Schuldig?

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelte am Dienstag, 10.Septen den ersten uns bekannten Fall im Zusammenhang mit der Demonstration gegen staatliche Repression, welche am 4. Juni 2011 in Bern stattgefunden hatte. Damals wurde der gesamte Demonstrationszug in der Junkerngasse angehalten und eingekesselt. Die knapp 200 Anwesenden wurden verhaftet und von der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch sowie Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung verurteilt. Nach eingereichter Einsprache musste eine junge Frau heute vor Gericht erscheinen.

Das Ergebnis:
In Bezug auf die Anschuldigung des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung war auch der Richterin klar: Dieser Anklagepunkt kann nicht aufrecht erhalten werden, da die Polizei „entgegen ihren eigenen Angaben“ die für die Strafbarkeit vorausgesetzte Durchsage inkl. Verweis auf den entsprechenden Artikel und seine Strafdrohung nicht gemacht hatte. Die junge Frau wurde in diesem Punkt freigesprochen.

Wenig erstaunlich ist, dass die Richterin die Verurteilung wegen Landfriedensbruch bestätigte, denn es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass der Landfriedensbruch ein juristisches Instrument darstellt, um politisch Aktive pauschal strafrechtlich verurteilen zu können. Dies zeigt sich schon in seiner Ausgestaltung und der aktuellen Praxis dazu: Strafbar ist bereits die Teilnahme an einer sogenannt öffentlichen Zusammenrottung, dass selber Straftaten begangen werden, wird nicht verlangt.

Eigentlich gälte in der Schweiz der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten oder die Angeklagte“  d.h. entgegen den dramatischen Darstellungen in US-amerikanischen Filmen, ginge es hier vor Gericht nicht darum die eigene Unschuld zu beweisen, sondern das Gericht muss die Schuld der beschuldigten Person nachweisen können. In Fällen vorgeworfenen Landfriedensbruchs scheint dieser Grundsatz jedoch ausser Kraft zu treten. Die Polizei brachte auch im genannten Verfahren belastende und teilweise unwahre Tatsachen vor (Beispiel siehe oben). Die Beschuldigte musste darum bemüht sein, Beweise vorzulegen, welche sie entlasten; zahlreiche ihrer gestellten Beweisanträge wurden jedoch abgelehnt. Übrig bleibt eine Verurteilung ohne konkreten Nachweis darüber, dass die angeschuldigte Person sich im Zeitpunkt der begangenen Sachbeschädigungen „welche aus Sicht des Gerichts den Moment des begangenen Landfriedensbruchs darstellt “ überhaupt als Teilnehmerin in der Demo aufgehalten hatte.

Es ist davon auszugehen, dass das heutige Urteil vor Obergericht angefochten werden wird, denn auch auf juristischer Ebene müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Kriminalisierung politischer Betätigung ergriffen werden.

Aber wie bereits erwähnt, erstaunlich ist das heutige Ergebnis nicht; erst recht nicht, weil die Verfahren rund um die Demo vom Juni 2011 in Bern keine Einzelfälle sind. In den vergangenen Jahren und Monaten häufen sich die Verfahren wegen Landfriedensbruch. Nach den sogenannten Central-Krawallen im September 2011 in Zürich wurden sogar unbeteiligte Zuschauer und Zuschauerinnen von der Staatsanwaltschaft teilweise zu 170 Tagessätzen bedingter Geldstrafe verurteilt. Am 21. Januar 2012 sollte in Bern eine Demonstration gegen das World Economic Forum in Davos stattfinden. Eine Gruppe von ca. 150 Personen wurde (bereits vor Besammlung und Beginn der eigentlichen Demonstration) wiederum eingekesselt und festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat hier in mindestens einem Verfahren die Akten dem Gericht überwiesen und den Antrag gestellt, dass die Umstände auch unter dem Aspekt des „versuchten Landfriedensbruchs“ zu prüfen seien, ein Konstrukt, welches aus juristischer Sicht jeglicher Grundlage entbehrt. Das Gericht hat diesen Antrag jedoch gutgeheissen. Und dies sind nur einige wenige Beispiele der aktuellen Repressionspolitik. Die Strategie scheint klar: Demonstrationen, insbesondere solche ohne behördliche Bewilligung, sind nicht erwünscht. Möglichst hartes Vorgehen gegen Demonstrierende soll politische Aktivitäten schwächen. Wir lassen uns von staatlicher Repression aber nicht klein kriegen, nehmen wir uns weiterhin die Strassen und zeigen wir Solidarität mit jenen, die von Repression betroffen sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der E-Mailadresse ea@immerda.ch gerne zur Verfügung.

Freiheit für die Gefangenen vom 1. Mai!

Am Dienstag, 10.7. 2012, wurden in den Wohnungen von fünf Genossen
Hausdurchsuchungen durchgeführt. Sie wurden danach festgenommen und in
Untersuchungshaft gesetzt. Anlass dafür sind vorgeworfene Taten am 1.
Mai in Zürich.

Die jetzt vorgenommenen Verhaftungen reihen sich nahtlos in die Praxis
der Repressionsorgane der vergangenen Monate ein. Verschiedentlich wurde
von Seiten des Staats klargemacht, dass Aktivitäten im öffentlichen
Raum, die sich ausserhalb der Kontrolle des Staates befinden, durch eine
harte Repression unterbunden werden sollen. Sei es im Rahmen der Parties
auf öffentlichen Plätzen in Zürich im Sommer 2011, bei einer illegalen
Party auf einem ehemaligen Industrieareal in Basel im Juni 2012, bei
Märschen von Fussballfans, die sich auf dem Weg zum Stadion befinden,
oder nun eben in Zusammenhang mit dem 1. Mai 2012: Wo sich Leute
ausserhalb des bewilligten Rahmens die Strasse nehmen, um ihre Ideen auf
ihre Art und Weise umzusetzen, reagiert der Staat (repräsentiert durch
die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justiz) mit harter Hand. Das zeigt
sich an der langen Untersuchungshaft-Dauer bei Festnahmen, dem Aufwand,
der betrieben wird (alleine in diesem Fall wurden Stunden an
Videomaterial und Unmengen an Fotos gesichtet), um einen vermeintlichen
„Landfriedensbruch“ nachzuweisen, oder an den riesigen Polizeiaufgeboten
an Gelegenheiten wie dem 1. Mai in Zürich.

Der Kampf im öffentlichen Raum lässt sich nicht verbieten und verhaften!

Der öffentliche Raum ist für uns zentral, da wir darin unsere Inhalte
fassbar machen können und mit anderen in Kontakt treten. Er ist der Ort,
wo politische, kulturelle oder soziale Ideen auf ein Publikum trifft,
der Ort, wo ein Austausch stattfindet. Seien es Forderungen nach
unkontrollierten Räumen, wo ohne Konsumzwang gefeiert werden kann,
Solidaritätskundgebungen oder Demonstrationen: Wir lassen uns den
öffentlichen Raum nicht verbieten.
Das heisst, sich der Bedeutung des öffentlichen Raums bewusst zu sein,
ihn einzufordern und zu verteidigen. Anders gesagt: Wir können und
sollen nicht nur davon reden, auf der Strasse, Plätzen oder sonst wo
präsent zu sein, sondern sollen es auch sein. Der öffentliche Raum ist
dazu da, von uns genutzt zu werden und nicht, um von den
Repressionsorganen kontrolliert zu werden.  Das bedeutet gleichzeitig
die Verteidigung des öffentlichen Raums gegen Versuche der Unterbindung
des Widerstands, wie jetzt bei den aktuellen Verhaftungen. Dazu gehört
aber auch die Absage an staatliche Versuche, derartige Aktivitäten zu
integrieren (wie beispielsweise mit der sog. „Party-Bewilligung“ in
Zürich, die lediglich zur Kontrolle vormals polizeilich unkontrollierter
Parties führt).

