Endlich Schutz vor Waffengewalt

Am 23. Februar hat ein breites Bündnis bei der Bundeskanzlei in Bern über 121‘000 Unterschriften für die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» eingereicht. Davon hat es rund 107’000 Unterschriften beglaubigt. Die Waffenschutz-Initiative verlangt, dass die Militärwaffe aus dem Haushalt verbannt wird, der Waffenbesitz nur gegen einen Bedürfnis- und Fähigkeitsausweis möglich ist und ein zentrales Waffenregister geführt wird, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert.

74 Parteien und Organisationen unterstützen das Volksbegehren, darunter die SP, Grüne und weitere Parteien, GSoA und andere Friedensorganisationen, Frauenverbände, Ärzte, psychiatrische Fachgesellschaften, Organisationen für Suizidprävention, Menschenrechte, der Polizei, von Männern, der Kirchen und Gewerkschaften.

In Schweizer Haushalten liegen rund 2,3 Millionen moderne Feuerwaffen. Davon sind 252’000, d.h. knapp ein Zehntel, Militärwaffen von aktiven Angehörigen der Armee. Diese Waffen gehören ins Zeughaus. Und durch die Vorschrift eines klaren Bedürfnis- und Fähigkeitsausweises will die Initiative auch die Verfügbarkeit über die übrigen 2 Millionen modernen Feuerwaffen in privaten Haushaltenvermindern. Alles andere ist ein unerträgliches Sicherheitsrisiko für Frauen, Kinder und Männer.

Hohes Risiko

In der Tat ist die hohe Verfügbarkeit von Waffen in der Schweiz ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko,wie Reto Moosmann von der Gruppe Schweiz ohne Armee GSoA sagte: «Je einfacherSchusswaffen verfügbar sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs durch die Besitzer. Um die Schweiz also sicherer zu machen, muss die Verfügbarkeit von Waffen reduziert werden.Da der grösste Teil der Waffen in der Schweiz aktuelle oder ehemalige Armeewaffen sind, muss insbesondere bei der Ordonnanzwaffe angesetzt werden.»

Wir brauchen eine friedliche Welt

Die Initiative wird weiter von vielen Frauenorganisationen unterstützt. Für deren Dachverband alliance f hielt Präsidentin Rosmarie Zapfl fest: «Die Gewalt in der Familie muss beendet werden. Dafür müssenFrauen und Männer zusammen kämpfen. Ich wende mich mit allen Mitteln gegen die falsch verstandene Männlichkeit und die Gewaltverherrlichung. Kommende Generationen brauchen eine friedlichere Welt, weshalb Schusswaffen aus dem Haus zu verbannen sind.»

Jedes Jahr sterben rund 300 Menschen durch Feuerwaffen; darunter sind viele Suizide. «Es ist wissenschaftlich erwiesen: Ein hoher Anteil an vorhandenen Feuerwaffen in Haushalten führt zu einem Anstieg der Anzahl Suizide», sagte Barbara Weil von der FMH namens der ÄrztInnenschaft sowie der Organisationen für Suizidprävention. «Studien zeigen ebenfalls auf, dass Suizide durch andere Methodenim Gegensatz dazu nicht gestiegen sind. Suizidversuche erfolgen impulsiv, bei Feuerwaffen enden sie tödlich.»

Polizei behindert die Arbeit von augenauf

Unverhältnismässige Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen: Die Arbeit von augenauf Bern wird von der Polizei massiv behindert. Am Morgen des 17. Februar 2009 durchsuchte die Kantonspolizei Freiburg auch das Büro der Menschenrechtgruppe augenauf Bern.

augenauf Bern verurteilt die völlig unbegründete Durchsuchung aufs Schärfste. Wie Untersuchungsrichter Marc Bugnon bestätigt, besteht keinerlei Verbindung zwischen augenauf Bern und dem Vorfall, mit dem die Hausdurchsuchung begründet wurde.Weiter wurde bei der Durchsuchung ohne ersichtlichen Grund auch der Bürocomputer der Menschenrechtsgruppe konfisziert. Die Beschlagnahmung der sich darauf befindlichen Daten erhält eine besondere Brisanz, da es sich bei den KlientInnen von augenauf Bern in den meisten Fällen um Opfer polizeilicher und behördlicher Repression handelt. Der Computer befindet sich nach wie vor bei der Kantonspolizei Freiburg, wodurch die Arbeit der Menschenrechtgruppe massiv behindert wird. Es stellt sich die Frage, was die Kantonspolizei mit der ungerechtfertigten Beschlagnahmung des PCs bezweckt.

Gewalt angedroht

Gemäss Angaben des Untersuchungsrichters erfolgte die Durchsuchung aufgrund vager Hinweise, wonach sich eine angeschuldigte Person im 1.Stock der Brasserie Lorraine mit weiteren Personen getroffen habe könnte. Die Polizei nahm dies zum Anlass, das gesamte Stockwerk zu durchsuchen, auf dem sich mehrere separate Bürolokalitäten mit unterschiedlicher Mieterschaft befinden, darunter eben auch das Büro von augenauf Bern. Dabei wurden die PolizeibeamtInnen mehrfach darauf hingewiesen, dass die auf dem Durchsuchungsbefehl namentlich angeführte Person nachweisbar keinen Zugang zu diesem Raum hat.

Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass Mitglieder der Menschenrechtsgruppe gerade noch rechtzeitig vor Ort eintrafen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Polizei anderenfalls gewaltsam Zugang verschafft, und die Räumlichkeiten ohne Zeugen durchsucht hätte. Dies wurde auch gegenüber den anwesenden Personen angedroht, nachdem sie sich zunächst weigerten, der Polizei Zugang zu gewähren.

augenauf Bern wird beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg eine Beschwerde gegen die Durchsuchung einreichen, sowie eine schriftliche Stellungnahme verlangen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Wir fordern die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials und die Löschung aller allenfalls kopierten Daten unter richterlicher Aufsicht.

Hände weg von der ALV

Die Gewerkschaft Unia lehnt den geplanten Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung entschieden ab. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia fordert, dass auch die hohen Einkommen sich an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen und die Löhne über 126’000 Franken­ beitragspflichtig werden.

In diesen Tagen diskutiert die vorberatende Parlamentskommission die vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat will in der Arbeitslosenversicherung Leistungen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken streichen. Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia lehnt den Sozialabbau auf dem Buckel der Schwächsten entschieden ab. Es kann nicht angehen, dass Arbeitnehmende, die aufgrund der Verfehlungen der Investmentbanker arbeitslos werden, die Zeche für die Krise bezahlen müssen.

