Internierungslager für Oppositionelle

Redaktion. Mit dem Fichenskandal wurde auch bekannt, dass im «Krisenfall» Internierungslagern vorgesehen waren. Interniert hätte man alle, die auf der «Schwarzen Liste» standen und das waren vor allem die Namen von Kommunist*innen. Der nachfolgende Bericht aus der ersten Ausgabe der Zeitschrift «Fichen Fritz» im Februar 1990 beleuchtet eindrucksvoll diesen dunklen Teil der Schweizer Geschichte.

Die vom Eidgenössischen Militärdepartement (EMD) geführten Verdächtigten-Listen sind nicht Selbstzweck. Die Armee will im «Krisenfall» die registrierten Personen verhaften und in Lager internieren. Die Ursprünge dieser Lager-Mentalität reichen vierzig Jahre zurück: Der Brief mit dem Absender «Schweizerische Bundesanwaltschaft» trägt das Aktenzeichen «C.8.90/B/re» und ist datiert auf den 15.September 1950. Das bald 40-jährige Schreiben – nachzulesen im Bundesarchiv zu Bern – erhält politische Brisanz. Explizit wird darin der damalige Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Eduard von Steiger, über ein Thema informiert, das «z. Zt. keine einlässlichen Erörterungen in der Öffentlichkeit zulässt.»

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