SP stimmt für Millionäre!

millionäreDie Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) nimmt ohne Überraschung den heutigen (28. April)  Entscheid des Zürcher Kantonsrats zur Kenntnis, die Initiative «Steuerbonus für dich» für ungültig zu erklären. Die PdAZ wird gegen Entscheid des Kantonsrats Einsprache erheben und vor Bundesgericht gehen.

Die PdAZ erinnert daran, dass erstens die Initiative von mehr als 7200 Stimmberechtigten unterschrieben worden ist. Zweitens wurde sie in der Form einer «allgemeine Anregung» eingereicht und somit besteht ein politischer und juristischer Spielraum, um sie zur Abstimmung zu bringen.

Erneut wird klar, dass die hochgelobte bürgerliche Demokratie kurzerhand übergangen wird, wenn sie nicht den Interessen der Herrschenden und Mächtigen dient.

Bedenklich aus linker Sicht ist dabei, dass die gesamte Fraktion der Sozialdemokratischen Partei (SP) gemeinsam mit den Bürgerlichen gegen die Initiative gestimmt hat und somit im Interessen der wenigen Superreichen und der Grosskonzerne. Dabei lautet der Slogan der SP: «Für alle statt für wenige». Offensichtlich ein leeres Wahlversprechen. Zur Erinnerung: Rund 12’900 (1,5 Prozent) Steuerpflichtige haben ein Vermögen von mehr als 3 Millionen Franken. Ihr gemeinsamer Reichtum beläuft sich auf mehr als 123 Milliarden (!) Franken. Sie besitzen somit 45 Prozent des gesamten Privatvermögens. Rund 2400 (5,2 Prozent) Firmen im Kanton Zürich haben ein Eigenkapital von 5 Millionen Franken und mehr. Sie kommen gemeinsam auf ein Vermögen von über 405 Milliarden (!) Franken. Sie besitzen somit 96 Prozent des gesamten Eigenkapitals. Diese wenigen Superreichen sollen laut der Initiative einmalig besteuert werden, damit rund 80 Prozent der Bevölkerung in den Genuss eines Steuerbonus kommen.

Bei der Initiative geht mitnichten um «Umverteilung», wie gerne unterstellt wird, sondern um eine Rückverteilung  des gesellschaftlich (daher von allen)  produzierten Reichtums und zwar im Sinne der Gerechtigkeit. Der Kantonsrat will mit seinem politischen Entscheid verhindern, dass eine breite Diskussion über das krasse Missverhältnis beim Besitz des vorhandenen Reichtums stattfinden kann. Diese Ungerechtigkeit wird im Namen des Gesetzes geschützt. Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!

 

Partei der Arbeit Zürich

Alle an den 1.Mai!

1.mai_Zürich. Besammlung in der Lagerstrasse um 9.30 Uhr, Schlusskundgebung auf dem Bürkliplatz. Anschliessend mehrtägiges Fest auf dem Kasernenareal. Als RednerInnen geladen sind Sofia Roditi (Sprecherin des Frauenkomitees im Stahlwerk von Aspropyrgos, Griechenland), Marina Carobbia (SP-Nationalrätin und Präsidentin MieterInnen-Verband Schweiz) sowie Susi Stühlinger (Journalistin bei der WOZ und Schaffhauser AL-Kantonsrätin)

Volksfest auf dem Kasernenareal

Unter dem Motto «Todo para Todos» oder auf Deutsch «Alles für Alle» ruft das 1. Mai-Komitee zum diesjährigen 1. Mai in Zürich auf. Die Aktivitäten zum 1. Mai in der Stadt Zürich werden auch dieses Jahr wieder gemeinsam vom Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich GBKZ und dem 1. Mai-Komitee organisiert. Und wie jedes Jahr ist das 1. Mai-Fest in Zürich immer ein mehrtägiges Fest. Deshalb wird im 2013 auch am 4. Mai und 5. Mai gefeiert. Und wie? Mit viel Musik, Politik und zahlreichen Essensständen. Sämtliche Infos auf: www.1mai.ch

Aarau. Besammlung auf dem Bahnhofsplatz um 15.30 Uhr bei der Kantonalbank. Nach dem Umzug Festwirtschaft mit Info- und Marktständen. Poetry-Slam mit Lisa Christ, Tanzgruppe «flow2flow» und Musik mit «Gogos Black Box».

Basel. Besammlung um 10.30 Uhr in der Clarastrasse, Umzug zum Marktplatz. Anschliessend Festbetrieb auf dem Barfüsserplatz.

Bern. Besammlung um 16 Uhr in der Kramgasse, anschliessend 1. Maifeier auf dem Bundesplatz. Ab 18.30 Uhr Konzerte David Emanuel (Singer/Songwriter) und Dezmond Dez + Tommy Vercetti & Band (Rap). Bei regnerischem Wetter finden Feier und Fest im Hotel Bern statt. Risotto von 18 bis 19 Uhr mit Maibändel gratis.

Biel. Besammlung um 16 Uhr auf dem Bahnhofplatz und Umzug zum Zentralplatz. Ab 18.15 Uhr Barbetrieb und Konzert.

Chur. Besammlung um 13.30 Uhr auf dem Bahnhofplatz. 14.00 Uhr Umzug zum Arcas mit anschliessendem Fest.

Luzern. Ab 11 Uhr auf dem Kapellplatz. 17.00 Uhr Umzug via Hauptpost-Jesuitenkirche-Weinmarkt wieder zurück zum Kapellplatz. Danach Festbetrieb mit Speiss, Trank, Politik und Kultur.

Schaffhausen. Besammlung  auf dem Fronwagplatz und um11 Uhr Umzug.

St.?Gallen. Besammlung um 17 Uhr auf dem Bahnhofplatz, Umzug mit anschliessendem Fest in der Marktgasse.

Winterthur. Ab 11.15 Uhr Kundgebung auf dem Neumarkt. 12.30 Uhr Demonstration. Ansprachen von David Roth (Präsident JUSO Schweiz) und Cédric Wermuth. Danach Festbetrieb in der Reithalle

 

Die eierlegende Wollmilchsau?

Gefängnis, Gefangenschaft, Haft, Freiheitsentzug, FreiheitFoto: Clemens FabryAm 9. Juni stimmen wir über die dringlichen Verschärfungen des Asylgesetzes ab. Dabei geht es um verschiedene Massnahmen und Ziele. Immer mehr im Vordergrund steht allerdings ein Ziel, das in der geplanten Form verfehlt wird: die Beschleunigung der Asylverfahren. 

Aus der vorwärts-Printausgabe vom 26. April 2013. Unterstütze uns mit einem Abo!

Seit ihrem Amtsantritt arbeitet Bundesrätin Sommaruga an einer Neustrukturierung des Asylbereichs. Das Hauptziel ist die Beschleunigung der Asylverfahren. Wir kennen diese Umstrukturierungspläne unter dem Namen «Modell Holland» oder «Projekt Sommaruga». Etwas technischer ausgedrückt ist es die zwölfte Revision des Asylgesetzes. Richtig gelesen: die Zwölfte! Während wir am 9. Juni über die zehnte Revision abstimmen, reden wir gleichzeitig über die Inhalte der Zwölften. Inhaltlich verzahnt sind die beiden Revisionen über die Testphase, die heute schon die Grundlage liefert, um die wesentlichen Merkmale der Umstrukturierung zu erproben. Die Beschleunigung der Asylverfahren ist dabei die eierlegende Wollmilchsau: sie verspricht die Lösung aller Probleme, macht alles für alle besser und ist deshalb so unabdingbar und unantastbar. Sie findet ohne genaue Faktenanalyse Zustimmung bis in alle politischen Kreise hinein, legitimiert bei vielen die Verankerung der Testphase innerhalb der aktuellen Abstimmungsvorlage und macht deren restliche -Verschärfungen zu einem annehmbaren Kollateralschaden.

Beschleunigung: zu welchem Preis???

Basis des Beschleunigungswahns ist indes eine Falschinformation: Asylverfahren dauern im Schnitt 1400 Tage. Diese Zahl ist falsch. Sie stammt zwar aus dem Beschleunigungsbericht (März 2011) des Bundesrats, errechnet sich aber aus der durchschnittlichen Verfahrensdauer jener Verfahren, in denen von abgewiesenen Asylsuchenden sämtliche Rechtsmittel ergriffen werden. Allerdings werden bei den wenigsten Asylgesuchen alle Rechtsmittel genutzt. Im Gegenteil: Bei Dublinfällen wird in über 97 Prozent der Fälle überhaupt kein Rechtsmittel ergriffen, und die Dublinfälle machen über 40 Prozent der Asylgesuche aus.

Schon 2010 dauerte ein durchschnittliches Asylverfahren nicht 1400, sondern durchschnittlich 413 Tage. Seither haben sowohl das Bundesamt für Migration (BFM) wie auch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) die Behandlungsfristen weiter gekürzt. Das BFM hat das erstinstanzliche Verfahren von 231,5 Tagen (Schnitt 2008 bis 2010) auf 170 Tage (Schnitt Juli 2012) gekürzt. Das BVG wiederum erledigt fast 50 Prozent der Fälle innert 30 Tagen und weitere 10 Prozent innert höchstens drei Monaten. Man muss sich nun also die Frage stellen, welche Asylverfahren beschleunigt werden müssten, und welche im Projekt Sommaruga beschleunigt werden sollen. Die Analyse hierzu ist einfach: Im Projekt Sommaruga werden vorwiegend Dublinfälle und die Asylgesuche mit potentiell negativem Asylentscheid beschleunigt. Die Zahlen zeigen hingegen, dass dies nicht unbedingt die dringendste Handlungsoption darstellt. Vielmehr ist es so, dass Gesuche, die zu einer Schutzgewährung führen, überdurchschnittlich lange dauern. Diese Gesuche gelten im Projekt Sommaruga allerdings als nicht prioritär, sie werden erst im erweiterten Verfahren behandelt. Weshalb? Einfach gesagt, weil diese Gesuche bei Behandlung automatisch einen positiven Entscheid bewirken würden (so zum Beispiel die Asylgesuche aus Syrien, deren Behandlung bis vor kurzem schlicht sistiert war.) Um einen Pulleffekt zu verhindern oder anders gesagt, weil man keine positiven Asylentscheide will, ist vor allem eine Beschleunigung der «aussichtslosen» Asylverfahren geplant. Eine Beschleunigung der potentiell positiven Asylgesuche wäre indes auch heute schon ohne das ganze Projekt Sommaruga und ohne die Testphase möglich. Alles was man dazu machen müsste, wäre die Asylgesuche zu behandeln.