Ein Viertel der Erwerbslosen beziehen ihre Arbeitslosengelder bei der Arbeitslosenkasse der Unia. In diesen Tagen ist die Gewerkschaft Unia täglich mit dem Schicksal von über 400 Arbeitnehmer/innen konfrontiert, die unverschuldet arbeitslos werden und sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden. Es ist beschämend, dass der Bundesrat ausgerechnet jetzt bei der Arbeitslosenversicherung einen Leistungsabbau vorschlägt, besonders nachdem er es in wirtschaftlich guten Zeiten verpasste hat, die notwendige Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung sicherzustellen.

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia verlangt an seiner heutigen Sitzung, dass auch höhere Einkommen analog der AHV Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Auf diese Weise würden sich die hohen Einkommen – die eigentlichen Lohngewinner der letzten Jahre – stärker an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Die Gewerkschaft Unia fordert, dass die Freigrenze von heute rund 126’000 Fr. aufgehoben wird. Damit würde die Arbeitslosenversicherung pro Jahr mehrere hundert Millionen Franken zusätzlich einnehmen, ohne dass die Belastung der normalen Arbeitnehmenden ansteigt.

Nein zum Lohnabbau

Keine Kompromisse!» Auf diesen Slogan einigten sich die Pöstler für ihren Kampf gegen den Abbau von weiteren 500 Poststellen und gegen die «Absicht der Post, die Lohnbedingungen des Schalterpersonals zu verschlechtern», schreibt die Gewerkschaft Kommunikation in ihrer Medienmitteilung vom 16. Februar 2009.

Am Samstag, 14. Februar haben über 200 Poststellen-Beschäftigte anlässlich einer Nationalen Arbeitstagung der Gewerkschaft Kommunikation einstimmig beschlossen, die Abbaumassnahmen beim Poststellennetz und der Nivellierung der Löhne des Schalterpersonals nach unten zu bekämpfen. Die Abteilung Poststellen und Verkauf hatte zuvor angekündigt, dass sie rund 500 Poststellen mit bescheidenem Verkehrsaufkommen überprüfen will, was in der Sprache des gelben Riesen nur eines heissen kann, die sichere Schliessung des Postbüros. Als Ersatz wird ein minimales Dienstleistungsangebot von Haus zu Haus oder eine Agentur angeboten, deren Lebensdauer ebenfalls ungewiss ist.

Mobilisationskampagne vor Ort

Die Pöstler, die am Samstag der Einladung der Gewerkschaft Kommunikation gefolgt sind, haben überhaupt kein Verständnis für diese Massnahmen. Sie rufen einerseits in Erinnerung, dass die Verpflichtung der Post im Rahmen des Service public die Zugänglichkeit für die gesamte Bevölkerung bedeutet, die mit diesem erneuten Abbau nicht mehr gewährleistet wäre. Zudem weisen die Pöstler darauf hin, dass genau diese Kundennähe einen zentralen Wettbewerbsvorteil für die Post darstellt; ausgerechnet darauf zu verzichten, wäre ein wirtschaftlicher Nonsens. Deshalb unterstützten die versammelten Personalvertreter einstimmig die feste Absicht der Gewerkschaft, mit einer Kampagne vor Ort gegen diesen Dienstleistungsabbau zu mobilisieren bei der Bevölkerung, bei den Interessengruppen, bei den Parteien und auch bei den Pöstlern selber.

Gewerkschaft kritisiert Konjunkturpaket

Das vom Bundesrat heute vorgestellte zweite Konjunkturpaket genügt bei weitem nicht. Mit der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung erfüllt die Landesregierung zwar eine gewerkschaftliche Forderung, aber für eine wirksame Krisenbekämpfung braucht es zusätzliche Anstrengungen. Mit dem Gartenschlauch kann der Krisenbrand nicht gelöscht werden. Die Stellungsnahme der Gewerkschaft Unia.

Rund um den Globus haben die Regierungen den Ernst der Lage erkannt und Massnahmen zur Krisenbekämpfung aufgegleist. Rund 3 Prozent ihres Bruttoinlandprdouktes (BIP) werfen die Exportnationen Japan und Deutschland in den nächsten Monaten für die Krisenbekämpfung auf, 6 Prozent des BIP sind es in den USA und sogar 18 Prozent in China. Demgegenüber verhält sich die Schweizer Landesregierung passiv. Daran ändert auch das heute verabschiedete zweite Konjunkturpaket über 700 Millionen Franken nichts – mit insgesamt einer Milliarde Franken bzw. 0.2 Prozent des BIP bleibt das schweizerische Konjunkturprogramm im internationalen Vergleich weit zurück.

Zuerst hat die Krise in der Schweiz vor allem die Unternehmen in den exportorientierten Branchen getroffen, bald fehlen den Betrieben der Binnenwirtschaft die Aufträge. Absehbar ist auch, dass der Privatkonsum angesichts zunehmender Arbeitslosigkeit, explodierender Krankenkassenprämien und sinkender Kaufkraft in Schwierigkeiten geraten wird. Statt sich hinter der „Schuldenbremse“ zu verstecken muss der Bundesrat daher endlich die wirtschaftlichen Notwendigkeiten erkennen und mit einem viel umfangreicheren Konjunkturpaket Gegensteuer geben.

Die Landesregierung hat vor kurzem quasi über Nacht 69 Milliarden aus dem Bundeshaushalt für eine serbelnde Grossbank mobilisiert – es ist nicht einzusehen, warum jetzt, wo es um das Wohl der gesamten Volkswirtschaft geht, keine griffigen Massnahmen möglich sein sollen. Der gewerkschaftliche Vorschlag für ein Investitionspaket im Umfang von 7 Milliarden Franken muss daher rasch realisiert werden, um eine tiefe Rezession zu verhindern. Zudem muss der Bundesrat mit einer stärkeren Verbilligung der Krankenkassenprämien die Kaufkraft der einkommensschwachen Haushalte schützen.

Mit der heute beschlossenen Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate hat der Bundesrat eine gewerkschaftliche Forderung erfüllt und einen Schritt zur Dämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit gemacht. Auch diesbezüglich sind aber weitergehende Anstrengungen notwendig; so braucht es insbesondere eine Weiterbildungsoffensive für Kurzarbeitende und Arbeitslose, wie sie die Gewerkschaften in der Pressekonferenz am 20. Januar skizziert haben.

