Ende mit der Verantwortungslosigkeit!

lmt. Die Debatte um die Konzernverantwortung geht in die zweite Runde: Schweizer Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte verletzen und die Umwelt zerstören, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Egal, wie weit der Fluss von der Schweiz entfernt ist.

Am 7. Januar 2025 präsentierte eine Allianz aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft die Konzernverantwortungsinitiative 2.0 (KVI). Nachdem die erste Fassung der Initiative im November 2020 von 50,7 Prozent der Bevölkerung angenommen wurde, jedoch am Ständemehr scheiterte, trat Anfang 2022 der zahnlose Alibi-Gegenvorschlag in Kraft. Ein Witz, der nur dazu führte, dass Konzerne Berichte in Form von Hochglanz-Broschüren produzierten. Für angerichtete Schäden müssen sie weiterhin nicht geradestehen. Damit soll nun endgültig Schluss sein. Die Forderungen der neuen KVI stossen auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. In nur 14 Tagen sammelten Engagierte 183661 Unterschriften. Eine klare Botschaft!

Verantwortung einfordern
Immer wieder verletzen Schweizer Konzerne im Ausland grundlegende Men-schenrechte. Von Glencore, dessen Minen ganze Landstriche in Peru verseuchen, bis hin zum Genfer Metallhandelskonzern IXM, der in Namibia rund 300000 Tonnen hochgiftige Abfälle zurücklässt – die Liste ist länger als eine WC-Rolle. Und was tun wir hierzulande dagegen? Bisher nichts, abgesehen von vagen Versprechungen.
Die Gegner:innen der Initiative werden nicht müde zu betonen, wie «schwierig» und «kompliziert» solch ein Gesetz sei. Dabei handelt es sich schlichtweg um eine Aufforderung an Schweizer Konzerne, sich an menschenrechtliche und umweltschützende Mindeststandards zu halten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Die KVI 2.0 ist in einigen Punkten eine abgeschwächte Variante der ersten Fassung. Das Gesetz richtet sich gezielt an Grossunternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz. Eine unabhängige Aufsichtskommission kontrolliert, ob Kon-zerne ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Das heisst, Menschenrechte und die Umwelt wahren. Bei Verstössen kann die Kommission die Beendigung und Sanierung eines Schadens anordnen und hohe Bussen aussprechen. Mit der KVI 2.0 soll es ausserdem möglich werden, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltkatastrophen, die von Schweizer Konzernen verursacht wurden, auf Scha-denersatz klagen können – und das vor einem Schweizer Gericht. Kein Umweg über korruptionsanfällige lokale Systeme. Unternehmen müssen künftig für das verantwortlich gemacht werden, was ihre Tochtergesellschaften tun.

Die Schweiz hinkt hinterher
Ein häufiger Einwand der Kritiker:innen im Jahr 2020 lautete, dass die Schweiz mit einer solchen Initiative einen Alleingang bestreiten würde. Das hätte die «internationale Konkurrenzfähigkeit» geschwächt. Wie sieht die Lage heute aus? Länder wie Deutsch-land und Norwegen haben längst Verant-wortungsgesetze eingeführt. Und die EU hat im Frühling 2024 eine Sorgfaltspflichten-Richtlinie verabschiedet. Die Schweiz? Tritt auf der Stelle. Diese Argumentation gehört der Vergangenheit an. Die KVI 2.0 orientiert sich nun ganz bewusst an der EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten. Falls diese Initiative wieder an der Urne scheitern sollte, könnte die Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne ein verbindliches Gesetz zur Konzernverantwortung sein. Und das mitten in einer Zeit, in der jeder untätige Tag eine weitere Katastrophe für Mensch und Natur bedeutet. Einfach nur peinlich.

Klima im Visier
In einem Punkt geht die neue KVI einen Schritt weiter als die erste: Sie stellt klare Anforderungen an Unternehmen, wenn es um den Klimawandel geht. Konzerne müssen ihre Emissionen reduzieren und ihre Aktivitäten im Einklang mit internationalen Klimaabkommen bringen. Wer sich nicht anstrengt, wird ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Und ja, kleinere Unternehmen können sich unter bestimmten Bedingungen von dieser Verpflichtung befreien lassen. Der Druck wird auf die grossen Akteure ausgeübt – die Konzerne, die die Verantwortung in ihren Händen halten und längst dazu in der Lage wären, ihren CO?-Ausstoss erheblich zu senken.

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