Skandalurteil aus Lausanne

Marco Medici. Das Bundesgericht urteilte, dass Mietzinsaufschläge bis über 50 Prozent zulässig seien. Die NZZ frohlockte: «Das Bundesgericht stärkt die Stellung der Vermieter.» Insbesondere Renditebauten der letzten 20 bis 30 Jahre im Besitz von Pensionskassen sind davon betroffen.

Im Juni 2020 berichtete der vorwärts über die parlamentarische Initiative von FDP-Nationalrat Olivier Feller aus dem Kanton Waadt. Sie forderte, dass die Eigenkapitalrendite bei Liegenschaften von bisher 0,5 auf 2 Prozent erhöht werden müsse.

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