA hat gemeinsam mit SolidaritéS im Kanton Neuenburg einen wichtigen Sieg verbuchen können und drei Sitze im Kantonsparlament hinzugewonnen. Somit ist das Bündnis mit 10 GenossInnen im Parlament vertreten. Bravo!

Der Erfolg der Neuenburger GenossInnen ist mit Sicherheit der Lohn für die gute und konsequente Linke Politik der letzten Jahre. Und es ist ein Sieg, der weit über das Erhoffte geht. So war das erklärte Ziel vor den Wahlen, die Sitzzahl im Parlament zu halten und «vielleicht ein Mandat zu gewinnen», wie Alain Bringolf, langjähriger Abgeordneter der POP Neuenburg, vor den Wahlen dem vorwärts zu Protokoll gab. Es war aber auch ein Sieg der ausgezeichneten Wahlkampagne, die auf «unsere Werten und Ideen» aufgebaut war. So lautete das Motto eines der Wahldokumente: «Der Kapitalismus entgleist, ändern wir die Spielregeln um besser zusammen zu leben». Bringolf formulierte Sinn und Ziel der Wahlkampagne mit folgenden Worte: «Wir wollen unsere gesellschaftliche Werte aufzeigen und diese mit den Menschen diskutieren». Der Wahlerfolg zeigt, dass dieses schwierige Unterfangen gelungen ist!

Verliererin der Wahl ist die SP, die fünf Mandate einbüsste. Da die Grünen vier Mandate gewannen, konnte jedoch die Linksgrüne Mehrheit (60 Sitze gegen 55 der Rechten) im Parlament erfolgreich verteidigt und gar ausgebaut werden.

SEV erwartet von SBB soziales Verhalten

Die Bahn hat 2008 den Konzerngewinn von 80,4 auf 345 Millionen Franken gesteigert. Das Personal, das dieses Resultat erst möglich gemacht hat, muss mit davon profitieren. Die Medienmitteilung des SEV.

Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist in Hochform: Das bestätigt das Rekordresultat, das die SBB heute bekanntgegeben hat. Zu verdanken ist dieses einerseits all den Passagieren und Güterkunden, andererseits aber auch dem Personal, das rund um die Uhr, an Festtagen und in Ferienzeiten, bei Wind und Wetter, vollen Einsatz zeigt. Ein weiteres Mal verzeichnet die SBB eine Produktivitätssteigerung, das heisst jede und jeder einzelne Mitarbeitende hat mehr geleistet als im Jahr zuvor.

Umso mehr irritiert es, wenn der SEV von der Basis die Rückmeldung hört, die Wertschätzung am Arbeitsplatz sei immer weniger spürbar. Der SEV erwartet, dass die SBB ihre Rolle als moderne, humane Arbeitgeberin nicht nur propagiert, sondern auch lebt. Der Rekordgewinn muss für das Personal positive Auswirkungen zeigen.

Der grosse Jahresgewinn löst zweifellos die Probleme der Pensionskasse nicht. Die Last zur Sanierung liegt nach wie vor beim Bund, der immer noch zögert, endlich seinen Beitrag zu leisten, den er der SBB und ihrem Personal seit Jahren vorenthält. Die SBB steht aber in der Pflicht, sich mit voller Energie auf politischer und unternehmerischer Ebene für eine vollständige Sanierung einzusetzen.

Eine besondere Verantwortung hat die SBB bei den kommenden Entscheiden zur Zukunft von SBB Cargo: Angesichts des wirtschaftlichen Umfelds und der äusserst gesunden Gesamtlage des Unternehmens können nur Lösungen in Frage kommen, die keinen Personalabbau vorsehen. Dies ist auch im Sinne der Verkehrsverlagerung, die das Schweizervolk in zahlreichen Abstimmungen immer wieder unterstützt hat. Für den SEV stehen Kooperationsmodelle im Vordergrund; es gilt, den ruinösen Konkurrenzkampf beizulegen und gemeinsam den Güterverkehr zu fördern. Dies nützt der Umwelt, stärkt das System Bahn als Ganzes und schafft neue Arbeitsplätze.

Ein linker Terrorist?

