Sexualstrafrecht mit Konsensprinzip
sah. Zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen machen sich für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht stark. Gefordert wird die Revision des Strafgesetzbuchs, denn der sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindliche Gesetzesentwurf genügt den Anforderungen nicht.
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) stellt Sexualdelikte unter Strafe. Die Vergewaltigung mit dem Art. 190 StGB sowie die sexuelle Nötigung mit dem Art. 189 StGB sind in der geltenden Rechtsordnung als Nötigungsdelikte ausgestaltet. Als «Vergewaltigung» gilt, wenn eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs genötigt wird.