Die Initiative nicht aus den Händen geben

Den verhafteten Genossen geht es gut. Einer ist seit Freitag, dem 13.
Juli, wieder in der Freiheit. Allen wird ein Landfriedensbruch
vorgeworfen, bei einigen wird versucht das Zünden von Feuerwerk sowie
die Verletzung eines zivilen Polizisten im Einsatz nachzuweisen. Die
Genossen verweigern die Aussage und werden von fortschrittlichen
Anwälten verteidigt. Die Solidaritätsarbeit zu ihnen läuft, es wird
regelmässig bei ihnen vor den Knästen Feuerwerk gezündet, um sie darauf
hinzuweisen, dass sie nicht alleine sind sondern von aussen unterstützt
werden. Wer sich solidarisch verhalten will, soll sich bei der Roten
Hilfe melden (rotehilfe@aufbau.org). Post an die Gefangenen kann via
Rote Hilfe, Postfach 1121, 8026 Zürich an sie gesendet werden.
Es sind gerade die Erfahrungen aus den einleitend genannten Beispielen,
die aufzeigen, dass es sich lohnt, auch nach Verhaftungen kämpferisch zu
bleiben. Wer konsequent die Aussage verweigert und sich juristisch
wehrt, hat immer bessere Aussichten darauf, nicht verurteilt zu werden.
Dies sind Rechte, die jedem und jeder Angeklagten zustehen und die
genutzt werden müssen. So ist es mittlerweile rund um die Parties im
vergangenen Sommer zu verschiedenen Freisprüchen gekommen, nachdem
Angeklagte sich einen Anwalt nahmen und sich wehrten. Andere Genossen,
die am 1. Mai verhaftet wurden, sind nicht rechtskräftig verurteilt, da
sie die Aussage verweigerten und keine Strafbefehle akzeptierten. Wir
sind sicher, dass es auch bei den aktuellen Verhaftungen sich bezahlt
macht, kollektiv und kämpferisch vorzugehen und sich von der versuchten
Angstmacherei nicht beeindrucken zu lassen.

Spiess umdrehen – dem Kapitalismus den Prozess machen!

Rote Hilfe Schweiz, Juli 2012
rotehilfe@aufbau.org
www.aufbau.org | www.rjz.ch

Räumung des Lindenhofs

Die Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) verurteilt sowohl die Räumung des Occupy-Camps auf dem Lindenhof wie auch die angewandte Gewalt seitens der Polizei.

Der Polizeieinsatz wirft ein fragwürdiges Licht auf die rot-grüne Stadtregierung. Zudem beweist es einmal mehr, dass die Polizei die Interessen der Grossbourgeoisie, der Banker und Grossaktionären verteidigt.

 

Folgend der Ablauf und eine Rekonstruktion der Polizeiübergriffe, welche wir anhand von Gesprächen mit AktivistInnen rekonstruiert haben.

Ziviler Ungehorsam

Die Polizei gab den AktivistInnen 20 Minuten Zeit, um das Gelände zu verlassen. Rund 26 AktivistInnen verharrten im Camp und leisteten aus Protest friedlich Widerstand. Sie bildeten am Boden sitzend zwei Kreise. Einen äusseren mit rund 22 Personen und einen inneren mit vier Personen.

Laut Betroffenen wurden die AktivistInnen, welche nicht freiwillig gingen, am Kiefer gepackt und ihr Kopf mit Druck auf die Nase nach hinten gedrückt. Beim inneren Kreis setzte die Polizei ohne Vorwarnung zweimal Pfefferspray ein und sprühte einem am Boden sitzenden Aktivisten aus nächster Nähe ins Gesicht. Dieser gewaltsame Übergriff wurde von einem Polizisten in schwarzer Uniform mit der Nummer 68 verübt.

Ein anderer Aktivist hat eine 5-Franken-Stück grosse Wunde am Kopf, weil er von der Polizei mit dem Kopf am Boden zum Transporter entlang geschleift wurde. Zudem hat er zwei Hämatome unter den Augen. Demselben jungen Mann wurde die Fotokamera weggenommen und auch bei der Haftentlassung nicht zurückgegeben. Gemäss unseren Informationen wurde dies ebenfalls vom Polizisten mit der Nummer 68 veranlasst.

Wir fordern eine offene Untersuchung  bezüglich der polizeilichen Übergriffe.

 

Partei der Arbeit Zürich

Solidarität mit Andi

Solidaritätserklärung mit Andi von der Partei der Arbeit Zürich

Für die Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) ist der Prozess gegen Andi eine Farce. Da werden waghalsige Konstruktionen gebastelt, da gibt es Material, dass nur einer Seite zur Verfügung steht, da werden Methoden missbraucht, die eigentlich nur der Entlastung von Angeklagten dienen dürften. Eine politisch motivierte Bundesstaatsanwaltschaft lässt nichts unversucht, um eine Genossin mit revolutionärer Gesinnung wegzusperren.

Für die PdAZ zeigt sich genau hier, in seiner konkreten Anwendung,  der Klassencharakter des geltenden Rechts. Nun wendet er sich gegen Andi, weil sie ihn erkannt und über Jahre bekämpft hat. Ob sie die ihr vorgeworfenen Taten wirklich begangen hat, ist dabei unwichtig. Es ist offenbar, dass mit dem Prozess ein perfides politisches Ziel umgesetzt werden soll: Die Schwächung der revolutionären Elemente dieser Gesellschaft.

Auch für uns ist es unwichtig. Eine Verurteilung durch ein bürgerliches Gericht würde für uns nichts bedeuten. Andi hat sich ganz praktisch, ganz konkret als Genossin, als kämpfende Kommunistin bewährt. Die PdAZ drückt Andi ihre Solidarität aus und hofft auf ihren Freispruch. Aber so oder so, Andis Kampf, der Kampf für den Kommunismus, geht weiter!

Partei der Arbeit Zürich

«Die Ketten sprengen»

Am 28. und 29. September fand im Bundesstrafgericht Bellinzona der Prozess gegen Andrea Stauffacher statt. Der vorwärts war anwesend und hat die politische Verfolgung von Andi im Gerichtssaal miterlebt.

Es ist anders, als man es sich vorstellt; es ist kleiner, als man glauben würde. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat seinen Sitz in einem alten, wenig spektakulärem Gebäude. Da ist nichts furchteinflössendes, nichts pompöses, wo Schweizer Recht gesprochen wird. Weiss und verwittert prangen zwei Worte über dem Gebäude: «Aequitas» und «Justitia». Gleichheit und Gerechtigkeit. Aber es gibt keine Gleichheit, es gibt nur Klassen – und wo es nur Klassen gibt, da ist Gerechtigkeit immer die Gerechtigkeit der Herrschenden gegen die Beherrschten. Aequitas und Justia: In Bellinzona steht das für einen nie eingelösten, niemals einlösbaren Anspruch dieser Gesellschaft. Alt, verwittert, kleinlich.

Politische Angriffe

Diesmal sollte es Andi treffen. Wegen Waffenbesitzes, wegen Sprengstoffanschlägen, Sachbeschädigung, wegen Brandstiftung und dem Verstecken von Sprengstoff wurde Andrea Stauffacher am Bundesgericht angeklagt. Gleich fünf «Anschläge» wurden ihr zur Last gelegt. «Anschläge» auf das Staatssekretariat für Wirtschaft, auf das Spanische Konsulat, auf die Neue Börse in Zürich, gegen den Dienst für Analyse und Prävention – damals noch unter NDB bekannt. Angriffe also, die erstens einen politischen Charakter tragen, die nicht irgendwelche wahllosen Ziele haben, sondern die sich klar gegen Staat und kapitalistische Ordnung richteten. Angriffe aber auch, die, zweitens, niemanden ernsthaft gefährden konnten, weil sie mit handelsüblichen Silvesterraketen durchgeführt wurden, die, ergo, mehr einen symbolischen denn einen wirklich zerstörerischen Charakter haben. Was da in Bellinzona verhandelt wurde, waren politische Akte. Ausdrücke politischen Widerstands. Und sie wurden nicht neutral, nicht unter dem Diktum «reiner Objektivität» verhandelt, sondern von einer politisch motivierten Bundesstaatsanwaltschaft vorgebracht.

