Skandal-Urteile im Allpack-Prozess

Das Strafgericht Basel-Land hat am 27. März 18 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Betroffenen setzten sich im Dezember 2003 mit einem Streik gegen Entlassungen und schlechtere Arbeitsbedingungen bei der Verpackungsfirma «Allpack» zur Wehr. Für die Mediengewerkschaft comedia sind diese Urteile ein Skandal.

Erneut stellten sich willfährige Richter auf die Seite eines unsozialen und rücksichtlosen Unternehmens und gegen das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht. Einmal mehr werden die ohnehin geringen Gewerkschaftsrechte in der Schweiz auch von der Justiz ignoriert. Die Verurteilungen wegen Nötigung sind inakzetabel. Es war der Kanton Basel-Land, der damals mit einem brutalen Polizeieinsatz in unzulässiger Weise in den Arbeitskampf eingegriffen und gegen die Arbeitnehmenden Partei ergriffen hatte.

Die Mediengewerkschaft comedia, die den Streik von 2003 und die 22 angeklagten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter im Prozessunterstützte, wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über einen Weiterzug des Verfahrens definitiv entscheiden

2:0 für die GSoA!

Die zwei Eidgenössischen Volksinitiativen der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA zeitigen erste Erfolge. Der Bundesrat verweigert unter dem Druck der Kriegsmaterial-Initiative die Ausfuhren von militärischem Gerät in Kriegsgebiete. Und er verschiebt den Entscheid über den Kampfjet-Kauf, gegen welchen die GSoA äusserst erfolgreich Unterschriften sammelt.

Der Bundesrat hat heute diverse Gesuche für die Lieferung von Kriegsmaterial in die Länder Pakistan, Ägypten und Saudi-Arabien abgelehnt. Die GSoA hat in der Vergangenheit Geschäfte mit diesen drei Ländern aus menschenrechtlichen, sicherheits- und entwicklungspolitischen Überlegungen immer wieder scharf kritisiert. Unter dem Druck der bevorstehenden Abstimmung über die Initiative „Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ scheint es für den Bundesrat momentan aus politstrategischen Gründen nicht opportun zu sein, Waffenlieferungen in diese Konfliktgebiete zuzulassen. Noch in den letzten Jahren hat der Bundesrat wiederholt Waffenlieferungen in die drei Länder bewilligt. Die GSoA bezweifelt jedoch, dass der Bundesrat mit den heutigen Entscheiden eine Kehrtwende in der Kriegsmaterial-Exportpolitik vollzogen hat. Dies zeigt sich auch in den Entscheiden bezüglich Indien und Südkorea, welche die GSoA scharf kritisiert, denn: Indien ist eine illegale Atommacht, die nach wie vor in einem Konflikt mit Pakistan steht und was Südkorea betrifft, ist zu bedenken, dass es mit dem nördlichen Nachbarstaat nach wie vor kein verbindliches Friedensabkommen gibt.

Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, den Entscheid über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge frühestens Ende Jahr – nach dem Vorliegen des neuen Sicherheitspolitischen Berichts – zu fällen. Diese Verzögerung ist zweifellos auf den grossen Widerstand gegen das Beschaffungsvorhaben zurückzuführen. Obwohl die Volksinitiative „Gegen neue Kampfflugzeuge“ noch nicht einmal bei der Bundeskanzlei deponiert wurde, kann die GSoA einen ersten Teilerfolg verbuchen: Die Vertagung des Entscheids offenbart die Zweifel über den Sinn des Beschaffungsvorhaben, die nun offenbar sogar den Bundesrat erfasst haben.

Clariant: Erfolg der Belegschaft

Nach intensiven Verhandlungen wurde gestern eine Einigung erzielt: Statt Entlassungen gibt es Kurzarbeit. Für den Herbst ist ein Runder Tisch der Sozialpartner zum Thema Unternehmensentwicklung geplant.

Am 18. März hatten gut 50 Unia-Vertrauensleute und Gewerkschafter/-innen gegen die kaltschnäuzige Abbaupolitik von Clariant-CEO Hariolf Kottmann protestiert. Kottmann hat im Rahmen seines Restrukturierungsprogrammes «Clariant Excellence» über 140 Entlassungen und weitere mögliche Abbaumassnahmen in den kommenden Monaten angekündigt.

Rücknahme der Entlassung

Am 23. März haben Vertreter der Clariant Geschäftsleitung einerseits und der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Unia sowie der Präsident der Clariant Betriebskommission andererseits in mehrstündigen Gesprächen eine Einigung im Konflikt um den laufenden Restrukturierungsprozess bei Clariant erzielt. Konkret wurden folgende Punkte vereinbart:

– Clariant führt ab 1. Mai Kurzarbeit ein, um weitere Kündigungen zu vermeiden.

– Die Verhandlungen für einen Sozialplan werden ohne Vorbedingungen neu aufgenommen

– Die Kündigung eines gewählten Unia-Vertrauensmannes wird zurückgenommen.

– In einem weiteren Fall erhält ein Unia-Vertreter im Einverständnis mit dem Betroffenen Akteneinsicht, um überprüfen zu können, ob die Kündigung im Zusammenhang mit dessen gewerkschaftlicher Tätigkeit steht und um eine allenfalls missbräuchliche Kündigung rückgängig machen zu können.

Die Sozialpartner diskutieren ab Herbst die Unternehmensentwicklung an einem Runden Tisch, mit dem Ziel den Clariant-Standort Muttenz zu stärken. Die Gespräche verliefen intensiv aber konstruktiv. Die Gewerkschaft und die Betriebskommission geben der Hoffnung Ausdruck, dass mit einer reibungslose Umsetzung der Vereinbarung der Konflikt beigelegt wird.

SGB: Rückgang der Mitglieder

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zählte Ende 2008 genau 368’426 Mitglieder. Der SGB verlor damit innert Jahresfrist 1,49 % seines Mitgliederbestandes und konnte somit den Rückgang nicht stoppen. Im 2007 betrug der Mitgliederrückgang 1,57 Prozent.