Nein am 9.Juni??!

Was bringt die Beschleunigung der Verfahren also tatsächlich? Opium fürs Volk in Form von Segregation, Ausschaffungen und Repression. Die Beschleunigung, wie sie heute angedacht ist, bringt den allermeisten Betroffenen nichts. Sie wird vielmehr bewirken, dass im Endeffekt mehr Leute in die Nothilfe und somit früher oder später in die Illegalität gedrängt werden. Die Beschleunigung ist somit der vielleicht wichtigste Punkt für ein vorläufiges NEIN am 9. Juni.

Weitere Infos: www.asyl.ch/beschleunigung

Öcelan als Hauptredner in Zürich

apoDas Zürcher 1.-Mai-Komitee lädt Abdullah Öcalan als Gastredner für den 1. Mai 2013 ein. Mit einem Brief hat sich das Komitee an den seit 1999 in der Türkei inhaftierten politischen Repräsentanten der KurdInnen gewendet.

Bereits vor zwei Wochen hat das Zürcher 1.-Mai-Komitee die Griechin Sofia Roditi als Rednerin für den diesjährigen 1. Mai bekannt gegeben. Als Sprecherin des Frauenkomitees im Stahlwerk Aspropyrgos wird sie über ihren Kampf für bessere Arbeitsbedingungen berichten. Nun hat das Komitee mit Abdullah Öcalan -einen zweiten Redner eingeladen.

Öcalan wird von vielen KurdInnen als ihr politischer Repräsentant gesehen. Die kurdische Bevölkerung kämpft seit langer Zeit für ihre Unabhängigkeit. Nach den Umbrüchen im Nahen Osten scheint im türkischen Kurdistan endlich Frieden in Sicht. Der seit 1999 inhaftierte Öcalan kann als kurdischer Kämpfer sehr gut über den Unabhängigkeitskampf der kurdischen Bevölkerung berichten. Natürlich ist dem 1.-Mai-Komitee bewusst, dass Öcalan aufgrund seiner Inhaftierung kaum am 1. Mai in Zürich auftreten wird.

Der Brief an Öcalan

Sehr geehrter Herr Öcalan,

Als 1.-Mai-Komitee bitten wir Sie, beim diesjährigen 1. Mai in Zürich als Hauptredner aufzutreten. Das aus rund 60 Organisationen bestehende 1.-Mai-Komitee ist eine Dachorganisation für politische und kulturelle Organisationen aus dem In- und Ausland. Im 1.-Mai-Komitee vereinigen sich Linksparteien, Gewerkschaften, Komitees, ImmigrantInnenorganisationen, ausländische Linksparteien, Befreiungsorganisationen und Kulturgruppen. Wir setzen uns ein für die Solidarität, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die Emanzipation der Menschen und widersetzen uns Rassismus, Xenophobie und allen Formen der Ausbeutung. Der internationale Kampftag für eine gerechte und menschliche Gesellschaftsordnung bestimmt Ziel und Zweck des 1.-Mai-Komitees in Zürich.

Herr Öcalan, der Nahe Osten ist im Umbruch. Die Umwälzungen die in Nordafrika begonnen haben, hat nun Türkei und Kurdistan erreicht. Der Zerfall Syriens und des Iraks haben nicht nur den KurdInnen dieser beiden Länder neue Möglichkeiten eröffnet, sondern auch die Verhältnisse in der Türkei verändert. Noch nie war die grösste staatenlose Nation der Region so nahe daran, ihr Schicksal selbst zu bestimmen. Obwohl die kurdische Frage das Hauptproblem der Türkei darstellt, wurde sie bislang nicht gelöst. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Verweigerung der universellen Rechte und Freiheiten für die kurdische Bevölkerung durch den türkischen Staat. Allein in der Türkei leben ca. 15–20 Mio. Kurden. Infolge der Kriegspolitik haben bislang zehntausende kurdische und türkische Menschen ihr Leben verloren; Millionen von KurdInnen wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Nun scheint im Türkisch-Kurdistan die Hoffnung auf Frieden in Sicht zu sein. Ein jahrzehntelanger blutiger Konflikt kann in den nächsten Jahren beendet werden, wenn die entscheidenden Akteure die Nerven behalten und sich von absehbaren Provokationen nicht von ihrem Ziel abbringen lassen. Durch Ihr Engagement für Frieden haben Sie massgeblich dazu beigetragen, dass der Prozess überhaupt im Gange kam. Wir als 1.-Mai-Komitee Zürich haben stets den Befreiungskampf des kurdischen Volkes für Freiheit und Unabhängigkeit unterstützt und verfolgen die neuen Entwicklungen mit grossem Interesse. Es ist uns bekannt, dass Sie in diesem Prozess einer friedlichen und demokratischen Lösung eine zentrale Rolle spielen. Für viele KurdInnen gelten sie als der wichtigste politische Repräsentant. Aus all diesen Gründen hoffen wir, Sie an diesem Kampftag in unserer Mitte begrüssen zu dürfen.

Ihre Rede zum 1. Mai, die zweifellos auf Ihrer reichhaltigen Erfahrung in Ihrem langen politischen Kampf gründet, wird für das progressive Lager, das am 1. Mai auf der Strasse ist, von grossem Interesse sein.

Mit freundlichen Grüssen

Vorstand des 1.-Mai-Komitees Zürich

Hallo SP Züri?!

sp_zuerichDie SP verhält sich wie die Bürgerlichen und trägt so ihren Teil dazu bei, dass die Volksinitiative «Steuerbonus für Dich» der Partei der Arbeit Zürich nicht zur Abstimmung kommen soll. Die PdA strebt die politische Diskussion an.  Zum Beispiel über die Tatsache, dass 1,5 Prozent der Steuerpflichtigen rund 45 Prozent des gesamten Vermögens besitzen.

«Ich bin doch etwas überrascht und erstaunt, dass die SP unsere Initiative für ungültig erklären lassen will», sagt Rita Maiorano, Präsidentin des Initiativkomitees «Steuerbonus für Dich» und Mitglied der Partei der Arbeit Zürich (PdAZ). Die Geschäftsleitung des Kantons Zürich hat sich Ende März mit 11:1 Stimmen für die Ungültigkeitserklärung ausgesprochen. Nur die Grüne Partei stimmte dafür, dass die Initiative, die über 7200 Stimmberechtigte unterschrieben haben, zur Abstimmung kommt. Die Genossin fügt hinzu: «Die Bürgerlichen verteidigen logischerweise die Interessen ihrer Klientel. Dass sich aber auch die SP auf die Seite der wenigen Superreichen stellt, ist doch sehr fragwürdig.»

Warum??

Zur Erinnerung: Im Kanton Zürich verfügen rund 12?900 (1,5 Prozent!) der Steuerpflichtigen über ein Vermögen von mehr als 3 Millionen Franken. Ihr gemeinsamer Reichtum beläuft sich auf mehr als 123 Milliarden Franken (45 Prozent des gesamten, versteuerten Vermögens im Kanton!). Etwa 2400 (5,2 Prozent) der Firmen im Kanton Zürich haben ein Eigenkapital von über 5 Millionen Franken und kommen gemeinsam auf ein Vermögen von 405 Milliarden Franken. Sie besitzen somit 96 Prozent (!) des gesamten Eigenkapitals.

Die Initiative der PdAZ verlangt die einmalige Besteuerung von mindesten 1 Prozent dieser Vermögen. Mit den Einnahmen von über 5 Milliarden soll für die unteren und mittleren Einkommen ein Steuerbonus in der Höhe von 5000 Franken pro erwachsene Person und 3000 Franken pro Kind bis zum 18. Alters-jahr finanziert werden. So bekäme eine alleinerziehende Mutter mit einem Einkommen von unter 100?000 Franken eine Steuererleichterung (Steuerbonus) von 8000 Franken. Dies will die SP nun verhindern. Ihr Verhalten ist wirklich fraglich. Dies umso mehr im Hinblick darauf, dass die Initiative in Form einer «Allgemeinen Anregung» eingereicht worden ist. Diese Form der Initiative lässt einen ziemlich grossen politischen und juristischen Spielraum offen, um eventuelle juristisch strittige Punkte so zu formulieren, dass über die Forderung abgestimmt werden kann. Auch diesen Spielraum will die SP nicht nutzen. Sie versteckt sich hinter fragwürdigen juristischen Argumenten. Warum «liebe» SP Züri???

Eine Frage des politischen Willens

Der definitive Entscheid fällt der Kantonsrat voraussichtlich Ende April. Für die Ungültigkeitserklärung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Anders gesagt: Enthält sich das links-grüne Lager bei der Abstimmung, kommt die nötige Mehrheit nicht zu standen und die Initiative zur Abstimmung. Für die PdAZ (aber wohl nicht nur für sie) ist klar, dass es nur und ausschliesslich eine Frage des politischen Willens ist, ob ihre Initiative zur Abstimmung kommt oder nicht.

In einem Schreiben an die KantonsrätInnen der SP, GP und AL hält die PdAZ fest: «Wir sind uns sicher einig, dass der Reichtum im Kanton Zürich äusserst ungleich verteilt ist. Diese Ungerechtigkeit und diesen Missstand zum breiten, politischen Thema zu machen, ist das erklärte politische Ziel unserer Volksinitiative. Wir laden euch deshalb herzlich ein, die politische Diskussion über unsere Initiative zu ermöglichen.»

In einem Mail hat die PdAZ die SP gebeten, ihre Position hinsichtlich der Abstimmung im Kantonsrat zu überprüfen. Eine Antwort blieb auch nach fünf Tagen (bis Redaktionsschluss) aus. Die Position der SP hat auch bei der Mitgliederversammlung der PdAZ von Mitte März für Kopfschütteln gesorgt. Die Versamlmung beschloss mit grosser Mehrheit den Gang zum Bundesgericht, falls der Kantosrat die Initiative für ungültig erklären wird.

Keine Hausarbeiterin ist illegal!

illegalMitte März 2013 lancierte der Verein «?Hausarbeit aufwerten – Sans-Papiers regularisieren?» die Kampagne  «?Keine -Hausarbeiterin ist illegal?». Gefordert werden mehr Rechte für die rund 40?000 Hausangestellten, die ohne – Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben und arbeiten.