Politischer Prozess

«Das ist kein politischer Prozess», so zu hören vom Bundesstaatsanwalt Stadler. Zu glauben ist das nicht. Da steht der Anwaltschaft etwa das Material von Jahren, von Dutzenden Abhörungen und Observationen zur Verfügung – ein Material, über das sie beliebig waltet, von dem sie der Verteidigung nur das herausgibt, was ihr selbst nützlich erscheint. Der Rest, das möglicherweise Entlastende, wird nicht freigegeben. Interessant auch, wie die Staatsanwaltschaft illegal an DNA von Andi gekommen ist, die eigentlich längst hätte zerstört sein müssen und die nur durch Kooperation eines Gerichts, dass sich früher mit Andi befasste, erhältlich war. Dieses Verschwimmen von Grenzen und die Aufweichung der Zuständigkeit (etwa auch, dass die Bundesanwaltschaft Fälle an sich zog, die in der Jurisdiktion des Kantons Zürich lagen) zeigen recht eindeutig, wie man nicht einfach gegen eine «Verdächtige» ermittelte, für die die Unschuldsvermutung gilt, sondern dass man eine eine politische Feindin im Visier hatte.

Dann im Gerichtssaal. «Das ist kein politischer Prozess», danach ein viertelstündiges Referat über Motivation und Ziel des Aufbaus, die Bemerkung, dass die Frau Stauffacher sich doch als «moderne Marxistin» sähe. Dazu weite Auszüge aus Bekennerschreiben und das immer unterstellte Motiv der Solidarität und des Klassenkampfes als Auslöser für die Anschläge. Das spricht Bände, das spricht den einen Satz: «Das ist ein politischer Prozess».

Politische Beweise

Versucht wurde, jede Kleinigkeit in die «geschlossene Indizienkette» einzufügen. So wird es etwa zum Indiz für Andis Beteiligung an den Anschlägen, dass sie am Tag nach einem Anschlag (!) zur Haft in Zürich erscheinen musste – also sei sie offenbar zur Tatzeit in der Nacht zuvor (!!) in der Gegend um Zürich gewesen. Aus Mangel an wirklichen Beweisen – denn es gibt nur in einem Fall eine einigermassen haltbare DNA-Spur – bastelte Stadler kleine Kunstwerke. Einige Notizen, gefunden in Andis Zimmer, deuten da wahlweise auf «Racheabsichten» oder frühes Ausspionieren von Anschlagszielen hin. Vergessen wird, dass sich im Aufbau-Archiv ihres Hauses mehrere Tausend solcher Zettel und Notizen befinden. Wer so bemüht sucht, der macht auch Fehler. Da ist es dem Staatsanwalt unterlaufen, Andi für den Besitz von Sprengstoff anzuklagen. Jedoch ist der «Sprengstoff» – eine Silversterrakete – allein nach EU-Recht überhaupt als solcher klassifiziert. In der Schweiz ist besagte Rakete für jede Person über 18 Jahren im Handel frei erhältlich.

Man kann diese «Beweisführung» nicht besser zusammenfassen, als Marcel Bosonnet es getan hat. Der Verteidiger von Andi führte aus, dass die «Indizienkette nur mit Einbeziehung der Gesinnung» geschlossen sei, und «dann sind wir da, wo doch die Staatsanwaltschaft auch nicht hin will: bei der Gesinnungsjustiz, beim politischen Prozess». Der Unterschied: Die Verteidigung fordert den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft will Andi für viereinhalb Jahre ins Gefängnis stecken lassen.

Politische Ziele

Im Gerichtssaal gab es zweierlei politische Absichten. Die Absicht des Staatsanwaltes wurde von ihm selbst klar benannt. «Generalprävention». Herr Stadler hat es sich nicht nehmen lassen, einen Ausdruck der RJZ-Seite ins Gericht mitzubringen, um darauf hinzuweisen, dass der Aufbau offenbar ein Jugendplenum unterhalte. Deshalb sei Andi mit harter Strafe zu belegen, damit Anhänger der RJZ abgeschreckt würden. Deutlicher hätte Stadler seine politische Agenda, seine Zielsetzung für den ganzen Prozess, gar nicht ausdrücken können.

Doch es gibt auch Solidarität. Die Solidarität von mehr als fünfzig Genossinnen und Genossen, die nach Bellinzona reisten, um für und mit Andi zu kämpfen. Eine Solidarität, die weder vor den Türen eines morschen Gerichts halt macht, noch vor der «abschreckenden Wirkung» einer Klassenjustiz. Mit Fahnen und mit Anwesenheit, mit Reden und mit Rufen, mit dutzenden von Transpis wurde da gezeigt, auf wessen Seite man steht. Es ist schon bewundernswert, dass da junge und ältere Menschen aus RJZ und Aufbau, aber nicht nur, aus der ganzen Schweiz, aber nicht nur, gekommen sind; bewundernswert, dass Leute um 9 Uhr am Morgen sich aufmachten, um ihre Solidarität zu bekunden; bewundernswert, dass es Solidaritätserklärungen aus Belgien und Griechenland und Deutschland gab. Und es ist ein deutliches Zeichen, wenn das gesammelte Publikum dem Gericht die Ehrerweisung verweigert, sich aber freiwillig bei der Erklärung von Andi erhebt, applaudiert, skandiert.

Politische Antwort

Auf den politischen Prozess braucht es eine politische Antwort. Diese ist von Andi: «(…) Die Legitimität der Auseinandersetzungen mit dem kapitalistischem Staat, ob in Zürich, London oder Athen, steht für uns ausser Frage. (…) [Es] geht um die Perspektive des revolutionären Prozesses – jetzt und morgen, konkret! (…) Es geht darum, in einem konkreten Prozess das objektiv Notwendige mit dem subjektiv Möglichen zu verbinden; sich auf eine Widerspruchsfront raus zu wagen, auf der nicht alle Fragen eine Antwort finden, nicht immer Lösungen für sich stellende Probleme griffbereit sind, wo Fehler tatsächlich Teil des Aufbauprozesses sind; wo experimentiert und erkämpft wird. Hier, jetzt und konkret – zusammen mit anderen revolutionären Kräften weltweit. Und dieser langdauernde Kampf für einen revolutionären Prozess kann auch durch die bürgerlichen Gerichtssäle und Gefängnisse führen, die eben auch unausweichlich Passagen für Militante darstellen können, die sich entschlossen und bewusst in diesem weltweit stattfindenden Kampf entwickeln! (…) [Kämpfende AnarchistInnen und KommunistInnen sind vereint] in der grundsätzlichen Haltung, dass kein bürgerliches Gericht die Legitimität zugesprochen bekommt, diesen Kampf zu be- geschweige denn zu verurteilen. (…) ‹Diejenigen, die sich nicht bewegen, bemerken nicht ihre Ketten.› Und ich füge hinzu: Diejenigen, die ihre Ketten bemerkt haben, werden Wege finden, sie zu sprengen!» Und wir fügen aus Solidarität zu Andi und ihrem Kampf hinzu: FÜR DEN KOMMUNISMUS!

Solidaritätserklärung der PdA Zürich

Prozesserklärung von Andi

Berichterstattung des Aufbau über den Prozess

Prozesserklärung von Andi

«Du wirst nicht bestraft für das, was du getan hast oder nicht, sondern für das, was du bist.»

Warum stehen wir heute da?
Sicher nicht, wegen des angebrannten Göppels oder ein paar Knallern! Das kann es ja nicht sein!