Neu zählt der SGB 16 Mitgliedsverbände. 4 Verbände (SSM, Kapers, SBKV und New Wood) haben 2008 die Anzahl der Mitglieder gesteigert, 12 Verbände haben Mitglieder verloren, ein Verband, der SVSW (Seidenbeuteltuchweber), hat sich aufgelöst.

Rückgang bei Unia und SEV

Die Gewerkschaft Unia, die grösste im SGB, verzeichnete im vergangenen Jahr bei den Erwerbstätigen in etwa gleich viel Neueintritte wie Austritte (je etwa 20’000), verlor jedoch unter dem Strich 2506 Mitglieder (1,2 Prozent). Der Rückgang ist vor allem bei den Pensionierten zu orten, da wiederum durch Rückkehr in das ursprüngliche Heimatland.

Auch der SEV meldet eine zurückgehende Rentnerzahl. Er verweist zudem darauf, dass die „typischen Eisenbahnerberufe“ abnähmen, die Anstellungen im Bereich Informatik und Finanzen jedoch zunähmen. Diese Problematik einer Verlagerung der Beschäftigung in Bereiche, in denen die Gewerkschaften nicht oder nur sehr schwach verankert sind, gilt auch für weitere Verbände wie die Kommunikation und comedia. Entsprechende Aufbauprojekte in den neuen Bereichen sind zum Teil lanciert, brauchen aber noch einige Jahre, bis sie zum Tragen kommen. In vielen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wie der Privatwirtschaft erklären auch andauernde Restrukturierungen und Personalabbau den Rückgang.

Mehr Frauen

Gesteigert hat der SGB die Zahl seiner weiblichen Mitglieder. Neu sind 95’174 Frauen im SGB dabei. Das sind gut 1300 mehr als ein Jahr zuvor. Damit schliesst der SGB nach einem einjährigen Aussetzer an eine jahrzehntelange Tradition an, in welcher er andauernd mehr Frauen gewann. Der Anteil der Frauen beträgt 25,8 Prozent, doppelt so viel wie im Jahr 1990 mit 56’500 weiblichen Mitgliedern.

Schlechter Start für Lidl

Schon am ersten Tag wird der Discounter Lidl seinem schlechten Ruf als Arbeitgeber gerecht: Als die Gewerkschaft Unia erschien, holten die Geschäftsleitungen in Arbon und Weinfelden die Polizei. Die Medienmitteilung der Gewerkschaft.

Die Gewerkschaft Unia benutzte die Eröffnung der Lidl-Filialen in Arbon und Weinfelden dazu, Angestellte und Kundschaft darauf aufmerksam zu machen, dass auch Lidl anständige Arbeitsbedingungen bieten muss. Unia-Gewerkschafter verteilten ein Informationsblatt vor den beiden neuen Filialen des deutschen Discounters.

Es dauerte nur wenige Minuten, bis Lidl-Vertreter darauf mit Wegweisung, Hausverbot und Polizei drohten. Als Unia auf das Recht der Gewerkschaften hinwies, die Angestellten zu informieren, stiess die Gewerkschaft auf taube Ohren. Daraufhin riefen Lidl-Vertreter die Polizei. Unia führte die Informationsaktion auf öffentlichem Grund wie vorgesehen zu Ende.

Die arbeitnehmerfeindliche Reaktion trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Discounters bei. Dieser hat im Vorfeld seines Starts in der Schweiz verkündet, er wolle hierzulande ein guter Arbeitgeber sein. Tatsache ist, dass der Lidl-Standard etwa 10-15% unter jenem von Coop und Migros liegt.

  • 42- statt 41-Stundenwoche
  • weniger Ferien ab 50, weniger Ferientage
  • tiefere Mindestlöhne für Ungelernte und Gelernte.

Lidl weigert sich zurzeit, mit den Arbeitnehmerorganisationen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen, der gute Arbeitsbedingungen garantiert. Unia verlangt, dass Lidl zu einem GAV Hand bietet, der die Mindestarbeitsbedingungen verbindlich festlegt.

Einreisesperre für den Papst gefordert

Der Papst bereist momentan in neokolonialer Manier Afrika. Aufgrund seiner sexuellen Unerfahrenheit und der sich daraus ergebenden Inkompetenz fordert er die Bevölkerung auf, die Ausbreitung von AIDS nicht durch den Gebrauch von Kondomen sondern durch Enthaltsamkeit zu bekämpfen. Auch ohne diese verfehlte Poliktik würden viele Menschen an AIDS sterben. Die Politik des Vatikans führt aber zu Hunderttausenden von zusätzlichen Toten und zusätzlichen Waisen.

Die PdA Bern fordert den Bundesrat auf, ein symbolisches Zeichen gegen diese menschenverachtende Politik zu setzen und den Papst mit einer Einreisesperre für die Schweiz zu belegen.

OstermarsCH 2009

Am Ostermontag, 13. April, findet der Berner Ostermarsch unter dem Motto „Stopp den Ausgrenzungen – Friede den MigrantInnen “ statt. Mit dem Schwerpunkt Migration soll in diesem Jahr betont werden, dass Friedensarbeit auch bedeutet, Mauern und Ungleichheiten abzubauen und den Zugang zu sozialen und politischen Rechten für alle in der Schweiz lebenden Menschen zu garantieren.

Schon zum siebten Mal ruft ein breites Bündnis von Kirchen, Organisationen und Bewegungen zu diesem Ereignis auf. Damit wird eine Tradition fortgeführt, die in den letzten Jahren in unserer Region erfreulich gewachsen ist. Der Ostermarsch hat unterdessen eine schweizerische Ausrichtung und wird zweisprachig deutsch/französisch durchgeführt.

Wie in den Vorjahren startet der Ostermarsch ab Ausgangspunkt Eichholz um 13 Uhr und führt entlang der Aare in die Altstadt. An der Schlusskundgebung auf dem Münsterplatz wartet ein vielfältiges Programm mit Redebeiträgen, Musik, Essen und Trinken. Als Hauptreferenteninnen werden Anne-Catherine Menétrey Savary, alt Nationalrätin, und Theodora Leite Stampfli, cfd Migrationspolitik, sprechen.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn tragen diesen Anlass aktiv mit. Sie sehen darin einen wichtigen Beitrag zur „Dekade zur Überwindung von Gewalt“, in der unsere Kirche und viele Kirchgemeinden engagiert sind.

