Missachtung von Menschenrechten

Menschen sollen nach dem Willen der SVP und der SIK-N auf vagen Verdacht hin verwahrt werden. Bild: zVg

dab. Das neue Anti-Terror-Gesetz (PMT) ist noch nicht in Kraft. Im Bundeshaus wird trotzdem eine neue Verschärfung vorbereitet: Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) will auf vagen Verdacht hin «staatsgefährdende Personen» vorsorglich verwahren können.

Mitte Juni wurde das Gesetz «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) von der Stimmbevölkerung angenommen. Noch bevor es in Kraft ist und die Justizbehörden damit Erfahrungen sammeln können, prescht die Rechte vor. Sie will eine weitere «haarsträubende Verschärfung» (WOZ): die «gesicherte Unterbringung von staatsgefährdenden Personen». Man will mehr Kompetenzen, um an mehr Informationen und Verdächtige heranzukommen, auch wenn damit die Grund- und Menschenrechte der breiten Bevölkerung gefährdet und missachtet werden. Schon für die Verschärfungen im PMT-Gesetz brachten Bundesrat und Befürworter*innen das Argument vor, man habe zu wenig Kompetenzen, um Straftäter*innen zu überführen.

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