Die Strafuntersuchung wegen dieses Göppels hatte die Staatsanwaltschaft Zürich schon vor vielen Jahren eingestellt. Der damals zuständige Staatsanwalt meinte im Originalton: «Wir haben gegen niemanden, nicht mal gegen Sie , Ermittlungshandlungen eingeleitet, obwohl sie immer allen zuerst in den Sinn kommen, wenn es irgendwo tätscht!» Und aufdie Frage nach der Bedeutung des Biometrischen Messens: «Das wenden wir nicht an, das ist nur in Indiz um bestenfalls auszuschliessen.»

Nur in Klammern sei erlaubt zu fragen, warum denn das Auto, wenn der Staatschützer ad doch so angriffsrelevant gewesen sein soll, vollbepackt nachts im Freien auf dem Parklplatz steht? Das präziöse Feriengepäck kostete die Versicherung soviel wie das Auto selber! Na ja, nicht so wichtig, es erinnert einfach an die 80er Jahre, wo so mancher mit der gleichen Methode seine Ferien dank Versicherung finanzierte!

Aber kommen wir zur Ausgangsfrage zurück warum wir heute hier sind und fragen uns weiter:
Warum wühlt der Bundesberner Staatsschutz in den Archiven der diversen Staatsanwaltschaften?
Warum beordert mittels vertraulichem Schreiben alle, längst verstaubten und ungelösten
Dossiers politisch motivierter sogenannter «Delikte» in ihre mysteriös arbeitenden Büros, die aus einem üblen Mix zwischen Nachrichtendienst und Polizeiarbeit bestehen ?
Warum ist der Staatsschutz BKP in seinen älteren Sicherheitsberichten, schon fast des Lobes voll über die Militanz der revolutionären Linken, die darauf bedacht sei, im Unterschied zu den damals erstarkten Faschos, nie Menschenleben zu gefährden? Anders heute: Entsprechend ihren Interessen kann aus dem knallenden Lausbubenstreich ein hoch gefährlicher Sprengstoff gezaubert werden.
– Also je nach Bedarf und im Dienste der nachrichtendienstlichen Lageeinschätzern und sogenannte Sicherheitsstrategen!

Der aktuell stattfindende Prozess hat eine lange Vorgeschichte im internationalen, das betrifft unter anderem auch die Rote Hilfe International, wie im nationalen Rahmen. Ob es
ein Resultat der 2006 beschlossenen «neuen Strategie» ist,  «die lange Serie der bereits verübten und der zukünftigen noch zu erwartenden «Angriffe» zu unterbrechen» (Bericht über die gerichtspolizeilichen Ermittlungen, H. Uhlmann BKP/Staatsschutz 31.10.2006), entgeht unserer Kenntnis, ist auch nicht so wichtig. Viel wichtiger ist, dass es hier einzig und alleine um revolutionäre Politik, respektive ihre Kriminalisierung geht.
Gestern hat die Bundesanwaltschaft eingangs zwar noch versucht, explizit zu erklären, dass es sich hier nicht um einen politischen Prozess handle. Offensichtlich aber glaubt der BA seinen eigenen Aussagen nicht wirklich. In seinem Plädoyer macht er keinen Hehl daraus, um was es wirklich geht. Haben wir doch gestern von Stadler ausführlich gehört, was auf der Homepage des Aufbaus zu lesen ist, was in den Anschlagserklärungen steht, was ich im Interview in der WOZ formulierte, was für politische Texte bei mir zu finden sind, mit welchen politische Inhalten, revolutionären Gefangenen und ihren Organisationen ich mich beschäftige, und, dass ich eine moderne Marxistin bin.

Damit wird klar, dass es überspitzt gesagt, ihm um das gleiche geht wie mir: um den politischen Kampf! Was uns trennt: eine dazwischen liegende Barrikade.
Unser politische Kampf hat eine lange Kontinuität. Es ist der Kampf um eine Revolutionäre Alternative zum krisengeschüttelten, maroden Kapitalismus, die sich weder stoppen noch unterbrechen lässt! Im Gegenteil. Immer mehr Menschen haben ein System satt, in dem tagtäglich Leute auf die Strasse gestellt werden, die Arbeitshetze für die am Job Verbliebenen steigt und die Sozialleistungen abgebaut werden. Diese Angriffe des Kapitals rücken nicht nur in Griechenland, Spanien, Italien, Israel oder im arabischen Raum ins Zentrum, wo die kapitalistische Krise zu explosionsartigen Ausbrüchen des Klassenzorns führt.

Auch in der Schweiz hat sich die Lage der arbeitenden respektive aus dem Arbeitsprozess Ausgeschlossenen, von den MigrantInnen oder AsylantInnen ganz zu schweigen, in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert, wenn auch nicht, noch nicht in dem Masse, wie zum Beispiel In London. Doch auch hier haben sich die gesellschaftlichen Probleme unter der Oberfläche der heilen CH-Welt längst in breite soziale Felder gefressen. Wenn’s in Zürichs Strassen knallt, wenn da Massen kämpfen, dann staunen wir immer wieder über die Ratlosigkeit der Herrschenden und ihren bizarren Erklärungsversuchen (in London waren es alles Kriminelle, in Zürich ist die Analyse besonders differenziert: aufgeteilt wird in Party, Secondos, Krawalltouristen und 1 Mai-Randalierern!).

Dieser Ratlosigkeit der Herrschenden versucht die BA Herr zu werden. Sie versucht es Beispielsweise mit diesem Verfahren. Denn in diesem Verfahren geht es nicht darum mich als Person für paar Jahre wegzusperren, sondern darum einen Keil zu treiben zwischen den aktiven Revolutionären und der sich politisierenden Jugend.
Auch in diesem Punkt scheint der BA mit uns einig zu gehen. Warum würde er sonst sagen, ich zitiere: «Generalpräventiver Gesichtspunkt … Aus dem eingereichten aktuellen Internetausdruck …rjz.ch geht hervor, dass ein Jugendplenumg des Revolutionären Aufbaus unter dem Namen «Revolutionäre Jugend Zürich» besteht. Es gilt unbedingt zu verhindern, dass zu milde Strafen potentieller Straftäter oder etwa Jugendliche aus der RJZ zu ähnlichen Delikten ermuntern. Dieser generalpräventive Aspekt zeigt sich aktuell in der Medienberichterstattung im Anschluss an sogenannten Partys!»

Als letztes Aktenstück den Internet-Auszug der RJZ-Homepage ins umfangreiche Dossier legen lassen.
Widerspiegelt wird damit nur eines: Das unlösbare Dilemma der Bourgeoisie, statt rasant wechselnde Krisenbewältigungsszenarien zu erfinden, die Wahre Ursache zu benennen:
den Kapitalismus selbst! Der Kapitalismus, der keine Probleme hat, sondern das Problem IST.

Offensichtlich In keinem Dilemma steckt die Bourgeoisie hingegegen, wenn die Nato der Scharia-Herrschaft in Libyen den Weg frei bombt, dafür im Gegenzug offene Erdölhähne anzapfen darf, bevor der letzte Schuss gefallen ist! Keine Zeile wert ist der Widerspruch zwischen dem Hochjubeln der aufständischen Massen in Tunesien, die angeblich für eine «freiheitliche Demokratie» à la Europa kämpfen würden, und wenn die gleichen TunesierInnen, die nicht bereits auf der Flucht vor Lampedusa ertrunken sind, dann in ihren Lagern beginnen für ihre Rechte zu revoltieren, von den Schergen der Frontex massakriert werden. Wie dies zum wiederholten Male letzte Woche geschah.