Stopp den Ausgrenzungen – Friede den MigrantInnen

Friede heisst, Mauern und Ungleichheiten abbauen und den Zugang zu sozialen und politischen Rechten für alle in der Schweiz lebenden Menschen zu garantieren.

• Wir wollen keine Wirtschaft, die nur deshalb funktioniert und wächst, weil sie auf geschlechter- und herkunftsspezifischer Diskriminierung beruht. • Wir fordern die Schaffung von rechtlichen und sozialen Bedingungen, die allen MigrantInnen ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz ermöglichen.
• Wir verwerfen die neoliberale Vorstellung von Wirtschaft und Wachstum, welche Menschen auf Humankapital reduziert und die Menschenrechte der Profitmaximierung opfert. • Wir bestehen auf der eigentlichen Funktion des Asylgesetzgebung. Sie heisst: Menschen schützen, nicht Migration verhindern.

Friedensarbeit in der Migrationspolitik beginnt mit Regularisierungen von Sans-Papiers, der Wiederaufnahme von Kontingentsflüchtlingen und mit Asyl für verfolgte DienstverweigererInnen.

Ostermontag, 13. April 2009

13.00 Uhr Auftakt im Eichholz
Ostermarsch entlang der Aare

14.30 Uhr Schlusskundgebung auf dem Münsterplatz mit:

– Theodora Leite Stampfli, cfd Migrationspolitik
– Anne-Catherine Menétrey-Savary, ancienne conseillère nationale

– Marina Bolzli, Autorin
– Bateau Ivre, Klezmer/Chansons
– Kurdisches Buffet

«Jetzt ist genug!»

Über 600 Unia-Delegierte aus über 50 wichtigen Schweizer Industriebetrieben haben am 9. März in Bern ein 10 Punkte-Programm zur Krisenbekämpfung beschlossen. Nach einer spontanen Demonstration durch die Berner Innenstadt übergaben sie einer Vertreterin von Bundesrätin Leuthard vor dem Bundeshaus eine entsprechende Resolution.

«Jetzt ist genug!», «Wir verlangen endlich Taten», «Wir zahlen den Schaden nicht, den die Finanzmanager angerichtet haben» – die Stimmung unter den über 600 Industriedelegierten im Unia-Zelt auf dem Bärenplatz war eindeutig. Immer wieder betonten die Vertreterinnen und Vertreter von Industriebetrieben in der Diskussion, es dürfe nicht sein, dass die arbeitende Bevölkerung für das Versagen der Manager zur Kasse gebeten werde. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution mit dem Titel «Die Krise sind sie – wir sind die Lösung» betonen die Industriedelegierten, es sei Aufgabe der Politik, die Lohnabhängigen und die Realwirtschaft gegen die Profitgier der Finanzspekulanten zu schützen.

Konkret fordern die Industriebeschäftigten ein drittes Investitionspaket über 5 Milliarden Franken für den ökologischen Umbau sowie günstige Kredite insbesondere für die KMU-Betriebe und zur Förderung innovativer Industrieprojekte und Technologien. Weitere zentrale Punkte des Programms sind eine Weiterbildungsoffensive, Kurzarbeit statt Kündigungen, eine Sozialplanpflicht bei kollektiven Entlassungen, Einarbeitungszuschüsse für Lehrabgänger, die Stärkung der Kaufkraft der Lohnabhängigen und ein Stopp des Abbaus bei den Sozialversicherungen.

Nach einer spontanen Protestkundgebung durch die Berner Innenstadt übergaben die Industriedelegierten das 10-Punkte-Programm einer Vertreterin von Wirtschaftsministerin Doris Leuthard. In einem Begleitbrief äussern die Delegierten die Erwartung, dass die Bundesrätin zu den Forderungen Stellung nimmt und ihre Umsetzung einleitet.

Forschung am Menschen: Nationalrat knickt ein!

Heute hat sich der Nationalrat im Zuge der Differenzbereinigung zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen der Haltung des Ständerats weitgehend angeschlossen. So soll die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen auf Verfassungsebene festgeschrieben werden. Damit werden Grundrechte verletzt und eine ethisch fragwürdige Forschung legitimiert.
Der Nationalrat folgt dem Votum seiner Wissenschaftskommission, die sich bereits letzte Woche den Vorschlägen des Ständerats angeschlossen hatte. Der Ständerat übernahm im Wesentlichen die Version des Bundesrats, die vom Nationalrat ursprünglich abgelehnt worden war. Strittig war nur die Einschränkung auf den biomedizinischen Forschungsbereich, die der Ständerat vornahm. Der Nationalrat stimmt nun auch dafür, die Forschung am Menschen auf «Biologie und Medizin» zu beschränken. Nur die Grüne Partei hat sich der Stimme enthalten und offen gelassen, ob sie in der Schlussabstimmung dieser Version zustimmen wird.

Kehrtwende

Noch Ende letzten Jahres hatte der Nationalrat mehrheitlich nur für eine Kompetenznorm gestimmt; Einzelheiten sollten im Gesetz zur Forschung am Menschen geregelt werden. Dies hatte auch der Basler Appell gegen Gentechnologie gefordert. Denn mit der Bundesratsversion wäre die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen bereits in der Verfassung geregelt. Jede weitere Debatte zum Humanforschungsgesetz erübrigte sich dann, da die Verfassung Fakten schaffen würde.
Bereits mit der Ratifizierung der Bioethikkonvention des Europarats im Juli 2008 hat das Parlament einen Abbau ethischer Werte eingeläutet. Mit der Konvention wurde ein rechtlich bindender Rahmen eingeführt, der die ethisch umstrittene Forschung an Minderjährigen, Demenzkranken, geistig Behinderten, Wachkomapatienten und anderen Einwilligungsunfähigen selbst dann erlaubt, wenn diese keinen direkten Nutzen davon haben. Mit dem geplanten Festschreiben dieser Forschung auf Verfassungsebene geht das Parlament nun einen Schritt weiter und verneint die besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen.

