Menschen und Abfall in einem Topf!

Mit Enttäuschung nimmt das Bündnis «Luzern Für Alle» Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil bezüglich der Abstimmungsvorlage zum Wegweisungsartikel, wildem Plakatieren und Littering. «Wenn das Wegweisen von Menschen und die Beseitigung von Abfall auf die gleiche Stufe gestellt werden, zeigt das den wahren Geist des Wegweisungsartikels, welcher von uns bekämpft wird», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Das Bündnis «Luzern Für Alle» bleibt der Ansicht: Mit der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit einer Litteringvorlage und dem Verbot des Wildplakatierens, schränkte die Luzerner Regierung die freie Meinungsäusserung bei der Luzerner Stimmbevölkerung ein. Dies zeigt sich insbesondere bei den unterschiedlichen Begründungen der SVP, Grünen und SPOrtsparteien, welche die NeinParole für den 8. Februar gefasst haben. Gegen eine solche undemokratische PäckliPolitik wehrte sich das Bündnis «Luzern für alle» mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Randständige und Abfall

Das oberste Gericht hat nun entschieden, dass die Einheit der Materie der Vorlage nicht verletzt sei. Somit ist der Kampf gegen unbefugtes Plakatieren und Abfallberge, inhaltlich mit dem Kampf gegen Randständige auf öffentlichen Plätzen zu vergleichen. Das urteil lässt sich nur auf eine Art interpretieren: Die Touristen stören sich nicht nur an herumliegendem Abfall sondern auch an nicht der Norm entsprechenden Menschen – beides soll mit der Abstimmungsvorlage vom 8. Februar bekämpft werden. «Diese Intoleranz ist ein Armutszeugnis für den Kanton Luzern und unsere liberale Gesellschaft», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Kleiner Erfolg der Beschwerde

Das Bündnis «Luzern für Alle» erachtet die Verknüpfung der beiden Vorlagen trotz Bundesgerichtsentscheid als undemokratisches Taktierspiel der Regierung. Das lässt sich auch daraus schliessen, dass der ursprüngliche amtliche Titel «Änderung des Übertretungsstrafgesetzes» zwischenzeitlich abgeändert wurde. Hier kam die Justitzdirekion einer Forderung in der Beschwerde vorbeugend nach. Der neue Titel, welcher auch in der Abstimmungsbroschüre steht, lautet «Änderung Übertretungsstrafgesetz und Kantonspolizeigesetz betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren» und weist somit zumindest darauf hin, dass hier mehrere unterschiedliche Dinge behandelt werden.

Wegweisungen nur gegen Hooligans?

Unter Umgehung des Parlaments spricht Justizdirektorin Yvonne Schärli neuerdings nur noch vom Kampf gegen Hooligans, für welchen der Wegweisungsartikel nötig sei. Der Wegweisungsartikel soll nicht gegen Randständige angewendet werden, sondern gegen Hooligans, so Schärli an einer Podiumsdiskussion. Es ist fraglich, ob das Bundesgericht auch mit dieser Argumentation einverstanden gewesen wäre, zumal mit dem sogenannten «HooliganKonkordat» eine weitere Abstimmung zu genau dieser Problematik ansteht. Diese Unstimmigkeiten weisen jedoch erneut auf die Problematiken des Artikels hin: Wen den Wegweisungsartikel genau treffen wird, bleibt umstritten, da der Gesetzestext die Kriterien der Anwendung der Polizei überlässt.

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