Ein- und Ausreisesperren gegen GegnerInnen des NATO-Gipfels. Ein schwarzer Kapuzenpullover reicht als Begründung ebenso wie das gemeinsame Reisen mit «linken Militanten» oder «linke Anarchisten»

Vor dem NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden wurden an der deutsch-französischen Grenze wieder Kontrollen eingeführt. Das Schengener Abkommen wurde ausser Kraft gesetzt, was nach Artikel 23 der Verordnung Nr. 562/2006 nur «im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit» möglich ist. Dutzenden aus Deutschland anreisenden DemonstrantInnen wurde am 1. April der Grenzübertritt nach Frankreich, Luxemburg und in die Schweiz verwehrt. Die deutschen
Ausreiseverbote gelten bis zum 5. April um 24 Uhr und sind nach §10 Abs. 1 S. 2 PassG strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Haft, die französischen Behörden verhängen Einreiseverbote.

Begründet wurden die Ausreiseverbote von der Bundespolizeidirektion Stuttgart mit «sonstigen erheblichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland»: «Aufgrund dieser gesicherten Gesamtumstände liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie bei Ihrem geplanten Aufenthalt in Frankreich, insbesondere bei der Teilnahme an den Demonstrationen in Straßburg am 03/04.04.2009, zu gewalttätigen Ausschreitungen aufrufen und sich aktiv beteiligen werden. Die von Ihnen geplanten gewalttätigen Handlungen in Frankreich sind geeignet, dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft erheblich zu schaden. Denn über solche Handlungen, die massive Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen darstellen, wird auch in den ausländischen Medien berichtet.»

Am deutsch-französischen Grenzübergang Breisach hiess es wörtlich: «Wir halten das für erforderlich, weil sie in unseren Augen eine tatsächliche Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland darstellen, für das Ansehen dort.“

Konkret wurden die Verbote meist mit Einträgen in internationalen polizeilichen Datenbanken begründet, obwohl ein Grossteil der betroffenen Personen bisher nicht von einem Gericht verurteilt wurde. Eine Vorstrafe wegen Diebstahls eines Fahrrades im Alter von 14 Jahren oder das Mitführen eines schwarzen Kapuzenpullovers reichten als Begründung ebenso aus wie das Reisen mit «linken Militanten» oder ein Eintrag als «linker Anarchist».

Nach den Grenzverboten kamen am 1. April etliche Linke in die KTS Freiburg. Das Autonome Zentrum stand vom 25. bis zum 31. März als Convergence Center gegen den NATO-Gipfel zur Verfügung. Die antimilitaristische Demonstration am 30. März mit über 2’000 TeilnehmerInnen wurde nach einer beispiellosen Hetze von Polizei und BILD-Zeitung mit dem grösste Polizeieinsatz in Freiburg seit 30 Jahren konfrontiert und war als Höhepunkt der Anti-NATO-Aktivitäten in Freiburg geplant. Nun kann die KTS kaum noch weitere abgewiesene DemonstrantInnen beherbergen, so dass sich bei einer Fortsetzung der momentanen Politik die Frage einer Besetzung im Freiburger Stadtgebiet stellt. Noch mobilisieren wir nach Strasbourg, denn wir wollen den Verantwortlichen der NATO dort begegnen, wo sie ihre Kriegspolitik feiern.

Wir betreten feuertrunken, jetzt erst recht, dein Heiligtum!

Vermeintliche Sparübungen im Alleingang bringen nichts

Heute manifestieren schweizweit zahlreiche Grundversorger ihren Unmut zum Praxislabor-Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin. Denn er führt zum Abbau in der Hausarztmedizin und gefährdet dadurch die Patientensicherheit und die Qualität unserer Medizin.

Die«Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte» (FMH) solidarisiert sich mit den Anliegen der Grundversorger und warnt vor weiteren falschen Sparübungen in der medizinischen Versorgung. Gleichzeitig ruft sie die Partner zur gemeinsamen Lösungsfindung auf.

