Der lange Weg zur Urne

sah. Das Jubiläum des Schweizer Frauen*stimmrechts steht vor der Tür. Wir feiern 2021, was Aktivist*innen vor 50 Jahren erstritten haben. Dieser Anlass bietet eine Plattform, um über den aktuellen Zustand unserer Demokratie nachzudenken und das Wahl- und Stimmrecht mit Aktivitäten zu feiern.

Tausende von Frauen* forderten am 1. März 1969 vor dem Bundeshaus die Einführung des Frauen*stimmrechts. Aufgerufen zum «Marsch auf Bern» ohne Demonstrationsbewilligung hatte der Zürcher Stimmrechtsverein. Aber längst nicht alle Frauen* beteiligten sich an der Kundgebung, weil sie durch diesen öffentlichen Auftritt Ausschreitungen oder Einbussen von Stimmen bei der späteren Abstimmung fürchteten. «Bundesrat, uf zur Tat» soll die Aktivistin und spätere Politikerin Emilie Lieberherr gerufen haben. Auf dem Bundesplatz wurde eine Resolution in allen vier Landessprachen verlesen, darauf folgten schrille Trillerpfeifen. Entgegengenommen wurde das Papier vom Bundeskanzler, untermalt von einer erneuten Salve von Lärm, weil sich die Mitglieder des Bundesrats nicht zeigten. Entgegen den Befürchtungen endete die Kundgebung schlussendlich friedlich.
Dieser Tag war einer der vielen Meilensteine im Kampf für ein Stimm- und Wahlrecht auf nationaler und kantonaler Ebene für alle Frauen*. Ende der 1960er-Jahre war die Situation für den Kampf rund um Frauen*rechte günstig. Student*innenunruhen bekräftigten Aktivist*innen, für ihre Rechte auf die Strasse zu gehen. Die Landesregierung wollte zudem seit dem Beitritt in den Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnen. Die Möglichkeit der Unterzeichnung war ungewiss, da die Schweiz dem weiblichen Teil der Bevölkerung die politische Mitbestimmung verwehrte.

«Souverän» sagt ja
1969 veröffentlichte der Bundesrat einen Vorschlag zur Einführung des «Frauenstimm- und Wahlrechts». Das Parlament stimmte im nächsten Jahr den bundesrätlichen Abstimmungsvorlagen zu. Mit diesem Vorgehen hätte die Regierung auch im Fall einer anschliessenden Ablehnung der Vorlage die Menschenrechtskonvention mit der Begründung unterzeichnen können, dass der «Souverän» sich gegen eine politische Beteiligung der Frauen* entschied. Am 7. Februar 1971 stimmten in der Schweiz Männer* über die Verfassungsänderung ab, wonach künftig alle Schweizer*innen die gleichen politischen Rechte haben sollen – auf nationaler Ebene. In den Urnen konnten später 65,7 Prozent Ja-Stimmen gesammelt werden, so dass das Wahl- und Stimmrecht für Frauen* eingeführt wurde. Formell wurde das Frauen*stimmrecht am 16. März 1971 wirksam, somit war die Schweiz eines der letzten europäischen Länder, welches der weiblichen Bevölkerung die vollen Bürgerrechte zugestanden hat. Gleichzeitig war es aber das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung des männlichen Teils der Bevölkerung passierte. Nach und nach kam auch die Möglichkeit dazu, in den Kantonen eine Stimme abzugeben. 1990 verfügte das Bundesgericht die Einführung des Frauen*stimmrechts zuletzt auch in Appenzell Innerrhoden.

Plötzlich war es Realität
«Ich war in der Mittelschule kurz vor der Matura und hatte mich mit dem Frauenstimmrecht noch gar nicht beschäftigt», so erzählte Hanna Hinnen von der GrossmütterRevolution. «Da kam eine neue Mathematiklehrerin, eine Frauenrechtlerin. Die forderte uns auf: wir seien doch klug und selbständig. Wir sollten uns für unsere Rechte wehren. Wir hätten doch später einen gutbezahlten Beruf, da müsse man auch sagen können, was mit den Steuern geschieht. Sie überzeugte uns und wir demonstrierten mehrmals mit Plakaten auf der Gemüsebrücke in Zürich. Das Stimmrecht erhielten wir erst drei Jahre später, aber wir hatten das Gefühl, etwas dazu beigetragen zu haben.» Barbara Gurtner, ehemalige Parlamentarierin für die Poch und Mitglied der GrossmütterRevolution: «Das erste Mal wählen durfte ich 1972 für die Stadtratswahlen in Bern. Ich erinnere mich lebhaft, ich wählte die Liste der ‹Härdlütli›» (unter anderem mit Polo Hofer †, Anm. d. Red). Und sie fügt hinzu: «Mit der Einführung des Stimm- und Wahlrechts ist die neue Frauen*bewegung aufgebrochen – damals wussten wir noch nicht, wie lang und steinig der Weg wird. Laut und bunt und fordernd gingen wir auf die Strasse. Und plötzlich war ich gewählt: die ersten Schritte in die ‹heiligen› Hallen der Ratshäuser, die seit jeher von (Männer)-Ritualen, -Normen und -Werten geprägt waren/sind, forderten mich heraus. Die Frauen mussten ‹gut› sein, besser als die Männer, hiess es… Ich wollte mich nicht einfach anpassen, wollte widerspenstig bleiben, setzte mich konsequent für Frauenrechte ein, dazu brauchte ich zusätzlich viel Kraft».

Breites Nachdenken über Bedeutung der Demokratie
Der Verein CH2021 zu «50 Jahre Frauenstimmrecht in der Schweiz» unter anderem mit Präsidentin Zita Küng, die in der Frauen*steikbewegung aktiv war, hat sich etwas Besonderes ausgedacht und bietet eine schweizweite Plattform zur Information und Vernetzung an. Auf ihrer Internetseite finden sich eine Aktionslandkarte, auf der alle Veranstaltungen, Projekte und Aktionen zu finden sind, die im Rahmen des Jubiläums des Frauen*stimmrechts in der Schweiz stattfinden werden. «Wir vernetzen und regen den Dialog zum Thema Geschlechtergerechtigkeit in der Demokratie an», meinte Andrea Maihofer vom Verein und Genderprofessorin in Basel. Die Mitglieder von CH2021 erhoffen sich folgendes: «Eine breite Mobilisierung. Wie beim Frauen*streik. Er war national vernetzt, alle konnten sehen, hören und spüren, was an anderen Orten geplant war und was am Tag selbst passiert ist. Aber er hat auch erlaubt, dass eine grosse Vielfalt von anderen Themen präsent war, wie die Zurückweisung jeglicher Form von Diskriminierungen, gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, gegen Homo- und Trans*phobie, #Metoo, Ökobewegung, Care-Arbeit usw. … ». Klar war immer, dass das angenommene Wahl – und Stimmrecht für Frauen* nur ein Etappenziel sein kann. Die Möglichkeit aktiv mitzubestimmen, ergab in Folge viele Möglichkeiten. So wurde das neue Eherecht 1985 nur dank den Stimmen der Frauen* angenommen. Auch die Mutterschaftsversicherung – zwar schon 1945 in die Bundesverfassung aufgenommen – wurde doch erst nach mehreren Anläufen nach einer Volksabstimmung 2004 umgesetzt. Rechte wie «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» sind bis heute noch nicht umgesetzt. Aber die jüngere Generation von Frauen* weiss von der Bedeutung ihres Rechts. Zora Schneider, PdA-Stadträtin Bern, meint: «Das Frauen*stimmrecht ist erkämpft, deshalb übe ich es stolz und autonom aus.»

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