Berlin enteignet
Peter Nowak. Das Berliner Volksbegehren für den Rückkauf von Wohnungen von privaten Immobilienunternehmen, das unter dem Titel «Deutsche Wohnen und Co. Enteignen» firmierte, war erfolgreich. Am 26.September stimmten rund 57 Prozent dafür. Bei der Umsetzung spielen die Mietrebell*innen eine wichtige Rolle.
«Wir fordern vom Berliner Senat, alle Massnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind», ist auf der Website dwenteignen.de der Initiant*innen des Volksbegehrens (gleichzusetzen mit einer Volksinitiative in der Schweiz) zu lesen. Konkreter: Private profitorientierte Immobiliengesellschaften, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen, werden enteignet, um ihre Bestände in Gemeineigentum zu überführen. Genossenschaften sollen nicht enteignet werden. Die betroffenen Unternehmen werden deutlich unter Marktwert entschädigt. Zur Verwaltung der Bestände wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geschaffen. Statutarisch wird verankert, dass die Bestände der AöR nicht privatisiert werden dürfen. Und in der AöR werden die in Gemeineigentum überführten Bestände unter demokratischer Beteiligung von Stadtgesellschaft, Mieter*innen, Beschäftigten und Senat verwaltet.