Ethische Diskussion lancieren

Der Verfassungsartikel geht jetzt zurück an den Ständerat und kommt danach in die Schlussabstimmung.  Die fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen widerspricht verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.Der Verfassungsartikel kommt anschliessend vors Volk, das über eine brisante ethische Thematik abstimmen soll, über die keine breite Debatte geführt wurde. Der Basler Appell fordert wiederholt den Gesetzgeber auf, diese notwendige ethische Diskussion zu lancieren

Courage gegen Rechts!

Am 8. März 2009 möchte sich, mit dem Okay der Behörden, ein Gruselkabinett durch Burgdorf BE bewegen: Die Neonazis der PNOS wollen für die Abschaffung einer Strafnorm demonstrieren, gegen welche sie regelmässig verstossen: das Antirassismusgesetz. Zum vielfältigen Widerstand treffen wir uns um 14 Uhr in der Burgdorfer Oberstadt.

Die Kleinstadt Burgdorf wird ihren Ruf als Tummelplatz für Rechtsextreme nicht los: Gewalttätige Übergriffe, Nazirock-Konzerte, Trauermärsche, (Vernetzungs-)Treffen im eigenen Clublokal – die Liste der Vorfälle ist erschreckend lang. Nun will die Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) – nicht wenige ihrer umtriebigsten Exponentinnen und Exponenten wohnen in der Region – der Gruselstory ein weiteres Kapitel anfügen: Unter dem Motto «Für Meinungsfreiheit – Antirassismusgesetz abschaffen!» soll am Sonntag, 8. März, von 14 bis 16 Uhr ein Umzug durch die Oberstadt stattfinden.

Rassistisch, ausländerfeindlich, antisemitisch

Tatsächlich sind, wie sich der Hammerskin und regionale PNOS-Kopf Markus Martig in der «Berner Zeitung» vom 27. Februar 2009 zitieren liess, einige Personen aus dem Umfeld der PNOS «vom Antirassismusgesetz betroffen» – und haben auch sonst einiges auf dem Kerbholz.
Einige Beispiele: Denise Friederich (aktuelles PNOS-Vorstandsmitglied) und Michael Haldimann (ehemaliges PNOS-Vorstandsmitglied), die beide als Paar in Burgdorf leben, wurden jüngst vor dem Bezirksgericht Aarau wegen Widerhandlung gegen die Antirassismus-Strafnorm verurteilt: Die Partei hatte auf ihrer Website ein nationalsozialistisches Parteiprogramm publiziert, das sich inhaltlich stark an das 25-Punkte-Programm der NSDAP anlehnte, und einen rassistischen Kalender samt antisemitischer Karikatur vertrieben.
Auch der langjährige Hammerskin und Anführer der völkisch-heidnischen Avalon-Gemeinschaft, Adrian Segessenmann, der heute in Kirchberg bei Burgdorf wohnt und ab und zu Artikel in der PNOS-Monatspostille «ZeitGeist» veröffentlicht, kam bereits mit der Antirassismus-Strafnorm in Konflikt: 1999 organisierte er einen Vortrag über die Waffen-SS, der dem Bundesgericht Anlass bot, bei der Anwendung der Strafnorm das Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» neu zu definieren: Öffentlich ist alles, was nicht im privaten Rahmen erfolgt.
Die Brüder Alex und Cédric Rohrbach aus Burgdorf, beide Musiker der Nazirock-Band «Indiziert» und der PNOS nahe stehend, haben sich 2004 mit ihrem CD-Erstling «Eidgenössischer Widerstand» Ärger in Deutschland eingehandelt: Die CD wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt, sie darf in Deutschland nicht mehr beworben oder über Internet vertrieben werden.

Die Meinungsfreiheit der Antidemokraten

Mit Erlaubnis der Behörden darf in Burgdorf eine rechtsextreme Partei demonstrieren, die in ihrem Weltbild zutiefst antidemokratisch und rassistisch ist und für ein autoritäres Herrschaftssystem einsteht, das die Menschenrechte mit Springerstiefeln tritt. Das jahrelange Verharmlosen und Tolerieren rechtsextremer Umtriebe und halbherzige Image-Aktionen à la «Courage» haben dazu geführt, dass Burgdorf immer wieder Schauplatz rechtsextremer Aktivitäten ist und sein wird. Eines ist schon jetzt klar: In der (Medien-)Öffentlichkeit wird die Stadt ihr Renommee als Spielwiese für Neonazis nicht abschütteln können. Da helfen auch die der PNOS auferlegten Einschränkungen wenig: keine Internetwerbung, Demo an einem Sonntagnachmittag in der menschenleeren Oberstadt.

Zeigen wir Courage und stören wir den Neonazi-Aufmarsch. Manifestieren wir auf vielfältigste Weise Widerstand gegen Rechts – mit Pfeif- und Lärmkonzerten, Mahnwachen, Transpiaktionen und Sitzblockaden.

Martin aus der Haft entlassen

Das Bundesgericht hat eine Klage von Martins Anwalt gegen die Verweigerung des rechtlichen Gehörs und der Akteneinsicht gutgeheissen.  Danach wurde Martin vom Haftrichter am 26. Februar wieder auf freien Fuss gesetzt. Ein kleiner, aber nicht unbedeutender Sieg gegen die schikanöse und willkürliche Praxis der Zürcher Justiz- und Polizeibehörden. Mehr zum Fall von Martin findest Du unter www.aufbau.org.

Der vorwärts freut sich mit Martin und wird ihn auch weiterhin solidarisch unterstützen! Hasta la victoria siempre!

«Das Übel an der Wurzel packen»

Weil Roche die Vereinbarung mit Greenpeace nicht mehr einhalten will, haben Greenpeace-Aktivisten heute morgen symbolische Giftmüllfässer vor dem Roche-Hauptsitz in Basel deponiert. Greenpeace fordert mit Nachdruck, dass Roche den vermutlich illegal in anderen Deponien abgelagerten Hirschacker-Giftmüll wieder ausgräbt und dass der Chemiekonzern seinen Wortbruch rückgängig macht und die Hirschacker-Deponie sauber weiter saniert.