Seit einigen Jahren wird die Problematik der Care-Arbeit – also Tätigkeiten wie putzen, bügeln, kochen, Kinder hüten, Kranke und Alte betreuen – in Wissenschaft und Politik breit diskutiert. Einigkeit herrscht über drei grundlegende Tatsachen: Erstens ist seit Anfang der 90er Jahre der Hauswirtschaftssektor massiv gewachsen, so auch in der Schweiz. Zweitens ist der Care-Bereich traditionell Frauensache, wobei Migrantinnen – mit und ohne Aufenthaltsbewilligung – eine grosse Mehrheit der externalisierten Hausarbeit übernehmen. Drittens gehört der Care-Bereich zum prekarisierten Arbeitsmarktsegment. Genau an diesen drei Punkten knüpft die Kampagne an.

Ein boomender Sektor

Bei der Lancierung der Kampagne wurde eine Petition an den Bundesrat vorgestellt. Salvatore Pittà, Kampagnen-Koordinator, erklärt auf Anfrage des vorwärts die Gründe für diese Petition: «Wir erhoffen uns vom Bundesrat, dass er die Bedeutung der Hausarbeit anerkennt und Lösungen umsetzt, um den dort Arbeitstätigen ohne geregelten Aufenthaltsstatus menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.» Tatsächlich arbeiten in der Schweiz mehr als 40?000 ArbeiterInnen ohne geregelten Aufenthalt – sogenannte Sans-Papiers – in einem Privathaushalt. 90 Prozent dieser HausarbeiterInnen sind Frauen.

Wie in der Petition hervorgehoben, sind die Arbeitsbedingungen im Bereich Privathaushalt besonders prekär: ungeregelte Arbeitszeiten, niedrige Löhne, soziale Isolation, grosse Abhängigkeit von den Arbeitgebenden und Fehlen von sozialem Schutz. Nun wurde die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union (EU) bestehende Möglichkeit, in denjenigen Sektoren und Branchen sogenannte Normalarbeitsverträge (NAV) zu etablieren, in denen wiederkehrend Lohn- und Sozial-dump-ing festgestellt wird, von den Gewerkschaften genutzt, um den Bereich der Privathaushalte zu regulieren. Im Juli 2004 wurde im Kanton Genf ein NAV mit verbindlichen Mindestlöhnen für Hausangestellte durchgesetzt. Fünf Jahre später wurde ein NAV auf schweizweiter Ebene unterzeichnet. Zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen werden tripartite Kommissionen des Bundes (TPK) eingesetzt, wobei auch der Aufenthaltsstatus der ArbeiterInnen überprüft wird. Dies führt zur widersprüchlichen Situation, dass bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen Sans-Papiers aufgrund ihrer fehlenden Aufenthaltsbewilligung ausgeschafft werden können. Wie positioniert sich die Kampagne «Keine Hausarbeiterin ist illegal» dazu? Pittà erklärt: «Wir unterstützen die engagierten Gewerkschaften bei den Neuverhandlungen und wollen somit eine bedeutende Verbesserung des NAV erreichen, sowohl bezüglich Wirkungsbereich wie auch bezüglich Mindestlohn. Die Kontrolle des NAV befürworten wir bezüglich der Durchsetzung der vereinbarten Arbeitsbedingungen, nicht aber bezüglich der Überprüfung des Aufenthaltsstatus‘.»

Die Falle des «?linken Utilitarismus?»

Die Kampagne muss als Bestandteil einer breiteren Bewegung verstanden werden, die für ein Bleiberecht für alle einsteht. Nicht alle in diesem Bereich tätigen Organisationen haben den Appell der Kampagne jedoch unterzeichnet. «Die Organisationen, die sich gegen einen Beitritt entschieden haben, gaben nachvollziehbare Gründe dafür an, die wir respektieren. In der Zusammenarbeit mit ihnen möchten wir auf bestehende Gemeinsamkeiten bauen. Wir sind erst am Anfang unserer Kampagne und zuversichtlich, dass dies gelingen kann. Eine innere Zerfleischung lehnen wir ab», so Pittà.

Wie sooft bei Kampagnen, die auf einer breiten Koalition von Organisationen mit unterschiedlichen Interessen basieren, besteht auch bei «Keine Hausarbeiterin ist illegal» die Gefahr, in die Falle des «linken Utilitarismus» zu tappen. So soll laut Petition an den Bundesrat die Verbesserung der juristischen Situation sowie der Arbeitssituation von Sans-Papiers darum erfolgen, weil «die Hausarbeiterinnen ohne geregelten Aufenthalt in bedeutender Weise dazu beitragen, dass der Wohlstand und die Lebensqualität unzähliger Menschen in der Schweiz zunehmen». Hier wird also argumentativ die utilitaristische Logik weitergeführt, wonach Sans-Papiers Rechte erhalten sollen, weil sie funktional sind für die hiesige Wirtschaft und Gesellschaft. In der Petition fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass die Regularisierung der Sans-Papiers im Kontext einer weltweiten Bewegungsfreiheit zu verorten ist, durch die allen Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft – die gleichen Rechte zugestanden werden sollen.

Tanzen oder Boxen?

Ist diese Perspektive einer Nachlässigkeit der InitiatorInnen geschuldet oder ist sie vielmehr in der Kampagne selbst angelegt? Die Kampagne erinnert stark an das, was sich im gewerkschaftlichen Vokabular als «Organizing» durchgesetzt hat. Es geht um den Versuch einer Kombination von Selbstorganisation der Betroffenen und «politischer Neupositionierung» bestehender Sans-Papiers Strukturen. Darauf weist auch die Liste der Organisationen hin, die hinter dem Verein stehen, nämlich in erster Linie Gewerkschaften und Sans-Papiers Anlaufstellen. So unterstreicht Pittà, dass die Selbstorganisation der direkt Betroffenen ein besonderes Anliegen der Kampagne ist: «In erster Linie sind wir daran, diese Strukturen zu stärken, wo sie vorhanden sind, oder dort aufzubauen, wo sie noch nicht existieren. Das gelingt uns sehr gut. Wir können bereits beobachten, dass sich Hausarbeitende ohne geregelten Aufenthaltsstatus zunehmend auch auf überregionaler Ebene einbringen. Mit unserer Argumentation und Bündnispolitik unterstützen wir darüber hinaus bewusst weiter gehende Bestrebungen, die schon seit Jahren dafür kämpfen, dass ein tiefer gehendes Umdenken in der Gesellschaft stattfinden kann.»

Organizing-Politik weist nun aber stets einen ambivalenten Charakter auf: Wie kann der Spagat zwischen Selbstorganisation und sozialpartnerschaftlicher Bündnispolitik gelingen? Oder, um in Bildern zu sprechen: Ist es möglich, mit PolitikerInnen, dem Bundesrat und den Arbeitgebenden «zu tanzen» und gleichzeitig gegen sie «zu boxen»? Zentral für die Beantwortung dieser Frage ist die Form der Aneignung des sozialen und politischen Terrains durch die Sans-Papiers selbst, die auf der Grundlage der (noch) marginalen und verstreuten Konflikte ihre Rechte einfordern.

WEITERE INFORMATIONEN ZUR KAMPAGNE  UND ZUR PETITION: WWW.KHII.CH

Dreckiges Gold

dreckiges_goldDie Schweiz hat eine zentrale Stellung im weltweiten Gold-Geschäft.  Mitte April trifft sich in Zürich die internationale Riege der Goldminen-BetreiberInnen. Ihr tägliches Geschäft hat neben Umweltverschmutzung auch die  Verschleuderung wichtiger Ressourcen zur Folge. Doch es rührt sich weltweit Widerstand, auch in Zürich.

Wenn man an Goldabbau denkt, dann hat man das Bild von Kumpels vor Augen, die in schlecht beleuchteten Stollen mit Spitzhacken oder Dynamit dem Berg mühevoll Geld abtrotzen – und mit etwas Glück auf eine reichhaltige Ader stossen. Doch dieses Bild ist veraltet, diese Vorkommen weitgehend aufgebraucht: Heute geht es meist um wenige Gramm Gold pro Tonne Fels. So werden Tausende Tonnen von Gestein gesprengt und dann mechanisch zu einem Pulver zermahlen. Dieses wird mit hochgiftigem Zyanid benetzt, um das Gold zu lösen. Das Verfahren hinterlässt eine grosse Menge an giftigem Schlamm, der in der Regel in Staubecken gelagert wird. Diese Becken sind oftmals undicht und werden bei starkem Regen überschwemmt. Bricht so ein Damm, bedeutet es die Vergiftung einer ganzen Region. Der Dammbruch in einer Golderz-Aufbereitungsanlage im Jahr 2000 im rumänischen Baia Mare führte zur grössten Umweltkatastrophe Osteuropas seit dem GAU in Tschernobyl: 1400 Tonnen Fisch starben. In einigen ungarischen Städten war die Trinkwasserversorgung für mehrere Tage unterbrochen. In Rumänien floss das Gift über Wassergräben in das Dorf Bozânta Mare und vergiftete Trinkwasser und Erdboden. Ähnliche Vorfälle in Ländern ausserhalb der Metropolenstaaten sind schlecht dokumentiert. In einzelnen Fällen wird der Giftmüll auch einfach in Flüsse oder ins Meer geleitet, mit verheerenden Folgen. Nebst den Umweltschäden braucht es für diese Art der Goldgewinnung immense Mengen an Energie, Sprengstoff, Chemikalien und Wasser – oft in Regionen, die unter Wassermangel leiden. Die Bevölkerung vor Ort lässt sich die Zerstörung ihrer Umwelt und die Verschleuderung wichtiger Ressourcen häufig nicht mehr widerstandslos gefallen. So kam es an verschiedenen Orten zu Protesten und Demonstrationen.

