Nestlé vor Bundesgericht

nestleIm Mordfall Luciano Romerlo legt das ECCHR Beschwerde beim Bundesgericht ein. Hier das Communique.

Das «European Center for Constitutional and Human Rights» hat mit den Züricher Anwälten Marcel Bosonnet und Florian Wick den Fall des ermordeten Gewerkschafters Luciano Romero vor das Schweizer Bundesgericht gebracht. Sie vertreten die Witwe des kolumbianischen Aktivisten, der für ein Nestlé-Tochterunternehmen gearbeitet hat. Im Dezember 2013 hatte das schweizerische Kantonsgericht Waadt eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen abgelehnt.

Das Kantonsgericht bestätigte damit die Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass die Tat verjährt sei. Die Staatsanwaltschaft Waadt hatte nach 15 Monaten Untätigkeit entschieden, keine Ermittlungen gegen Manager der Nestlé AG oder das Unternehmen selbst aufzunehmen.
Hierbei verkennt jedoch das Gericht, dass sich die Verjährung im Fall der Strafbarkeit des Unternehmens nicht nach der Tatzeit des Verbrechens richtet. Der Konzern selbst hat noch nichts unternommen, um die fehlerhafte Organisation in dem Unternehmen zu beheben. Dieser sogenannte Organisationsmangel, welcher die Strafbarkeit Nestlés begründet, kann deshalb noch nicht verjährt sein. Das Gericht berücksichtigt hierbei auch nicht die kürzlich verlautbarte Rechtsposition des Schweizer Nationalrates (BBl. 2012 9253, 9271), welche die Auffassung des ECCHR und der Anwälte Bosonnet und Wick unterstützt.

Der Mord an einem weiteren Nestlé-Arbeiter und Gewerkschafter in Kolumbien im November 2013 zeigt deutlich, dass sich an der Haltung des Nestlé-Konzerns zu seinen Gewerkschaftern nichts geändert hat. Entgegen eigener Bekundungen auf der Firmenwebseite und auf Konferenzen hat sich Nestlé offensichtlich immer noch keinen Umgang mit Betriebsangehörigen und Gewerkschaftern angeeignet, der diese nicht in Lebensgefahr bringt. Denn der Ermordung des Gewerkschafters waren erneut Diffamierungen durch das kolumbianische Management von Nestlé vorausgegangen.

ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck kommentiert die Gerichtsentscheidung wie folgt: «Es ist erschütternd, dass die Schweizer Justiz nicht gewillt ist, fundierten Vorwürfen gegen Unternehmen nachzugehen. Es ist jedoch klar, Schweizer Unternehmen tragen – auch strafrechtliche – Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen im außereuropäischen Ausland. Wenn das geltende Schweizer Recht es den Opfern derartiger Straftaten nicht ermöglicht, ihre Rechte durchzusetzen, gehört es – ebenso wie die Gesetzbücher anderer europäischer Staaten – reformiert.»

Berlin / Zürich, 9. Januar 2014

Zum Interview mit Marcel Bosonnet aus dem vorwärts vom 21. Dezember 2013 klicke hier

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