Trotz Verletzungen der Menschenrechte

Ausschaffungen werden oft auch durchgeführt, wenn sich humanitäre Bedingungen in den Zielländern verschlechtern. Bild: dab

dab. Das Parlament lehnt Vorstösse zugunsten von Asylsuchenden gerne ab, das Staatssekretariat für Migration schätzt die Lage in vielen Krisengebieten als problemlos ein und schafft munter aus. Die Kampagne «Bildung für alle – jetzt!» lässt an Veranstaltungen in der ganzen Schweiz Geflüchtete zu Wort kommen und deponierte eine Petition im Bundeshaus.

Die Polizei räumt zur Zeit selbstorganisierte Geflüchtetencamps, wie Aktivist*innen der Gruppe Blindspots aus Bosnien-Herzegowina auf ihrer Website www.blindspots.support melden. «Sie zwangen etwa 250 Menschen, darunter viele Familien mit kleinen Kindern, morgens vor sechs Uhr in Busse und brachten sie in offizielle Camps in Velika Kladuša und Bihac», zitiert Migrant Solidarity Network (MSN) die dort Aktiven, «dabei wurde ein Grossteil der Zelte zerstört.» In diesem Camp befanden sich laut MSN vor allem Afghan*innen, die die bosnisch-kroatische Grenze überqueren wollten, um nicht im bosnischen Winter ausharren zu müssen.
Eine Aktivistin vor Ort kommentierte diese Gewalt als «zynische Doppelmoral der EU, die darauf drängt, dass die Nachbarländer Afghanistans möglichst viele Schutzsuchende aufnehmen, und gleichzeitig alles darauf setzt, ihre Grenzen auch für Afghan*innen zu schliessen». Sie fügt hinzu: «Die Gewalt der bosnischen Behörden wird von der EU toleriert, wenn nicht gefördert. Dass die International Organisation for Migration (IOM) Teil der Räumung ist, zeigt, dass hier im Interesse der EU gehandelt wird.» Die Rolle der IOM betonte auch ein Augenzeuge, der der Räumung entkam: «IOM ist gekommen, um uns zu registrieren. Wie viele Menschen, wie viele Familien, wie viele aus Pakistan, aus Afghanistan… Sie notierten alles und am nächsten Tag kam die Polizei.» Nach der Zählung der Personen in mehreren selbst organisierten Camps werden weitere Räumungen erwartet.

Interventionen der UNO
In der EU und auch in der Schweiz sind viele NGOs tätig, die aufdecken, informieren und Hilfe vor Ort leisten. Politische Vorstösse im schweizerischen Parlament werden gerne abgeschmettert, die Verhältnisse vor Ort verharmlost und die schweizerische Flüchtlingspolitik besser hingestellt als sie ist – derweil werden tüchtig Asylgesuche abgewiesen und es wird ausgeschafft. «Während in den letzten eineinhalb Jahren pandemiebedingt massiv weniger Flugzeuge Schweizer Boden verliessen, wurden Ausschaffungsflüge weiterhin durchgeführt – unter anderem im Januar 2021 nach Äthiopien, in ein vom Bürgerkrieg durchdrungenes Land, wo massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden – auch ausserhalb des Konfliktherds Tigray», meldet humanrights.ch. «Einige der geplanten Rückführungen aus der Schweiz wurden nun vorübergehend unterbunden: UNO-Ausschüsse hatten aufgrund drohender Menschenrechtsverletzungen mit ‹interim measures› interveniert.»
Aufgrund eines bilateralen Abkommens kann die Schweiz seit November 2018 Menschen nach Äthiopien zwangsausschaffen. Die Situation vor Ort hat sich laut humanrights.ch in den letzten Jahren jedoch massiv verschlechtert: «In der Region Tigray herrscht ein blutiger Bürgerkrieg und die humanitäre Situation ist katastrophal: Gemäss dem UNO-Nothilfebüro sind allein in Tigray rund 1,8 Millionen Menschen am Rande einer Hungersnot, während 400000 diese Schwelle bereits überschritten haben.» Und: «In der Region sind 1,7 Millionen Menschen auf der Flucht und ganz Äthiopien zählt 2,7 Millionen Binnenvertriebene. Zehntausende sind in Nachbarländer geflüchtet. Systematische Gewalt gegen Frauen* und Kinder ist – auch als Kriegswaffe – weit verbreitet. Der Konflikt und die Not breiten sich von der Krisenregion Tigray auf das ganze Land aus.»

Geschönte Tatsachen
Trotzdem hält das Bundesverwaltungsgericht seit einem Grundsatzurteil von 2019 daran fest, dass Zwangsrückführungen nach Äthiopien zumutbar seien. «Sogar im Januar 2021 führte das Staatssekretariat für Migration (SEM) noch Ausschaffungen nach Äthiopien durch, wobei auf Rückführungen in die Region Tigray bereits verzichtet wurde», schreibt humanrights.ch. «Die Migrationsbehörden ignorieren damit die Tatsache, dass die Situation in Äthiopien überregional zunehmend gefährlicher wird. Expert*innen wie auch der EU-Aussenminister befürchten mittlerweile sogar eine Destabilisierung der Nachbarstaaten.» Und die Asylanwältin Stephanie Motz hält fest: «Das Problem ist, dass sowohl das SEM als auch das Bundesverwaltungsgericht bei Krisengebieten immer wieder zu optimistische Lageeinschätzungen vornehmen und vom ‹best case scenario› ausgehen. Volatile Situationen, wie aktuell an Afghanistan aufgezeigt, müssen mit Vorsicht und nach dem Grundsatz in dubio pro refugio (im Zweifel für Flüchtende) beurteilt werden. Das geschieht bei Äthiopien leider nicht.»

