Der lange Kampf für die Fristenlösung

 

Klara Zetkin. Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs war seit jeher eine Forderung der Internationalen Frauenbewegung. Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper war und ist ein Gradmesser für die Entwicklung der Gesellschaft – hier und international.

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist weltweit zwischen 1995 und 2003 von knapp 46 Millionen auf rund 42 Millionen gesunken. In den Industrieländern, wo Abtreibungen meist sicher und legal durchgeführt werden können und die Aufklärung über Verhütungsmethoden breiter verankert ist, nahmen die Zahlen stärker ab. Im Trikont, wo mehr als die Hälfte der Abtreibungen illegal durchgeführt werden, stagnierten die Zahlen. Auch im 21. Jahrhundert wird circa knapp die Hälfte aller Schwangerschaftsabbrüche weltweit illegal und meist nicht fachgerecht usgeführt. Dies nicht zuletzt auch als Folge der reaktionären verhütungsfeindlichen Vatikan-Politik und seinen «Lebensschützer»-Truppen. Die damit verbundenen Risiken sind gemäss Weltgesundheitsorganisation WHO vielfältig:

– weltweit müssen jedes Jahr circa fünf Millionen Frauen wegen Blutungen und Sepsis stationär behandelt werden;

– durch die jährlich auf 40 Millionen geschätzten Abbrüche sterben etwa 13 Prozent der Frauen;

– Todesfälle ereignen sich mehrheitlich im Trikont, vor allem in Afrika;

– weitere Folgen illegaler Abtreibung sind die Stigmatisierung der Frauen und langfristige gesundheitlichen Probleme, wie zum Beispiel Unfruchtbarkeit.

Doch auch in jenen Ländern, in denen eine Abtreibung rechtlich erlaubt ist, stehen Frauen oft unter einem grossen moralischen und sozialen Druck. Es bestand immer ein Zusammenhang des Verbots der Verhütung und des Schwangerschaftsabbruchs. Die schärfsten Restriktionen gab es historisch in Monarchien, Diktaturen und kriegführenden Staaten. So war zum Beispiel die letzte Frau, die 1945 in Wien hingerichtet wurde, eine Frau, die Abtreibungen durchgeführt hatte.

Harmlose Christen? Gewalttätige Fundamentalisten!

Weltweit sterben nach wie vor Millionen von Frauen unter den unzureichenden medizinischen Bedingungen illegaler Abtreibungen. Bewegungen wie «ein Recht auf Leben» haben in den letzten Jahren in der Schweiz, in Europa und in den USA starken Aufschwung erhalten. Diese radikalen AbtreibungsgegnerInnen propagieren ein ultrarechtes, konservatives und zutiefst patriarchales, homophobes und fremdenfeindliches Weltbild und wollen den Schwangerschaftsabbruch wieder verbieten oder zumindest aus den Krankenkassenleistungen herausstreichen. Ihre Aktionen in der Öffentlichkeit können sie allerdings nicht immer unbehelligt durchführen und müssen durch eigene Sicherheitsdienste und oftmals auch durch massiven Polizeischutz gesichert werden. Dies ist kein Zufall, sondern steht im Zusammenhang mit der ökonomischen und politischen Situation. Der Kampf gegen die radikalen AbtreibungsgegnerInnen ist daher Teil der Klassen- und Frauenkämpfe.

Was hat unser Bauch mit der Krise zu tun?

In den kapitalistischen Staaten gab und gibt es keine einheitliche Meinung zur Abtreibung. Sie ist einerseits von den Bedürfnissen des Kapitals und andererseits vom Kräfteverhältnis zwischen Proletariat und Kapital abhängig. So kann ein längst erkämpftes Recht, wie das Recht auf Abtreibung, auch wieder in Frage gestellt und abgeschafft werden. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten wird das traditionelle Bild der Frau als Hausfrau und Mutter aufgewertet. Ziel ist es, Frauen in Zeiten von Sparmassnahmen und Kürzungen im Pflege- und Kinderbetreuungsbereich die entstandene unbezahlte Mehrarbeit aufzubürden.

Das Erstarken eines reaktionären Frauenbildes und eine Rückbesinnung auf konservative Geschlechterverhältnisse basiert somit auch auf ökonomischen Interessen. Durch Privatisierung, Flexibilisierung und Sozialabbau werden Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung kontinuierlich beseitigt. Der Vorstoß der radikalen AbtreibungsgegnerInnen ist Teil dieses gesamtgesellschaftlichen Rollbacks. Sie versuchen Frauen raus aus der Erwerbsarbeit und hinein in «ihre» Rolle als Mutter und Hausfrau zu drängen, für die bestenfalls ein prekärer Job zu haben ist. Denn ökonomische Unabhängigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und dieses steht im Widerspruch zur kapitalistischen Produktionsweise, die mit der sozialen Reproduktion verknüpft ist. Dazu gehört auch die Produktion und Erhaltung von Menschen, das heisst Schwangerschaft und Geburt, Betreuung der Kinder, der kranken und älteren Menschen. Den Grossteil der unbezahlten Betreuungs- und Versorgungsarbeit leisten Frauen. Das spart den Unternehmern Geld (das sie sonst in Form höherer Löhne zahlen müssten) und erhöht ihre Profite.