Auch in den Metropolen, also in Europa gibt es Revolten, bei denen Leute kriminalisiert, pathologisiert und verunglimpft werden. Auch wenn die Beteiligten zu Beginn oft aus einem Reflex auf die objektiven Bedingungen auf die Strasse gehen und über die gesellschaftlichen Zusammenhänge und politische Ziele im Moment wenig zu sagen haben:
Die Legitimität der Auseinandersetzungen mit dem kapitalistischem Staat, ob in Zürich, London oder Athen steht für uns ausser Frage. Die konkrete und permanente Verbindung dieser und zukünftiger Revolten, der immer wieder aufflackernden Strassenkämpfe, des Widerstands und der Klassenkämpfe mit revolutionären Inhalten, Projekten und Perspektiven ist die wahre explosive Kraft, vor der sich die Herrschenden zurecht fürchten.

Wenn die BA in ihrem Plädoyer zur RJZ von «Generalprävention» spricht, dann meint sie genau das. Das Wegsperren soll genau an dieser Schnittstelle einen Keil treiben! Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass die aktuelle gesellschaftliche Situation nicht im Ansatz als revolutionäre Situation bezeichnet werden kann. Das wäre vermessen, idealistisch und weit weg von einer realen Klassenkampfanalyse. Die sozialistische Revolution steht nicht vor der Türe. Nein, es geht um die Perspektive des revolutionären Prozesses – jetzt und morgen, konkret!

Es geht darum, aus der politischen Defensive raus zukommen, in die Offensive zurück zu finden und die Verantwortung in der aktuellen historischen Situation, in der der Kapitalismus mit einer nicht vermuteten Rasanz in den Bankrott rasselt, im revolutionären Prozess zusammen mit anderen Kräften wahrnehmen zu können.
Bankrott bedeutet übrigens leider nicht zwingend den Zusammenbruch, sondern oft Krieg und Elend, wie ein Blick in die Vorgeschichte der zwei Weltkriege zeigt. Oder die Tatsache, dass heute Krieg als Lösung internationaler Widersprüche wieder ins Zentrum imperialistischer Politik gerückt ist. Raus aus der historischen Defensive heisst auch, der Rechtsentwicklung ihren gesellschaftlichen Boden zu entziehen, hinein in die Offensive heisst, unter anderem erstmals starke und konkrete Präsenz entwickeln, aus der heraus eine grundsätzliche und konkrete Kapitalismuskritik die Verbindung zur revolutionären Alternative fassbarer wird.

Es geht darum, in einem konkreten Prozess das objektiv Notwendige mit dem subjektiv Möglichen zu verbinden; sich auf eine Widerspruchsfront raus zu wagen, auf der nicht alle Fragen eine Antwort finden, nicht immer Lösungen für sich stellenden Probleme griffbereit sind, wo Fehler tatsächlich Teil des Aufbauprozesses sind; wo experimentiert und erkämpft wird. Hier, jetzt und konkret – zusammen mit anderen revolutionären Kräften weltweit.
Und dieser langandauernde Kampf für einen revolutionäre Prozess kann auch durch die bürgerlichen Gerichtssäle und Gefängnisse führen, die eben auch unausweichliche Passagen für Militante darstellen können, die sich entschlossen und bewusst in und mit diesem weltweit stattfindenden Kampf entwickeln!

Das ist der wahre Grund, warum ich, als Kommunistin heute (einmal mehr) hier, im Oktober anarchistische Militante in Athen, später wiederum kommunistische Genossen und eine Genossin, in Brüssel vor den Schranken der Klassenjustiz stehen. Jede/r aus einer ihm eigenen politischen-ideologischen Position und eigenen Wahl der Kampfinstrumente heraus, aber bestimmt vereint in der grundsätzlichen Haltung, dass kein bürgerliches Gericht die Legitimität zugesprochen bekommt, diesen Kampf zu be- geschweige denn zu verurteilen. Vereint auch in der Erkenntnis : «Mi – en- leh nannte viele Bedingungen für den Umsturz, aber er wusste keine Zeit, wo nicht an ihm zu arbeiten war» (Bert Brecht)

Mit einem Zitat von Rosa Luxemburg beende ich meine Prozesserklärung und wende ich mich mit ihm an die jungen Zornischen, Widerständischen, politisch Interessierten und ganz speziell an die jungen Militanten der RJZ: «Diejenigen, die sich nicht bewegen, bemerken nicht, ihre Ketten» Und ich möchte dazu fügen: «Diejenigen, die dies erkennen, hingegen versuchen sich aus ihnen zu befreien.»

Bellinzona, 29. September 2011

Andrea Stauffacher

Ausschaffungs-Sonderflüge: Skandalöse Personalwahl

Die Veröffentlichung der Personen, die fürs Monitoring auf den Ausschaffungs-Sonderflügen eingesetzt werden, hat die schlimmsten Befürchtungen übertroffen: Das unabhängige Monitoring ist schon jetzt eine Behördenlüge.
Prominenteste Vertreterin im Club der BeobachterInnen: Dora Andres, ex-Polizeidirektorin von Bern. Sie trägt die politische Verantwortung für den ersten Ausschaffungstoten, Khaled Abuzarifa. Ihre Beamten haben den 27-jährigen Palästinenser am 3. März 1999 mit einem Klebeband erstickt. In der Folge hat diese Frau zwar die Beamte politisch geschützt und sogar von sämtlichen Disziplinarmassnahmen abgesehen, gegenüber den Hinterbliebenen gebar sie sich aber unglaublich kaltschnäuzig: Es gab nie eine Entschuldigung an die Familie, und sie hat nicht einmal dafür gesorgt, dass diese die letzte Habe ihres hier getöteten Sohnes erhalten. Auch in einer regierungsrätlichen Interpellationsantwort spricht sie nach einem Satz des Bedauerns wieder ausschliesslich darüber, dass der Todesfall ihre Beamten belastet hätte. Mindestens die Kaltschnäuzigkeit hätte sie für das Monitoring.
Der Blick auf die weiteren BeobachterInnen zeigt sofort: Unabhängigkeit und Unbefangenheit waren bei der Rekrutierung keine Priorität. Sämtliche Beteiligte waren oder sind im Staatsdienst, und zwar bei der Exekutive. Nicht einmal die Gewaltentrennung wurde eingehalten. Offenbar war es dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH)nicht möglich, die versprochenen „von allen Seiten akzeptierten“ neutralen BeobachterInnen zu rekrutieren.
Als zentral verantwortlich für diese Misere muss der SEK bezeichnet werden. Er hat offensichtlich nicht verstanden, dass es nicht um Migrationsfragen, sondern die öffentliche Kontrolle bei der Ausübung von polizeilicher Gewalt geht. Auch scheint er offenbar in keiner Weise fähig, die Anforderungen der Zivilgesellschaft an ein Monitoring zu verstehen und durchzusetzen. Dazu würde auch gehören, dass nicht nur gegenüber den Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit transparent berichtet wird. Leider zeigt sich, dass der gute Wille kein Ersatz für Fachkompetenz sein kann.
Augenauf fordert den Abbruch dieser als Monitoring bezeichneten Übung und die Beauftragung einer erfahrenen, kompetenten und wirklich unabhängigen Organisation mit dem Aufbau einer vorgeschriebenen neutralen und transparenten Beobachtung der Ausschaffungsflüge.

Quelle: augenauf zürich

Die Herrscherin Justitia

Die gerechte Justitia, die unabhängig und neutral mit verbundenen Augen Recht spricht, gibt es nicht. So finden in der Schweiz praktisch täglich politische Prozesse statt, denn der Arm des «Strafrechtstaates» reguliert die unteren Klassen. Ein Interview mit Rechtsanwalt Marcel Bosonnet, der seit Jahrzehnten linke, politische AktivistInnen verteidigt.

Was genau ist unter einem «politischen Prozess» zu verstehen. 

Eine allgemeingültige Definition des politischen Prozesses gibt es nicht. Die Anklage und das Gericht unterscheiden in Strafverfahren oft den Beschuldigten einerseits als privaten Widersacher, andererseits als einen Feind des Gemeinwohls. Ich würde deshalb alle jene Strafverfahren als politische Prozesse bezeichnen, bei denen das Gericht und der Justizapparat im  Angeklagten einen politischen Feind wahrnimmt und entsprechend agiert.