Heute morgen haben Greenpeace-Aktivisten rund 80 Metallfässer mit Totenkopf-Signalen und der Buchstaben-Reihenfolge «C-l-e-a-n u-p» am Hauptsitz der Hoffmann – La Roche in Basel abgeladen und am Eingang des Chef-Gebäudes aufgetürmt. Damit verleihen die Umweltschützer ihrer Forderung Nachdruck, dass Roche den Wortbruch rückgängig machen und die Chemiemülldeponie Hirschacker in Grenzach-Wyhlen (D) gemäss den mit Greenpeace getroffenen Abmachungen weiter sanieren muss (vgl. Pressekonferenz vom 18.2). Roche-CEO Severin Schwan wird aufgefordert, sich um 10.00 Uhr beim Roche-Eingang einzufinden und ein Papier zu unterzeichnen, welches das bisher Vereinbarte nochmals zusammenfasst. Ansonsten wollen die Greenpeace-Aktivisten ihren Protest mit lauten Trommelschlägen auf die Fässer bis auf weiteres fortführen.

Bereits vereinbart war: Werden Chemikalien über einem wissenschaftlichen und nach Deutschem Recht hergeleiteten Grenzwert festgestellt, müssen diese ausgegraben werden. Die Vereinbarung war solange unbestritten, bis Analysen zeigten, dass dieser Wert teils massiv überschritten ist und deshalb weiter gegraben werden muss. Plötzlich wollte Roche nichts mehr von der Vereinbarung wissen, die der Konzern selber von ihrem Ingenieurbüro HPC ausarbeiten liess. Matthias Wüthrich, der Leiter der Chemiekampagne bei Greenpeace Schweiz sagt dazu: «Man ändert die Regeln nicht während des Spiels. Roche kann nicht eine Vereinbarung platzen lassen, die die Firma selber vorschlagen liess. Der Wortbruch von Roche ist nicht akzeptabel.»

Ein Treffen am Dienstag mit einem Konzernsleitungsmitglied verlief enttäuschend. Greenpeace fordert deshalb, dass sich das Roche-Management an den Worten ihres Vize-Präsidenten und Roche-Erben André Hoffmann orientieren soll, wonach «Naturschutz das Gebot der Stunde» sei und Roche «das Übel an der Wurzel packen muss» (BAZ, 19.2.). Der Gesundheitskonzern Roche ist einer der grössten Hersteller von Anti-Krebsmitteln und erzielte 2008 einen Reingewinn von 10 Milliarden Franken. Bei der Chemiemülldeponie Hirschacker aber will Roche nun tausende Tonnen krebserregenden Chemiemüll liegen lassen, den die Firma damals dort zum Teil selber abgelagert hat, grösstenteils ohne Bewilligung.

Greenpeace hält weiterhin daran fest, dass gemäss der derzeit verfügbaren Informationen die Beprobung des ausgehobenen Giftmülls nicht den verbindlichen Vorgaben des Umweltministeriums Baden-Württemberg (D) entsprach und somit illegal war. Weil 17’000 Tonnen Aushub demnach falsch beprobt wurden, weiss niemand, was genau auf Deponien in Rheinland-Pfalz ging. Greenpeace prüft den Sachverhalt und verlangt eine lückenlose Aufklärung. Der mangelhaft beprobte und abgelagerte Müll muss herausgeholt, korrekt beprobt und fachgerecht entsorgt werden. Greenpeace will verhindern, dass mit dem Hirschacker-Müll in Rheinland-Pfalz neue sanierungsbedürftige Altlasten entstehen. Schon einmal hat man 1978 beim Hirschacker bei einer Teilsanierung 260 Giftmüllfässer herausgeholt und in die Gross-Deponie Kölliken (CH) umgelagert – dort werden die Fässer u.a. jetzt für 500 Millionen Franken zum zweiten Mal saniert.

Keine Soldaten nach Somalia!

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee kritisiert den heutigen Bundesratsentscheid, Soldaten nach Somalia zu entsenden. Stattdessen soll die Schweiz  die sozialen und politischen Ursachen der Piraterie angehen. Unterschreibt die Petition unter  www.keinkrieg.ch um den Einsatz zu stoppen.
Die Hauptursache für die somalische Piraterie liegt im Überfischen der somalischen Gewässer durch die europäischen und asiatischen Grosstrawler und in der illegalen Entsorgung von Giftmüll durch westliche Firmen. Eine weitere Ursache liegt in der durch die USA unterstützten äthiopischen Intervention. Es kann keine Lösung sein, das komplexe Problem der Piraterie in Somalia durch eine Militarisierung der Meere zu bekämpfen. Die Schweiz soll die Ursachen der Piraterie angehen, in dem sie sich stärker für die Lösung der sozialen und politischen Probleme Somalias einsetzt. Die GSoA hat gemeinsam mit JUSO und Jungen Grünen eine Online-Petition auf www.keinkrieg.ch lanciert, welche den Verzicht auf den Einsatz fordert.

Der Bundesrat hat verlauten lassen, dass er den Einsatz im Rahmen der Atalanta-Mission rechtlich auf den Artikel 69 des Militärgesetzes abstützen will. Dieser Artikel regelt den Assistenzdienst der Schweizer Armee im Ausland und ist ganz klar auf die Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im Ausland bezogen. In diesem Sinn und Zweck wurde der Assistenzdienst 1993 in das Gesetz aufgenommen. Die Botschaft des Bundesrats zur Militärgesetzrevision (1993) umschreibt den Artikel folgendermassen: «Humanitäre Aktionen sind auf Hilfeleistungen in Katastrophenfällen beschränkt. […] In der Regel werden solche Einsätze unbewaffnet erfolgen. Im Einvernehmen mit dem ersuchenden Staat sind andere Lösungen aber denkbar (Mitnahme von Waffen zum Selbstschutz oder zu Bewachungszwecken).» Die Botschaft macht also deutlich, dass der Assistenzdienst nicht im Sinne einer Teilnahme an Kampfhandlungen vorgesehen ist, was die Rechtmässigkeit des Somalia-Einsatzes ernsthaft in Frage stellt, denn die militärische Abwehr von Piraten auf den Handelsschiffen kann wohl kaum ohne Kampfhandlungen geschehen.