Scharfe Kritik
National- und Ständerat sind auch in der laufenden Session nicht gerade freundlich Flüchtenden gegenüber. Die finanziellen Beiträge und das Personal für die Grenzschutzagentur Frontex wurden aufgestockt (siehe Randspalte). Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die Zustimmung beider Kammern des Parlaments zur systematischen Überprüfung der Handydaten im Asylverfahren sowie zu Corona-Zwangstests bei Ausschaffungen.
Eine Motion der SP-Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider wurde vom Ständerat abgelehnt. Sie verlangte direkte Finanzhilfen oder einen Hilfsfonds für Sans-Papiers, die von Hilfsorganisationen verwaltet werden. Damit sollen die wichtigsten Kosten für Krankenkassen, Miete und Nahrungsmittel Asylsuchender mindestens teilweise abgedeckt werden können. Und der Ständerat hat sich dagegen ausgesprochen, dass Sans-Papiers während der Coronakrise durch den Bund unterstützt werden, um die elementarsten Grundbedürfnisse wie Wohnen, Nahrung oder die Gesundheitsversorgung zu sichern. Sans-Papiers fehlt der Zugang zu Lohnersatzmassnahmen, Bildung und zur Sozialhilfe, ihr Zugang zur Gesundheitsversorgung ist eingeschränkt.
Hohe Bildungsbarrieren
Solidarité sans frontières, die Bildungsgewerkschaft VPOD und der Schweizerische Studierendenverband VSS starteten im Herbst 2020 die Kampagne «Bildung für alle – jetzt!» «Mit unserer Kampagne wollen wir den Bildungszugang für geflüchtete Menschen vereinfachen. Geflüchtete, Asylsuchende, Ab-gewiesene und Sans-Papiers, die sich bilden und arbeiten wollen, sehen sich oft fast unüberwindlichen Barrieren gegenüber. Deswegen haben wir die Kampagne und die Petition ‹Bildung und Arbeit für geflüchtete Menschen ermöglichen!› lanciert», erklären die drei Organisationen. Am 22.September wurde die Petition mit 19209 Unterschriften im Bundeshaus den Behörden zur Behandlung im Parlament übergeben.
Da für Bildungsfragen grösstenteils die Kantone verantwortlich sind, gingen sie mit der Kampagne in die Regionen, um eine breitere Öffentlichkeit zu sensibilisieren. «Insbesondere führten wir dort Veranstaltungen durch, in denen Geflüchtete mit Bildungsfachpersonen und Politiker*innen ins Gespräch kommen.» Podiumsgespräche und Präsentationen («Geflüchtete haben das Wort») fanden in Genf, Schaffhausen, Zürich, Bern (inklusive Flüchtlingssession), Davos Platz, Fribourg und in Radiosendungen statt, weitere Veranstaltungen werden organisiert. Flankiert wird die Petition auch von sechs eingereichten parlamentarischen Vorstössen für einen besseren Bildungszugang von Geflüchteten.

Vollwertige Ausbildungen!
Der Text der Petition «Bildung und Arbeit? für geflüchtete Menschen ermöglichen!» (www.bildung-jetzt.ch) fordert von National- und Ständerat konkrete Massnahmen für Bildung und Weiterbildung der hier lebenden Geflüchteten. Vom Bundesrat und von den Kantonen verlangt die Kampagne, die «Integrationsagenda Schweiz» müsse das Recht und den Anspruch auf Bildung für alle gewährleisten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und entsprechend dem jeweiligen Potenzial. Auf Primar- und Sekundarstufe I sollen ge-flüchtete Kinder und ihre Familien schnell in kindergerechte Wohnungen und in die Regelklassen der Volksschule integriert werden. Auf Sekundarstufe II sollen junge Geflüchtete im nachobligatorischen Alter vollwertige und vollzeitliche Ausbildungen, grosszügigere Berufsvorbereitungsprogramme und Förderung und Ermutigung, bei Eignung auch für das Gymnasium, erhalten. Wer sich in einer Ausbildung befinde, solle diese abschliessen können, auch wenn ein negativer Asylentscheid getroffen werde.? Der Bund, die Kantone und die Hochschulen müssten dafür sorgen, dass Geflüchtete mit guter Vorbildung beim Zugang zu Hochschulen unterstützt und mitgebrachte Diplome besser anerkannt werden. Und: «In der digitalisierten Wissensgesellschaft sind Altersbegrenzungen in der Bildung unsinnig. Alle Menschen, insbesondere auch Geflüchtete, sollen Bildungsangebote auch im Erwachsenenalter in Anspruch nehmen können.»

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