Qualität und Sicherheit gefährdet

Mit dem heutigen schweizweiten Aktionstag protestieren Hausärztinnen und -ärzte gegen die Revision der Analysenliste durch Bundesrat Pascal Couchepin. Die FMH hat mit ihrem Modell «Point-of-Care-Tarif» einen Alternativ-Vorschlag erarbeitet, den das Bundesamt für Gesundheit ohne überzeugende Begründung unberücksichtigt liess. Tritt der Entscheid wie vorgesehen per 1. Juli 2009 in Kraft, so werden viele Ärzte ihr Labor abbauen müssen, weil es sich nur noch defizitär betreiben lässt. Ohne Praxislabor können Ärztinnen und Ärzte die Qualität und Sicherheit in der Behandlung ihrer Patienten nicht mehr in der gewohnten und medizinisch sinnvollsten Art gewährleisten. Die revidierte Analysenliste führt gar zu Mehrkosten: Werden die Laborleistungen aus der Arztpraxis ausgelagert, verzögert sich der Therapieentscheid, es sind zusätzliche Konsultationen notwendig und unter Umständen verlängert sich auch die Arbeitsunfähigkeit. Die FMH unterstützt die Forderungen der Grundversorger: Sie warnt vor einem schleichenden Abbau der Hausarztmedizin und im Schweizerischen Gesundheitswesen überhaupt.

Gemeinsame Lösungen suchen

Der Bedarf nach medizinischer Versorgung wird in naher Zukunft auch auf Grund der Demographie weiter zunehmen. Schon heute zeigt sich ein Ärztemangel in verschiedenen Fachgebieten und in zahlreichen peripheren Regionen der Schweiz. Wegen des Zulassungsstopps und weil die Schweiz zu wenig eigene Ärzte ausbildet, wird sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch weiter fortsetzen. Um die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu meistern, ist aus Sicht der FMH eine gemeinsame und konstruktive Suche nach Lösungen dringend notwendig, auch mit dem Bundesamt für Gesundheit und seinem Vorsteher – die Zukunft wird zeigen, ob sie dazu bereit sind.

Polizei schiesst mit Schockgranaten auf Camp

Nachdem die französische und deutsche Polizei bereits gestern Nachmittag AktivistInnen an der Ein- beziehungsweise Ausreise nach Frankreich gehindert hatte, zeichnet sich gegenwärtig eine bilaterale Strategie zur Verhinderung des Protests gegen den geplanten NATO-Gipfel ab. «Agents provocateurs» werden eingesetzt.

Deutsche und französische Behörden versuchen, den Widerstand gegen den Gipfel als «terroristisch» oder das Werk «ultralinker und anarcho-autonomer Netzwerke» zu kriminalisieren. Die französische Innenministerin Alliot-Marie erklärt die geplanten Blockaden als «terroristisches Risiko» und «Unruhen radikaler Kräfte».
Alliot-Marie ist in Frankreich für ihr repressives Vorgehen gegen soziale Bewegungen bekannt. Nach ihrer Ernennung 2007 hatte sie Geheimdienste und Polizei reorganisiert und eine Offensive gegen eine von ihr konstruierte «anarcho-autonome Bewegung» begonnen. Die Folge waren etliche Ermittlungsverfahren und Verhaftungen, die in Frankreich für massive Kritik, Solidaritätsbekundungen und Demonstrationen sorgten.

Willkür und Agents provocateur!

Erneut wurden heute AktivistInnen bei der Anreise nach Strasbourg an der Grenze aufgehalten. Mehrere Personen wurden am Übergang Altenheim sowie bei Goldscheuer zurückgewiesen. Als Kriterien galten Aussehen, Kleidung sowie das Mitführen NATO-kritischer Dokumente und Flugblätter. Auch der Polizeipräsident Baden-Württembergs, Hetger, hatte bereits vor einer Woche die «Selektion» und «Verarbeitung»«Agents provocateur» aufzutreten und Widerstand anzuzetteln, der dann mit Repression beantwortet wird.
Nachdem die inzwischen zahlreichen TeilnehmerInnen des Camps den Angriff abwehren konnten, schoss die Polizei mit sogenannten «Schockgranaten» auf die Zelte. Wieder wurde das Camp in Strasbourg von der Polizei provoziert. Während eines Gesamtplenums griff die Sondereinheit BAC (Brigade anti criminalité, Zivilpolizei) CamperInnen an und versuchte, Personalien festzustellen.

Vasella von Studierenden vertrieben!

Das Schweizerische Institut für Auslandforschung sagt den Vortrag von Daniel Vasella ab, der heute Abend um 18.15 in der Aula der Universität Zürich hätte stattfinden sollen. Der Rückzug Vasellas ist ein erster Sieg gegen die Einflussnahme der Konzerne auf die Universitäten.