Abzocken auf Kosten der Arbeiterinnen

Der bevorstehende Markteintritt von Lidl in der Schweiz bringt nicht nur billige Preise, sondern auch eine ganze Menge ethischer Fragen mit sich. Im ihrem jüngsten Bericht vom 10. Februar 2009 zeigt die internationale Clean Clothes Campaign (CCC) auf, wie das Geschäftsmodell der Supermarktgiganten Walmart, Tesco, Carrfour, Lidl und Aldi systematisch die globale Abwärtsspirale der Arbeitsbedingungen vorantreibt.

Durch ihre enorme Grösse und ihre Marktmacht setzen die Supermärkte Walmart, Tesco, Carrfour, Lidl und Aldi Arbeitsstandards. Ihre Verantwortung nehmen sie jedoch bei weitem nicht wahr, im Gegenteil: Die fünf Supermarktgiganten nutzen gezielt ihre Marktmacht, um Preise zu drücken und kurze Lieferfristen durchzusetzen. Diese Einkaufspolitik der Supermarktgiganten ist eines der Haupthindernisse, um internationale Arbeitsstandards umzusetzen – Standards, zu denen sich die Supermärkte grösstenteils notabene sogar selbst verpflichtet haben.

Ergebnisse schockieren – CCC/EvB fordert mehr Engagement von den Supermärkten

Das Geschäftsmodell der Supermarktgiganten hat einen hohen Preis: Am andern Ende der Lieferkette schuften die Fabrikarbeiterinnen für wenig Geld mehr als 80 Stunden pro Woche. Die CCC hat in den vergangenen Monaten eine Befragung unter 440 ArbeiterInnen in 30 Fabriken durchgeführt, die alle für mindestens einen der fünf Supermarktgiganten produzieren. Hungerlöhne, exzessive Arbeitszeiten sowie massiv eingeschränkte Gewerkschaftsrechte kommen in praktisch allen Firmen vor.

Nebst der Einführung eines umfassenden Verhaltenskodexes der Supermärkte braucht es daher vor allem Umsetzungsmassnahmen und eine externe Verifizierung der Bemühungen. Der Bericht zeigt, dass Handeln Not tut, insbesondere bezüglich Gewerkschaftsfreiheit, Einführung eines Bedürfnislohns (=Deckung der Lebenskosten), Behebung von genderspezifischer Diskriminierung und Eindämmung von temporären Arbeitsverhältnissen. Zudem braucht es grundsätzlich eine Anpassung der Einkaufs- und Preispolitik der Supermarktgiganten. Auch Regierungen müssen einen aktiveren Part übernehmen und sicherstellen, dass die relevanten ILO-Konventionen in der nationalen Gesetzgebung Eingang und Durchsetzungskraft finden.

Schweizer Supermarktriesen mit besseren, aber nicht guten Noten

Coop und Migros sind global gesehen nicht mit den untersuchten Supermarktgiganten zu vergleichen, im Raum Schweiz sind sie jedoch die Schrittmacher am Markt. Auch Coop und Migros heizen mit den kürzlich durchgeführten Preissenkungen die Schnäppchenjagd auf dem Markt an. Die beiden Supermärkte gehören mit Blick auf ihr soziales Engagement im Textilbereich hierzulande nicht zu den schlechtesten – Naturaline von Coop hebt sich sogar positiv ab. Sowohl Migros wie Coop lehnen aber bisher eine Mitgliedschaft bei der Verifizierungsstelle „Fair Wear Foundation“ ab und verzichten damit darauf, sich aktiv im Verbund mit andern Stakeholdern für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Textilbranche zu engagieren und eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Die Parade passiert die Grenze!

In Kreuzlingen und Konstanz findet am 18. Juli der weltweit erste grenzüberschreitende Christopher Street Day (CSD) statt. Im Gegensatz zum den CSDs im Basler Dreiländereck ist nicht nur die Zusammenarbeit grenzüberschreitend. Auch die Parade passiert die Grenze.

Nachdem der Verein CSD Konstanz (D) der Bodenseeregion bereits in den Vorjahren ihren CSD beschert hatte, wurde für die Idee eines grenzüberschreitenden Anlasses auch in Kreuzlingen (TG) ein CVD-Verein gegründet. Die Behörden in Kreuzlingen und in Konstanz unterstützen das einzigartige Projekt. So haben der Stadtammann von Kreuzlingen und der Oberbürgermeister von Konstanz bereits ihre Bewilligung gegeben.

Das Motto heisst „Grenzenlos – Liebe  an allen Ufern“. Tatsächlich wurden auch schon Kontakte zu Österreich auch genommen, auch wenn Bregenz für die Parade unerreichbar bleibt. Sie startet in Kreuzlingen und endet in der Konstanzer Altstadt.

Der CSD Kreuzlingen sucht für diesen Grossanlass noch tatkräftige Unterstützung. Hier die Kontaktdaten:
info@csd-kreuzlingen.ch
www.csd-kreuzlingen.ch

Zürich: Gravierende TB-Fälle im Asylbereich

Zwei Todesfälle, eine wachsende Zahl von TB-Erkrankungen und die Infizierung von Angestellten in den Einrichtung des Asylwesens sind ein Alarmsignal. Der Abbau bei der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge hat Folgen. augenauf fordert die Behörden eindringlich auf, auch im Asylbereich wieder für eine umfassende medizinische Grundversorgung zu sorgen und in eine flächendeckende Gesundheits-Prävention in den Empfangsstellen, Durchgangszentren, Notunterkünften und Ausschaffungsgefängnisses zu investieren.

Im Mai des letzten Jahres hat augenauf über den Tod von Abdi Daud berichtet. Unsere Recherchen habenergeben, dass bis zu seiner Hospitalisierung im Klotener Ausschaffungsgefängnis inhaftierte somalischeFlüchtling an den Folgen einer speziellen Tuberkulose-Erkrankung gestorben ist. Inzwischen wissen wir: Abdi war nicht der einzige Flüchtling, der im Jahr 2008 im Kanton Zürich an den Folgen einer TBErkrankung gestorben ist. Im Oktober starb eine afrikanische Frau in einem Zürcher Spital, die vier Monate vorher – begleitet von ihrem Mann und ihren beiden Kindern – mit offener TB von einer Empfangsstelle des Bundes in ein Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden ist. Bereits sechs Monate vorher – im April 2008 – ist ein Flüchtling mit offener TB einem anderen Zürcher Durchgangszentrum zugewiesen worden.


