Wegdada

Abgesagte Kuscheljustiz-Demo Bern 2014Am 1. Mai 2011 führte die Zürcher Polizei über 500 «?Personenkontrollen?» durch und sprach etliche Wegweisungen aus. Gemäss Polizei hätten nur ­dadurch Ausschreitungen und Sachschäden verhindert werden können. Doch einige der weggewiesenen Personen wehren sich seitdem auf dem Rechtsweg gegen die sogenannte Personenkontrolle und sie haben nun vor Bundesgericht teilweise Recht bekommen.

Gegen 550 Frauen und Männer wurden am 1. Mai 2011 auf dem Helvetiaplatz und auf dem Gelände der Kanzlei von der Stadt- und der Kantonspolizei Zürich eingekesselt und etwa zweieinhalb Stunden dort festgehalten. Bis zu dreieinhalb Stunden verbrachten sie darauf in den Zellen der Kaserne – dieses Vorgehen wurde von der Polizei als Personenkontrolle bezeichnet. Zuletzt erhielten die «kontrollierten» Personen eine Wegweisungsverfügung mit Rayonverbot, weil sie, so der Text der Verfügung, «die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet» hätten. Sie mussten sich für 24 Stunden von den Stadtkreisen 1, 4 und 5 und damit auch vom 1. Mai-Fest fernhalten. Die Stadtpolizei mit Vorsteher Daniel Leupi freute sich: Endlich sei ein Rezept gegen die Ausschreitungen am 1. Mai gefunden.

Bundesgericht sagt?: Es war ein Freiheitsentzug

Eine Gruppe von elf Betroffenen hat sich bereits kurz nach dem 1. Mai 2011 zu einem Kollektiv formiert und sich mit Unterstützung des Zürcher Anwalts Viktor Györffy auf dem Rechtsweg gegen das Vorgehen der Polizei gewehrt. Das Kollektiv betrachtet die ganze Aktion als widerrechtlichen Freiheitsentzug, die zudem die Aushebelung der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum bedeutet. Damit ein derartiges Vorgehen seitens der Polizei nicht zur allgemeingültigen Strategie im Umgang mit öffentlichen Veranstaltungen wird – auch nicht an einem 1. Mai – hat das Kollektiv zunächst Beschwerden bei der Stadt- und der Kantonspolizei erhoben. Diese wurden abgewiesen und das Kollektiv rekurrierte. Der Rekurs durchlief mehrere Verwaltungsinstanzen, bis er schliesslich beim Bundesgericht landete. Seit dem 29. Januar steht dessen Antwort fest: Das Bundesgericht wertet zwar die Einkesselung auf dem Helvetiaplatz und dem Kanzleiareal für sich allein nicht als Freiheitsentzug, wohl aber das mehrstündige Festhalten in den Zellen der Kaserne und damit die ganze Ak­tion. Es gibt die Beschwerde zurück an das Zwangsmassnahmengericht Zürich, das es davor abgelehnt hatte, sich überhaupt damit zu befassen. Nun muss es den Fall doch auf Rechtswidrigkeit prüfen, und es dürfte schwierig werden, die sogenannte Personenkontrolle in der Kaserne anders zu bewerten als das Bundesgericht.

Kleiner Triumph der Weggewiesenen

Weil der Rechtsweg nicht billig ist – die Kosten für den Instanzenzug und den Anwalt betragen bis jetzt bereits über 10?000 Franken, – hat das Rekurs-Kollektiv nur drei Fälle exemplarisch weitergezogen. Während der vergangenen drei Jahre hat das Kollektiv Geld gesammelt, zum Beispiel mit Soli-Partys und Soli-Tombolas. Zudem erhielten zwei Rekurrierende unentgeltliche Rechtspflege, die sie im Falle einer Niederlage aber zurückzahlen müssten. Mit vereinten Kräften war die Finanzierung bisher also knapp möglich. Die Sache ist noch nicht ganz ausgestanden, aber ein Teilerfolg ist erzielt. Es kann nicht sein, dass gegen 550 Menschen, bloss weil sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Platz aufhalten, stundenlang festgehalten werden. Es ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich, wenn die Polizei ein ganzes Quartier zum Sperr­gebiet erklären kann. Fast drei Jahre nach den präventiven Massenverhaftungen haben die Rekurrierenden einen kleinen Triumph errungen. Es ist zu hoffen, dass es so weitergeht.

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