Hallo SP Züri?!
Die SP verhält sich wie die Bürgerlichen und trägt so ihren Teil dazu bei, dass die Volksinitiative «Steuerbonus für Dich» der Partei der Arbeit Zürich nicht zur Abstimmung kommen soll. Die PdA strebt die politische Diskussion an. Zum Beispiel über die Tatsache, dass 1,5 Prozent der Steuerpflichtigen rund 45 Prozent des gesamten Vermögens besitzen.
«Ich bin doch etwas überrascht und erstaunt, dass die SP unsere Initiative für ungültig erklären lassen will», sagt Rita Maiorano, Präsidentin des Initiativkomitees «Steuerbonus für Dich» und Mitglied der Partei der Arbeit Zürich (PdAZ). Die Geschäftsleitung des Kantons Zürich hat sich Ende März mit 11:1 Stimmen für die Ungültigkeitserklärung ausgesprochen. Nur die Grüne Partei stimmte dafür, dass die Initiative, die über 7200 Stimmberechtigte unterschrieben haben, zur Abstimmung kommt. Die Genossin fügt hinzu: «Die Bürgerlichen verteidigen logischerweise die Interessen ihrer Klientel. Dass sich aber auch die SP auf die Seite der wenigen Superreichen stellt, ist doch sehr fragwürdig.»
Warum??
Zur Erinnerung: Im Kanton Zürich verfügen rund 12?900 (1,5 Prozent!) der Steuerpflichtigen über ein Vermögen von mehr als 3 Millionen Franken. Ihr gemeinsamer Reichtum beläuft sich auf mehr als 123 Milliarden Franken (45 Prozent des gesamten, versteuerten Vermögens im Kanton!). Etwa 2400 (5,2 Prozent) der Firmen im Kanton Zürich haben ein Eigenkapital von über 5 Millionen Franken und kommen gemeinsam auf ein Vermögen von 405 Milliarden Franken. Sie besitzen somit 96 Prozent (!) des gesamten Eigenkapitals.
Die Initiative der PdAZ verlangt die einmalige Besteuerung von mindesten 1 Prozent dieser Vermögen. Mit den Einnahmen von über 5 Milliarden soll für die unteren und mittleren Einkommen ein Steuerbonus in der Höhe von 5000 Franken pro erwachsene Person und 3000 Franken pro Kind bis zum 18. Alters-jahr finanziert werden. So bekäme eine alleinerziehende Mutter mit einem Einkommen von unter 100?000 Franken eine Steuererleichterung (Steuerbonus) von 8000 Franken. Dies will die SP nun verhindern. Ihr Verhalten ist wirklich fraglich. Dies umso mehr im Hinblick darauf, dass die Initiative in Form einer «Allgemeinen Anregung» eingereicht worden ist. Diese Form der Initiative lässt einen ziemlich grossen politischen und juristischen Spielraum offen, um eventuelle juristisch strittige Punkte so zu formulieren, dass über die Forderung abgestimmt werden kann. Auch diesen Spielraum will die SP nicht nutzen. Sie versteckt sich hinter fragwürdigen juristischen Argumenten. Warum «liebe» SP Züri???
Eine Frage des politischen Willens
Der definitive Entscheid fällt der Kantonsrat voraussichtlich Ende April. Für die Ungültigkeitserklärung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Anders gesagt: Enthält sich das links-grüne Lager bei der Abstimmung, kommt die nötige Mehrheit nicht zu standen und die Initiative zur Abstimmung. Für die PdAZ (aber wohl nicht nur für sie) ist klar, dass es nur und ausschliesslich eine Frage des politischen Willens ist, ob ihre Initiative zur Abstimmung kommt oder nicht.
In einem Schreiben an die KantonsrätInnen der SP, GP und AL hält die PdAZ fest: «Wir sind uns sicher einig, dass der Reichtum im Kanton Zürich äusserst ungleich verteilt ist. Diese Ungerechtigkeit und diesen Missstand zum breiten, politischen Thema zu machen, ist das erklärte politische Ziel unserer Volksinitiative. Wir laden euch deshalb herzlich ein, die politische Diskussion über unsere Initiative zu ermöglichen.»
In einem Mail hat die PdAZ die SP gebeten, ihre Position hinsichtlich der Abstimmung im Kantonsrat zu überprüfen. Eine Antwort blieb auch nach fünf Tagen (bis Redaktionsschluss) aus. Die Position der SP hat auch bei der Mitgliederversammlung der PdAZ von Mitte März für Kopfschütteln gesorgt. Die Versamlmung beschloss mit grosser Mehrheit den Gang zum Bundesgericht, falls der Kantosrat die Initiative für ungültig erklären wird.