Schlechte Informationen

Bei den von der Lungenliga durchgeführten Umgebungsuntersuchungen in den beiden Zentren ist festgestellt worden, dass neben einer grösseren Zahl von Flüchtlingen auch Angestellte infiziert sind, die sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit an der Arbeitsstelle angesteckt haben.*

Gebremste Information führt zu Angst und Unsicherheit unter den Betroffenen Im Laufe des Jahres 2008 sind viele Flüchtlinge und Menschen, die regelmässigen Kontakt mit Flüchtlingen haben, mit Fragen an augenauf gelangt. Viele berichteten, dass in ihrem Umfeld TB-Tests durchgeführt oder sie selbst zu Tests aufgeboten worden sind. Alle diese Personen waren schlecht informiert. Für die Flüchtlinge kam erschwerend hinzu, dass sie wegen der Beschränkung der medizinischen Versorgung keine Möglichkeit hatten, sich von einem Arzt ihres Vertrauens informieren zu lassen.**

Später mussten wir festgestellt, dass sogar die von uns kontaktierten Angestellten von Einrichtungen des Asylwesens*** über die von augenauf zusammengetragenen Informationen über die Verbreitung von TB unter Flüchtlingen im Kanton Zürich überrascht waren. Offenbar sind diese Personen von ihren Arbeitgebern nur schlecht oder gar nicht über die Notwendigkeit, sich in den Asyleinrichtungen an die in Fachkreisen bekannten Präventionsregeln zu halten, und die Möglichkeiten der Früherkennung von TB informiert worden.

Im Januar 2009 hat augenauf Gespräche mit Verantwortlichen der Asylorganisation der Stadt Zürich, des Sozialamts und der ihr angeschlossenen Asylkoordination des Kantons Zürich, der Lungenliga und dem Amt für Justizvollzug geführt.

– Die Lungenliga hat uns mitgeteilt, dass die Zahl der ihr gemeldeten TB-Erkrankungen im Jahr 2008 zwar zugenommen und die Zahl der erkrankten Flüchtlinge sogar stark zugenommen habe. Aufgrund der langjährigen Entwicklung sei es jedoch nicht angebracht, von einer Ausnahmesituation zu sprechen.

– Die Asylorganisation der Stadt Zürich hat sich sehr besorgt über die Tatsache gezeigt, dass Flüchtlinge mit offener TB aus den Empfangsstellen des Bundes an Durchgangszentren weitergeleitet worden sind.

– Der Leiter des kantonalen Sozialamts erklärte, dass man im Laufe des Jahres 2008 keinen besonderen Handlungsbedarf festgestellt habe.

– Der Leiter des Amts für Justizvollzug sagte uns im Gespräch, dass im Justizvollzug keine Anzeichen für einen Anstieg von infektiösen Erkrankungen, insbesondere Tuberkulose vorlägen. Seit dem Tod von Abdi Daud würden Ausschaffungshäftlinge vermehrt mit neuen Bluttests auf TB getestet und nötigenfalls behandelt.

Unverständliche Mängel und Laissez-faire bei der Kommunikation

Sehr erstaunt sind wir, dass der Informationsaustausch über die medizinische Situation zwischen den mit der Betreuung und der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen betrauten Stellen*** offenbar nur schlecht oder gar nicht funktioniert. So verfügte die Asylorganisation der Stadt Zürich, die im Auftrag des Kantons fünf Durchgangszentren und eine Notunterkunft führt, noch im Januar 2009 nicht über Informationen über die TB-Situation im Ausschaffungsgefängnis oder den von der ORS geführten Durchgangszentren. Meditrina, die unabhängige medizinische Anlaufstelle für Papierlose, ist erst von augenauf auf die eingangs erwähnten Fälle hingewiesen worden.

Diese Nicht-Kommunikation ist fatal, weil damit die sachgerechte Information der Angestellten nicht sichergestellt und notwendige Präventionsmassnahmen nicht eingeleitet werden können. Verantwortungslos wird dieses Vorgehen, weil es so völlig unmöglich ist, die am direktesten Betroffenen und wegen der schlechteren Versorgung und ihres labileren Gesundheitszustandes am stärksten gefährdeten Flüchtlinge sachgerecht zu informieren. Die Tatsache, dass Flüchtlinge nur über zum Teil nicht einmal medizinisch geschultes Personal einen Termin bei einer Pflegefachfrau oder einem Asylarzt bekommen können, und vielfach kein Vertrauensverhältnis zu den zuständigen Asylärzten besteht, zeigt den Informationsnotstand, dem viele Flüchtlinge in gesundheitlichen Belangen ausgesetzt sind.

Unverständlich ist im Übrigen auch, dass der für die Betreuung der Flüchtlinge zuständige Kanton trotz zwei TB-Todesfällen die Öffentlichkeit nie informiert hat. Die einzige offizielle Information ist eine beschwichtigende und die Realitäten nur verzerrt wiedergebende Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage von drei KantonsrätInnen zum Tod von Abdi Daud. Diese Informationsverweigerung verhindert, dass sich die Mitarbeitenden der vielen offiziellen Stellen und der freiwilligen Unterstützungsnetzwerke, die regelmässigen Kontakt haben mit Flüchtlingen, sachgerecht vor der Gefahr einer TB-Ansteckung schützen können.

Medizinische Grundversorgung muss sofort verbessert werden

Auch wenn Fachleute nicht davon ausgehen, dass sich die Steigerung der Zahl von TB-Erkrankungen fortsetzen sollte, ist für augenauf klar, dass aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres Massnahmen zur Wiederherstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung der Flüchtlinge dringend erforderlich sind. Notwendig ist dies nicht nur, weil ein hoher Standard bei der Prävention und Behandlung von TB sichergestellt werden muss. Die Gesundheitsversorgung der Flüchtling muss generell zum Thema gemacht werden und der

Fokus auch auf die Behandlung anderer Krankheiten wie HIV, Gelbfieber, Krätze oder Kriegs- und Fluchttraumatas gelegt werden.

– Sicherzustellen ist dabei in erster Linie der ungehinderte Zugang der Flüchtlinge zu einem Arzt/einer Ärztin oder/und einer Pflegeperson ihres Vertrauens. Das zur Reduktion der Gesundheitskosten eingeführte „doppelte“ Gate-Keeping-System **** hat zur Folge, dass tausende von Personen, die eine besondere medizinische Versorgung benötigen würden, nur noch ein Basisversorgung gewährleistet ist. Konkret fordern wir:

1) dass auch für abgewiesenen Flüchtlinge wieder eine Krankenversicherung abgeschlossen wird;

2) dass die Asylärzte-Liste abgeschafft und mehr unabhängige und in der Versorgung von MigrantInnen erfahrene ÄrztInnen die Betreuung von Flüchtlingen wahrnahmen können.

