Keine Rentenerhöhung

0029_147Die zuständige Kommission des Ständerats lehnt die «AHVplus» Initiative des Gewerkschaftsbundes ab. Wie immer, wenn es um die AHV geht, wird der klare Verfassungsauftrag missachtet. Ein Verfassungsauftrag, der nur mit einem radikalen Wechsel erfüllt werden kann. «Die sozialpolitische Kommission des Ständerats nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst und lehnt eine dringend nötige Rentenerhöhung, so wie sie die Initiative «AHVplus» vorschlägt, sang- und klanglos ab», schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in seiner Medienmitteilung von 26. März 2015. Selbst 116 Franken im Monat mehr für RentnerInnen mit einer Minimalrente von monatlich 1160 Franken sind der Kommission zu viel. Bei einer Maximalrente von derzeit 2320 Franken wären es 232 Franken und bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Die «AHVplus»-Initiative des SGB verlangt eine Erhöhung von zehn Prozent der aktuellen AHV-Renten und wurde am 17. Dezember 2013 mit über 112000 Unterschriften eingereicht.

Weit, weit weg!

Es ist bemerkenswert, wie die Kommission des Ständerats auf die Verfassung spuckt. Denn diese schreibt vor, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die «Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» gewährleisten müssen. Für viele Leute ist dieses Verfassungsrecht ein schlechter Witz, ein Hohn. 185 800 RentnerInnen beziehen Ergänzungsleistungen, ihre AHV-Rente und die eventuellen Bezüge aus der Pensionskasse reichen nicht aus, um die minimalsten Lebensunterhaltskosten zu decken. Gemäss Hochrechnungen von Pro Senectute steigt diese Zahl jedes Jahr um 5000 zusätzliche PensionärInnen an. Ohne die AHV-Zusatzleistungen, die bei der Einführung als vorübergehend bezeichnet wurden, könnten rund 300 000 Personen kaum mehr anständig leben. Nicht zu vergessen sind jene Menschen, die keine Zusatzleistungen beziehen, da sie den Anspruch darauf nicht erheben und dies oft, weil sie ihr Recht dazu gar nicht kennen oder sich schämen. Das alles betrifft nicht nur Menschen, die nach der Pensionierung einzig auf ihre AHV-Rente zählen können, sondern auch viele mit Renten aus der ersten und zweiten Säule. Ein Elektriker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit weniger als 3500 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Eine Verkäuferin mit einem Monatsgehalt von gerade mal 4000 Franken bekommt eine Rente von 3000 Franken. Weit, weit weg von dem, was die Verfassung garantiert und diese so – zumindest in diesem Punkt – zu einem wertlosen Papierfetzen macht!

PdAS arbeitet an Initiative

Laut SGB würde die vorgeschlagene Rentenerhöhung dem Bund vier Milliarden Franken kosten. Davon wäre gut die Hälfte mit einer nationalen Erbschaftsteuer gedeckt. Weitere 2,2 Milliarden durch die Tabaksteuer, wenn diese direkt in die AHV statt in die Bundeskasse fliessen würde. «Auch Lohnprozente, die seit 1975 nie erhöht worden sind, dürfen kein Tabu sein. 0,6 Lohnprozente würden reichen, um den Mehrbedarf zu decken», rechnet der SGB weiter vor. Die Initiative ist finanzierbar. Ob man sie finanzieren will, ist wie immer eine politische Frage. Als kurzfristige Massnahme macht die SGB-Initiative durchaus Sinn. Doch längerfristig kann auch sie den Verfassungsauftrag nicht erfüllen. Das ist nur mit einem radikalen Wechsel möglich: Die 1. Säule, sprich die AHV, muss gestärkt werden und zwar durch die Überführung der Pensionskasse (2. Säule) in die 1. Säule. Ein Projekt, an dem die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) arbeitet und eine entsprechende Volksinitiative angekündigt hat.

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Töten wir das Monster!

01_TISAAm 18. April findet der globale Aktionstag gegen Freihandel statt. Es ist der konkrete Widerstand gegen die Freihandelsabkommen, die der schrankenlosen Privatisierung und Liberalisierung den Weg ebnen soll. Was dabei die -Folgen sind, zeigt die Privatisierung des Spitals «La Providence» in Neuenburg. Die Abkommen betreffen direkt auch die Schweiz. Am Aktionstag findet auf dem Zürcher Paradeplatz eine Kundgebung statt.

