Ein Nein ist zu wenig

lmt. Die Rechtskommission des Ständerats ergänzt ihre «Nein heisst Nein»-Lösung des Sexualstrafrechtes mit dem Aspekt des Freezings. Ein Fortschritt, aber dieser genügt nicht. Eine sexuelle Handlung sollte nicht erst dann strafbar sein, wenn kein Nein erfolgte, sondern wenn nicht ein beidseitiges Ja fiel.

In einer Umfrage von 2019, die im Auftrag von Amnesty International durchgeführt wurde, gaben 22 Prozent der Frauen an, ungewollte sexuelle Handlungen erlebt zu haben. Übertragen auf die Schweiz ergibt dies 800000 Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt wurden. Von allen befragten Frauen gaben zwölf Prozent an, dass sie gegen den eigenen Willen Geschlechtsverkehr erlebten. Die entspricht der Bevölkerung der Stadt Zürich.

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