Journalisten fordern GAV Verhandlungen

Die Journalistenorganisationen impressum und comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Sie fordern damit eine Verpflichtung ein, welche die Verleger beim Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat eingegangen sind.

Der Journalistenverband impressum und die Mediengewerkschaft comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse baldige Terminvorschläge für Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Denn mit seinem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat am 1. Juli 2008 hat der Verlegerverband das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen anerkannt.

Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten erneuern anlässlich des Kongresses von Schweizer Presse in Montreux eine Forderung, die sie am 30. Juni erhoben haben. In seiner Antwort vom 20. August bestreitet der Verlegerverband, dass mit dem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat ein Anspruch auf Verhandlungen entstanden sei. Die diesbezüglichen Dokumente und Protokolle sind jedoch eindeutig.

In der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ des Presserates heisst es: „Sie haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag.“ Und in der dazugehörigen, von Schweizer Presse unterschriebenen Protokollerklärung steht: „Die Parteien bekennen sich zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, insbesondere zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Verlegerinnen und Verleger respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.“ Dass gemäss Interpretation von Schweizer Presse damit nicht in erster Linie ein Branchen-GAV, sondern andere Formen von kollektiven Regelungen, wie etwa Hausverträge, gemeint sind, ergibt sich weder aus dem Text noch aus den Verhandlungen aus denen er hervorgegangen ist.

Auch Peter Studer, bis Ende 2007 Presseratspräsident und von Beginn an Befürworter des Verlegerbeitritts, ist mit der Interpretation der Verlegerverbandsspitze nicht einverstanden: „Die Romands zeigen einen Kollektivvertrag vor, der beiden Seiten einiges abverlangte. Und die Freizügigkeitsproblematik führte jetzt in der ganzen Schweiz zu einer Renaissance der Kollektivverträge. Mir ist unverständlich, weshalb sich der Kreis um Lebrument sogar gegen die ersten, im Ergebnis offenen Wegmarken zu sträuben scheint. Das verstösst krass gegen Treu und Glauben.“

Der Verband Schweizer Presse hatte den aus dem Jahr 2000 stammenden GAV für die Deutschschweiz und das Tessin auf den 1. August 2004 gekündigt. Verhandlungen für einen neuen GAV blockierte er zuerst durch unerfüllbare Vorbedingungen, später lehnte er sie grundsätzlich ab. Ein von den Journalistenorganisationen angerufenes Schlichtungsverfahren bei der Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten ist nach wie vor hängig. Leider hat sich der Verlegerverband auch vor der Schlichtungsstelle nicht kooperativ verhalten.

Von Herbst 2007 bis Sommer 2008 fanden zwischen den Sozialpartnern Gespräche über die durch den Wegfall des GAV für Journalistinnen und Journalisten entstandenen Probleme statt. In diesen Gesprächen, die stets als informell bezeichnet wurden, hat der Verband Schweizer Presse klar gemacht, dass er nicht bereit sei, auch nur für Teilbereiche ein für seine Mitglieder verbindliches Abkommen abzuschliessen.

In der Westschweiz besteht ein Gesamtarbeitsvertrag für die Presse. In anderen Ländern ist er eine demokratische Selbstverständlichkeit. Auch in der Schweiz sind GAVs im Aufwind: Immer mehr Beschäftigte stehen unter kollektivvertraglichem Schutz. Die Presse kann hier gemäss Mitteilung der Journalistenorganisationen nicht weiter als „unsoziale Exotin“ funktionieren.

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