Das SIAF beugt sich dem Druck der Studierenden, die in den vergangenen Tagen dazu aufgerufen hatten, «Herrn Vasella gebührend zu empfangen».  Das Aktionskomitee machte unter anderem durch das Verteilen von «Ritalin» zur Effizienzsteigerung auf den bevorstehenden Besuch aufmerksam.

Aus folgenden Gründen sind wir der Meinung, dass Vasella und das SIAF an der Uni nichts zu suchen haben:

– Vasella behindert durch die Patentpolitik aktiv die Gesundheitsversorgung von Millionen von Menschen in Ländern des Südens und kassierte im Jahr 2008 dafür 44 Millionen.

– Novartis ist einer der Konzerne, der aktiv auf Lehrinhalte Einfluss nimmt. In Basel ist er sogar im Unirat vertreten. Unter dieser Einflussnahme leiden vor allem die geisteswissenschaftlichen Fächer.

– Das SIAF ist kein wissenschaftliches Institut, sondern ein schlecht getarnter neoliberaler Think-Tank, der sich nach eigenen Angaben von seinen Partnern (Nestlé, Swiss Re, Swiss Life, Bank Von Tobel, Ernst and Young, Credit Suisse und UBS) «finanziell als auch ideell unterstützen» lässt. Obendrein behauptet es aber «politisch und wirtschaftlich unabhängig» zu sein. (Zitate siaf.ch)

Unsere Aktion hat gezeigt, dass es möglich ist, sich gegen die penetrante Präsenz von Konzernen wie Novartis, Néstle, UBS, CS, Ernst and Young, KPMG usw. an der Uni zu wehren. Diese nehmen über verschiedene Wege vermehrt Einfluss auf die Uni (Unirat, Sponsoring, etc.) und treiben damit die Privatisierung und Elitisierung der Hochschulen voran. Das Aktionskomitee «Uni von Unten» bekämpft diese Tendenz und spricht sich für ein frei zugängliches und öffentliches Universitätssystem aus. Nur an einer Universität  frei von
Konzerninteressen ist kritische Forschung möglich.

Selbstverständlich halten wir die Mobilisierung aufrecht und rufen dazu auf, auch den angekündigten Besuch der Herren Roth und Brabeck am 6. bzw. am 12. Mai 09 angemessen zu würdigen. Dem SIAF legen wir nahe, auch die folgenden zwei Veranstaltungen abzusagen und in Zukunft ihre ReferentInnen mit der gebotenen Sorgfalt  auszuwählen

Hungerstreik gegen Bolognareform

In Barcelona eskaliert der Kampf um die Bolognareform. Eine Unibesetzung wurde brutal geräumt, Studierende zusammengeschlagen. Derweil befindet sich ein Student seit mehr als einem Monat im Hungerstreik.

«Die Rektoren werden es nicht schaffen Bologna ohne den Einsatz von Polizeigewalt durchzusetzen. So viel ist sicher», sagte Ignasi in einem Interview mit der Vorwärts im Juni 2008. Ignasi studiert in Barcelona Geschichte und ist Mitglied der katalanischen Studierendengewerkschaft Sindicat d’Estudiants dels Països Catalans (SEPC). Die Gewerkschaft steht an der Spitze der Proteste gegen die europäische Hochschulreform Bologna. In der letzten Woche zeigte sich, dass Ignasi nicht übertrieben hatte. Die Polizei reagierte auf Anti-Bologna-Proteste mit massiven Übergriffen.


Besetztes Rektorat brutal geräumt

Vier Monate lang hielten Studierende das Rektorat der Universität Barcelona besetzt und forderten ein Moratorium bei der Umsetzung der Bolognareform zugunsten einer «Debatte über die Zukunft der öffentlichen Bildung». In den frühen Morgenstunden des 18. März wurde das Rektorat brutal geräumt. Die Universitätsleitung erlaubte der Polizei, «aus Sicherheitsgründen» auf das Universitätsgelände vorzudringen. Während der Räumung und der anschliessenden Protestkundgebungen gab es Dutzende Verletzte. Die Gewalt ging soweit, dass sich nun auch entschiedene Bolognabefürworter von den Polizeieinsätzen distanzieren. Zudem brach eine Welle der Solidarität los. Auf Mallorca blockierten Studierende die Autobahn, in Madrid, Valencia und weiteren Städten gab es Demonstrationen und aus der ganzen Welt treffen Solidaritätsbekundungen ein. In einem offenen Brief wandten sich kürzlich auch zahlreiche ProfessorInnen und Assistierende gegen die mediale Diffamierung und das Vorgehen der Polizei – und stellten sich zugleich hinter die Proteste. Mit einer Demonstration durch die Innenstadt Barcelonas, an der über 10 000 Personen teilnahmen, erlangte die Bewegung am letzten Donnerstag ihren vorläufigen Höhepunkt.