3) dass in allen Einrichtungen des Asylwesens (Ausschaffungsgefängnis, Transitbereich Flughafen, Nothilfe, Durchgangszentren, 2. Phase in den Gemeinden) unabhängige Fachpersonen die medizinische Grundversorgung sicherstellen und der Kanton den BetreiberInnen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.

– Aus gesundheitlichen Gründen sind für alle Flüchtlinge neben dem Zugang zur medizinischen Versorgung auch vollwertige Ernährung, Bewegungsmöglichkeiten und Unterbringung in Unterkünften mit Tageslicht sicherzustellen. Gerade aus der TB-Prävention weiss man, dass Ernährung und Bewegung wichtige Faktoren sind, den Ausbruch der Krankheit zu vermeiden. Es ist bekannt, dass Flüchtlinge aus Armutsregionen ein erhöhtes Risiko einer latenten TB-Infektion haben. Deshalb sind die schikanösen Lebensbedingungen in der Nothilfe (ständiger Wohnsitzwechsel, eben mit 8 Franken im Tag, Unterbringung in unterirdischen Anlagen) auch aus gesundheitlichen Gründen (Förderung der Verschleppung von Krankheiten) unverantwortlich.

–  Sicherzustellen ist ausserdem, dass die Betreuungseinrichtungen über genügend personelle und finanzielle Mittel für die medizinische Betreuung vor Ort und die nötige Präventionsarbeit haben.

Zu beachten sind dabei auch die Arbeitsschutzbestimmungen der SUVA. Die Bestimmungen für die TB-Prävention bezeichnen Gefängnisse, Empfangs- und Durchgangszentren als Ort mit einer höherer oder mittlerer TB-Gefährdung*****. Gefordert sind deshalb besondere Präventionsmassnahmen (zB. TB-Tests für das Personal bei Eintritt, Information des Personal für die TBFrüherkennung).

Vom in der Schweizer Asylpolitik geltenden Primat der Abschreckung muss Abstand genommen werden, wenn die gesundheitliche Grundversorgung in Frage gestellt ist. Wir gehen davon aus, dass sich auch die Befürworter einer restriktiven Migrationspolitik diesem Grundsatz nicht wiedersetzten werden.

*Basler Empfangsstelle Bässlergut mit TB infiziert worden sind. Am 22. August 2008 sprach der Beobachter von insgesamt 5 infizierten Securitas-Angestellten.

** Eine Liste der Fälle, in denen augenauf von Flüchtlingen wegen TB-Infektionen und –Erkrankungen kontaktiert worden ist, liegt bei.

*** Im Kanton Zürich werden die die Durchgangszentren und Notunterkünfte im Auftrag des Kantons von

der Asylorganisation Zürich (eine öffentlichrechtliche Anstalt der Stadt Zürich) und der ORS Service AG

geführt. Für das Ausschaffungsgefängnis ist Kloten ist die Justizdirektion verantwortlich. Im Transit des

Flughafens Kloten werden Flüchtlinge von der ORS betreut. Das SRK ist für die Rückkehrberatung der im

Flughafengefängnis und im Transit festgehaltenen Flüchtlinge verantwortlich. Sans-Papiers können sich nur an privat geführte Einrichtungen wie der Anlaufstelle SPAZ oder Meditrina wenden. Für die sich länger in der Schweiz aufhaltenden Flüchtlinge sind die Sozialbehörden der Gemeinden zuständig. Viele delegieren die Betreuungsaufgaben an Dritte. Die grössten Erbringer solcher Leistungen sind die Asylorganisation und die ORS.

**** In den Durchgangszentren, dem Ausschaffungsgefängnis und im Transit und in den Gemeinden müssen sich die Flüchtlinge zuerst an eine in der Regel nicht medizinisch geschulte Betreuungsperson wenden, bevor sie einen Termin bei dem von der Betreuungseinrichtung bestimmten Asylarzt erhalten.

***** Tuberkulose am Arbeitsplatz. Gefährdung und Prävention. Kapitel 8 (Seite 66): Tuberkuloseprävention an Arbeitsplätzen ausserhalb des Gesundheitswesens. https://wwwsapp1.suva.ch/sap/public/bc/its/mimes/zwaswo/99/pdf/02869_35_d.pdf

Ciba streicht weitere 600 Stellen

Der Basler Spezialchemiekonzern Ciba baut bis Ende Jahr weitere 600 Stellen ab. Mit den 1900, die seit 2006 wegrationalisiert wurden, sind  in drei Jahren Total 2500 Jobs dem Rotstift zum Opfer gefallen.

BASF und Ciba hatten die Übernahme in Höhe von 6,1 Mrd. Fr. im vergangenen September angekündigt. BASF hält an Ciba inzwischen über 95 Prozent der Aktien. Mit Ciba will der Konzern vor allem sein Spezialchemiegeschäft ausbauen, das höhere Margen abwirft als das Geschäft mit Massenchemikalien. Ciba hat im letzten vollen Geschäftsjahr vor der Übernahme durch BASF einen Verlust von 564 Millionen Franken erlitten. Im Vorjahr hatte noch ein Überschuss von 237 Millionen Franken resultiert.

Der Umsatz sackte um 9 Prozent auf 5,9 Mrd. Fr. ab. Umsatz und Profitabilität seien von einem «Nachfrageeinbruch im vierten Quartal beeinträchtigt worden», teilt der Chemiekonzern mit. In der ersten Jahreshälfte kämpfte Ciba mit in Rekordhöhen gestiegenen Rohstoffkosten, gegen Jahresende sei die Nachfrage aufgrund des dramatischen Konjunkturrückgangs eingebrochen, erklärte Konzernchef Brendan Cummins.

Kurzarbeit in Monthey

Ende Januar hatte Ciba am Standort Monthey (VS) Kurzarbeit für 170 Angestellte eingeführt. Ciba soll voraussichtlich Ende des ersten Quartals in die Organisation seiner neuen Eignerin BASF eingebettet werden. Noch fehlt die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden.

Ciba ist unter anderem der weltgrösste Produzent von Zusatzstoffen für Plastik. Der Konzern war 1997 als Spin-off der aus der Fusion von Ciba Geigy und Sandoz entstandenen Novartis entstanden. Die Wurzeln des Unternehmens reichen 200 Jahre zurück.