Das Treffen in der Schweiz

Vom 16. bis 18. April treffen sich am «European Gold Forum» (EGF) im Hyatt-Hotel in Zürich die Verantwortlichen für diese Verheerungen. Das EGF ist der Europäische Ableger des «Denver Gold Forum», der wichtigsten Konferenz für Goldminen-Firmen. Teilnehmen dürfen nur ausgewählte und eingeladene FirmenvertreterInnen sowie besonders wichtige InvestorInnen. Hinter geschlossenen Türen werden Deals verhandelt und abgeschlossen. Die meisten teilnehmenden Firmen sind von mittlerer Grösse und brauchen darum finanzstarke PartnerInnen, um neue Minen anzulegen. Sie umwerben die grossen Player in diesem Game: Newmont, Barrick Gold, Xstrata oder chinesische InvestorInnen.

Die meisten Gold-Minen-Firmen haben ihren Sitz in Kanada, aber das Schweizer Kapital ist stark daran beteiligt. Konzerne wie Glencore und Banken wie UBS, Credit Suisse oder Julius Bär investieren in Aktien dieser Firmen, oder sie kaufen ihnen Gold ab, um es als Basis für Fonds an ihre KundInnen weiter zu reichen. Die Schweiz hat ohnehin eine zentrale Stellung im weltweiten Gold-Geschäft. Nach Schätzungen wird über die Hälfte des jährlichen Bedarfs von 3800 Tonnen über die Schweiz verschoben. Nicht nur als virtuelle Werte, sondern als handfestes Material. Fünf der elf wichtigsten europäischen Goldraffinerien befinden sich in der Schweiz. Sie schmelzen Altgold wie auch rohes Gold, das direkt aus den Minen der ganzen Welt eingeflogen wird, zu reinen Goldbarren um. Genaueres über die Herkunft des Goldes ist nicht bekannt, da die Export-Import-Statistik der Schweiz nicht angegeben werden. Die GegnerInnen des Goldforums kennen die Gründe: «Diese Geheimhaltung wurde zur Zeit des UNO-Embargos gegen das Apartheid-Regime in Südafrika eingeführt, um zu verschleiern, dass die gesamte Südafrikanische Produktion in die Schweiz geliefert wurde. Ohne dieses Einkommen wäre das rassistische Regime sicherlich früher zusammengebrochen.»

Günstige Bedingungen 

Wie in kapitalistischen Unternehmen üblich, müssen die Kosten der Produktion möglichst tief gehalten werden. So suchen sich die Unternehmen Standorte aus, die günstige Bedingungen bieten. «Subventionierte Preise für Energie und Wasser, tiefe Löhne, tiefe Steuern, schwache Umweltbestimmungen und eine Bevölkerung, die sich schlecht wehren kann» (Homepage der GegnerInnen des Goldforums). Oft können die Minenkompanien auf die bedingungslose Unterstützung durch die Regierungen wirtschaftlich schwacher Länder setzen. Diese bieten nicht nur hervorragende Abbaubedingungen, sondern sind auch bereit, jeglichen Widerstand mit Gewalt zu unterdrücken.

Doch ruhig bleibt es trotzdem nicht: Menschen wehren sich weltweit gegen ihre Ausbeutung und gegen die Verschmutzung der Umwelt durch Minen. In den Philippinen etwa, wo eine riesige Gold-Kupfer Mine von Xstrata geplant ist, kam es schon vor Baubeginn zu Kämpfen mit mehreren Toten. In Erinnerung dürften jene MinenarbeiterInnen in Südafrika sein, die im August gegen die miesen Arbeitsbedingungen gestreikt haben – und von der Polizei niedergeschossen wurden. In Griechenland wurden kürzlich Baustellen einer geplanten Grossmine sabotiert und über 20 000 Menschen nahmen an einer Demonstration teil. Auch aus Argentinien, Kolumbien und Peru hört man immer wieder von Widerstandsaktionen. Zürich soll kein ruhiges Hinterland für die MinenbetreiberInnen bleiben: Am 17. April wird zu einer Demonstration in Zürich aufgerufen. Besammlung ist um 17.30 Uhr vor dem Park Hyatt Hotel.

Mehr Infos auf:

http://goldforumblog.wordpress.com

NEIN zur Asylgesetzrevision

AktionZuerich_gross.jpg.client.x675Die heute  vom Bundesrat verteidigte Verschärfung des Asylgesetzes ist eine weitere in einer langen Reihe. Mit jeder Revision innert der letzten 30 Jahre entfernte sich die Schweiz ein Stück mehr vom eigentlichen Sinn des Asylwesens: Verfolgten Schutz zu bieten.

Der Bundesrat legitimierte den Abbau von Flüchtlingsrechten heute erneut als „Kollateralschaden”, der auf Grund des dringenden Bedürfnises nach einer Beschleunigung der Asylverfahren in Kauf zu nehmen sei. Das Abstimmungskomitee möchte in diesem Kontext noch einmal klar betonen, dass die dringlichen Massnahmen zu keinerlei Beschleunigungen im Sinne der Aslysuchenden führen. Eine Beschleunigung der Verfahren in diesem Sinne wäre indes heute schon möglich, ohne dass eine Umstrukturierung des Asylwesens und somit die dazu in den dringlichen Massnahmen platzierte Testphase von Nöten wäre. Um bereits heute die Asylverfahren zu beschleunigen, müsste das Bundesamt für Migration (BFM) lediglich die potentiell aussichtsreichen Aslygesuche priorisieren und behandeln. Doch dies ist schlicht und einfach nicht im Interesse der rechtskonservativen Entscheidungsträger.

Die aktuelle Revision ist in diesem Sinne besonders fragwürdig, weil sie mit der Abschaffung des Botschaftsasyls die Hilflosesten unter den Schutzbedürftigen trifft. Frauen und Kinder müssen eine von Schlepperbanden organisierte, gefährliche Reise unternehmen, weil sie gezwungen werden, das Asylgesuch in der Schweiz zu stellen. Dass Kriegstdienstverweigerung zum Asylausschluss-Grund wird, selbst wenn sie zu Folter und unmenschlicher Behandlung führte, schwächt die Position von mutigen Menschen – Menschen, die sich gegen diktatorische Militärregimes zur Wehr setzen, wie sie zum Beispiel in Syrien oder Eritrea herrschen.

Abschreckung funktioniert nicht

Die Bildung von Lagern für „renitente“ Asylsuchende öffnet aufgrund der vagen Kriterien der Willkür Tür und Tor. Die Verkürzung der Beschwerdefristen gegen asylrechtliche Entscheide von 30 auf 10 Tage, wie sie die Testphasen vorsehen, verunmöglicht ein faires Verfahren. Hier setzt die Testphase einen Standart für die Zukunft, der so nur schwer wieder aus dem Gesetz zu tilgen sein wird.

Nur ein Bruchteil der Flüchtlinge findet Schutz in der Schweiz Die Anzahl der Asylsuchendem in der Schweiz entwickelt sich – unabhängig von Verschärfungen – im gleichen Mass wie in den umliegenden Ländern. Fluchtursachen sind die unzähligen Bürgerkriege, Menschenrechtsverletzungen und das Elend, welches das Schicksal der Menschen global prägt. 43 Millionen Vertriebene sind weltweit auf der Flucht. 80 Prozent von ihnen bleiben in ihrer Herkunftsregion, also in erster Linie in Entwicklungsländern. In Europa und in der Schweiz findet nur ein Bruchteil der verfolgten Menschen Schutz. Dass die Schweiz über eine Abschreckungspolitik Flucht zu unterbinden versucht, funktioniert nicht. Zu diesem Schluss kamen diese Woche erfreulicherweise auch die CVP Frauen.

Das Referendumskomitee beginnt heute mit einer Vorkampagne zu der eigentlichen Abstimmungskampagne. Wir verweisen in diesem Kontext auf die neue Kampagnenseite: www.asyl.ch

«AHV-plus» lanciert

rentner

Heute können viele Menschen mit ihren Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule im Alter ihr «gewohntes Leben» nicht mehr «angemessen» weiterführen, wie es die Verfassung verspricht. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Deshalb sollen die AHV-Renten umDie AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Seit Jahren wird die AHV von Sozialabbau-Ideologen schlechtgeredet. Die so geniale wie einfache und solidarische Finanzierung der AHV sorgt jedoch dafür, dass die wichtigste Schweizer Sozialversicherung solide dasteht. Wider besseren Wissens werden die Angriffe auf das Erfolgsmodell AHV fortgesetzt. Jetzt ist es Zeit für ein Gegenprojekt, das den Bedürfnissen breiter Kreise Rechnung trägt. Der SGB fordert zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden, weiteren Arbeitnehmer-Organisationen (etwa den Lehrerverbänden), der SP, den Grünen sowie Rentner/innen-Organisationen einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen AHV-Renten. Für Alleinstehende steigt so die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Franken und für Ehepaare um rund 350 Franken pro Monat.

Von der Erhöhung würden insbesondere Frauen profitieren: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden. Ein Zuschlag auf den AHV-Renten zahlt sich damit für Frauen überdurchschnittlich aus. Eine Stärkung der AHV ist vor allem auch für die junge Generation interessant. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die mit AHVplus erzielte Rentenerhöhung viel günstiger als wenn das gleiche Ziel über die Pensionskasse erreicht werden müsste. Denn privates Sparen für das Alter kostet viel mehr, weil Banken und Versicherungen mitverdienen.

Was etwas wert ist, kostet auch etwas: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Milliarden Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Milliarden Frankenmehr zur Verfügung.

Sämtliche Info zur Initiative: www.sgb.ch

Am Fundament des Kapitalismus gekratzt

SAMSUNG DIGITAL CAMERADie Initiative «Steuerbonus für dich» der Partei der Arbeit Zürich soll verfassungswidrig sein. Hingen ist das Belügen des Volkes im Interesse des Kapitals völlig legal, wie die Unternehmersteuerreform II eindrücklich beweist. Eine Reise in die Welt der Interessenvertretung des bürgerlichen Staates.

Aus der Printausgabe des vorwärts vom 15.März. Unterstütze uns mit einem Abo.

Der Zufall wollte es, dass am 15. Februar zwei Nachrichten in der Presse zu lesen waren, welche einmal mehr mit aller Deutlichkeit aufzeigen, welche und wessen Interessen in einem kapitalistischen Staat unter dem Deckmantel der Demokratie vertreten werden: Die erste Nachricht betrifft die Initiative «Steuerbonus für dich» der Partei der Arbeit Zürich: Der Regierungsrat des Kantons Zürich wird beim Kantonsrat beantragen, die Initiative für ungültig zu erklären, da sie «verfassungswidrig» sei. Dies weil es durch die von der Initiative «klar festgeschriebenen Beträge zu Brüchen und Sprüngen in der Steuererhebung kommt» und der Steuerbonus «eine abrupt einsetzende, erhebliche Umverteilungssteuer ist». Die juristischen Details sind dabei Nebensache. Es handelt sich um eine politische Frage, ob die Initiative gültig oder nicht ist, denn darüber stimmt am Ende der Kantonsrat ab und der ist ein politisches und kein juristisches Gremium.