Student im Hungerstreik

Aus Protest gegen die Universitätsleitung – welche bisher in keinem Punkt auf die Forderungen der Studierenden einging, sondern im Gegenteil die TeilnehmerInnen der Proteste kriminalisiert – trat Tomàs Sayes, ein Student der Universitat Autònoma de Barcelona am 23. Februar in einen Hungerstreik. In seiner ungewöhnlichen Aktionsform wurde er von der Studierendengewerkschaft SEPC unterstützt. Diese beschuldigt das Rektorat den Hungerstreik zu ignorieren und jeglichen Dialog zu verweigern. Letzte Woche verschärfte Tomàs seinen Protest, indem er auch die Glukoselösung, die er vorher noch zu sich genommen hatte, absetzte. Die ihn täglich untersuchenden Ärzte gaben darauf bekannt, dass sein Zustand es erfordere ihn unverzüglich ins Krankenhaus einzuliefern. Als er Gefahr lief, bleibende körperliche Schäden davonzutragen, wurde er dort schliesslich künstlich ernährt. In seinem Blog (Vaga de fama per la universitat publica), den er in den letzten Tagen nicht mehr selbst aktualisieren konnte, war bei Redaktionsschluss noch nicht zu erfahren, wie es nun weitergeht. Erschreckend ist die Tatsache, dass die Universitätsleitung trotz sich verschlechterndem Gesundheitszustand zu keinem Zeitpunkt auf Tomàs Forderungen eingegangen ist. Gleichzeitig zeigt die Wahl einer solch extremen Aktionsform, wie ernst die katalanischen Studierenden ihre Parole «Die öffentliche Universität verteidigen!» meinen. Die Studierendenbewegung hat indes für nach den Osterferien neue Proteste angekündigt.

Der Weg zur «Gefangenen Kunst»

Ayo (Name geändert) übergibt uns die ersten Bilder an einem trüben Tag. Es regnet, der Himmel ist grau, ebenso der Betonklotz, in welchem die Übergabe stattfindet. Unsere Schuhe sind nass, der Spaziergang hierhin war nicht schön, nur passend…

Da sitzen wir im ungemütlichen Besucherraum des Flughafengefängnisses Kloten und sind berührt vom Lachen, welches Ayo noch immer zustande bringt. Seit mehreren Monaten ist Ayo hier in Ausschaffungshaft. Vor mehr als zwei Jahren ist Ayo, damals 25 Jahre alt, in die Schweiz gekommen. Mit nicht viel mehr als einem gültigen Flugticket und seinen Sportschuhen hat Ayo sein afrikanisches Heimatland verlassen, um an einem Marathonlauf in Zermatt teilzunehmen, zu welchem er eingeladen worden ist. Und weil Ayo Hoffnung in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf hatte, ist er nicht wieder ins Flugzeug gestiegen, nicht in seine Heimat zurückgeflogen. Bald hat er gemerkt, wie das hier läuft, beziehungsweise nicht läuft, denn ohne Asylantrag läuft gar nichts… Also hat er einen Asylantrag gestellt, sich nicht wohl dabei gefühlt, denn Asyl brauchte er ja nicht. Auf seinen Antrag wurde nicht eingegangen, ein «Nichteintretensentscheid», kurz NEE. Ayo hätte gehen müssen, doch er blieb. Alle paar Wochen ist er in eine neue Notunterkunft gezogen, hat das Nötigste bekommen, mehr nicht. Dann, acht Monate später, ist Ayo in eine Polizeikontrolle geraten und mitgenommen worden, zuerst in die Kaserne, dann ins Flughafengefängnis, in Ausschaffungshaft.

Eine Stimme geben!