Abfall wichtiger als Menschen

Das Bündnis „Luzern für alle -Wegweisung ist Willkür“ ist enttäuscht über die deutliche Annahme des Abstimmungspaketes, von welchem der Wegweisungsartikel Bestandteil war. Das deutliche Resultat ergab sich aus der Vermischung mit Massnahmen gegen Littering. Menschen und Abfall wurden so auf die gleiche Stufe gestellt ? wobei der Luzerner Stimmbevölkerung die Abfallthematik wichtiger war.

Das Bündnis ist mit seiner Argumentation leider nicht durchgedrungen, dass Wegweisungen gesetzlich vorgesehene Willkür sind. Grundrechte werden dadurch massiv abgebaut und der Rechtsstaat wird letztendlich zur Farce. Massnahmen gegen die Wegwerfgesellschaft schienen den LuzernerInnen wichtiger. Leider gelang es auch nicht, die Direktbetroffenen des Wegweisungsartikels zu mobilisieren. Gerade Jugendliche und Randgruppen nehmen unterdurchschnittlich stark an Abstimmungen teil ? offenbar auch wenn direkt gegen sie gerichtete Gesetze behandelt werden. Der abstimmenden Mehrheit war ein rein subjektives Sicherheitsgefühl offensichtlich wichtiger als der Schutz marginalisierter Minderheiten.

Kein Freipass für mehr Repression
Dass Bündnis Luzern Für Alle legt Wert darauf, dass das Abstimmungsergebnis nicht als pauschaler Freipass für mehr Repression missverstanden wird. Die Erfahrung mit solchen Massnahmen zeigt, dass Luzern mit damit weder sicherer noch lebensfreundlicher wird. Die innerstädtischen Shopping-Zonen werden steriler und bestehende soziale Probleme und Nutzungskonflikte werden bloss verschoben statt gelöst. Es ist absehbar, dass der Misserfolg des Gesetzes, bald den Ruf nach neuen Massnahmen generieren wird. Dabei ist zu hoffen, dass dann anstelle repressiver Vorgehensweisen, wirksame Mittel zum Zuge kommen.

500 Poststellen in Gefahr

Das Netz der Schweizerischen Post soll erneut restrukturiert werden. In den kommenden drei Jahren wird der Betrieb der 500 kleinsten Poststellen überprüft. Schliessungen bedeuten wohl auch einen Stellenabbau.

«Es gibt kein eigentliches Ziel, möglichst viele Poststellen abzubauen», sagte eine Postsprecherin gegenüber tagesschau.sf.tv. Je nach Ergebnis könnte ein kleinerer oder grösserer Teil von ihnen geschlossen oder zu Agenturen und Service-Häusern umgebaut werden.

Kommt es zum Stellenabbau?

Bei der Überprüfung gelte weiterhin die Regel, dass die nächste Poststelle innerhalb von 20-30 Minuten zu Fuss oder per ÖV erreichbar sein müsse. Die massive Abnahme der Briefpost, die an den Schaltern erledigt werde, mache aber eine Restrukturierung unumgänglich. Die Verhandlungen mit dem Personal der betroffenen Poststellen sowie mit den Sozialpartnern des Gelben Riesen würden Ende Februar aufgenommen, so die Sprecherin weiter. Dabei gehe es während drei Jahren darum, die Rahmenbedingungen von eventuellen Schliessungen von Schaltern oder von Poststellen festzulegen und die Aufgaben des Schalterpersonals zu überprüfen. Dies kann alles und nichts heissen, bedeutet aber mit Sicherheit, dass auch ein Stellenabbau geprüft werden wird. Gespannt darf man auf die erste Reaktion der Gewerkschaft Kommunikation warten.

Jugendliche aus Haft entlassen

Nach fast zwei Wochen Haft sind am Freitag dem 30. Januar die beiden Gefangenen Jugendlichen im Alter von 15 und 16 Jahren entlassen worden. Sie wurden vor dem Büro der Jugendstaatsanwaltschaft in Zürich vonzahlreichen Freunden, GenossInnen und Angehörigen lautstark begrüsst. Die Stellungsnahme der Revolutionäre Jugend Zürich (RJZ).

Im Rahmen einer Grosskontrolle in der Innenstadt von Zürich nach einem Farbanschlag gegen die UBS am Paradeplatz wurden die beiden sowohl zeitlich wie auch örtlich weit vom Paradeplatz entfernt festgenommen.
Nachdem die Gefangenen konsequent die Aussage bei den Einvernahmen verweigerten, ordnete die Jugendstaatsanwaltschaft Beugehaft an, um Aussagen zu erpressen: Wenn die beiden Aussagen machen würden, würden sie freikommen, liess die zuständige Jugendstaatsanwältin Müller verlauten.

Nur eine Stunde Besuch pro Woche
Während der Haft bekamen die beiden nur einen Bruchteil dessen, welches in den Knast vorbeigebracht wurde: Ein paar Kleider, einige Briefe und Schulbücher erreichten die beiden Gefangenen im Knast. Die
Jugendstaatsanwaltschaft sorgte dafür, dass der ganze Rest der Solidaritätsbekundungen in Form von Briefen und Postkarten wie auch zahlreich vorbeigebrachte Bücher nicht bei den beiden Gefangenen ankam.
Mit der Aussage von der Jugendstaatsanwältin Müller betreffend des Besuchrechts nahm man es dann doch nicht so genau: Während der Haft ekam einer der beiden nur eine Stunde Besuchszeit pro Woche erlaubt,
während beim anderen insgesamt etwa drei Besuche stattfanden: Von einem generellen Besuchsrecht für die Familie kann also nicht die Rede sein. Auch wurde ein Fax eines Anwalts an seinen Mandanten im Knast nicht
weitergeleitet, wo das Fax blieb ist unklar…

Breite Soliunterstützung

Ausserhalb des Knastes entwickelte sich eine breiteSolidaritätsbewegung, die mit Plakaten, Flugblättern, Klebern und diversen Aktionen auf sich aufmerksam machte. Beweis für die breite Solidarität mit den beiden Gefangenen liefert der Aufruf für die Freilassung der beiden, welcher von 49 Organisationen und diversen Einzelpersonen unterschrieben wurde.
Den beiden Genossen geht es trotz den zahlreichen Schikanen der Bullen und der Jugendstaatsanwaltschaft gut, sie gehen gestärkt aus dieser Erfahrung hinaus. Trotz der mageren Beweislage kann es noch zu einer
Anklage kommen und so ist es wichtig, dass die Solidarität weiter erhalten bleibt und die beiden nicht vergessen gehen.