Zur Erinnerung: Die Initiative fordert die einmalige Besteuerung von mindestens 1 Prozent des Privatvermögens ab 3 Millionen und des Eigenkapitals bei Firmen ab 5 Millionen Franken. Mit diesen Einnahmen von über 5 Milliarden Franken wird der Steuerbonus für rund 80 Prozent der Steuerpflichtigen finanziert. In den Genuss des Bonus’ kommen die Einkommen bis 100 000 Franken, bzw. 150 000 bei Ehepaaren. Die Höhe beträgt 5000 Franken pro Person plus 3 000 Franken pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, was zu einer erheblichen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen führen würde. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind bekäme einen Steuerbonus von 8 000 Franken.

Verfassung und Demokratie

Die zweite Nachricht betrifft die Unternehmersteuerreform II: Der Bundesrat gab bekannt, dass er die jährlichen Steuerausfälle auf «480 bis 600 Millionen Franken pro Jahr» schätzt, wovon «200 bis 300 Millionen auf Kantone und Gemeinden entfallen». Zur Erinnerung: Die Unternehmenssteuerreform II ist 2008 mit 50,5 Prozent Ja-Stimmenanteil gutgeheissen worden. Die Reform erlaubt es den Unternehmen, Kapitaleinlagen, die den Aktiennennwert übersteigen, an die Aktionäre zurückzuzahlen, ohne dass diese darauf Steuern entrichten müssen. Dies führte dazu, dass «bis Ende 2012 mehrere tausend Unternehmen gut 1008 Milliarden Franken Reserven aus Kapitaleinlagen zur steuerfreien Ausschüttung angemeldet» haben, informierte der Bundesrat weiter. 1008 Milliarden, das ist 1 Billion und 8 Milliarden und so sieht die Zahl ausgeschrieben aus: 1?008?000?000 000.

Doch bei der Abstimmung wurde das Volk bilderbuchmässig angelogen! Im Abstimmungsbüchlein – und das ist immerhin die offizielle Dokumentation der Regierung, mit der sich das Volk eine Meinung bilden kann – hatte der Bundesrat geschätzt, dass der Systemwechsel zu Steuerausfällen von insgesamt (!) 83 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Millionen Franken bei den Kantonen führen würde. Nun beträgt das Steuergeschenk an die Unternehmen – wie gesehen – bis zu 600 Millionen pro Jahr! Sicher, auch die grössten FinanzexpertInnen im Finanzdepartement können sich mal verrechnen, doch der Unterschied zwischen «83 Millionen insgesamt» und «600 Millionen pro Jahr» ist derart massiv, dass es sich nicht nur um einen Rechenfehler handeln kann. So ist in der logischen Konsequenz die Lüge des Bundesrats im Gegensatz zur Initiative der PdAZ verfassungskonform. Das Volk anzulügen für die Interessen der KapitalistInnen ist legal, das Volk für die einigen Interessen demokratisch abstimmen zu lassen hingegen illegal. So viel zum Thema Verfassung und Demokratie!

Eine ganz simple Frage

Zurück zur Initiative: Es mutet seltsam an, wenn der Kanton Zürich, der selbst ausreichend über Fachkräfte verfügt, ein Rechtsgutachten einholen muss. Dies gewissermassen, um die Ungültigkeit der Initiative zu beweisen, wofür ein Gutachten von 27 (!) Seiten nötig ist. Der Kern, das politische Epizentrum des ganzen Gutachtens, ist folgender Satz: «Die Wegnahme und Umverteilung als erklärter Primärzweck der Initiative steht mindestens in einem Spannungsverhältnis zur Eigentumsgarantie.» In der Tat: Die Initiative kratzt – denn viel mehr ist wirklich nicht – an den Eigentumsverhältnissen. Sie kratzt am Privateigentum, am Fundament, an der Voraussetzung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung. Sie stellt die simple Frage: Wie ist es möglich, dass so wenige so viel besitzen und im Gegensatz so viele so wenig haben? Im Kanton Zürich besitzen 1,5 Prozent der Steuerpflichtigen gemeinsam mehr als 123 Milliarden Franken und somit 45 Prozent des gesamten Privatvermögens. Noch eklatanter wird das Verhältnis bei den Firmen: Rund 2400 (5,2 Prozent) der Firmen im Kanton Zürich haben ein Eigenkapital von mehr als fünf Millionen Franken und kommen gemeinsam auf ein Vermögen von über 405 Milliarden (!) Franken. Sie besitzen somit 96 Prozent des gesamten Eigenkapitals. Die HüterInnen der kapitalistischen Ordnung, in diesem Fall die bürgerliche Regierung des Kantons Zürich, tun alles, damit über diese krassen Missverhältnisse nicht mal diskutiert werden soll und kann. So wird die Ungerechtigkeit im Namen des Gesetzes geschützt.

Wie erwähnt .?.?.

«Hat der Regierungsrat Angst vor dem Volksentscheid?», fragt die PdAZ in ihrer Stellungnahme. Die Partei hält weiter fest, dass «die Initiative von mehr als 7 200 Stimmberechtigten unterschrieben worden ist und daher die demokratische Legitimation besitzt, dass die Bevölkerung über diese Vorlage entscheiden darf.» Dafür wird die PdAZ bis vor Bundesgericht gehen. Zuvor wird sie aber die Kantonsräte der SP und der Grünen einladen, sich bei der Abstimmung über die Gültigkeit der Initiative zu enthalten. So käme die geforderte Zweidrittelmehrheit im Kantonsrat nicht zustande und die Initiative müsste zur Abstimmung vorgelegt werden. Wie bereits erwähnt: Es ist eine politische und keine juristische Frage, ob über den «Steuerbonus für dich» abgestimmt wird oder eben nicht.

Erste Proteste in der Druckindustrie

sindycomDie Arbeitsbedingungen in der grafischen Industrie sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr durch einen GAV abgesichert; es herrscht der vertragslose Zustand. Der Arbeitgeberverband Viscom hat im Dezember 2012 die Vertragsverhandlungen mit den Gewerkschaften syndicom und syna abgebrochen. Etwa 750 Beschäftigte folgten dem Aufruf zu einem Aktionstag am 1. März als erstem öffentlichem Protest gegen diese Situation.

Zwei Ziele bezweckte der Aktionstag vom 1. März: Einerseits untermauerten die Gewerkschaften syndicom und syna ein weiteres Mal ihre Forderung nach einem GAV ohne Abstriche. Weder die von Unternehmerseite geforderte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um 2 auf 42 Stunden noch die weitere Senkung der Zuschläge für Nachtarbeit sind die richtige Antwort auf die strukturellen Probleme der grafischen Industrie. Andererseits wurde am 1. März gegen Betriebe protestiert, die die Arbeitsbedingungen schon jetzt verschlechtert haben oder dies beabsichtigen.

Die Gewerkschaften sind sehr zufrieden mit der Beteiligung an den Aktionen in Winterthur, Luzern, Genf, Glovelier und Fribourg. Zwei Versammlungen waren besonders erfolgreich: In Winterthur unterstützten rund 150 Personen die Beschäftigten der Druckerei Ziegler Druck AG, die gegen den von der Geschäftsleitung geplanten, massiven Abbau der Zuschläge kämpfen, der für sie einen Verlust zwischen 500 und 1000 Franken pro Monat bedeuten würde!

Vor der Druckerei St-Paul in Fribourg demonstrierten über 500 Personen für die Wiederinkraftsetzung des GAV und gegen die geplante Schliessung der Zeitungsdruckerei St-Paul per Ende 2014, bei der 50 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Mit einem Protestmarsch wurde dem Verwaltungsrat der Freiburger Nachrichten und dem Regierungsrat des Kantons Freiburg eine Petition mit über 11´500 Unterschriften überreicht, die innert kürzester Zeit von breiten Teilen der Bevölkerung gesammelt worden waren. Die Unterzeichnenden fordern Kanton und FN auf, alles zu tun, um diese Arbeitsplätze zu sichern und die Unabhängigkeit der Freiburger Presse zu gewährleisten.

Mit dem Aktionstag fordern die Gewerkschaften den Unternehmerverband Viscom ein weiteres Mal auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren – der alte GAV soll möglichst rasch ohne Abstriche wieder in Kraft gesetzt werden. syndicom weist darauf hin, dass sich an einer Urabstimmung 95 Prozent der Abstimmenden für Kampfmassnahmen ausgesprochen haben. Weitere Aktionen sind jederzeit möglich.

Quelle und weitere Infos: www.syndicom.ch

Verschärfung der Einbürgerungspraxis

ch-passDie SPK-N hat es verpasst, die Schweizer Migrationspolitik auf einen zeitgemässen Kurs zu bringen und die Legitimität der hiesigen Demokratie breiter abzustützen. Stattdessen will sie die äusserst restriktive Einbürgerungspraxis der Schweiz noch verschärfen – und somit die Glaubwürdigkeit des demokratischen Systems weiter untergraben.

In Ihrer abschliessenden Beratung über die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes hat die SPK-N heute entschieden, dass in Zukunft ein Einbürgerungsgesuch nur stellen dürfe, wer im Besitz einer  Niederlassungsbewilligung ist. Diese Änderung bedeutet eine massive Einschränkung der Einbürgerungspolitik.

In der Schweiz leben derzeit rund 1,8 Millionen Personen ohne Schweizer Pass. Rund die Hälfte dieser Personen leben hier bereits seit mehr als 10 Jahren – ein Fünftel von Ihnen ist sogar hier geboren. Die hier lebenden Migrantinnen und Migranten tragen einen grossen Teil zum Funktionieren der hiesigen Wirtschaft, den hiesigen Gesundheitseinrichtungen, den hiesigen Schulen – kurz zum ökonomischen und gesellschaftlichen Wohlstand der Schweiz bei. Diese Menschen systematisch die politische Partizipation zu verweigern und sie aus wichtigen gesellschaftlichen Teilen des Zusammenlebens auszuschliessen, ist schlicht undemokratisch – und birgt auch gewisse Gefahren.