Die Wahrnehmung und die entsprechende Einschätzung des Gerichts entscheiden, ob es ein politischer Prozess wird?

Ja, ganz genau, dieser Schritt ist ganz entscheidend! Das Gericht würde zwar nie und nimmer zugeben, dass es ein politischer Prozess ist. Es bezeichnet sich selber als unpolitisch, sprich gerecht, objektiv und unparteiisch. Falls aber das Gericht den Angeklagten als politischen Feind betrachtet und entsprechend einstuft, unterliegt er nicht mehr den gleichen Rechtsanwendungen wie andere Angeklagte, obwohl das gleiche Strafrecht angewendet wird. In solchen Verfahren sprechen wir JuristInnen vom «Feindstrafrecht», das zur Anwendung kommt. Es unterscheidet sich vom sonstigen Recht, obwohl – wie gerade erwähnt – formal die gleichen Gesetze angewendet werden. Bildlich gesprochen wird in einem solchen Prozess in einem Ausnahmezustand verhandelt.

Am besten lässt sich das am konkreten Beispiel des Verfahrens gegen die drei AnarchistInnen aufzeigen: Der Gerichtspräsident versicherte zwar, dass die Gesinnung der Beschuldigten beim Ausgang des Verfahrens keine Rolle spielt. Doch er selber ordnete gleichzeitig Massnahmen an, die den fundamentalen Bestimmungen eines fairen Verfahrens widersprachen und dem Beschuldigten eine wirksame Verteidigung erschwerten oder gar verunmöglichten. So wurde zum Beispiel die Befragung von wesentlichen Entlastungszeugen nicht zugelassen. Weiter wurden der Verteidigung Akten vorenthalten, die der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft bekannt sind. Es handelt sich dabei offensichtlich um Geheimakten, die entlastend für die Angeklagten sein müssen. Denn wären die Akten für die Angeklagten belastend, würden sie sicherlich als Beweismittel im Sinne der Anklage vorliegen. In solchen Fällen ist es meine Aufgabe als Verteidiger, den politischen Charakter des Verfahrens aufzuzeigen und die Rechte einzufordern, die sonst allen anderen zugestanden werden.

Besonders ausgeprägt zeigt sich die politische Justiz zudem in Asylverfahren und gegen AusländerInnen. Ich glaube, in keinem anderen Teil des Strafrechts lässt sich dessen politischer Gehalt derart gut erkennen, wie im Ausländerrecht. Es beginnt mit der Unterscheidung EU-BürgerInnen und andere, nicht EU-BürgerInnen. Dann lässt sich klar erkennen, dass bereits ohne strafbare Handlung jemand während 18 Monaten in ein Gefängnis geschlossen werden kann, nur weil er nicht über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt.

Du hast den Prozess gegen die drei AnarchistInnen erwähnt. Sie wurden kürzlich zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Einen der drei Angeklagten hast Du verteidigt. Wie ist deine Einschätzung zum Prozess?

Diese drei Personen hat man bekanntlich bei einer angeblichen Verkehrskontrolle überprüft und verhaftet. In ihrem Fahrzeug befanden sich Sprengstoffutensilien und Bekennerschreiben hinsichtlich eines Anschlags auf das IBM-Nanotechnologiezentrum in Rüschlikon. Bis kurz vor der Anklage wurde in der Öffentlichkeit geltend gemacht, die drei Personen hätten versucht, das Nanotechnologiezentrum IBM in die Luft zu sprengen. Unmittelbar vor der Anklageerhebung wurde dieser Anklagepunkt fallen gelassen, denn er war nie gerechtfertigt. Er diente alleine dazu, in den Medien und in der Öffentlichkeit politische Stimmung zu erzeugen. Somit verblieben der Anklagepunkt des Besitzes von Sprengstoff und die Vorbereitung einer Brandstiftung. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das bereits ein Verhalten bestraft, bevor überhaupt der Versuch einer Straftat begangen wurde. Die drei AnarchistInnen wurden somit auf Grund ihrer Überlegungen und nicht wegen dem Versuch, das IBM-Nanozentrum in die Luft zu sprengen, verurteilt. Und somit letztlich wegen ihrer politischen Gesinnung. Dies ist ein klassischer Ausdruck eines politischen Prozesses.

Gibt es zurzeit laufende politische Prozesse in der Schweiz? 

Den kommenden Prozess gegen Andrea Stauffacher (Aktivistin des Revolutionären Aufbaus) ist offensichtlich ein politischer Prozess. Seit Jahren wird gegen Andrea durch die Staatsanwaltschaften, die Bundeskriminalpolizei und die Bundesanwaltschaft verschiedene Strafverfahren geführt. Dabei wurden alte Vorfälle bis zum Jahre 2002 durch die Bundesanwaltschaft wieder ausgegraben, die bereits durch die Staatsanwaltschaft Zürich eingestellt wurden. Vor Einreichung der Anklage beim Bundesstrafgericht hat die Bundesstaatsanwaltschaft das Strafverfahren in fast der Hälfte der untersuchten Fälle eingestellt. Wir werden in wenigen Wochen sehen, wie begründet diese Anklage ist und welche Ziele damit verfolgt werden.

Gerade aber auch in Prozessen, die ohne mediales Getöse durchgeführt werden, zeigt sich der politische Charakter des Strafprozesses. Zum Beispiel jenes Verfahren gegen eine peruanische Frau, die beschuldigt wurde, sich mehrere Jahre ohne Bewilligung in der Schweiz aufgehalten und bei verschiedenen Haushalten als Raumpflegerin gearbeitet zu haben. Sie wurde verhaftet, mit einer Strafe wegen illegalem Aufenthalt belegt und das Geld, das sie in all den Jahren verdient hatte, wurde ihr als illegaler Gewinn weggenommen. Sie wurde mit 5.00 Franken zurück in ihre Heimat abgeschoben. Oder ich denke auch an den Bauarbeiter, der aus gutem Grunde streikte und anschliessend wegen Nötigung verurteilt wurde. In einer Frage ausgedrückt: Sind nicht die Prozesse gegen Polizeibeamte, die AusländerInnen misshandeln und gleichwohl regelmässig von den Gerichten freigesprochen werden, Paradebeispiele für politische Prozesse, weil bei ihnen exemplarisch der Herrschaftscharakter des Rechts zur Erscheinung kommt? Es ist meines Erachtens ein grosser Irrtum zu meinen, nur die Prozesse gegen linksstehende Personen seien politische Prozesse.

 Als Anwalt verteidigst du seit vielen Jahren politische AktivistInnen. Welche Entwicklung stellst du fest?

Früher brauchte es ein Verbrechen, um bestraft zu werden. Heute ist dies nicht mehr nötig, wie es das Ausländerrecht beweist. In der heutigen Zeit der sozialen Unsicherheit zielt das Strafrecht auf eine Neuausrichtung des Verhaltens all derer, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben und somit am Rande der Gesellschaft. Nicht mehr der Arm des Wohlfahrtstaates, sondern der Arm des Strafrechtstaates reguliert die unteren Klassen. Dabei benutzt die bürgerliche Politik in der freien Marktwirtschaft das Gefängnis als eine Art Staubsauger zur Entsorgung des «Sozialmülls». So kann der Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung 18 Monate in ein Gefängnis eingesperrt werden, ohne dass er ein Delikt beging. Zunehmend werden Jugendliche ausgeschult und in Gefängnisse oder in gefängnisähnliche Institutionen eingesperrt. Neue Jugendgefängnisse werden gebaut. Sozialhilfebezüger werden im Hinblick auf allfälligen «Missbrauch» überwacht und allenfalls auch bei geringen Vergehen drakonisch bestraft.