Im Gefängnisalltag ist keine Beschäftigung für die Inhaftierten vorgesehen, im Gegenteil: möglichst langweilig soll es sein, zermürbend, die Leute sollen genug davon bekommen, sollen gehen wollen, sollen zurück, zurück in Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. Schlimmer kann sie ja kaum sein, da wo die Menschen her kommen. Hier, an diesem Ort, wird sie gemacht. Bewusst. Die Menschen sollen von der Schweiz abgeschreckt werden. Aufgeben. Ayo gibt nicht auf; er fängt an, Bilder zu malen. Ayo ist vor der wirtschaftlichen Misere seines Landes geflüchtet, hat nach Schweizer Gesetzgebung kein Anrecht auf Asyl. Trotzdem hat er es versucht, ist seiner Hoffnung auf ein besseres Leben gefolgt. Ist das ein Verbrechen? Unsere Gesellschaft bestraft Menschen wie Ayo mit monatelanger, zermürbender Haft, gibt tausende von Franken aus, um den Menschen die Hoffnung zu nehmen.

Mit der Ausstellung «Gefangene Kunst» möchten wir auf die Menschen aufmerksam machen, die in Ausschaffungshaft sind. Wir möchten ihnen eine Stimme geben und die Möglichkeit, ihr Gefangensein in irgendeiner Art für die Menschen draussen fühlbar, begreifbar zu machen. Da sind Menschen wie Ayo, die sich ein besseres Leben erhofften. Da sind aber auch Menschen, die Kriege erlebt haben. Menschen, die aufgrund unmenschlicher Lebensbedingungen geflüchtet sind. Mit der Hoffnung und dem Mut, in einem ihnen fremden Land einen Neuanfang zu wagen. Manche sind mit Traumas gekommen, in der verzweifelten Hoffnung auf Schutz, andere voller Tatendrang und dem Willen, sich hier ein Leben zu erarbeiten, etwas zum Ganzen beizutragen. Sie alle haben Vertrauen in unser Land gehabt. Vertrauen darin, dass es hier so etwas wie Gerechtigkeit gibt, dass Menschenrechte geachtet werden. Mit zerbrochenen Träumen und orientierungslos, vielleicht voller Angst vor einer Rückschaffung, sitzen sie jetzt in Ausschaffungshaft. Ohne je ein Verbrechen begangen zu haben. Denn: Flucht ist kein Verbrechen! Darf keines sein! Angesichts der gigantischen Herausforderung, welche die weltweite Migrationsbewegung mit sich bringt, hat die Schweiz kapituliert. Anstatt nach menschenwürdigen, gangbaren Wegen zu suchen, nach wirklichen Lösungen, hat sie sich Scheuklappen angezogen. Die verschärften Gesetze zur Asylpolitik sind teilweise menschenverachtend. Es darf nicht sein, dass die Motivation, Menschen zu inhaftieren, eine lebensverachtende ist. Das ist sie aber wenn es darum geht, die Menschen so lange zu zermürben und mit Perspektivlosigkeit zu füttern, bis sie «freiwillig» gehen – wohin auch immer. Wo es um globale Herausforderungen geht, ist es gefährlich, auf solch kurzsichtige, egoistische Weise zu handeln. Die neuen Wege, die es braucht, müssen mitfühlende sein, menschliche, denn es geht um Menschen.

Die Hoffnung nicht ganz verloren

Ayo hält 17 Monate durch. Dann teilt er den Behörden mit, dass er bereit ist, zurück zu kehren. Er hält es nicht mehr aus. Kurz darauf wird er freigelassen, bekommt ein Papier in die Hand gedrückt, auf welchem steht, dass er die Schweiz innerhalb von 24 Stunden verlassen muss. Papiere hat Ayo keine. Nur die Wahl zwischen illegal über die Grenze in ein Nachbarland gehen oder illegal hier bleiben. Ayo bleibt. Kämpft, hofft weiter. Weihnachten feiert er zusammen mit anderen Asylsuchenden und Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der besetzten Predigerkirche. Kurz danach wird er erneut verhaftet. Fast zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Dann kommt er ins Bezirksgefängnis, wenig später in die Strafanstalt Pöschwies. Angeklagt wegen illegalem Aufenthalt und wiederholtem Fahren ohne gültigem Fahrausweis. Dort ist er jetzt, malt weiter. Die Hoffnung für die Schweiz hat er wohl verloren, die Hoffnung für sich noch nicht ganz. Ayo hat ein kleines Bild gemalt, eine Bleistiftskizze: Gitterstäbe, dahinter ein lachendes und ein weinendes Gesicht. Unter das Bild hat er den Satz geschrieben: «Some people can only see darkness, others can see the stars»

Die Ausstellung «Gefangene Kunst» zeigt Bilder, die von Menschen in Ausschaffungshaft gemalt worden sind. Die Bilder waren bereits letzten September im Café Zähringer zu sehen.

