Progressive Rechtsprechung
Wer „Hungerlöhne“ zahlt, macht sich strafbar
Erstmals wurde ein Unternehmer, der Mindestlöhne unterschritt, als Straftäter verurteilt.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat ein deutliches Zeichen gesetzt: Arbeitgeber, die Mindestlöhne unterschreiten, sind Straftäter und werden auch so behandelt. Das Urteil wird als durchaus wegweisend betrachtet: ähnliche Vergehen wurden bislang als Ordnungswidrigkeit behandelt, erstmals sah ein Gericht den Straftatbestand erfüllt. Damit ist der Unternehmer jetzt ein offiziell vorbestrafter Straftäter. In Zukunft werden sich einige Firmeninhaber sicher überlegen, ob sie dieses Risiko wirklich eingehen wollen.
So wurde die Revision eines Unternehmers abgeschmettert, der wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 18 Fällen vom Landgericht Magdeburg verurteilt worden war und dagegen vorgehen wollte. Wie das Oberlandesgericht Naumburg feststellte, zu Recht.