Der Bundesrat scheint sich dieser Problematik bewusst zu sein und hat jetzt das VBS mit einer Änderung des Militärgesetzes beauftragt, um Einsätze wie in Somalia rechtlich abzusichern. Das bedeutet offensichtlich, dass der Bundesrat nicht ausschliesst, dass solche Einsätze zur Normalität werden. Die GSoA stellt sich klar gegen eine Legalisierung solcher Einsätze der Schweizer Armee und fordert die eidgenössische Bundesversammlung dazu auf, die Entsendung von Soldaten nach Somalia sowie die Änderung des Militärgesetzes abzulehnen.

Kurzarbeit statt Kündigungen

Bei einer Unterschriftenaktion in der Muttenzer Clariant-Mensa haben heute Mitarbeitende des Chemiekonzerns ihren Unmut über die neuerlichen Massenentlassungen zum Ausdruck gebracht. Sie fordern von den Verantwortlichen stattdessen die Einführung von Kurzarbeit.

Angehörige der Clariant-Betriebskommission sowie Unia-Vertrauensleute und -sekretäre haben heute auf dem Firmengelände der Clariant in Muttenz Unterschriften gegen die Kündigungspläne des Spezialchemie-Konzerns gesammelt. Die Mitarbeitenden rufen damit die Clariant-Verantwortlichen auf, das gesetzliche Mitwirkungsrecht der Belegschaft zu respektieren und mit den Vertretern der Belegschaft an einen Tisch zu sitzen, alle Alternativen zum Stellenabbau zu prüfen und auf Entlassungen zu verzichten. Sie fordern endlich Kurzarbeit statt Entlassungen.

Die jüngste Entlassungswelle ist nur der vorläufig letzte Schritt einer peinlichen Restrukturierungs-Odysse bei Clariant: 4000 Angestellte entliessen die Konzern-Chefs bereits im Jahre 2004, davon 280 in der Schweiz. 2007 strichen sie 2200 Stellen, davon 100 in der Schweiz. Auch im vergangenen Jahr ging der Abbau im Muttenzer Clariant-Werk weiter und jetzt sollen weitere 132 Mitarbeitende auf die Strasse gestellt werden, weltweit sogar 1300.

Dabei wird das Vorgehen der Verantwortlichen immer rücksichtsloser. Gespräche über Alternativlösungen mit Personalvertretern und Gewerkschaften lehnen sie kategorisch ab. Und neuerdings entlässt Clariant sogar gewählte Personalvertreter. Das ist absolut unakzeptabel und verstösst gegen die elementaren Mitwirkungsrechte der Belegschaft.

Gleichzeitig verkündet der neue Konzern-CEO Hariolf Kottmann öffentlich, es werde weitere Kostensenkungen – sprich: Entlassungen – brauchen, damit Clariant seine Kapitalrendite im kommenden Jahr wieder «über den Branchendurchschnitt» von zur Zeit 10,5% drücken könne. Bereits im letzten Jahr wurde die Rendite von 7,8% auf 9% gesteigert. Es ist untragbar, dass nun erneut die Angestellten den Preis für dieses kurzfristige Renditedenken und das damit verbundene Missmanagement zahlen sollen. Sie verlangen, dass der Konzern endlich wieder nachhaltig investiert. Mit der Einführung von Kurzarbeit verbunden mit einer breiten Weiterbildungs- und Qualifizierungsoffensive, muss Clariant wertvolles Knowhow bewahren beziehungsweise ausbauen und sich damit optimal für die nächste Aufschwungsphase aufstellen.

Bereits über 500 Unterschriften – Aufruf zur öffentlichen Betriebsversammlung

Inzwischen haben bereits über 500 Beschäftigte (ca. ein Drittel der Arbeitnehmenden) den Aufruf unterschrieben. Die Unia und die Betriebskommission führen die Unterschriftensammlung weiter und rufen für morgen Donnerstag zu einer öffentlichen Betriebsversammlung in Muttenz auf (26. Februar 2009, 16.30 Uhr, Restaurant Saline, Muttenz).

Versammlungsverbot in Dänikon?

Der Gemeinderat des Zürcherischen Dänikons will ein Versammlungsverbot für schulpflichtige Jugendliche einführen. Dagegen regte sich Protest von Einwohnenden Dänikons und der JUSO Kanton Zürich (siehe vorwärts vom 11. Juli 2008). Nachdem der Bezirksrat Dielsdorf einen entsprechenden Rekurs gegen das Verbot abwies, liegt der Ball nun beim kantonalen Verwaltungsgericht.

Blicken wir kurz zurück, was bisher geschah. Am 18. Juni vergangenen Jahres beschloss die Gemeindeversammlung des 1800 Seelen-Dorfes Dänikon im Zürcher Unterland ein Versammlungsverbot für Jugendliche. Schulpflichtige dürfen sich gemäss Artikel 27 der neuen Polizeiverordnung nach 22 Uhr nicht mehr in Ansammlungen im öffentlichen Raum aufhalten. Schnell regte sich Protest gegen diese Massnahme. Die JUSO des Kantons Zürich mobilisierte die Jugendlichen Dänikons mit dem Slogan «Rumhängen erlaubt» zu einer Party auf dem Dorfplatz. Verschiedene Stimmberechtigte aus der Gemeinde reichten zudem Beschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismässige Regelung ein.

Ein halbes Jahr später, anfangs Januar, gab der Bezirksrat nun bekannt, dass er die Beschwerden vollumfänglich zurückweist. Damit wurde die umstrittene Verordnung rechtskräftig. Doch weder die oppositionellen Dänikerinnen und Däniker, noch die JUSO möchten sich mit diesem Beschluss ohne weiteres zufrieden geben. Sie ziehen den Fall deshalb nun gemeinsam vor das Zürcher Verwaltungsgericht.