Weiterhin im Knast sitzt Martin, ein Genosse des Revolutionären Aufbau, welcher am 20. Januar nach einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde. Ihm gilt weiterhin unsere volle Solidarität!

Es ist nicht zu überschauen, dass in dieser Zeit der wirtschaftlichen Krise der Staat versucht mit diesen Verhaftungen Exempel zu statuieren, um den revolutionären Widerstand im Keim zu ersticken und mit den
Verhaftungen dafür sorgen will, dass das Image der sauberen, sicheren Schweiz auch während Grossanlässen, wo das mediale Interesse an der Schweiz besonders gross ist wie dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF), erhalten bleibt.

RJZ

SBB streicht in Biel 40 Stellen

Kahlschlag im Rangierbahnhof von Biel: 40 der 53 Angestellten müssen sich eine neue Stelle suchen. Die SBB informierte die Belegschaft am Montag über die geplante teilweise Schliessung. Die Gewerkschaft hat sich noch nicht geäussert.

SBB-Sprecher Reto Kormann bestätigte eine Vorabmeldung des «Bieler Tagblatts». Die teilweise Einstellung der Arbeiten muss noch vom Verwaltungsrat der SBB abgesegnet werden. Betroffen ist die Sortierung von Güterwagen. In Biel beibehalten werden soll lediglich die Feinverteilung für SBB-Cargo-Kunden in der Region, berichten verschieden Tageszeitungen von heute. Grund sind laut SBB die «ungedeckten Betriebskosten, der konjunkturellen Lage und dem schrumpfenden Auftragsvolumen bei SBB Cargo.»

Die Pläne sollen auf Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden. Für die betroffenen Angestellten wird laut Kormann betriebsintern eine Lösung gesucht. Sie müssen damit rechnen, künftig an einem anderen Ort oder in einem anderen Berufszweig eingesetzt zu werden.

Das gleiche Schicksal wie Biel hat bereits der Rangierbahnhof Olten erlitten, wo 28 Stellen verloren gegangen sind. Eine Schliessung der Anlage in Biel sei nicht geplant, hatte die SBB noch im vergangenen Sommer mitgeteilt.

Die zuständige Gewerkschaft SEV hat sich zum Kahlschlag noch nicht geäussert. Man darf gespannt darauf waren, auch wenn es kaum zu einem Arbeitskampf wie in Bellinzona kommen wird.

Menschen und Abfall in einem Topf!

Mit Enttäuschung nimmt das Bündnis «Luzern Für Alle» Kenntnis vom Bundesgerichtsurteil bezüglich der Abstimmungsvorlage zum Wegweisungsartikel, wildem Plakatieren und Littering. «Wenn das Wegweisen von Menschen und die Beseitigung von Abfall auf die gleiche Stufe gestellt werden, zeigt das den wahren Geist des Wegweisungsartikels, welcher von uns bekämpft wird», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Das Bündnis «Luzern Für Alle» bleibt der Ansicht: Mit der Verknüpfung des Wegweisungsartikels mit einer Litteringvorlage und dem Verbot des Wildplakatierens, schränkte die Luzerner Regierung die freie Meinungsäusserung bei der Luzerner Stimmbevölkerung ein. Dies zeigt sich insbesondere bei den unterschiedlichen Begründungen der SVP, Grünen und SPOrtsparteien, welche die NeinParole für den 8. Februar gefasst haben. Gegen eine solche undemokratische PäckliPolitik wehrte sich das Bündnis «Luzern für alle» mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Randständige und Abfall

Das oberste Gericht hat nun entschieden, dass die Einheit der Materie der Vorlage nicht verletzt sei. Somit ist der Kampf gegen unbefugtes Plakatieren und Abfallberge, inhaltlich mit dem Kampf gegen Randständige auf öffentlichen Plätzen zu vergleichen. Das urteil lässt sich nur auf eine Art interpretieren: Die Touristen stören sich nicht nur an herumliegendem Abfall sondern auch an nicht der Norm entsprechenden Menschen – beides soll mit der Abstimmungsvorlage vom 8. Februar bekämpft werden. «Diese Intoleranz ist ein Armutszeugnis für den Kanton Luzern und unsere liberale Gesellschaft», sagt Oliver Renggli, Pressesprecher des Bündnisses «Luzern für Alle».

Kleiner Erfolg der Beschwerde

Das Bündnis «Luzern für Alle» erachtet die Verknüpfung der beiden Vorlagen trotz Bundesgerichtsentscheid als undemokratisches Taktierspiel der Regierung. Das lässt sich auch daraus schliessen, dass der ursprüngliche amtliche Titel «Änderung des Übertretungsstrafgesetzes» zwischenzeitlich abgeändert wurde. Hier kam die Justitzdirekion einer Forderung in der Beschwerde vorbeugend nach. Der neue Titel, welcher auch in der Abstimmungsbroschüre steht, lautet «Änderung Übertretungsstrafgesetz und Kantonspolizeigesetz betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren» und weist somit zumindest darauf hin, dass hier mehrere unterschiedliche Dinge behandelt werden.

Wegweisungen nur gegen Hooligans?

Unter Umgehung des Parlaments spricht Justizdirektorin Yvonne Schärli neuerdings nur noch vom Kampf gegen Hooligans, für welchen der Wegweisungsartikel nötig sei. Der Wegweisungsartikel soll nicht gegen Randständige angewendet werden, sondern gegen Hooligans, so Schärli an einer Podiumsdiskussion. Es ist fraglich, ob das Bundesgericht auch mit dieser Argumentation einverstanden gewesen wäre, zumal mit dem sogenannten «HooliganKonkordat» eine weitere Abstimmung zu genau dieser Problematik ansteht. Diese Unstimmigkeiten weisen jedoch erneut auf die Problematiken des Artikels hin: Wen den Wegweisungsartikel genau treffen wird, bleibt umstritten, da der Gesetzestext die Kriterien der Anwendung der Polizei überlässt.

Demo in St.Gallen gegen das WEF

Am 29. Januar 2009 gingen 200 Leute in St.Gallen auf die Strasse um gegen eine ausbeuterische unterdrückende Globalisierung zu protestieren. Die Demo verlief friedlich und verabschiedete eine Resolution.

