Ja zum Schutz vor Hass
Daniel Frey. Seine Argumente gegen die Erweiterung der Rassismusstrafnorm um «sexuelle Orientierung» präsentierte das gegnerische Referendumskomitee: Hass, Hetze und Diskriminierung sollen weiterhin nicht strafbar sein. Die schwullesbischen Organisationen der Schweiz hingegen stehen mit ihren tausenden Mitgliedern geschlossen hinter dem notwendigen Schutz.
Das Referendumskomitee, bestehend aus Kleinparteien vom rechten Rand und Einzelpersonen, finden, dass ein Schutz vor Hass und Hetze für Lesben, Schwule und Bisexuelle nicht nötig sei. Als Hauptargument gegen den Schutz vor Hass führen die Gegner*innen der Gesetzesvorlage die Meinungsfreiheit ins Feld: Ein Schutz vor Hass, Hetze und Diskriminierung beschneide die freie Meinungsäusserung. Das Komitee «Ja zum Schutz vor Hass», das für die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm kämpft, ist schockiert über diese Argumentation:
Meinungsfreiheit und Menschenwürde
«Die Meinungsfreiheit wird hier verwendet, um gezielt die Menschenwürde von Minderheiten anzugreifen. Das Referendumskomitee missbraucht die Meinungsfreiheit, um sich selber als den diffamierten Minderheiten überlegen darzustellen. Hass und Hetze sind keine Meinung», führt Salome Zimmermann vom Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» aus.
Auch handelt es sich beim Schutz vor Hass nicht um ein Sonderrecht für Lesben, Schwule und Bisexuelle, wie die Gegner*innen behaupten. Nicht nur die Medienberichterstattung der letzten Monate zeigt die Dringlichkeit dieses Gesetzes, sondern auch Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments finden den Schutz vor Hass notwendig. Nationalrat Angelo Barrile vom Komitee «Ja zum Schutz vor Hass» ergänzt: «Lesben, Schwule und Bisexuelle sind homophobem Hass und Diskriminierung derzeit schutzlos ausgesetzt. So gehen bei der LGBT-Helpline wöchentlich mehrere Meldungen von Übergriffen ein. Mit der Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm können wir da ansetzen, wo Hass entsteht und einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung machen.»
Auf der Webseite des gegnerischen Abstimmungskomitees findet sich eine Liste der Referent*innen, die an der Medienkonferenz der Gegner*innen gesprochen haben. Aufgeführt sind da drei Menschen von der EDU und Verena Herzog von der SVP – und mittendrin Michael Frauchiger vom LGBT-Komitee «Sonderrechte Nein».
«Liebe nicht offen zeigen»
Gerade auch Verena Herzog fällt regelmässig «aus dem Rahmen». So sagte sie beispielsweise vor einem Jahr gegenüber der NZZ, dass sie uns «das Vergnügen» zwar gönne, allerdings sollten wir unsere Liebe nicht allzu offen zeigen. Zudem spricht sie sich gegen die «Ehe für alle» aus, da es nicht im Interesse des Kindswohls sei, «wenn Homosexuelle Zugang zu Adoptionen und Fortpflanzungsmedizin erhalten». Und sogar Thomas Fuchs von der GaySVP ärgerte sich über die Aussagen seiner Parteikollegin. Auf die Frage des «Blick» im August letzten Jahres, ob er jeweils mit Frau Herzog das klärende Gespräch suche, winkte er ab: «Das bringt nichts, sie ist unbelehrbar».
Umso befremdlicher ist es allerdings, dass sich nun Schwule – unter anderem eben Michael Frauchiger und Thomas Fuchs – ausgerechnet mit Verena Herzog verbünden und gemeinsam gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um das Kriterium «sexuelle Orientierung» kämpfen. An der Medienkonferenz sagte Michael Frauchiger: «Ich kämpfe für die Akzeptanz und Normalisierung meiner Sexualität. Eine Normalisierung, die nicht extravagant ist, sondern einfach so ist, wie sie ist.» Doch leider sind wir noch weit von einer «Normalisierung» entfernt. Und dass deshalb der Schutz vor Hass notwendig ist, wissen auch der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments – diese stimmten doch bereits im letzten Dezember diesem Schutz zu. Dagegen haben EDU und JSVP das Referendum ergriffen, und wir werden an der Urne darüber abstimmen müssen. Ja zum Schutz vor Hass, Ja am 9. Februar 2020!
Daniel Frey ist Medienverantwortlicher von hab queer Bern. Quelle: stinknormal.blog