Keine Bilateralen ohne Lohnschutz!
flo. Die vom Bundesrat bekannt gegebenen Bedingungen für einen Abschluss der «Bilateralen III» mit der EU lassen Übles erahnen. Die Gewerkschaften stellen Forderungen, Kapitalist:innenverbände freuen sich, und die SVP zündet auf dem Bundesplatz Kerzen an.
Lohnschutz, Bilaterale, flankierende Massnahmen – das klingt irgendwie recht trocken, wenn es nicht um unsere Löhne ginge. Wenig überraschend taten sich Ende Dezember, kurz vor den Feiertagen, Bildredaktionen im ganzen Land schwer damit, das richtige Bild zu finden, um die Vorlage der Eckpunkte der abgeschlossenen Verhandlungen zu den Bilateralen III durch den Bundesrat zu visualisieren.
Friedhofskerzen auf dem Bundesplatz
Am 20.Dezember 2024 erklärte Bundesbern, dass die Verhandlungsziele erreicht seien. Leider entschieden sich viele Zeitungen dafür, einen besonders tragisch komischen Moment in der ganzen Angelegenheit auszuwählen: Die SVP-Fraktion hatte sich für eine Aktion entschieden, die man in ihrer Ausgereiftheit eher ihrer eigenen Parteijugend zutrauen würde. Die Fraktion versammelte sich mit Friedhofskerzen und Parteipräsident Marcel Dettling, der eine Hellebarde schwingend, zu gottlos früher Stunde auf dem Bundesplatz. Die SVP-Vertreter:innen grinsten in die Kamera, und Dettling reckte die Hellebarde in die Luft, um die Ablehnung der Bilateralen als Partei-Standpunkt zu unterstreichen. Praktisch alle anderen Parteien freuten sich. Nur die SP und die Grünen äusserten Bedenken, dass in Sachen Lohnschutz und Service Public Nachbesserungen notwendig seien.
Viel deutlicher wurden die Gewerkschaften und ihre Presse. Die Zeitung «work» der Gewerkschaft Unia schrieb: «Die Übernahme der EU-Spesenregelung könnte bei Arbeitnehmenden in der Schweiz je nach Branche zu Einkommensverlusten von mehreren hundert bis mehreren tausend Franken im Monat führen.» Ohne Anpassungen ist Widerstand der Gewerkschaften, wie auch der SVP gegen die Bilateralen III höchstwahrscheinlich. Eine Einstellung der Verhandlungen, wie beim letzten Neuverhandlungsversuch mit der EU, könnte damit möglich werden. Will der Bundesrat eine erneute Schlappe verhindern, muss er sich bewegen.
Delegierte mit Forderungen
An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am 31.Januar in Bern seine Position zum aktuellen Verhandlungsergebnis beschlossen: Das Ja zu den Bilateralen, die der Gewerkschaftsbund grundsätzlich fortführen möchte (mit den flankierenden Massnahmen als zentraler Bedingung), wird davon abhängen, ob eine Reihe von Forderungen berücksichtigt werden. Die Delegierten nahmen die Resolution mit grosser Mehrheit an. Die Forderungen erstrecken sich dabei nicht nur auf arbeitsrechtliche Aspekte. So fordert der SGB, dass das Stromdossier (wobei auch der Bundesrat dies unterstützt) einem separaten Beschluss unterstehen soll, um eine Privatisierung des Strommarkts über EU-Recht zu verhindern. An anderer Stelle soll jedoch EU-Recht gezielt übernommen werden, etwa bei der Forderung, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) gefördert werden müssen, wenn weniger als 80 Prozent der Arbeiter:innen einem unterstehen.