Ausstellung: 3. März bis 30. April 09 im Restaurant Bubbles, Strassburgstrasse 15, 8004 Zürich (beim Stauffacher)

Vernissage: Freitag, 3. April 09 ab 18 Uhr, Veranstaltung mit Betroffenen und Experten um 19 Uhr.

Küche für das Camp darf nicht einreisen

Heute Mittag hat die französische Polizei die Einreise einer sogenannten «Volxküche Le Sabot» nach Frankreich untersagt. Die Grossküche, ausgelegt für die Versorgung von 3500 Menschen , war auf dem Weg zum Widerstands-Camp in Strasbourg Ganzau.

Als Begründung gab die Grenzpolizei an, es gebe einen Datenbank-Eintrag der die Fahrerin als «Mitglied des Black Block» ausweisen würde. Die Betroffene ist allerdings weder jemals in Gewahrsam gewesen noch hat es Verurteilungen oder Ermittlungsverfahren gegeben. Tatsächlich ist die Küche aber regelmässig bei internationalen Protestcamps präsent.Als weitere Begründung für die Verweigerung der Einreise monierte die französische Polizei das Mitführen von Rechtshilfeinformationen zum Umgang mit französischen Behörden und der Polizei. Diese Broschüren werden von zahlreichen Solidaritätsorganisationen, dem Legal Team sowie von AnwältInnen herausgegeben und können im Internet heruntergeladen werden.

Elementare Rechte verweigert

Die Polizei hat den Betroffenen eine Übersetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, Einspruch zu erheben, verweigert. Auch gab es keine Aussage, wie lange die Betroffene nicht einreisen dürfe. Die Datensätze stammen vermutlich vom Bundeskriminalamt. Ihre Weitergabe ist bei internationalen Protestereignissen inzwischen üblich geworden. In den meisten Fällen erfahren die Betroffenen nicht von der Speicherung, oft ist nicht nachvollziehbar wie ihre Daten in die Dateien gelangen. Die «Volxküche» wurde nach der Verweigerung der Einreise von der deutschen Grenzpolizei festgesetzt. Alle Gemüsemesser wurden beschlagnahmt. Die Polizei besitzt die Unverfrorenheit zu behaupten, die Messer würden zeigen dass militante Aktionen geplant gewesen wären. Die deutsche Polizei hat angedroht, der Betroffenen nun auch die Ausreise zu verweigern.

Protest gegen Isolationshaft im Flughafengefängnis

Amnesty International und andere Organisationen protestieren gegen die Haftbedingungen im Fall von Fahad K., der seit vergangenen Donnerstag im Zürcher Flughafengefängnis inhaftiert ist. Er ist einer der Hauptakteure des Films «La Forteresse» von Fernand Melgar.

In einem Brief an den Zürcher Justizdirektor Markus Notter, die Gefängnisverantwortlichen und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kritisiert die Menschenrechtsorganisation heute, dass die Zürcher Vollzugsbehörden in mehrfacher Weise bestehendes Recht verletzen.  «Es ist unhaltbar, dass der junge Iraker Fahad K. wie ein gemeingefährlicher Verbrecher behandelt wird. Seit Freitag wird er in einer Isolationszelle festgehalten», erklärte Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin der Schweizer Sektion von Amnesty International. Sie hat Fahad K. am Dienstagmorgen im Flughafengefängnis besucht und zeigte sich bestürzt über dessen Haftbedingungen.

In einem Brief an den Justizdirektor des Kantons Zürich, Markus Notter, weist Amnesty International darauf hin, dass die Vollzugsbehörden in mehrfacher Hinsicht bestehendes internationales und schweizerisches Recht sowie die Bundesgerichtsrechtsprechung verletzen. Auch Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf und die zuständigen Gefängnisverantwortlichen haben eine Kopie des Briefes erhalten. Im Schreiben bittet die Menschenrechtsorganisation um rasche Auskunft darüber, auf welcher gesetzlichen Grundlage Fahad K. in einer Isolationszelle festgehalten wird und weshalb er Besuche nur noch hinter einer Trennscheibe empfangen darf.