War in der Variante des Bundesrates wenigstens noch eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer vorgesehen (von 12 auf 8 Jahre), so wurde dieses Vorhaben von der SPK-N gestrichen.

MigrantInnen werden zunehmend mit Forderungen konfrontiert, die sie erfüllen sollten, um als „erfolgreich integrierte“ Personen ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können. Die in diesem Gesetz aufgestellten Forderungen sind äusserst realitätsfremd und diskriminierend – viele Schweizerinnen und Schweizer würden dieselben Bedingungen niemals erfüllen. Das Schlüsselwort „Integration“ wird so in sein Gegenteil verkehrt: MigrantInnen gelten als „Menschen zweiter Klasse“ und werden aus dem sozialen und politischen Leben ausgegrenzt.

Die Schweizer Migrationspolitik sollte sich endlich der Realität stellen: Das Erlangen des Bürgerrechtes kann nicht die Belohnung für eine – wie auch immer definierte – „gelungene Integration“ sein. Im Gegenteil:Bürgerrechte bilden die Voraussetzung für jede Form der Integration in respektive durch eine Gesellschaft. Wer will, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner in und an der jeweiligen Gesellschaft beteiligen, muss sie auch an dieser Gesellschaft teilnehmen lassen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat die Problematik dieser Verschärfungen erkennt, und die Gesetzesvorlage in der Frühjahrssession mit Blick auf eine zeitgemässe und demokratiefreundlichere Migrationspolitik korrigiert.

Quelle: Medienmitteilung der FIMM (Forum für die Integration von Migrantinnen und Migrangten)

www.fimm.ch

Bedroht Staumauer das AKW Mühleberg?

Nuclear Power Plant Muehleberg in Switzerland Atomkraftwerk M¸hlebergDie Gutachten der BKW zur Erdbebensicherheit der Wohlensee-Staumauer weisen gravierende Mängel und Widersprüche auf. Zu diesem Schluss kommen zwei heute in Bern vorgestellte unabhängige Expertengutachten. Ein Versagen der Staumauer würde unweigerlich zu einem Atomunfall im AKW Mühleberg führen. Greenpeace fordert das Bundesamt für Energie als zuständiges Amt für die Sicherheit der Talsperren eindringlich auf, umfassende Vorsichtsmassnahmen zu prüfen. Die Staumauer darf unter diesen ungeklärten Umständen nicht als sicher eingestuft werden.

Im Nachgang zur Atom-Katastrophe in Fukushima mussten die Bernischen Kraftwerke (BKW) im Januar 2012 die Erdbebenfestigkeit der Wohlensee-Staumauer beweisen. Fazit der Aufsichtsbehörden ENSI und Bundesamt für Energie (BFE): Sicherheitsnachweis erbracht. Dem widersprechen nun die Einschätzungen von zwei Experten, die ihre Erkenntnisse zusammen mit Greenpeace heute an einer Medienkonferenz in Bern vorstellten.

Markus Kühni, Ingenieur und profunder Kenner und Kritiker des AKW Mühleberg, hat die Unterlagen der BKW untersucht und das Vorgehen der zuständigen Aufsichtsbehörden rekonstruiert. Sein Fazit: „Die Staumauer oberhalb des AKW Mühleberg erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht und darf somit nicht als sicher eingestuft werden. Es deutet alles darauf hin, dass das BFE und das ENSI ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen sind.“ Besonders irritierend ist die Tatsache, dass die BKW ein erstes Gutachten seiner Fachgutachterin (Firma Stucky) einreichte, das zum Schluss kam, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten seien. Danach folgten zwei weiteren Versionen, die ohne plausible Begründung zu gegenteiligen Schluss kamen.

Greenpeace hat Kühnis Befund durch den Geotechnik-Professor Dr. Wei Wu der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU) überprüfen lassen. Die Dokumentation der BKW sowie die Stellungnahmen des BFE halten auch der unabhängigen Prüfung dieses Spezialisten nicht stand: „Sie sind lückenhaft und reichen aus geotechnischer Sicht als Sicherheitsnachweis nicht aus.“ Wu‘s Kritikpunkte reichen von widersprüchlicher Anwendung von Sicherheitsrichtlinien über nicht plausible Annahmen in Bezug auf bodenmechanische Kennwerte (Kohäsion) bis zu fehlenden Nachweisen zum Verhalten der Staumauer im Erdbebenfall.

Die Staumauer muss auch bei einem Erdbeben 20 Millionen von Kubikmetern Wasser halten und das AKW Mühleberg schützen, das sich nur 1,3 Kilometern flussabwärts befindet. Ein Versagen der Staumauer hätte verheerende Konsequenzen für das AKW und damit für die Bevölkerung in der Agglomeration von Bern. Gemäss Selbsteinschätzung der BKW wäre ein nicht beherrschbarer Unfall im AKW Mühleberg die Folge.

Greenpeace fordert das BFE eindringlich auf, umgehend umfassende Vorsichtsmassnahmen zu prüfen. Es hat sich zu den kritisierten? Sicherheitsmängeln zu äussern, wie auch das Zustandekommen des mehrmals beschönigten Gutachtens der Firma Stucky zu erklären. Greenpeace hat zudem Bundesrätin Doris Leuthard, die Aufsichtsbehörden und den Berner Regierungsrat brieflich über die unhaltbare Situation informiert und sofortiges Handeln gefordert: „Eine unabhängige Expertenkommission muss den Fall untersuchen. Weder darf das BFE der Wohlensee-Staumauer, noch das ENSI dem AKW Mühleberg unter diesen Umständen eine Erdbebensicherheit attestieren“, betonte heute Kaspar Schuler von Greenpeace.

Quelle: Medienmitteilun Greenpeace

Demokratie des Vorurteils

03_WahlurneEine aktuelle Studie zeigt auf, dass sich Urnenabstimmungen diskriminierend auf Einbürgerungsentscheide auswirken. Insbesondere rassistisch Marginalisierte wurden ohne Begründung massenhaft abgelehnt. Unter den Bedingungen der -kapitalistischen Gesellschaft stellt sich die Frage, inwiefern eine radikale Linke für die direkte Demokratie einstehen kann.

Aus dem vorwärts vom 15.Februar 2013. Unterstütze uns mit einem Abo!

Im Amtsbulletin der meisten Schweizer Gemeinden gab es bis vor etwa zehn Jahren auf den hinteren Seiten eine veritable Menschenschau. Da wurden jene Menschen abgebildet und beschrieben, die seit mindestens zwölf Jahren in der Schweiz lebten und sich nun anmassten, vollwertige Schweizer BürgerInnen werden zu wollen. Über diese Gesuche durften dann die alteingesessenen Schweizer StimmbürgerInnen an der Gemeindeversammlung entscheiden. Noch 1990 wurde in 80 Prozent der Schweizer Gemeinden bei Einbürgerungen auf diese Weise auf die direkte Demokratie gesetzt. Einen Wechsel gab es erst vor zehn Jahren aufgrund eines Entscheides des -Bundesgerichtes. Dessen Richter hatten Negativentscheide an der Urne für unrecht erklärt. Jede abgelehnte BewerberIn habe das Recht auf einen Rekurs, dieser sei aber an der Urne nicht möglich, argumentierte das Gericht. Die SVP ging damals auf die Barrikaden. Sie wusste genau, auf welche Sorte stolzer Stimm-bürgerInnen sie zählen konnte. Und so setzte sie auf eine politische Offensive für die Abstimmung an der Urne. Ihre Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» wurde allerdings 2008 mit über 63 Prozent klar abgelehnt. Heute entscheiden nur noch 30 Prozent der Gemeinden an der Urne über Einbürgerungen. Eine aktuelle Studie förderte nun zu Tage, welche Diskriminierung die Einbürgerungspraxis der direkten Demokratie zur Folge hatte und in einigen Gemeinden immer noch hat.

 

Diskriminierung an der Urne

Im Rahmen der vom «Schweizerischen Nationalfonds» geförderten Studie analysierten ForscherInnen die Daten von mehr als 2400 Einbürgerungsanträgen, über die in den Jahren 1970 bis 2003 in 44 Gemeinden entschieden wurde. Die Untersuchung kam zu einem wenig überraschenden Resultat: Menschen aus Ex-Jugoslawien oder der Türkei wurden an der Urne zehnmal so oft abgelehnt wie die AntragstellerInnen aus Italien oder Spanien. Die xenophoben Präferenzen verhalten sich dabei dynamisch und reagieren auf den Zustrom neuer MigrantInnen: Immer diejenige Gruppe von EinwandererInnen, die zuletzt ins Land kommen, wird am stärksten abgelehnt. Dabei haben Faktoren wie Sprachkenntnisse, Stellung im Arbeitsleben oder die überall so hoch gelobte Integration praktisch keinen Einfluss. In Gemeinden mit einem hohem Anteil an SVP-WählerInnen ist die Diskriminierungsrate am höchsten. Man muss es so drastisch sagen, wie es ist: An der Urne entschied und entscheidet in den allermeisten Fällen das Ressentiment über die Einbürgerungen.

Die Studie untersuchte auch den Wechsel der Einbürgerungspraxis von der Urnenabstimmung zur Bearbeitung durch gewählte PolitikerInnen. Im ersten Jahr nach dem Wechsel stiegen die Einbürgerungsraten sprunghaft um 50 Prozent an. Innerhalb von zwei Jahren verdoppelten sie sich. Je marginalisierter die Gruppe der AntragstellerInnen war, desto stärker stieg die Einbürgerungsquote: Für Menschen aus der Türkei um 65 Prozent, für jene aus Ex-Jugowslawien gar um 75 Prozent, während die Rate für italienischstämmige GesuchstellerInnen mit einem Anstieg von 6 Prozent nur leicht zunahm. «Ohne den Wechsel wären zwischen 2005 und 2010 rund 12?000 Immigranten weniger eingebürgert worden», erklärt Dominik Hangartner, einer der Wissenschafter. Die Studie empfiehlt, dass künftig Einbürgerungen von GemeinderätInnen, Parlamenten oder spezialisierten Kommissionen vorgenommen werden sollen, um Diskriminierungen zu vermeiden.

