Nein zur USRIII – Referendum unterschreiben!
Die Ausgangslage ist schnell und einfach auf den Punkt zu bringen: Kommt die Unternehmenssteuerreform III (USRIII) so durch, wie sie vom Parlament in der soeben abgelaufenen Sommersession beschlossen wurde, wird der Bund jährlich 1,3 Milliarden Franken weniger Steuereinnahmen verbuchen. Das ist aber noch lange nicht alles: Die weitaus grösseren Steuerausfälle werden die Kantone und die Gemeinden zu verzeichnen haben. Hier beziffert der Bundesrat den Ausfall auf zwei Milliarden Franken. Doch in diesem Betrag fehlt zum Beispiel der Steuerausfall für den geplanten Abzug auf Forschung und Entwicklung. Der Städteverband hat allein für die Gemeinden einen Ausfall von 1,3 bis 1,5 Milliarden Franken errechnet. «Realistisch ist wohl mit Mindereinnahmen für die Kantone und Gemeinden von 2,5 bis 3 Milliarden Franken zu rechnen», hält daher die Partei der Arbeit der Schweiz in ihrer Informationsbroschüre zur USRIII fest. Auf dem Spiel stehen somit über vier Milliarden Steuereinnahmen, die das Parlament den Unternehmen schenken will.
Zur USRIII schreibt Rudolf Strahm, ehemaligen Preisüberwacher sowie SP-Nationalrat und alles andere als ein radikaler Linker, in seiner Kolumne im «Tages-Anzeiger» vom 30. Mai: «Ein so einschneidendes – man darf ruhig sagen: schamloses und einseitiges – Steuersenkungs-programm hat die Eidgenossenschaft noch nie erlebt.»
Wer bezahlt die Zeche?
Grund der Ausfälle in Milliardenhöhe für die Kantone und Gemeinden ist die geplante, massive Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze für die Unternehmen. Im vorauseilenden, unterwürfigen Gehorsam hat es der Kanton Waadt bereits vorgemacht und den Steuersatz von 21,6 auf 13,8 Prozent zusammengestrichen. Marschrichtung und Ziel sind für die Bürgerlichen auch im Kanton Zürich klar: «Wir müssen runter auf 16 Prozent, um den Industrie- und Unternehmerkanton zu stärken», verlangt der Winterthurer SVP-Kantonsrat und Unternehmer Peter Uhlmann im «Landbote» vom 18. Juni. Eine Forderung, die logischerweise auch von der FDP/Liberalen unterstützt wird. Der aktuelle Steuersatz im Kanton Zürich liegt bei 21,8 Prozent.
Was würde dies konkret für eine Stadt wie Winterthur heissen? Der Stadtrat hat ein Szenario durchgerechnet mit einer Senkung auf 19,5 Prozent. Bereits das würde zu «massiven Ausfällen» führen, berichtet der «Landbote». Der Stadtrat spricht von Ausfällen in der Höhe von 10,5 Millionen oder mehr als drei Steuerprozenten. Und eine Senkung der Gewinnsteuer auf 16 Prozent – so wie von SVP und Liberalen gefordert – entspricht einer Einbusse von über 30 Millionen Franken oder elf Steuerprozenten. Eine hübsche Summe für eine Stadt, die seit Jahren kräftig den Rotstift ansetzt und ihren EinwohnerInnen vorjammert, wie nötig die «Sparmassnahmen» seien. Ein treffendes Beispiel dieser «Sparmassnahmen» schildert das Winterthurer Kulturmagazin «Coucou» in der Aprilausgabe 2015. Eine Gruppe junger MusikerInnen, die sich einen kleinen Proberaum teilten, bekam im März 2015 von der Stadt einen Brief. Darin wurde angekündigt, dass der Mietzins von 350 auf 618 Franken pro Monat erhöht wird, also um 77 Prozent. Im letzten Absatz des Schreibens steht: «Aufgrund des Sparauftrages des Grossen Gemeinderates müssen wir die Mietzinsbasis = Mietpreis/Quadratmeter anpassen.»