Am 23. März 2009 wurde der Asylsuchende Fahad K. auf dem Migrationsamt des Kantons Zürich überraschend festgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, den 25-jährigen Iraker nach Schweden abzuschieben. Dort droht ihm die Wegweisung nach Bagdad. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International ist besorgt über die Sicherheit von Fahad K., sollte er in den Irak zurückgeschickt werden. Er hat im Irak als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Fahad K. wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht.

Fahad K. ist eine der Hauptpersonen im Dokumentarfilm «La Forteresse» von Fernand Melgar, der im Moment in den Deutschschweizer Kinos gezeigt wird und den Alltag von Asylsuchenden im Empfangs- und Verfahrenszentrum Vallorbe schildert.

Schweigen verboten!

An einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht(SBAA) hielten sie fest, dass seit den Gesetzesneuerungen Asylsuchende in der Schweizvermehrt in prekären Situationen leben. Kritisiert wurden insbesondere die Nothilfe und diefehlende Umsetzung der Härtefallregelung in verschiedenen Kantonen.

Zwei Beispiele

Eine Asyl suchende Familie, die nicht ausreisen kann, weil ihr Heimatland keinen Passfür sie ausstellt, wird plötzlich zu «Illegalen» – obwohl sie ausreisen möchte. Sie erhältnur noch Nothilfe und gerät in eine Bettelexistenz. Beide Eltern sollen zudem Bussenwegen illegalen Aufenthalts bezahlen.

Eine gut integrierte Familie, deren Kinder in der Schweiz geboren und hier zur Schulegegangen sind, soll trotz 21jährigen Aufenthalts des Vaters in der Schweiz ausreisenmüssen. Grund: Dieser ist nach einer Diabeteserkrankung erwerbslos geworden und die Familie hat zeitweise Sozialhilfe bezogen.

Dies sind nur zwei Beispiele, die aufzeigen, wie sich das Asyl- und das Ausländergesetz aufdie betroffenen Personen auswirken. Über die beiden Gesetze diskutierten am Samstag, 28. März Expertinnen und Experten an einem Podium der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Die Asylgesetzrevision, so der Tenor des Podiums, hat ihr Ziel –die Senkung der Zahl der Asylsuchenden – verfehlt. Hingegen geraten beide Gesetze immerwieder mit internationalen Konventionen oder der Bundesverfassung in Konflikt.

Kritisiert wurde insbesondere die Nothilfe: Sie bringe die Betroffenen in eine prekäre Lageund verletze die Menschenwürde. Auch zur Härtefallregelung, laut der in persönlichenHärtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden können, wurde Kritik laut. «Die Härtefall-Artikel der neuen Gesetze sind in diversen Deutschschweizer Kantonen toter Buchstabe»,hielt Rechtsanwalt Marc Spescha fest. Die übersteigerten Anforderungen an einzelne Kriterien liefen, so der Experte im Ausländerrecht, auf eine Rechtsverweigerung hinaus. CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer forderte in ihrem Votum die Einrichtung vonHärtefallkommissionen. Diese seien zentral, damit Familien in prekären Verhältnissen eingeordnetes Leben ermöglicht werde.

Einhellig lehnten die Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmer die erneute Gesetzesrevisionab. Diese reduziere noch mehr die Möglichkeiten für Flüchtlinge, in der Schweiz Schutz zu erhalten, und sei aus menschenrechtlicher Sicht fragwürdig. Hintergrund der Flucht sei zudem nicht die Attraktivität der Schweiz, sondern die Situation im Herkunftsland: Verfolgung, Krieg, Verwüstung, Armut und fehlende Perspektiven.

Schweigen verboten!

Die ebenfalls am Samstag abgehaltene Generalversammlung der SBAA unter der Leitungder Präsidentin und alt-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot bekräftigte, dass die Anwendungder Gesetze beobachtet, dokumentiert und öffentlich gemacht werden müsse. Denn immer wieder geraten die beiden Gesetze in Konflikt mit der Menschenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention, Schweizer Gesetzen oder der Bundesverfassung.

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