Direkte Demokratie von rechts

Die Gründe für den frappanten Unterschied in der Einbürgerungsquote sieht die Studie nicht etwa darin, dass die gewählten PolitikerInnen weiter links oder offener seien als ihre WählerInnen. Der Grund sei ein anderer: Wenn ein Antrag gestellt wird, dann können die WählerInnen an der Urne frei nach Gutdünken und Vorurteil walten, ohne jemandem Rechenschaft darüber ablegen zu müssen. Anders sieht das bei den gewählten VertreterInnen aus. Diese müssen bei einer Ablehnung eine schriftliche, stichhaltige und allenfalls rekursfähige Begründung -abgeben.

Man muss dem hinzufügen, dass es der SVP in den vergangen Jahren immer wieder gelungen ist, die vorhandenen Ressentiments in der Bevölkerung zu schüren und ihr die entsprechenden -Objekte zu bieten. Ob es dabei um «Scheininvalide», «Sozial-schmarotzerInnen» oder eben jene «kriminellen Aus-län-derIn-nen» ging, man konnte sie an der Urne abstrafen. Auch wenn der Aufstieg der SVP in den letzten Jahren – auch durch interne Machtkämpfe – etwas gebremst wurde, es gelang ihr nach wie vor, über die direkte Mobilisierung des Stimmvolkes Erfolge zu erzielen. Darum griff die SVP in der Vergangenheit immer wieder im Namen des Plebiszits rechtsstaatliche Institutionen an. Sie weiss genau, mit welchen StimmbürgerInnen sie rechnen kann. Was die SVP anstrebt, ist nicht weniger, als eine autoritäre Herrschaft in direkt-demokratischer Form. Eine formierte Gesellschaft, die fremde und störende Elemente immer wieder marginalisiert und aussondert. Die tragenden Ressentiments werden dabei nicht von der SVP erschaffen – auch wenn sie sie immer wieder forciert und verstärkt –, sondern von einer Gesellschaft hervorgebracht, die auf der Konkurrenz basiert und den Einzelnen als Warenmonade atomisiert und gegen alle anderen wirft.

Emanzipatorische Perspektive?

Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, inwiefern sich eine radikale Linke für die direkte Demokratie stark machen kann. Es ist eben gerade nicht jener atomisierte Stimmbürger, der für das Projekt der Emanzipation stehen kann. Gleichzeitig kann man sich auch nicht für jene Strukturen einsetzen, die die Verwaltung der kapitalistischen Gesellschaft rationaler organisieren – wie etwa Expertenkommissionen oder Parlamente. Es zeigt sich hier in aller Deutlichkeit, dass die kommunistische Alternative zur kapitalistischen Gesellschaft mit ihrer Totalität brechen und neue Formen finden muss, statt sich auf politische Formen der alten Gesellschaft zu stützen. Es ginge darum, den Inhalt der gesellschaftlichen Reproduktion und damit auch das Bewusstsein darüber zu ändern und damit zu einer neuen Begründung der Gesellschaft befähigt zu werden. Darunter ist die emanzipatorische Mitbestimmung aller Gesellschaftsmitglieder leider nicht zu haben.

Angst vor Volksentscheid?

Landsgemeinde_Glarus_2006Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, die Initiative «Steuerbonus für dich» der Partei der Arbeit Zürich (PdAZ) für ungültig zu erklären. Hat der Regierungsrat Angst vor dem Volksentscheid?

Um sich vor den politischen Fragen zu drücken, will der Regierungsrat die Initiative der PdAZ auf juristischen Weg erledigen. Kein Wunder, denn es ist für den Regierungsrat in der Tat politisch sehr schwer zu erklären, weshalb im Kanton Zürich 1.5 Prozent der Steuerpflichtigen gemeinsam mehr als 123 Milliarden Franken und somit 45 Prozent des gesamten Privatvermögens besitzen. Noch eklatanter wird das Verhältnis bei den Firmen: Rund 2400 (5,2 Prozent) der Firmen im Kanton Zürich haben ein Eigenkapital von mehr als fünf Millionen Franken und kommen gemeinsam auf ein Vermögen von über 405 Milliarden (!) Franken. Sie besitzen somit 96 Prozent des gesamten Eigenkapitals. Angesichts dieser immensen Summen an vorhandenem Kapital, wird es für den Regierungsrat schwierig zu erklären sein, weshalb die Familien mit einem unteren und mittleren Einkommen, die bekanntlich von der Krise am stärksten betroffen sind, nicht in den Genuss einer Steuererleichterung kommen sollen. Um diese enormen Missverhältnisse und vor allem die Gründe, die dazu führen, nicht thematisieren zu müssen, wird versucht, die Initiative juristisch zu bodigen. Der Regierungsrat verletzt dabei den von ihm selbst gepriesenen «demokratischen Entscheidungsprozess» und entlarvt damit letztlich sein Demokratieverständnis zur Stabilisierung des Unrechts.

Die PdAZ hat vor der Lancierung der Initiative die rechtliche Lage überprüft.  Sie ist der Meinung, dass es sich um eine rein politische und nicht um eine juristische Frage handelt,  ob die Initiative zur Abstimmung kommt oder eben nicht. Falls der Kantonsrat dem Antrag des Regierungsrats folgt, wird die PdAZ sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Volksinitiative zur Abstimmung kommt. Die PdAZ weist zudem darauf hin, dass die Initiative von mehr als 7‘200 Stimmberechtigten unterschrieben worden ist und daher die demokratische Legitimationbesitzt, dass die Bevölkerung über diese Vorlage entscheiden darf.

Partei der Arbeit Zürich 

Der Vorstand

Kampfmassnahmen beschlossen!

syndicomDie Information der Gewerkschaft syndicom

Die Verlängerung der Arbeitszeit um 2 Stunden pro Woche und die Senkung der Nachtzuschläge, wie der Unternehmerverband Viscom sie fordert, finden keine Freunde bei den Beschäftigten der grafischen Industrie. In der Urabstimmung über Kampfmassnahmen zur Verteidigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der grafischen Industrie vom 13. Februar sagten 95% der Abstimmenden syndicom-Mitglieder der grafischen Industrie Ja zu Kampfmassnahmen. Schon am 26. Januar hatten die Mitglieder der syna an ihrer Branchenkonferenz Print einstimmig Kampfmassnahmen befürwortet.

Nach den klaren Abstimmungsergebnissen halten die Gewerkschaften ihr Kompromissangebot aufrecht, den bisherigen GAV zu verlängern. Diese Lösung kann in den nächsten Monaten grosse Konflikte in der grafischen Industrie vermeiden. Diejenigen Betriebe, die jetzt in der vertragslosen Zeit die Nachtzuschläge senken oder die Arbeitszeit verlängern wollen, müssen nach diesem Ja zu Kampfmassnahmen in einer Periode ohne Friedenspflicht mit gewerkschaftlichen Aktionen rechnen.

Die Gewerkschaften syndicom und syna erwarten vom Viscom, dass er ohne Vorbedingungen an den Verhandlungstisch zurückkehrt und die Provokationen einstellt, die nach dessen letzter Zentralvorstandssitzung vom 1. Februar publiziert wurden. Dort wurden die Betriebe erneut «ermutigt», die Arbeitszeit zu verlängern und die Zuschläge zu senken. Solche Angriffe auf den GAV sind Kampfmassnahmen «von oben», die Arbeitsplätze vernichten und unzumutbare Lohnkürzungen zur Folge hätten. Es mutet deshalb zynisch an, wenn der gleiche Viscom-ZV die Gewerkschaften in einem Brief auffordert, auf Kampfmassnahmen zu verzichten!

Dass die Gewerkschaften und die Beschäftigten der grafischen Industrie Provokationen zu beantworten wissen, haben sie am letzten Sonntag in Basel bewiesen. Die Drucker der Zeitungsdruckerei der Basler Zeitung stellten in der Nacht auf Montag die Maschinen ab und verhinderten den Druck der Basler Zeitung in Basel. Dieser Protest richtete sich gegen eine Geschäftsleitung und die Besitzer einer aus dem Viscom ausgetretenen Druckerei, die in ihrer Arroganz für die Ende März geplante Schliessung des Betriebs keinen Sozialplan eingeplant hatten, der den finanziellen Verhältnissen der Hintermänner Blocher und Tettamanti entsprechen würde.

Die Gewerkschaften sind nach dem Ja zu Kampfmassnahmen bereit, die GAV-Verhandlungen wieder aufzunehmen – oder den GAV gegen Provokateure auf Viscom-Seite in und vor den Betrieben zu verteidigen.

Streik bei der BaZ-Druckerei

293221-bzInformation der Gewerkschaft syndicom:

Seit 23.00 Uhr stehen in Basel die Druckmaschinen still. Heute Nacht wird bei der Zeitungsdrucker AG nichts gedruckt. Betroffen sind eine Teilausgabe der Coopzeitung und die Basler Zeitung (BaZ). Die Streikenden wehren sich gegen die Arroganz der Geschäftsleitung, die den Betrieb per 31. März schliessen will und alle Forderungen sowie ein Alternativprojekt der Belegschaft abgeblockt hat. Das Personal fordert Abgangsentschädigungen, eine Verlängerung der Kündigungsfristen und Sozialplanverhandlungen unter Beizug der Gewerkschaften. Lanciert wurde auch eine Petition mit dem sprechenden Titel: «Liebe Herren, wir lassen uns so nicht abservieren!»

Seit dem 8. Januar ist klar, dass die BaZ-Druckerei «die Zeitungsdrucker» per Ende März 2013 geschlossen wird. Von der Schliessung sind 96 Personen betroffen. Trotz einigen Frühpensionierungen und Stellenangeboten bei Tamedia sowie der Unterbringung der Lernenden bleiben 72 Personen auf der Strasse.
An einer ersten Betriebsversammlung verlangte die Belegschaft am 11. Januar eine Verlängerung der Konsultationsfrist bis zum 22. März 2013, da mögliche Alternativprojekte mehr Zeit zur Ausarbeitung benötigten als die gemäss OR 335f für konkrete Vorschläge zum Erhalt der Arbeitsplätze zur Verfügung gestellten zwei Wochen. Das Personal verlangte ausserdem, dass die Personalkommission bei den Verhandlungen für einen Sozialplan von der Gewerkschaft syndicom begleitet würde, um von deren Erfahrungsschatz profitieren zu können.