Eine alte Forderung

In der ArbeiterInnenbewegung gewann die Forderung für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts an Bedeutung, war jedoch in den eigenen Reihen nicht immer unumstritten. Der Umgang mit dem Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper war und ist ein Gradmesser für die Fortschrittlichkeit einer revolutionären Organisation. Gehören doch Familienplanung, Verhütung und die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs zu den Kernfragen der Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen. Bereits in den 20er Jahren setzte sich die Kommunistische Partei der Schweiz (KPS) auf der Strasse, auf Versammlungen und mit parlamentarischen Vorstössen vehement für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ein. So äusserte sich Lisel Bruggmann* in einem Aufruf am internationalen Frauentag von 1925 wie folgt: «Die Arbeitszeit wird verlängert. Der Lohn wird abgebaut.
Der Brotpreis und alle Lebensmittel steigen… Die Arbeiterin wird zur Austragung ihrer Schwangerschaft gezwungen durch das Gesetz. Das muss nicht sein und darf nicht ewig so bleiben!»**

Nach der Revolution 1917 war Russland das erste Land der Welt, in dem der Schwangerschaftsabbruch legalisiert wurde. Alexandra Kollontai übernahm als erste Ministerin der Welt 1920 den Vorsitz der Frauenabteilung beim Zentralkomitee der KPdSU. Als Volkskommissarin für soziale Fürsorge setzte sie die Lockerung des Eherechts und die Verbesserung des Mutterschutzes durch. Sie erkämpfte das Recht auf Abtreibung und schlug Volksküchen und kollektive Kindererziehung vor. Mit der Etablierung der stalinistischen Bürokratie, wurde diese Errungenschaft 1936 wieder abgeschafft.

Der Kampf in der Schweiz

Noch 1971 wurden in der Schweiz 107 Frauen und 37 Drittpersonen wegen illegaler Abtreibung verurteilt. Zudem kam es in Folge illegaler Eingriffe zu Todesfällen. Die am 19. Juni 1971 lancierte und am 1. Dezember 1971 eingereichte Volksinitiative für straflosen Schwangerschaftsabbruch wurde abgelehnt, löste jedoch breite Debatten aus.

1988 wurde die letzte Frau verurteilt. Abtreibungen sollten nun mit Prävention bekämpft werden, nicht mit Bestrafung. Familienplanungsstellen wurden geschaffen und die Sexualerziehung an den Schulen eingeführt. Illegale Abtreibungen verschwanden und die Zahl der legalen Eingriffe sank um circa 15 Prozent. Das jahrzehntelange Gezänk zwischen Bund und Kantonen und den verschiedenen Parteiinteressen zeigt die Brisanz eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs, dem Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und die Familienplanung. Erst am 2. Juni 2002 wurde in der Schweiz die Fristenlösung vom Volk angenommen und muss bereits wieder verteidigt werden. Am 26. Januar 2010 lancierte der Anti-Abtreibungsverein «Mamma» (früher «Für Mutter und Kind») die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache». Mit der Initiative, die am 4. Juli 2011 mit 109597 gültigen Unterschriften eingereicht wurde, wollen christlich-konservative Kreise dafür sorgen, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Mit der zynischen Parole «Abtreibungen sind keine Krankheit!» und irreführenden Argumenten zur Selbstverantwortlichkeit und Kostensenkung soll ein weiterer Leistungsabbau auf dem Rücken von Betroffenen durchgedrückt werden.
Der Kampf geht weiter

Gesundheit ist ein Menschenrecht, das der Kapitalismus nicht garantieren kann. International schreiten Restrukturierungen, Leistungsabbau und Privatisierungen im Gesundheitswesen voran. Nur eine Vergesellschaftung des Gesundheitswesens kann diese Entwicklung aufhalten. Die Bedürfnisse der Beschäftigten und PatientInnen müssen im Mittelpunkt stehen und das Gesundheitswesen muss der Profitlogik entzogen werden. Schwangerschaftsabbruch ist ein Recht von Frauen, die sich in einer bestimmten Lebenssituation gegen ein Kind entscheiden. In dieser Situation sollen sie die bestmögliche Versorgung erhalten.

Die Geschichte der Fristenlösung zeigt, dass Verbesserungen erst unter dem Druck der ArbeiterInnen- und Frauenbewegung erreicht werden konnten. Wichtige Forderungen wurden noch nicht umgesetzt, gleichzeitig starten konservative und kirchliche VertreterInnen immer wieder Angriffe auf die Straffreiheit der Abtreibung. Auch wenn sich in der aktuellen Situation kaum eine Abschaffung der Fristenlösung durchsetzen kann, bleibt der Kampf für die «Abtreibung auf Krankenkasse» auf der Tagesordnung.

Texthinweise

* Lisel Bruggmann arbeitete nach der Sekundarschule ab 1916 als Hilfsarbeiterin in einer Winterthurer Textilfabrik und trat in die sozialistische Freie Jugend ein. Sie war gewerkschaftlich engagiert und 1918 Gründungsmitglied der Schweiz sowie 1927 Mitglied der ersten schweizerischen Arbeiterdelegation in die Sowjetunion. Sie engagierte sich in der kommunistischen Frauenbewegung, für die Einführung der AHV, den 8 Stundentag und publizierte viele revolutionäre Gedichte und Aufrufe zum Klassenkampf in der Schweiz.

** Aus: Mattli, Angela (2005): «Gleichberechtigt aber anders». Grenzen weiblicher Integration und Partizipation in der Kommunistischen Partei der Schweiz 1921-1927. Grin Verlag, Norderstedt, Seite 20

 

 

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Ein Kommentar

  • Sehr gute Zusammenfasssung, vielen Dank dafür.
    Es ist leicht, für , oder gegen Abtreibung zu sein, wenn man nicht betroffen ist. Es ist ein sensibles Thema, keine Frage. Ich bin der Meinung dass niemand einer ungewollt schwangeren Frau die Entscheidung abnehmen kann, ob sie ihr Baby bekommen sollte. Egal wie die Frau entscheidet – wichtig ist, dass sie zu ihrer Handlung steht. Je mehr sie in dieser Konfliktsituation auf sich selbst hört, umso weniger wird sie ihren Entschluss später bereuen

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