Aber immer noch steht der Lohnschutz im Zentrum der Forderungen: In der Schweiz soll eine Auftraggebendenhaftung gelten, und generell müssen Firmen vor der Vergabe besser geprüft werden. Firmen, die Missbrauch bei den Löhnen betrieben haben, sollen nicht mehr berücksichtigt werden. Griffige Instrumente zur Durchsetzung von Schweizer Arbeitsbedingungen für Arbeiter:innen in der Schweiz werden gefordert. Arbeitsunterbrechungen und Busse für fehlbare Unternehmen würden eingeführt, und Kontrollen sollen verstärkt werden. Auch die aktuell vorliegende Spesenregelung würde den Schweizer Arbeitsbedingungen unterlaufen. Die Kante ist klar. Der Bundesrat hat bereits angekündigt, sich mit Gewerkschaften und den Verbänden der Kapitalseite zu Verhandlungen zu treffen.
Unter Joch und Hellebarde
Der SGB geht mit seiner klaren Positionierung als Organisation von 370000 Arbeiter:innen in der Schweiz den richtigen Weg. Und der Bundesrat wäre schlecht beraten, das Risiko einzugehen, darauf zu setzen, dass kein erneutes Fiasko möglich wäre. Eine Sache ist nämlich absolut klar: Die SVP will hin zum Abstimmungstermin für die Bilateralen III die ganz grosse Propagandakanonade ablassen. SVP-Präsident Dettling wird wohl nichts Geringeres versuchen, als Blochers Sieg bei den Abstimmungen zu dem EWR-Beitritt der Schweiz 1992 zu reinszenieren. Damals führte die SVP eine Minderheit aller Parteien und Verbände gegen einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum an und siegte überraschend, zwar knapp beim Volksmehr aber deutlich beim Ständemehr. Schon damals hatten die Treichlerzüge, wie bei der Kerzli-Aktion vor dem Bundeshaus, etwas Absurdes: Christoph Blocher, fein in Anzug gekleidet, mit Ochsenjoch und Glocken um den Hals sowie einer Zigarre im Mund, war umgeben von Teenies, die Pfeife rauchten. Auch im Abstimmungskampf, vermutlich nach Anfang 2027, werden solche und ähnliche Aktionen Staub aufwirbeln. Die grössten Medien werden über das Stöckchen springen, das ihnen hingehalten wird.
Klar gegen diese Vorlage
Für die Arbeiter:innenbewegung muss jedoch ein Vorgehen im Zentrum stehen, das weit weg von diesem emotionalen, nationalistischen Pomp ist. In diesem Sinne müssen wir Kommunist:innen feststellen: Dieses Abkommen ist in seiner jetzigen Form ein Angriff auf die autonom erstrittenen Rechte der Werktätigen in der Schweiz. Es wird daher vor allem von Organisationen der Bourgeoisie einhellig unterstützt. Swissmem und EconomieSuisse, allen voran, fordern den Abschluss des Vertrags in dieser Form. Lenins alter Ausspruch aus «Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück» passt hier erneut hervorragend: «Sag mir, wer dich lobt, und ich sage dir, worin dein Fehler besteht.» Es muss klar sein, dass die Bilateralen III ohne starke Nachbesserungen in den Bereichen Lohnschutz und Schutz vor Deregulierungen, Privatisierungen und Liberalisierungen nicht abgeschlossen werden dürfen. Neben dem SGB haben auch die SP, die Grünen und die PdA das Thema Lohnschutz in der aktuellen Vorlage in unterschiedlicher Schärfe kritisiert.
Der Bundesrat befindet sich nun in einer schwierigen Lage: Wird der mehrheitlich bürgerliche Bundesrat die versprochenen Lohnschutzmassnahmen durchsetzen, oder wird er dem Druck aus Brüssel nachgeben und den Lohnschutz weiter verwässern? Und wie würde die EU auf ein (unwahrscheinliches) resolutes Verhalten von Bundesbern reagieren? Mit seinem aktuellen Direktmandat wird der Bundesrat jedoch im Falle einer Abstimmung ziemlich sicher eine Bauchlandung erleiden. Will er also das Fiasko der gescheiterten letzten Verhandlungsrunde wiederholen oder das mittlere Desaster der EWR-Abstimmung?