Unsauberes Vorgehen, rechtswidriger Inhalt

Gemäss den Beschwerdeführenden verstösst das Vorgehen der Gemeinde Dänikon in zweierlei Hinsicht gegen bestehendes Recht. Zum einen sei das Verfahren nicht sauber und transparent vonstatten gegangen. Der Gemeinderat hatte das umstrittene Versammlungsverbot erst in einer zweiten Lesung in die Polizeiverordnung aufgenommen. In einer ersten Version, welche die Gemeindeversammlung zwecks Klärung einer Frist zurückgewiesen hatte, stand der betreffende Artikel noch gar nicht in der Verordnung. Aufgrund der grossen Tragweite dieser Änderung hätte der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen deutlicher auf sie aufmerksam machen müssen, so die Beschwerdeführenden. Sie sprechen gar von einer Irreführung der Stimmberechtigten, da der Gemeinderat «die Revision der Polizeiverordnung als eine blosse Anpassung an die Zeit und an das übergeordnete Recht anpries». Eine freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe sei so nicht möglich gewesen.

Zum anderen verstosse das Versammlungsverbot gegen verfassungsmässig garantierte Grundrechte. Es handle sich um einen unverhältnismässig schweren Eingriff in die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit junger Menschen. Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung erinnere in ihrem Wortlaut «an öffentliche Ordnungen autoritärer oder sich im Notstand befindlicher Staaten», so die Beschwerdeschrift. Zudem löse der Gemeinderat mit seinem Vorgehen die angeblichen Probleme nicht: «Erstens könnten sich die schulpflichtigen Jugendlichen vor 22 Uhr weiterhin schlecht benehmen. Zweitens könnten nicht mehr schulpflichtige Jugendliche nach 22 Uhr weiterhin unerwünschte Aktivitäten entfalten. Drittens ist nicht einsichtig, weshalb schulpflichtige Jugendliche, die vor Inkrafttreten der besagten Bestimmung (illegale) Nachtruhestörungen oder Sachbeschädigungen verübt haben sollen, nach Inkrafttreten von Artikel 27 der revidierten Polizeiverordnung von solchen unerlaubten Handlungen absehen würden.» Aus diesen Gründen hoffen die JUSO und die Beschwerdeführenden, dass das Verwaltungsgericht das Ausgehverbot aufhebt. Falls nicht, behalten sie sich weitere Schritte vor.

Präzedenzfall schaffen

Was das Verwaltungsgericht entscheidet, dürfte indes Konsequenzen haben, die weit über den Kanton Zürich – geschweige denn die Gemeinde Dänikon – hinausreichen. Denn Dänikon ist bezüglich des sehr repressiven Vorgehens gegenüber Jugendlichen kein Sonderfall. Zahlreiche andere Gemeinden in der Schweiz griffen zu ähnlichen oder gar noch schlimmeren Massnahmen. Besonders krasse Beispiele finden sich im Kanton Bern. Die Gemeinde Täuffelen beauftragte beispielsweise eine private Sicherheitsfirma damit, Jugendliche ab 22 Uhr nach Hause zu schicken. In Ins dürfen Schulpflichtige nach 23 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern auf die Strasse. Und in Interlaken verbietet man es ihnen gleich generell, sich nach 22 Uhr im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Im Falle Dänikons kommt es nun jedoch zum ersten Mal dazu, dass ein Gericht über die Rechtmässigkeit einer solchen Massnahme befinden muss. Gibt das Zürcher Verwaltungsgericht den Beschwerdeführenden Recht, stellt dies auch weiter gehende Ausgehverbote anderer Gemeinden in Frage. Dank dem Mut einzelner Dänikerinnen und Däniker, sowie der tatkräftigen Unterstützung durch die JUSO, könnte so ein Präzedenzfall geschaffen werden. Das wäre ein deutliches Signal an die Gemeinden schweizweit, dass sie sich auch im Umgang mit Jugendlichen an die bestehenden Gesetze halten müssen.

Allzu viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker greifen derzeit zu den einfachsten und populistischsten Mitteln bei Problemen mit jungen Menschen: Mehr Polizei, mehr Regeln und Verordnungen, mehr Bestrafung. Ein mutiger und konsequenter Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts könnte ein erster Schritt sein, diesen grassierenden «Law and Order»-Trend im Umgang mit jungen Menschen zu durchbrechen. Die Gemeinden müssten sich wieder vermehrt daran machen, Probleme zwischen den verschiedenen Generationen zum Wohle aller zu lösen – statt einfach immer nur zu Ungunsten der Jüngeren zu entscheiden.

Aus der Printausgabe vom vorwärts vom 20. Februar 09

Endlich Schutz vor Waffengewalt

Am 23. Februar hat ein breites Bündnis bei der Bundeskanzlei in Bern über 121‘000 Unterschriften für die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» eingereicht. Davon hat es rund 107’000 Unterschriften beglaubigt. Die Waffenschutz-Initiative verlangt, dass die Militärwaffe aus dem Haushalt verbannt wird, der Waffenbesitz nur gegen einen Bedürfnis- und Fähigkeitsausweis möglich ist und ein zentrales Waffenregister geführt wird, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert.

74 Parteien und Organisationen unterstützen das Volksbegehren, darunter die SP, Grüne und weitere Parteien, GSoA und andere Friedensorganisationen, Frauenverbände, Ärzte, psychiatrische Fachgesellschaften, Organisationen für Suizidprävention, Menschenrechte, der Polizei, von Männern, der Kirchen und Gewerkschaften.

In Schweizer Haushalten liegen rund 2,3 Millionen moderne Feuerwaffen. Davon sind 252’000, d.h. knapp ein Zehntel, Militärwaffen von aktiven Angehörigen der Armee. Diese Waffen gehören ins Zeughaus. Und durch die Vorschrift eines klaren Bedürfnis- und Fähigkeitsausweises will die Initiative auch die Verfügbarkeit über die übrigen 2 Millionen modernen Feuerwaffen in privaten Haushaltenvermindern. Alles andere ist ein unerträgliches Sicherheitsrisiko für Frauen, Kinder und Männer.

