Skandal-Urteile im Allpack-Prozess
Das Strafgericht Basel-Land hat am 27. März 18 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Betroffenen setzten sich im Dezember 2003 mit einem Streik gegen Entlassungen und schlechtere Arbeitsbedingungen bei der Verpackungsfirma «Allpack» zur Wehr. Für die Mediengewerkschaft comedia sind diese Urteile ein Skandal.
Erneut stellten sich willfährige Richter auf die Seite eines unsozialen und rücksichtlosen Unternehmens und gegen das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht. Einmal mehr werden die ohnehin geringen Gewerkschaftsrechte in der Schweiz auch von der Justiz ignoriert. Die Verurteilungen wegen Nötigung sind inakzetabel. Es war der Kanton Basel-Land, der damals mit einem brutalen Polizeieinsatz in unzulässiger Weise in den Arbeitskampf eingegriffen und gegen die Arbeitnehmenden Partei ergriffen hatte.
Die Mediengewerkschaft comedia, die den Streik von 2003 und die 22 angeklagten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im Prozessunterstützte, wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über einen Weiterzug des Verfahrens definitiv entscheiden
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