Fromme Wünsche und reale
Auswirkungen
Ein Kanton, der in den letzten Jahren die Steuersätze für Unternehmen kontinuierlich gesenkt hat, ist Luzern. Das Resultat? Die Einnahmen sind in den Keller gesunken. Die angeblich angestrebte dynamische und nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft durch die Steuersenkungen entpuppte sich im besten Fall als frommer Wunsch. Ganz real sind aber die Folgen dieser neoliberalen Politik auch im Kanton Luzern: Für das Jahr 2016 wurde beim Personal generell um ein Prozent gespart. Im Gesundheits- und Sozialdepartement und teils im Kultur- und Bildungsdepartement wurden Kürzungen von fünf Prozent durchgeführt. «Entlassungen seien dabei nicht ausgeschlossen», erklärte der Luzerner Finanzminister Marcel Schwerzmann. Weitere Sparmassnahmen: Schliessung der Fachklasse Grafik bis 2018; höheres Pensum für die LehrerInnen in den Gymnasien um eine halbe Lektion, bei der Berufs- und Weiterbildung und der Sonderschulen um eine Lektion; Verkürzung des Schuljahres um eine Woche bei den Gymnasien und der Berufs- und Weiterbildung; die Luzerner Polizei führt täglich eine Patrouille weniger durch; Kürzung der Prämienverbilligungen.
Staatliche Subventionen für die
Unternehmen
Grund der Reform ist der Druck von Seiten der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In den Erläuterungen des Bundesrats ist zu lesen: «Die steuerliche Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Einnahmen ist für die EU eine unerlaubte staatliche Unterstützung und bildet somit eine Verletzung des Freihandelsabkommens aus dem Jahr 1972 zwischen der Schweiz und der EU.» Konkret gemeint sind die sogenannten Statusgesellschaften (Domizilgesellschaften, Holdings und gemischte Gesellschaften), welche auf Kantonsebene grosszügige Steuervorteile geniessen. Zu nennen sind insbesondere der Wegfall der Gewinnsteuer, Steuererlass bei Erträgen aus Beteiligungen (Aktien und Anteilscheine), ein reduzierter Kapitalsteuersatz und die tiefere Besteuerung der Einkünfte aus dem Ausland. Mit der USR-III sollen die Statusgesellschaften abgeschafft, dafür aber neue Steuerprivilegien gewährt werden. So soll eine sogenannte Patentbox eingeführt werden. Dies erlaubt, dass «Erträge aus geistigem Eigentum» künftig in den Kantonen reduziert besteuert werden und zwar bis zu 90 Prozent weniger. Von Patentboxen profitieren praktisch nur Grosskonzerne. So war im 2014 der grösste Schweizer Patentanmelder ABB gefolgt von Nestlé, Roche und Novartis. Unternehmen, die in Bundesbern über eine äusserst starke Lobby verfügen. Eine weitere Massnahme ist der Abzug auf Forschung und Entwicklung. Die «NZZ» vom 18. Juni erklärt dies so: «Die Kantone erhalten die Möglichkeit, bei inländischem Forschungsaufwand von Firmen nicht mehr nur 100 Prozent der Kosten, sondern bis zu 150 Prozent als Geschäftsaufwand anzurechnen. Faktisch entsprechen Aufwandanrechnungen über 100 Prozent einer Subvention.» In anderen Worten: Unternehmen kriegen Geld vom Staat. Und zwar so, als dürften normalsterbliche ArbeiterInnen, die brav ihre Steuer bezahlen, 150 Prozent ihrer Kosten für die Krankenkassenprämien von der Steuerrechnung in Abzug bringen. Schon fast undenkbar, aber im übertragenen Sinne machbar für die Unternehmen dank der USRIII.
Der Kampf gegen die USRIII ist Pflicht! Die PdAS hatte das Referendum schon lange angekündigt. Getragen wird es jetzt auch von der SP, den Grünen, den Gewerkschaften und weiteren linken Organisationen und Parteien. Erster landesweiter Sammeltag ist am 2. Juli. Jede Unterschrift zählt!