Hohes Risiko

In der Tat ist die hohe Verfügbarkeit von Waffen in der Schweiz ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko,wie Reto Moosmann von der Gruppe Schweiz ohne Armee GSoA sagte: «Je einfacherSchusswaffen verfügbar sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs durch die Besitzer. Um die Schweiz also sicherer zu machen, muss die Verfügbarkeit von Waffen reduziert werden.Da der grösste Teil der Waffen in der Schweiz aktuelle oder ehemalige Armeewaffen sind, muss insbesondere bei der Ordonnanzwaffe angesetzt werden.»

Wir brauchen eine friedliche Welt

Die Initiative wird weiter von vielen Frauenorganisationen unterstützt. Für deren Dachverband alliance f hielt Präsidentin Rosmarie Zapfl fest: «Die Gewalt in der Familie muss beendet werden. Dafür müssenFrauen und Männer zusammen kämpfen. Ich wende mich mit allen Mitteln gegen die falsch verstandene Männlichkeit und die Gewaltverherrlichung. Kommende Generationen brauchen eine friedlichere Welt, weshalb Schusswaffen aus dem Haus zu verbannen sind.»

Jedes Jahr sterben rund 300 Menschen durch Feuerwaffen; darunter sind viele Suizide. «Es ist wissenschaftlich erwiesen: Ein hoher Anteil an vorhandenen Feuerwaffen in Haushalten führt zu einem Anstieg der Anzahl Suizide», sagte Barbara Weil von der FMH namens der ÄrztInnenschaft sowie der Organisationen für Suizidprävention. «Studien zeigen ebenfalls auf, dass Suizide durch andere Methodenim Gegensatz dazu nicht gestiegen sind. Suizidversuche erfolgen impulsiv, bei Feuerwaffen enden sie tödlich.»

Polizei behindert die Arbeit von augenauf

Unverhältnismässige Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen: Die Arbeit von augenauf Bern wird von der Polizei massiv behindert. Am Morgen des 17. Februar 2009 durchsuchte die Kantonspolizei Freiburg auch das Büro der Menschenrechtgruppe augenauf Bern.

augenauf Bern verurteilt die völlig unbegründete Durchsuchung aufs Schärfste. Wie Untersuchungsrichter Marc Bugnon bestätigt, besteht keinerlei Verbindung zwischen augenauf Bern und dem Vorfall, mit dem die Hausdurchsuchung begründet wurde.Weiter wurde bei der Durchsuchung ohne ersichtlichen Grund auch der Bürocomputer der Menschenrechtsgruppe konfisziert. Die Beschlagnahmung der sich darauf befindlichen Daten erhält eine besondere Brisanz, da es sich bei den KlientInnen von augenauf Bern in den meisten Fällen um Opfer polizeilicher und behördlicher Repression handelt. Der Computer befindet sich nach wie vor bei der Kantonspolizei Freiburg, wodurch die Arbeit der Menschenrechtgruppe massiv behindert wird. Es stellt sich die Frage, was die Kantonspolizei mit der ungerechtfertigten Beschlagnahmung des PCs bezweckt.

Gewalt angedroht

Gemäss Angaben des Untersuchungsrichters erfolgte die Durchsuchung aufgrund vager Hinweise, wonach sich eine angeschuldigte Person im 1.Stock der Brasserie Lorraine mit weiteren Personen getroffen habe könnte. Die Polizei nahm dies zum Anlass, das gesamte Stockwerk zu durchsuchen, auf dem sich mehrere separate Bürolokalitäten mit unterschiedlicher Mieterschaft befinden, darunter eben auch das Büro von augenauf Bern. Dabei wurden die PolizeibeamtInnen mehrfach darauf hingewiesen, dass die auf dem Durchsuchungsbefehl namentlich angeführte Person nachweisbar keinen Zugang zu diesem Raum hat.

Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass Mitglieder der Menschenrechtsgruppe gerade noch rechtzeitig vor Ort eintrafen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Polizei anderenfalls gewaltsam Zugang verschafft, und die Räumlichkeiten ohne Zeugen durchsucht hätte. Dies wurde auch gegenüber den anwesenden Personen angedroht, nachdem sie sich zunächst weigerten, der Polizei Zugang zu gewähren.

augenauf Bern wird beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg eine Beschwerde gegen die Durchsuchung einreichen, sowie eine schriftliche Stellungnahme verlangen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Wir fordern die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials und die Löschung aller allenfalls kopierten Daten unter richterlicher Aufsicht.

Hände weg von der ALV

Die Gewerkschaft Unia lehnt den geplanten Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung entschieden ab. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia fordert, dass auch die hohen Einkommen sich an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen und die Löhne über 126’000 Franken­ beitragspflichtig werden.

In diesen Tagen diskutiert die vorberatende Parlamentskommission die vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat will in der Arbeitslosenversicherung Leistungen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken streichen. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia lehnt den Sozialabbau auf dem Buckel der Schwächsten entschieden ab. Es kann nicht angehen, dass Arbeitnehmende, die aufgrund der Verfehlungen der Investmentbanker arbeitslos werden, die Zeche für die Krise bezahlen müssen.

Ein Viertel der Erwerbslosen beziehen ihre Arbeitslosengelder bei der Arbeitslosenkasse der Unia. In diesen Tagen ist die Gewerkschaft Unia täglich mit dem Schicksal von über 400 Arbeitnehmer/innen konfrontiert, die unverschuldet arbeitslos werden und sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden. Es ist beschämend, dass der Bundesrat ausgerechnet jetzt bei der Arbeitslosenversicherung einen Leistungsabbau vorschlägt, besonders nachdem er es in wirtschaftlich guten Zeiten verpasste hat, die notwendige Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung sicherzustellen.

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia verlangt an seiner heutigen Sitzung, dass auch höhere Einkommen analog der AHV Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Auf diese Weise würden sich die hohen Einkommen – die eigentlichen Lohngewinner der letzten Jahre – stärker an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Die Gewerkschaft Unia fordert, dass die Freigrenze von heute rund 126’000 Fr. aufgehoben wird. Damit würde die Arbeitslosenversicherung pro Jahr mehrere hundert Millionen Franken zusätzlich einnehmen, ohne dass die Belastung der normalen Arbeitnehmenden ansteigt.

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