Küche für das Camp darf nicht einreisen

Heute Mittag hat die französische Polizei die Einreise einer sogenannten «Volxküche Le Sabot» nach Frankreich untersagt. Die Grossküche, ausgelegt für die Versorgung von 3500 Menschen , war auf dem Weg zum Widerstands-Camp in Strasbourg Ganzau.

Als Begründung gab die Grenzpolizei an, es gebe einen Datenbank-Eintrag der die Fahrerin als «Mitglied des Black Block» ausweisen würde. Die Betroffene ist allerdings weder jemals in Gewahrsam gewesen noch hat es Verurteilungen oder Ermittlungsverfahren gegeben. Tatsächlich ist die Küche aber regelmässig bei internationalen Protestcamps präsent.Als weitere Begründung für die Verweigerung der Einreise monierte die französische Polizei das Mitführen von Rechtshilfeinformationen zum Umgang mit französischen Behörden und der Polizei. Diese Broschüren werden von zahlreichen Solidaritätsorganisationen, dem Legal Team sowie von AnwältInnen herausgegeben und können im Internet heruntergeladen werden.

Elementare Rechte verweigert

Die Polizei hat den Betroffenen eine Übersetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, Einspruch zu erheben, verweigert. Auch gab es keine Aussage, wie lange die Betroffene nicht einreisen dürfe. Die Datensätze stammen vermutlich vom Bundeskriminalamt. Ihre Weitergabe ist bei internationalen Protestereignissen inzwischen üblich geworden. In den meisten Fällen erfahren die Betroffenen nicht von der Speicherung, oft ist nicht nachvollziehbar wie ihre Daten in die Dateien gelangen. Die «Volxküche» wurde nach der Verweigerung der Einreise von der deutschen Grenzpolizei festgesetzt. Alle Gemüsemesser wurden beschlagnahmt. Die Polizei besitzt die Unverfrorenheit zu behaupten, die Messer würden zeigen dass militante Aktionen geplant gewesen wären. Die deutsche Polizei hat angedroht, der Betroffenen nun auch die Ausreise zu verweigern.

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