Notstand kategorisch verneint
Claude Braun. Am 21. August wurde die Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz vom Walliser Kantonsgericht in Sion in zweiter Instanz zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Das Strafmass ist zwar gering und die härtere Verurteilung, die der Staatsanwalt forderte, wurde abgeschmettert. Aber das Prinzip der Bestrafung der Solidarität wurde bestätigt.
Das Urteil reiht sich in die in ganz Europa stattfindende Kriminalisierung der Solidarität ein. Der Richter hat es verpasst, in einem exemplarischen Fall Menschlichkeit und die Rettung von Leben zu würdigen. Die 73-jährige Aktivistin war bereits im Dezember 2018 vom Bezirksgericht Brig erstinstanzlich wegen Förderung der illegalen Einreise in die Schweiz zu einer Busse von 800 Franken verurteilt worden. Sie legte aber Rekurs gegen den Entscheid ein.