 

 

Kommentar: Vom Verständnis

Der Nazi-Aufmarsch in Dresden konnte aufgehalten werden, doch kann man sich kaum darüber freuen. Die Polizei zog am Samstag alle Register ihrer Machtmittel: Schlagstock und Pfefferspray nehmen sich noch harmlos aus neben verschossenen „Pepperballs“ und Wasserwerfern. Das Traurige daran ist, dass diese Waffen nicht gegen Nazis, wohl aber gegen Antifaschisten gerichtet wurden. Da zeigt sich, dass man nichts begriffen hat. Man schiesst, man schlägt auf die, die die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen. Geschützt werden die wahren Verbrecher dieser Tage und man macht sich willentlich zum Helfer einer unmenschlichen Ideologie. Dabei ist es egal, ob es kruder Befehlsgehorsam ist, oder doch nur ein persönlicher Wunsch nach Gewalt, der die Polizisten am Samstag antrieb. Gezeigt hat sich, dass es heute nicht nur den Faschismus der extrem Rechten gibt, sondern auch den Faschismus aus der Mitte der Gesellschaft – jenen Faschismus, der sich darin ausdrückt, dass man auf friedliche Demonstranten schlägt. Und auch der Presse darf gesagt werden, dass sie es nicht Verstand, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Weshalb finden wir kein Wort über die ungerechtfertigte Gewaltanwendung der Polizei? Weshalb kein Wort von den verletzten Demonstranten der Blockaden? Dafür lange Berichte über eine Minderheit aus Autonomen. Dafür ein verzerrtes Bild des Geschehens, dafür eine weitere Hetze gegen Linke.

Wir aber – wir haben verstanden. Wir konnten den Zweck der Polizei sehen und spüren. Es gab keine strategische Notwendigkeit, auf Gewalt zurückzugreifen; vermutlich gab es nicht einmal eine rechtliche Grundlage. Und doch erfüllt die Brutalität ihren Zweck – wir sehen es jetzt deutlich. Fernab vom konkreten Geschehen dient sie der Abschreckung. Es soll keine Solidarität mit der Linken geben, keinen Zulauf denen, die sich noch für Menschlichkeit einsetzen. Wieso waren kaum ältere Personen auf den Blockaden? Weil absehbar war, dass man in Gewalt verwickelt werden würde. Wieso denkt die Mehrheit schlecht über die Linken? Weil „Chaoten und Gewaltbereite“ alles ist, was man in den Medien über sie hört. So ergibt sich ein erstaunliches Zusammenspiel von Polizeieinsatz und Zeitungsbericht. Ob das nun geplant ist oder sich zufällig ergibt, ist egal – es erfüllt seinen Zweck. Wir aber dürfen sagen: Wir haben es verstanden. Wir werden darauf eine Antwort finden.

Repression gegen das Personal

Der Milliardenkonzern Marché International will das Fast-Food-Restaurant Cindy’s in Basel per Ende März schliessen. Die Angestellten fordern mit einer Petition einen Sozialplan. Der zur Mövenpick-Gruppe gehörende Konzern reagiert mit Repression. Er  liess die Petitionsbögen beschlagnahmen und verbot der Belegschaft den Kontakt zu den Gewerkschaftssekretären der Unia.

Die Situation im Basler «Cindy’s» spitzt sich zu: Von ihrer auf Ende März geplanten Entlassung mussten die Mitarbeitenden aus der Zeitung erfahren. Seither kämpfen sie für einen anständigen Sozialplan. Der verantwortliche Konzern Marché International schaltet jedoch auf stur. Ein Brief der Belegschaft an die Geschäftsleitung ist bis jetzt unbeantwortet geblieben. Gestern liess das Management im Cindy’s sogar Petitionsbögen beschlagnahmen, mit welchen die Belegschaft für einen Sozialplan kämpft. Den Angestellten wurde zudem untersagt, während der Arbeitszeit mit ihrer Gewerkschaft Unia in Kontakt zu treten. Und heute Nachmittag drohte das Management Unia-Vertretern sogar mit Hausverbot und polizeilicher Räumung.

Diese massive Repression sagt viel über die Betriebskultur des Grosskonzerns aus: „Der Konzern wird mit quasi feudalistischen Unterdrückungsmethoden geführt. Das ist die Handschrift des milliardenschweren Mövenpick-Hauptaktionärs und Financiers deutscher Rechts-Parteien, Baron August von Finck“, sagt Toya Krummenacher, Leiterin Sektor Tertiär der Unia Nordwestschweiz.

Die 21 Angestellten des Cindy’s lassen sich aber nicht einschüchtern. Sie kämpfen weiter für einen fairen Sozialplan und führen die Unterschriftensammlung fort – nun halt auf der Strasse vor dem Restaurant und im Internet. Die Petition, die bei der Kundschaft auf viel Sympathie stösst, steht auf der Unia-Website zum Download bereit.

Petition unterschreiben unter: http://unia.ch/Online-Petition.5303.0.html

Erneuter Angriff auf Flüchtlingsrechete

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller will die fundamentalen Flüchtlingsrechte gleich mit zwei parlamentarischen Initiativen beschneiden. Das FIMM Schweiz appelliert an die zuständigen Instanzen, den Initiativen nicht stattzugeben.

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller greift frontal die Rechte der anerkannten Flüchtlinge an. Mit den beiden parlamentarischen Initiativen «Kein Flüchtlingsstatus für Familienangehörige» und «Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung» will er sich auf Kosten von schutzbedürftigen Personen im Wahljahr politisch profilieren.

Mit äusserst grossem Bedauern nimmt das FIMM Schweiz zur Kenntniss, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrats den beiden Initiativen zugestimmt hat. Das FIMM Schweiz ruft hiermit die weiteren zuständigen Instanzen auf, den gefassten Entscheid zugunsten der anerkannten Flüchtlinge zu berichtigen.

Beide parlamentarischen Initiativen verletzen die fundamentalen Rechte der anerkannten Flüchtlinge. Im Unterschied zu den anderen Einwanderern haben anerkannte Flüchtlinge heute das Recht auf Familiennachzug und den Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz. Diese Regelung ist insofern berechtigt, als dass man davon ausgehen kann, dass anerkannte Flüchtlinge nicht in absehbarer Zeit in ihre Heimat zurückkehren können. Sie müssen also ihr Leben von Grund auf neu aufbauen. Dazu müssen sie ihre Familien in Sicherheit bringen können und in der Lage sein eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.

Der FDP-Nationalrat Philipp Müller will den schutzbedürftigen Personen ebendiese Rechte grundlos aberkennen. Das ist nicht nur aus ethischer Sicht fragwürdig und ein integrationspolitischer Unsinn. Es steht auch im krassen Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz.

Weitere Infos: www.fimm.ch

Eine katastrophale Hausräumung

Berlin. Am gestrigen Tag löste die berliner Polizei ein weiteres, linksalternatives Wohnprojekt auf. Die Hausbesetzer der Liebigstrasse 14 wehrten sich mit Kräften gegen die anrückende Polizei, konnten die Räumung des Gebäudes aber nicht verhindern. 32 Personen wurden bereits bei der Hausräumung festgenommen, bei einer Demonstration am Abend folgten weitere 82.

Liebigstrasse 14: Eine 20jährige Hausbesetzung

Die Geschichte der Liebigstrasse 14 beginnt im Jahr 1990. Das Gebäude wurde besetzt und bis zum gestrigen Mittwoch gehalten. In dem Haus entwickelte sich eine linksalternative Wohngruppe, die lange Zeit von den Behörden und Hauseigentümern geduldet wurde. Zwischenzeitlich bekamen die Hausbesetzer sogar reguläre Mietverträge, allerdings zeichnete sich das Ende des Wohnprojekts mit dem Wechsel des Hausbesitzers ab. Als die Gesellschafter der Lila GbR 1999 das Haus erwarben und Öko-Wohnblöcke bauen wollten, die, so darf erwartet werden, für ordentlich hohe Preise vermietet werden sollen, konnte  keine weitere Einigung über neue Mietverträge erzielt werden.  Nach Kündigung und weiteren Verhandlungen lehnte das  Amtsgericht Kreuzberg-Tempelhof letztlich einen Einspruch gegen die Räumung des Gebäudes ab: Die Wohngruppe sollte heraus. Die Frist zur Räumung lief gestern ab.