Die Demoteilnehmer und die Mitglieder des Anti-WEF-Bündnisses St.Gallen fordern vier grundsätzliche Änderungen:

  • Die Wirtschaft hat allen Menschen zu dienen, nicht der Bereicherung der obersten Schicht.
  • In einer gerechten Gesellschaft muss die Solidarität an erster Stelle stehen, nicht die totale Konkurrenz.
  • Wir brauchen eine intakte Natur. Der hemmungslose Raubbau an ihr muss ein Ende haben.
  • Weg mit der politischen Bevormundung durch einige wenige. Wir wollen Mitsprache, wir wollen wahre Demokratie.

Und zur aktuellen Tagespolitik an alle kriegsführenden Parteien:

  • Stoppt das Blutvergiessen, stoppt den Krieg im Gaza-Streifen und freier Zugang für Menschen und Hilfsgüter.

Bündnismitglieder: CaBi Antirassismus-Treff, GSoA, Junge Grüne, Juso, Grüne, SP, Kurdische Jugend, Kantonaler Gewerkschaftsbund, PdA, PFG, REVOLUTION, Rümpeltum, SUFO, Unia Jugend, WCPI, IFC, Olivenzweig

Basel: 600 Personen gegen das WEF

Am 28. Januar 2009 demonstrierten gut 600 Menschen in Basel gegen das Weltwirtschaftsforum in Davos. Im Zentrum der Demonstration stand die Tatsache, dass viele Menschen nicht zufrieden sind mit einer Lebensweise, wie sie von WEF symbolisiert wird.

Es ist dies eine Welt, in der Politik sich in etwa folgendermassen zusammenfassen lässt: Sozialkürzungen für die einen und Rettungsaktionen für die anderen; Hunger und Krieg für die einen, fette Gewinne für die anderen. Analog fassen die DemonstrantInnen die Ökonomie zusammen: im Zentrum steht das Kapital, zu dienen hat ihm der Mensch, solange er nicht zu der erlesenen Minderheit gehört, die von dieser Art des Wirtschaftens profitiert. Vom WEF erhoffen sich die DemonstrantInnen entgegen dessen Slogans gar nichts, vielmehr finden sie es gut, wenn am WEF keine Entscheidungen getroffen werden, sondern nur geredet und dekadente Partys gefeiert werden – für die DemonstrantInnen ist es nicht von Bedeutung, ob Champagner oder Weisswein serviert wird zu den fatalen Entscheidungen, die von der globalen Elite getroffen werden. Diese Entscheidungen haben für die Mehrheit der Menschen nämlich katastrophale Auswirkungen: Krisen, die tausende Arbeitsplätze, Wohnungen und soziale Sicherheiten kosten. Das WEF symbolisiert den Kapitalismus und dieser hat in den Augen der DemonstrantInnen keine Fehler, sondern ist der Fehler!

Es wurden an der Demonstration vier längere Reden gehalten zu den Themen: Krise des
Kapitalismus, Palästina und Krieg in Gaza, Solidaritätsrede mit den Verhafteten in Zürich.
Vor der UBS flogen in guter arabischer Tradition Schuhe zum Zeichen der Abscheu. Für die
10000 Franken Steuergelder pro Kopf für die UBS halten die DemonstrantInnen einen Schuh an die Fassade für das Mindeste. Auch dieses Jahr sind WEF und Polizei/Militär zwei Seiten einer Medaille. Nach Davos fliessen weitere Milliarden Steuergelder für tausende von Polizisten und Militärs. In Lörrach wurden DemonstrantInnen nicht über die Grenze gelassen, in Genf die Demonstration gleich ganz verboten. Alle Bündnisorganisationen mobilisieren weiterhin nach Genf – jetzt erst recht!

Jugendliche gehören nicht in Knast!

Seit dem 17. Januar sitzen ein 15- und ein 16-jähriger Schüler in Zürich in Untersuchungshaft. Die beiden werden verdächtigt, an einem Farbbeutelanschlag gegen die UBS teilgenommen zu haben. Der Schriftsteller H.P. Gansner hat aus Protest gegen diese völlig unverhältnismässige Massnahme ein Gedicht geschrieben, welches wir im nächsten «vorwärts» abdrucken. Hier eine exklusive Vorveröffentlichung.

denn was sind schon

zwei, drei farbbeutel

im vergleich

zu bei nacht und nebel

klammheimlich geplünderten

geldbeuteln von abertausenden

von kleinsparern

und was ist schon

die hässliche betonfassade

einer grossbank

aus menschlicher sicht

im vergleich

zur winzigen betonzelle

in der ein jugendlicher sitzt

und vielleicht auf rache sinnt

jugendliche gehören

einfach nicht verknastet

während man

bei bankdirektoren

die sich am geldbeutel

des volkes vergreifen

manchmal in guten treuen

geteilter meinung

sein kann

vielleicht glaubten

die jungen spassguerilleros

aus den farbspritzern

würden die spektralfarben

des regenbogens der utopien

aufscheinen am tag danach

während geldbeutel –

vor allem wenn das ersparte

des einfachen volkes

auf seltsame art & weise

daraus verschwindet –

bestimmt sehr weh tun…

h.p.gansner, genf.

Tradition vor Menschenleben

Die GSoA verurteilt den gestrigen Entscheid der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe festzuhalten. Die Alternative zu dieser Unsicherheitspolitik ist die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die bald eingereicht wird.

Dem SiK-Entscheid ging die Veröffentlichung des Schlussberichts der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffe vom 20. November. 2008 voran. Schon in diesem Schlussbericht wurden falsche Prioritäten gesetzt: Obwohl sämtliche wissenschaftliche Expertisen aus der Soziologie oder der Gesundheits- und Suizidprävention sich gegen die Heimabgabe der Waffe aussprachen, sind im Bericht bei keiner anderen Variante so viele (vermeintliche) Nachteile aufgeführt.

Mit dem Beschluss der Sicherheitspolitischen Kommission werden einmal mehr politische Allianzen und das Festhalten an einer Tradition höher gewichtet als Menschenleben.«Es ist schockierend, dass die SiK nach all den tragischen Vorfällen immer noch an einem alten Zopf der Geschichte festhält», sagt GSoA-Sekretärin Rahel Ruch.

Die Alternative zur Unsicherheitspolitik der Sicherheitspolitischen Kommission bietet die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die gegen Ende Februar eingereicht wird. Am Zustandekommen der Initiative war die GSoA mit über 30’000 Unterschriften massgeblich beteiligt. Die Initiative fordert nebst der Verbannung der Ordonnanzwaffe ins Zeughaus auch die Einführung eines nationalen Waffenregisters sowie den Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für Waffentragende. Die Initiative will ebenfalls besonders gefährliche Waffen verbieten

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