Ausdauerprobe für die Solidaritätsarbeit

Solidaritätskundgebung in Hamburg für die Angeklagten der G20-Proteste. Bild: zVg

Gaston Kirsche. Die Repression gegen Aktivist*innen bei den Protesten am G20-Gipfel vom Juli 2017 in Hamburg hält weiterhin an. Gegen die Polizeigewalt wurde hingegen kaum ermittelt. Ein Interview mit Kim König von der Ortsgruppe Hamburg der Roten Hilfe zum Stand der Prozesse fünf Jahre nach den Vorfällen.

Wie viele Verurteilungen gab es?
Das kommt darauf an, wie man zählt. Allein für vermeintliche Straftaten während des G20-Gipfels gibt es bis jetzt 464 Verurteilungen. Darunter sind 238 Geldstrafen und 65 Jugendstrafen. In 172 Fällen wurden Freiheitsstrafen verhängt.

Und Freisprüche?
In 21 Fällen wurden die Angeklagten freigesprochen. Zudem wurden von den insgesamt knapp 1500 Fällen, die die Staatanwaltschaft verfolgte, über 400 eingestellt, da die Staatsanwaltschaft nicht an eine Verurteilung glaubte. 50 weitere Fälle wurden wegen so genannter Geringfügigkeit eingestellt. Das steht für uns sinnbildlich für die Repression nach dem G20-Gipfel. Von der medial und politisch hochgekochten Verfolgung der G0-Proteste ist nicht viel übriggeblieben. Getrieben von der Politik griffen die Gerichte zu drastischen Urteilen, die andere Menschen von politischen Protesten abhalten sollten. Fünf Jahre nach dem Gipfel zeigt sich, dass selbst die Justiz den anfänglichen Ermittlungs- und Repressionseifer nicht mehr rechtfertigen kann.

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