Die Basler Zeitung Medien verlängerte die Konsultationsfrist nicht und wollte syndicom nur als Beobachterin an den Sozialplanverhandlungen zulassen. Ohne die Personalkommission auch nur informiert zu haben, liess die Unternehmensleitung dem Amt für Wirtschaft und Arbeit am 22. Januar den ersten Entwurf eines Sozialplans zukommen. Erst am 29. Januar wurde dieses äusserst magere Angebot der Betriebsversammlung vorgelegt. Die Belegschaft antwortete darauf mit ihren eigenen Forderungen:

  • – Verlängerte Kündigungsfristen
  • – Abgangsentschädigungen
  • – Finanzielle Unterstützung für Umschulung oder Aus- und Weiterbildung
  • – Ausgleichzahlungen bei Lohndifferenz
  • – Überbrückungsrenten
  • – Umzugsgeld

Die Unternehmensleitung der Basler Zeitung Medien nahm diese Forderungen mit dem Hinweis entgegen, dass die Basler Gruppe vor dem Konkurs stehe und deshalb kaum Geld für eine Unterstützung der Entlassenen zur Verfügung habe. Dass mit Christoph Blocher und Tito Tettamanti millionenschwere Investoren hinter der Basler Zeitung Medien stehen, war offenbar vergessen gegangen. Am 7. Februar folgte dann die konkreter ausformulierte Antwort, mit der sowohl Abgangsentschädigungen als auch Übergangsrenten rundweg abgelehnt wurden.

Beispiellose Arroganz
Von der beispiellosen Arroganz der Manager zeugte vor allem Rolf Bollmanns Replik, die Druckereiangestellten hätten ja eine 3. Säule einrichten können, um ihre Renten besser abzusichern. Ausserdem könne jeder über sechzig noch Arbeit finden, wenn er wolle, dazu sei er selbst das beste Beispiel…
An der Betriebsversammlung gleichentags wurde einstimmig beschlossen, dass die Belegschaft dem mageren vorliegenden Sozialplan nur unter der Bedingung zustimmt, dass die Arbeitsleistung und Treue der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Abgangsentschädigung von 1000 Franken pro Dienstjahr honoriert wird.

Diese Forderung wurde der Unternehmensleitung mit Frist bis Freitagabend, 8. Februar, 18.00 Uhr, übergeben. Erst nach deren Ablauf liessen die Herren von der Sekretärin ausrichten, dass sie sich dazu erst wieder am Montagabend äussern wollten.
Dieses arrogante Verhalten tolerieren die Zeitungsdrucker nicht mehr. Heute bleiben die Maschinen still. Weder die BaZ und noch die Coopzeitung werden heute Nacht in Basel gedruckt.

Petition: 

Wir gehen nicht ohne Abfindung für Schweiss und Treue. Liebe Herren, wir lassen uns nicht abservieren!
www.syndicom.ch/diezeitungsdrucker

«Kirche und Schwert. Ein Krieg gegen das Matriarchat»

Georges Felix. Bereits zum dritten Mal marschierten fundamentalistische ChristInnen in Zürich auf, um gegen das Recht auf Abtreibung zu demonstrieren. Hinter der Maske der LebensschützerInnen, gären rechtsextreme Ideologien. Eine Hintergrundrecherche.

Aus der Printausgabe 35/36 des vorwärts vom 28/09/12. Unterstützte uns mit einem Abo.

Buchcover des Buchs "Kirche und Schwert" von D. Regli

D. Reglis‘ Buchcover „Kirche und Schwert“

 

2010 beim ersten «Marsch fürs Läbe» demonstrierten lediglich ein paar 100 «ChristInnen», am 15. September 2012 waren es bereits weit über 1000. Gegenüber dem letzten Jahr verdoppelte sich die Teilnehmendenzahl, während sich die 200 GegendemonstrantInnen nicht vermehrten. Die Zahl der FundamentalistInnen muss jedoch relativiert werden. In grosser Zahl wurden AbtreibungsgegnerInnen aus den umliegenden Ländern mit Cars antransportiert.

Über 50 FundamentalistInnen aus Polen fielen besonders auf. Sie trugen Schilder mit makabren Bildern von aufgeschlitzten Barbiebäuchen, Polenfahnen und ein nationalistisches weissrotes Breittransparent, auf welchem in Frakturschrift «Polonia» aufgedruckt war. Ein Herr hatte auf seinem T-Shirt das Templerkreuz mit der Überschrift Jerusalem aufgedruckt. Randbemerkung: Anders Breivik rechtfertigte seine politischen Massenmorde damit, dass er ein «Templer» im christlichen Kampf der Kulturen gegen die Invasion der Kulturmarxisten und des Islams sei.

«Fundamentalistische Gruppen» am Marsch

Der Verein «Marsch fürs Läbe» wurde am 9. Mai 2011 gegründet. Der Vorstand umfasst den Zürcher SVP Gemeinderat Daniel Regli, den Heidi-Schokoladenfabrikbesitzer Jürg Läderach und seinen Sekretär Walter Mannhart, Leiter der freikirchlichen Internatsschule «Domino Servite» (Dienet dem Herren). Beide sind in leitender Funktion bei der Erweckungs-Freikirche «Kwasizabantu» (KSB), welche gemäss der Informationsstelle der reformierten Kirche als fundamentalistische Sondergruppe eingestuft wird. Läderach ist Financier und Chef der KSB Schweiz.

Trotzdem ist der Marsch anhand der Organisationen weniger dem freikirchlichen Spektrum, als eher christlich-rechtskonservativen oder gar christlich-rechtsextremen Strömungen zuzuordnen. Unter den 13 Unterstützungsorganisationen findet sich die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) und ein enges Netzwerk aus sechs sich personell überschneidenden Organisationen, in deren Zentrum der Vereinspräsident Daniel Regli steht. Alle diese Organisationen haben sich den Kampf gegen den Islam und für eine rigide Sexualmoral auf die Fahne geschrieben.

Kampf der Kulturen

Ein zentraler Bestandteil heutiger rechtsextremer Theorien und der Organisationen um Regli ist der «Kampf der Kulturen», der eine gesellschaftsfähigere Variante des völkischen «Rassenkampfs» darstellt. Rechtsextremismus baut auf einer sozialdarwinistischen Theorie der Ungleichheit auf, in welcher Völker, Rassen oder Kulturen im unüberbrückbaren Kampf stehen. Ziel ist das Überleben des eigenen «Volkskörpers». Daraus ergeben sich drei Kernmerkmale: 1. Die Auslöschung oder Unterwerfung anderer Kulturen, Rassen oder Völker zum Wohle der eigenen genetisch, kulturell oder historisch überlegenen Gruppe. 2. Die absolute Unterordnung des Individuums unter den Volkskörper. Oftmals anhand einer historisch oder kulturell vorgegeben Rolle. Zum Beispiel die traditionelle biblische Rolle der Frau als Untertanin des Mannes. 3. Der Kampf gegen schädliche Elemente im Innern. Zum Beispiel die Verfolgung von Marxistinnen, Juden oder Homosexuellen.

Christen für die Wahrheit

Der Schokokönig Läderach ist auch Präsident des Schweizer Ablegers «Christians for Truth» (CfT). CfT möchte «eine Nation … nach höchsten christlichen Normen und Werten.» Wie in den USA versucht diese Gruppe Einfluss im rechtskonservativen Lager zu gewinnen. Was christliche Normen und Werte für Läderach und Walter Mannhart bedeuten, sieht man an der KSB-kontrollierten Schule «Domino Servite». Gemäss eines Berichts der NZZ aus dem Jahre 2002 haben die Kinder freches Verhalten zu unterlassen und müssen den Erziehern gehorchen und dankbar sein. Dieser muss ständig wissen, wo sich die Schüler aufhalten. Zweideutige Beziehungen zwischen Knaben und Mädchen sind verboten. Vergehen führen zu strengen Disziplinarmassnahmen. Im Internet finden sich Berichte über körperliche Züchtigung und Haftstrafen in dunklen Wandschränken.

Regli: «Schwule Arschlöcher»

Der SVP-Gemeinderat Regli kämpfte 2009 an vorderster Front mit seiner Organisation «familienlobby» gegen die Europride. Gemäss dem TA schrieb Regli Schmähbriefe an das Pride-OK und bezeichnete diese als schwule Arschlöcher und freute sich über die Zunahme von HIV-Infizierungen in der Gay-Community. In einem Video-Interview sagt Regli: «Homosexualität ist eine psychische Störung … ein moralisches Defizit.» Nach den politischen Massenmorden Anders Breiviks schreibt Regli 2011, dass «Europa erst möglich geworden sei, durch die Tat so genannter <Antiislamisten>» und «die westliche Welt hätte längst keinen Bestand mehr ohne kämpferische <Anti-Jihadisten>.» Er bezieht sich hier nicht auf Breivik selbst aber konstruiert ein kulturkämpferisches Weltbild des Abendlands, welches auf Karl Martell zurückgeht. Dieser besiegte 732 n.Ch. die Mauren. In Reglis Buch «Kirche und Schwert» werden auf dem Titelbild zwei blutverschmierte Schwerter in Kreuzgestalt dargestellt. Es handelt davon, dass «die Zukunft der europäischen Nation … vom beherzten Einsatz von Christen abhängt, die sich an die Macht wagen.»

«Meine Damen… Wollen Sie Frieden oder Krieg?»

2008 schreibt Regli im Artikel «Gummizelle oder Fruchtblase» von den Horden Mohammeds, welche seit 1300 Jahren Europa einzunehmen versuchten. Dies weil die «matriarchale Herrschaft», welche zusammen mit den 68er Marxisten die Macht im Staat haben, das Volk seiner Abwehrkräfte beraubt und es zu einem gefundenen Fressen für äussere und innere Feinde macht. Feministinnen führen nach Regli einen Krieg. Dies sehe man an den über 10000 Toten, welche jedes Jahr alleine in der Schweiz wegen des Feminismus durch Abtreibung verursacht würden. So fragt er die Frauen: «Wollen Sie Frieden oder Krieg?» Aber für Regli ist ohnehin klar, dass jede Gesellschaft nur überleben und zur Blüte gelangen könne, wenn sie ihre Frauen (Matronen) entmachtet. Und dieser innere Kampf eilt: «Die Hyäne Mekkas hat ihre Horden längst losgeschickt.»

 

 

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