Gleichstellung: Die Regierung wartet ab

sit. Die Mehrheit der Unternehmen hält sich nicht an das Gleichstellungsgesetz. Dies beweist eine Zwischenbilanz, die der Bundesrat einen Tag vor dem internationalen Frauenkampftag veröffentlicht hat. Der zweite Skandal ist, dass die Regierung nichts dagegen tun will.

Der Bundesrat hat am 7.März eine Zwischenevaluation der letzten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) veröffentlicht. Obwohl die Studie bereits im Sommer 2024 abgeschlossen wurde, veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht einen Tag vor dem internationalen Frauenkampftag – und lieferte so, zwar sicherlich ungewollt, einen weiteren Grund, am 8.März auf die Strasse zu gehen.

Massnahmen ohne Kontrollen sind sinnlos
Denn die Zwischenbilanz ist, nett ausgedrückt, erschreckend: «Die Mehrheit der betroffenen Arbeitgeber hat diese gesetzlich vorgeschriebenen Analysen seit 2020 nicht ordnungsgemäss durchgeführt», informiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in seiner Medienmitteilung. Bei allen drei gesetzlich vorgeschriebenen Schritten – der Lohnanalyse, der Überprüfung der Analyse durch ein unabhängiges externes Organ und der transparenten Kommunikation der Ergebnisse an die Mitarbeitenden – seien «eklatante Verstösse gegen geltendes Recht festgestellt» worden. Als Grund für die Nichteinhaltung des Gesetzes nennt der Evaluationsbericht die fehlenden Sanktionen.
So fordert der SGB unter anderem «verbindliche Kontrollen sowie Sanktionen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen». Weiter sollen «die Arbeitgeber, die sich nicht an das Gesetz gehalten haben, unbedingt angehalten werden, dieses umzusetzen.» Das heisst, ihre Löhne zu analysieren, diese Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Ergebnisse transparent an ihre Mitarbeiter:innen zu kommunizieren.

Nötig sind Sanktionen, die wehtun
Sevin Satan, politische Sekretärin der Partei der Arbeit Zürich, hat für die Ergebnisse der Zwischenstudie nur ein müdes Lächeln übrig und sagt auf Anfrage des vorwärts: «Ist denn jemand über diese Resultate wirklich überrascht? Es ist doch ein Witz, Massnahmen zu beschliessen, die gar nicht kontrolliert werden. Der bürgerliche Staat hat erneut bewiesen, dass er an einer Gleichstellung nicht interessiert ist.» Schwer, ihr da zu widersprechen. Was jetzt zwingend notwendig ist, liegt auch für die Genossin auf der Hand: «Strenge und regelmässige Kontrollen müssen her. Und Sanktionen für jene Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten – und zwar solche, die ihnen auch wehtun.»
Die Zwischenevaluation des GlG beweist also, dass der Handlungsbedarf enorm ist. Gefragt ist also die Landesregierung. Und was macht der Bundesrat? Nichts. Oder genauer: Er wartet. So hat die Regierung beschlossen, die für Ende 2027 geplante Schlussbewertung des Gleichstellungsgesetzes abzuwarten, bevor sie Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit vorschlägt. Für den SGB ist dies «unverständlich». Unverständlich ist, warum der SGB nicht deutlichere Worte wählt. Denn die Haltung des Bundesrats ist ein Skandal. Eine Provokation, eine Ohrfeige mitten ins Gesicht all jener Frauen, die für die gleiche Arbeit weniger verdienen als Männer nur, weil sie Frauen sind. Im Grunde müsste der SGB zu landesweiten Protesten aufrufen, die dann am 14.Juni, am feministischen Streik, ihren Höhepunkt finden müssen. Denn die Zwischenevaluation sagt eben auch Folgendes: Ohne Druck von der Strasse, ohne Streiks, wird sich nie was ändern. Denn freiwillig werden die Käufer:innen der Ware weibliche Arbeitskraft den Preis dafür niemals erhöhen.

Mobilisieren zum 14.Juni
Zur Erinnerung: Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 1354 Franken weniger pro Monat als Männer, also 16,2 Prozent (Wert für 2022). Hochgerechnet auf das Jahr sind es 17600 Franken, was in fünf Jahren die hübsche Somme von 88000 Franken ergibt. Darüber hinaus nimmt der Anteil dieser Unterschiede stetig zu. Laut der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) lässt sich fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48,2 Prozent), sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, nicht durch objektive Erklärungen wie Branche, Ausbildung, Alter etc. erklären. Dieser Anteil, besser gesagt dieser Betrug, war seit Beginn der Analysen im Jahr 2012 noch nie so hoch.
Selbst mit einer Lehre verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4500 Franken begnügen. Deshalb müssen «die Kontrollmassnahmen in den Unternehmen mit einer allgemeinen Aufwertungsoffensive in den von Frauen hauptsächlich ausgeübten Berufen» einhergehen, hält der SGB fest. Und: «Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Bereichen wie Kinderbetreuung, Altenpflege oder Einzelhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.»
Angesichts all dieser Ungerechtigkeiten und des erbärmlichen Zustands bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes müssten «der Bundesrat und das Parlament schnell handeln», verlangt der SGB. Ja, müssten sie, werden es aber nicht tun, was auch der SGB weiss. Gefragt sind jetzt von den Gewerkschaften nicht irgendwelche sinnlosen Aufforderungen an die Politik, sondern eine breite und starke Mobilisierung für den 14.Juni

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