Nationalrat stimmt für Pharmalobby

Der Nationalrat hat heute, 27.September,  die Motion «Neufestsetzung der Medikamentenpreise» angenommen. Der aktuell für die Preisfestsetzung verwendete fiktive Euro-Wechselkurs von Fr. 1,29 beschert der Pharmabranche jährliche Zusatzeinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken. Eine massive Unterstützung, wie sie keine andere Industrie erhält.

Es ist eine einvernehmliche «Lösung» zwischen der Pharmaindustrie und den Krankenversicherungen  gefunden wird, um den Preisfestsetzungsmechanismus von kassenpflichtigen Medikamenten anzupassen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) lehnt diese Forderung ab, da sie in erster Linie Preiserhöhungen ermöglichen soll.

Die SKS ist enttäuscht über den Entscheid des Nationalrats, der es der Pharmabranche ermöglichen soll, höhere Medikamentenpreise durchzusetzen. Sie lehnt es ab, dass Standortpolitik über Medikamentenpreise und schlussendlich über die Krankenkassenprämien finanziert wird.

Diesen Donnerstag wird im Nationalrat darüber abgestimmt, ob der Bundesrat die Regeln zur Preisfestsetzung von kassenpflichtigen Medikamenten anpassen muss. Dadurch soll eine noch stärkere Bevorteilung der Pharmabranche erreicht werden. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen lehnt diese Forderung ab. Krankenkassenprämien dürfen nicht als Instrument der Standortförderung missbraucht werden.

Vergangenen März hat der Bundesrat die Regeln zur Preisfestsetzung von kassenpflichtigen Medikamenten angepasst. Die Änderungen, welche am 1. Mai in Kraft getreten sind, ermöglichen jährliche  Einsparungen von 240 Millionen Franken, die den Versicherten zugute kommen sollten. Durch eine konsequentere Anwendung dieser Regeln, etwa des Wirtschaftlichkeitskriteriums und des differenzierten Selbstbehaltes, wären sogar weitere Einsparungen möglich. Zugleich wird die Pharmaindustrie durch diese Regeln stark bevorteilt. Der aktuell für die Preisfestsetzung verwendete fiktive Euro-Wechselkurs von Fr. 1,29 beschert der Pharmabranche jährliche Zusatzeinnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken. Eine massive Unterstützung, wie sie keine andere Industrie erhält.

Weil aber 68% der in der Schweiz konsumierten Medikamente importiert werden, fliesst ein Grossteil dieser durch die Prämienzahler finanzierten Subvention direkt ins Ausland ab.

Forderungen

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen lehnt dieses ungerechtfertigte Anliegen ab und fordert die Ablehnung der Motion. Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sollen nicht als Instrument der Standortförderung missbraucht werden. Stattdessen verlangt die Allianz, dass längst überfällige Massnahmen getroffen werden, um das bestehende System zu optimieren:

– Rekursrecht für Versicherungen und Versicherte (bisher hat nur die Pharmaindustrie ein Rekursrecht)

– kontinuierliche Anpassung des angewendeten Wechselkurses

– Marktöffnungen

– Aufnahme von Italien als Vergleichsland für den Auslandpreisvergleich

– Einführung eines Festbetragssystems (Vergütung von Wirkstoffen anstelle von Medikamenten)

– Konsequente periodische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von kassenpflichtigen Medikamenten.

Quelle: konsumentenschutz.ch

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