Räumung und Demonstration

Mit unglaublichen 2.500 Mann rückte die Polizei an, um das Gebäude zu räumen. Um die Hausbesetzer scharrten sich knapp 500 Aktivisten, die das Projekt retten und der Wohngruppe (in der auch drei Kleinkinder lebten)ihr Heim retten wollten. So kam es zu ersten Zusammenstössen mit der Polizei. Zuletzt gelang der Polizei allerdings die Auflösung der Wohngemeinschaft. Da diese ihre Wohnräume verbarrikadiert und mit Feuerlöschern(!) auf die Polizisten gesprüht hatten, nahm die Polizei 32 Personen fest. Dabei allerdings sollte es nicht bleiben.  Am Abend fand eine Demonstration gegen das erzwungene Ende des Projekts statt, bei der sich bis zu 2.000 Menschen versammelten. Im Anschluss an die Demonstration kam es zu weiteren Auseinandersetzungen und Kämpfen mit der Polizei und wiederum wurden 82 Personen festgenommen. Erst in den frühen Morgenstunden fand Berlin seine Ruhe wieder.

Reaktionen auf ein Fiasko

Die Reaktionen auf  diese Katastrophe fielen erstaunlich einheitlich aus. In Berlin regiert eine Koalition der SPD mit der Linken. Entsprechend meinte der Innensenator Körting (SPD), dass es den im Haus Festgenommenen und ihren Sympathisanten nicht um alternative Lebensformen gehe, sondern dass sie die Rechtsordnung missachten wollten.  In ein ähnliches Horn stösst die CDU, deren Landeschef Frank Henkel von der Verharmlosung der linken Szene im Zusammenhang mit der Hausbesetzung sprach. Sogar Renate Künast von den Grünen verteidigte die Räumung als rechtmässigen und damit legitimen Akt.

Einzig einzelne Vertreter der Linken und Grünen, wie Halina Wawzyniak (Linke) und Frank Schulz (Grüne), sprachen ihr Bedauern über das Ende des linken Projekts aus. Was bleibt, sind festgenommene AktivistInnen, zerstörte Träume, ein verwüsteter berliner Stadtteil und verletzte Polizisten: Preis der Profitgier der neuen Hauseigentümer und ihrer Helfer in Bürokratie und Politik.

Deutsche Kommunisten wehren sich

Wie muss es um diese bürgerliche Gesellschaft und ihre Medien bestellt sein, wenn solche Ungeheuerlichkeiten publiziert werden statt sich mit linken Positionen inhaltlich auseinanderzusetzen?

Dem Autor beider Kommentare, Christian Bommarius, ist bekannt, dass die Kommunistinnen und Kommunisten die ersten waren, die den organisierten Kampf gegen den Faschismus in Deutschland aufnahmen. Zehntausende wurden in Zuchthäuser und Konzentrationslager gesperrt, wurden umgebracht. Trotzdem stellten die deutschen Kommunistinnen und Kommunisten ihren Kampf nicht ein. Hunderte von ihnen kamen – in der Hoffnung, den Kerkern und dem Tod entronnen zu sein – in der Sowjetunion ums Leben.

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Mangelnde Bewegungsfreiheit, fehlende Existenzgrundlage, konstante Bedrohungslage

Physicians for Human Rights-Israel veröffentlichen ihren aktuellen Bericht zur Ernährungsunsicherheit und zur Gesundheitssituation der Bevölkerung in Gaza.

Unter dem Deckmantel der Politik des «Humanitären Minimums», welche Israel seit 2007 mit ihrer alles kontrollierenden Blockade gegenüber der Gaza-Bevölkerung verfolgt, versteckt sich ein System kontinuierlicher Verletzung elementarster Grundbedürfnisse.

Essen: 61% der Bevölkerung Gazas leidet unter Ernährungsunsicherheit

Trinken: 90-95% der Wasserquellen sind verschmutzt

Würde: 71% der Haushalte sind von internationaler Hilfe abhängig

Mangelnde Bewegungsfreiheit, fehlende Existenzgrundlage, konstante Bedrohungslage – Die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung in Gaza verschlechtert sich zusehends.

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Frauen in Teilzeitjobs zwingen?

Jeder Frau, die arbeiten will, muss die Möglichkeit gegeben werden, entsprechend ihrer Qualifikation, ihr Recht auf Arbeit in Anspruch zu nehmen. Gerade in Zeiten der Krise wird versucht, die Frauen verstärkt in Teilzeitarbeit zu drücken oder vom Arbeitsmarkt in die Arbeitslosigkeit zu drängen. Dies ist auch in traditionell spezifischen Frauenberufen festzustellen. Deshalb fordern wir:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Einstellungs- und Aufstiegschancen in Betrieben und Verwaltungen. Denn die niedrigen Löhne, mit denen die Frauen in verschiedenen Berufen abgespeist werden, führen automatisch zu niedrigen Pensionen, und tragen dazu bei, dass viele Frauen später in die Armut abrutschen.

Quelle

Griechische Kommunisten gegen Grenzzaun

Wenn die Regierung das Problem lösen will, sollte sie die Weiterreise der Flüchtlinge in andere EU-Länder erlauben. Dies ist es, was die meisten Flüchtlinge auch wollen und dies würde die Umwandlung Griechenlands in ein dauerhaftes Flüchtlingslager verhindern.

Die Implementierung der Regularien von Dublin, die barbarischen Vereinbarungen und Direktiven der EU verwandeln Griechenland in ein Bollwerk der EU gegen die Einwanderung, weil die EU diese nicht wünscht. Gleichzeitig leistet diese EU durch die Politik der Regierungen der Mitgliedstaaten geradezu einen Beitrag dazu, das Phänomen der Einwanderung zu verschärfen.

Link

Solidarität mit den Gefangenen vom 17. Januar 2009!

Zwei Jugendliche wurden am 17. Januar 2009 im Rahmen einer gross angelegten Nahbereichsfahndung, welche die gesamte Zürcher Innenstadt umfasste, festgenommen und danach in Untersuchungshaft gesetzt. Nun findet am 13. Januar 2011, fast zwei Jahre nach der Verhaftung, der Prozess gegen die beiden Jugendlichen statt. Vorgeworfen wird ihnen die Beteiligung an einem Farbanschlag gegen die UBS am Paradeplatz in Zürich.

Wir rufen dazu auf den Gefangenen vom 17. Januar zu zeigen, dass die Solidarität mit ihnen weiter geht: Darum treffen wir uns am 13. Januar 2011 um 7 Uhr beim Bezirksgebäude Zürich!

Israel gegen Palästina

So selbstverständlich wie Israeli haben auch Palästinenserinnen und Palästinenser das Recht auf ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben ohne Bedrohung, Erniedrigung und Vertreibung.

Die Besatzung stranguliert die palästinensische Wirtschaft. Sie macht die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte im Innern wie gegen aussen immer schwieriger und treibt immer mehr Familien in den wirtschaftlichen Ruin. Die Mauer – teilweise mitten durch bestes Agrarland gebaut – bindet das palästinensische Leben weiter zurück und erstickt es mehr und mehr. Der palästinensischen Bevölkerung wird buchstäblich das Wasser abgegraben.

Auf beiden Seiten existieren Vernichtungsängste, deshalb kann der Konflikt nur durch gegenseitigen Respekt, Gleichberechtigung, wirtschaftliche Perspektiven und gesicherte Existenzgrundlagen beendet werden.

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