Generalstreik in Spanien
Ralf Streck. Am 23. März kommt es in Spanien zum sechsten Generalstreik seit Ende der Diktatur im Jahr 1975. Die Gewerkschaften mobilisieren gegen die neue Arbeitsreform der bürgerlichen Regierung. Diese führt unter anderem zu einer Durchlöcherung des Kündigungsschutzes. Am Sonntag, 13. März, haben die Gewerkschaften die Hauptprobe für den Generalstreik durchgeführt.
Auch die grossen spanischen Gewerkschaften werden am 29. März gegen die Arbeitsmarktreform der konservativen Regierung streiken. Die Arbeiterkommissionen (CCOO) und die Arbeiterunion (UGT) haben sich Anfangs März dem Aufruf der Gewerkschaften im Baskenland und Galicien angeschlossen, die sofort nach dem Dekret der Regierung zu diesem Streiktag aufgerufen hatten. CCOO und UGT hatten noch versucht, mit Ministerpräsident Mariano Rajoy zu verhandeln. Nachdem das Parlament, in dem die rechte Volkspartei (PP) die absolute Mehrheit hat, das Dekret bestätigte, sehen sie aber keinen anderen möglichen Ausweg mehr.
«Reform für Entlassungen»
«Der Generalstreik an sich ist nicht das Ziel, sondern das Mittel, um die Regierung zu Verhandlungen zu bringen», sagte der Chef der CCOO. Ignacio Fernández Toxo fügte an, die Reformvorschläge habe man ihr schriftlich übermittelt. Er hofft, im Gesetzgebungsverfahren deutliche Veränderungen an den «brutalen Einschnitten» durchsetzen zu können. Es handelt sich um den sechsten Generalstreik im ganzen Land seit dem Ende der Diktatur 1975. Wie Toxo hofft auch der UGT-Chef Cándido Méndez auf einen Schwenk, obwohl der Regierungssprecher Alfonso Alonso als Reaktion auf den Generalstreik angekündigt hat: «Wir werden keinen Rückwärtsgang einlegen». Doch 2002 hatten die Gewerkschaften per Generalstreik eine Arbeitsmarktreform der damaligen PP-Regierung unter José María Aznar gekippt. Méndez sagte, die Entscheidung zum Streik sei «schwierig aber notwendig» gewesen, weil die Reform «Jahrzehnte des sozialen Friedens» beerdige. Die Gewerkschaften kämpfen dagegen an, dass mit der Reform über einen Probevertrag erstmals eine völlige Freigabe der Kündigungen und zudem ohne Abfindung möglich wird. Es sei unverständlich, wenn die Regierung von einer «Reform für Einstellungen» spreche, denn in Tat und Wahrheit es sei eine «Reform für Entlassungen». Toxo erinnert die Regierung an ihre eigene Prognose, dass im laufenden Jahr weitere 630 000 Stellen verlorengehen werden. Damit wären zum Jahresende fast sechs Millionen Menschen in einem Land ohne Arbeit, das nur etwa die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands hat, indem drei Millionen Arbeitslose gezählt werden. Die bisherige Arbeitslosenquote von 23,3 Prozent wird daher deutlich weiter steigen.
Schwammige Floskeln
Mit der Reform wird es für Firmen allgemein einfach und billiger, sich von Beschäftigten zu trennen, auch wenn sie weiter Gewinne machen. Es reicht der Nachweis, dass in drei Quartalen die Umsätze gefallen sind, um eine Abfindung zahlen zu müssen, die auf dem Lohn von 20 statt wie bisher 45 Tagen basiert. Die Reform sieht auch eine Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen vor. Weiter sagen die Gewerkschaften, dass die Mitbestimmung der Betriebsräte und Rahmentarifverträge ausgehebelt würden. So können Löhne gekürzt, Urlaub angeordnet, Arbeitszeiten geändert und ArbeitnehmerInnen versetzt werden, wenn es die «Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität oder die technische Organisation sowie die Arbeit der Firma» erfordern. So lautet die schwammige Formulierung im Dekret. Bei Entlassungen von bis zu zehn Prozent der Beschäftigten, dürfen diese Massnahmen eingeleitet werden, ohne dass der Betriebsrat zu Wort kommt. Ist eine grössere Zahl von Beschäftigten betroffen, muss der Betriebsrat angehört werden. Doch, gibt es keine Einigung, entscheidet die Firma einseitig.
Unternehmen können sich nun auch vom Tarifvertrag lösen, wenn sechs Monaten die Umsätze sinken. Bei Uneinigkeiten schlichtet eine Kommission aus Vertretern von Gewerkschaften, Unternehmern und Verwaltung. In dieser Zusammensetzung der Kommission ist es für die Gewerkschaften sehr schwierig, die Interessen der ArbeiterInnen zu verteidigen. Sie erwarten daher wohl zurecht, dass sie in der Schlichtungskommission bei Konflikten meistens überstimmt werden. Die Gewerkschaften weisen auch hier wieder zurecht darauf hin, dass es unter solchen Umständen und Bedingungen kaum noch einen Sinn macht, Branchenverträge auszuhandeln.
Probleme werden nur verschoben
Der Professor für Arbeitsrecht an der Universität Madrid, Fernando Valdés, zweifelt auch deshalb an der Verfassungsmässigkeit der Reform, weshalb Linksparteien und Gewerkschaften vor das höchste Gericht ziehen wollen. Experten weisen auch darauf hin, dass damit der Wettbewerb verzerrt werde. Statt dringend notwendiger Investitionen zur Steigerung der Produktivität würden einfach die Löhne gesenkt, womit die allseits bekannten strukturellen Probleme Spaniens zeitlich nur verschoben würden. Mit Billiglohnländern könne auch mit fallenden Löhnen nicht konkurriert werden, weshalb das Wirtschaftsmodell allgemein reformiert werden müsse.
Mit grossen Demonstrationen in vielen Städten haben die Gewerkschaften am Sonntag, 11. März die Hauptprobe für den Generalstreik durchgeführt. Schon Mitte Februar hatten Hunderttausende demonstriert, doch wegen des Jahrestags islamistischer Anschläge am 11. März 2004, waren die Proteste der Gewerkschaft diesmal umstritten. Bei den schlimmsten Anschlägen in der neueren Geschichte wurden 191 Menschen ermordet, als in vier in Vorortzügen der Hauptstadt Madrid Bomben gezündet wurden. Die Präsidentin der grossen Opfervereinigung «11-M» sieht jedoch in den Demos keinen respektlosen Umgang mit den Opfern, wie von Seite der Regierung den Gewerkschaften vorgeworfen wurde. Der Opfer «müsse jeden Tag gedacht werden», sagte Pilar Manjón und betont: «Am Sonntag finden auch Fussballspiele statt, ohne dass jemand dagegen etwas sagt».