TiSA? TTIP? Tafta? Das sind Abkürzungen für so genannte Freihandelsabkommen. Freihandelsabkommen? Das ist der «diplomatische Fachbegriff» für die komplette, vollständige Liberalisierung und Privatisierung! «Privatisierungen der öffentlichen Dienste und Liberalisierung sind die politischen Waffen der Unternehmen und Besitzenden, um ihre Profitinteressen durchzusetzen. Für die ArbeitnehmerInnen bedeuten sie schlicht eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und somit auch der Lebensbedingungen», hält die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) in ihrem Wahlprogramm 2015 fest. So geschehen beim Spital «La Providence» in Neuenburg: Nachdem das Spital durch die private Gruppe «Genolier» übernommen wurde, kam es zur Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV), der Auslagerung nicht- medizinischer und nicht-pflegerischer Leistungen. Die Folgen waren ein allgemeiner Lohn- und Stellenabbau. Dies geschah mit dem Einverständnis der Neuenburger Regierung: Sie erlaubte der Gruppe «Genolier», den GAV zu kündigen, obwohl eine Verordnung des Regierungsrates selbst festlegte, dass der GAV respektiert werden muss, um einen öffentlichen Auftrag im Gesundheitswesen zu erhalten. Eine «Ausnahme»? Nein! «Ein Musterbeispiel von Privatisierung und Liberalisierung im Sinne des kapitalistischen Diktats, das heute Globalisierung genannt wird», schreibt die PdAS dazu und trifft damit den Nagel auf dem Kopf.

Weltweite, undemokratische Verhandlungen

Seit 2012 verhandelt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Auftrag des Bundesrats mit der EU, die ihrerseits 28 Länder umfasst, sowie weiteren 20 Ländern unter der Führung der USA über das Freihandelsabkommen «Trade in Services Agreement» (TiSA). Auf der Website des Komitee Stop-Tisa ist darüber zu lesen: «Es geht um fast alles, was wir zum Leben brauchen: vom Trinkwasser bis zur Abfallentsorgung, vom Kindergarten bis zum Altersheim, von Post und Bank über Eisenbahn und Elektrizitätswerke bis zum Theater. Der ganze Service public, wie wir ihn in der Schweiz nennen, ist vom Dienstleistungsabkommen TiSA bedroht.» Die Verhandlungen werden im Geheimen und undemokratisch geführt. Das Schweizer Parlament, wie auch die Öffentlichkeit, wurde erst auf öffentlichen Druck spät und unzulänglich über den Stand der Verhandlungen informiert. Die Länder in Lateinamerika, Afrika und Asien kennen seit Jahrzehnten die Auswirkungen dieser Freihandelsabkommen, die ihre Wirtschaft zerstört und das Volk in Armut geführt haben. So gibt es heute gemäss WTO weltweit gegen 400 Freihandelsverträge, vor vierzig Jahren waren es weniger als zehn.

Konzerne klagen gegen Staaten

Gemäss den Freihandelsverträgen müssen alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Ist dies nicht der Fall, können einzelne Konzerne eine Regierung auf «entgangene Gewinne» verklagen, um diese aus Steuergeldern ausgleichen zu lassen. Die Unternehmen haben denselben Rechtsstatus wie Nationalstaaten. Geklagt wird nicht bei einem öffentlichen Gericht, sondern bei einem Schiedsgericht, das der Weltbank untersteht! Diese Regelungen sind bereits aus bestehenden Freihandelsverträgen bekannt. Zwei konkrete Beispiele, bei denen von Parlamenten demokratisch gefällte Entscheide gekippt werden sollen: Die schwedische Energiefirma «Vattenfall» hat Deutschland wegen seiner Atomausstiegspläne auf 3,7 Milliarden Euro verklagt. Philip Morris will zwei Milliarden US-Dollar von Uruguay, weil das Land seine Gesetze zum Rauchen verschärft hat.

Dem Willen der Konzerne nach sollen die Freihandelsverträge die Zukunft bilden. So verhandeln die EU mit den USA seit Juli 2013 über das sogenannte «Transatlantic Trade and Investment Partnership», abgekürzt TTIP. Dabei geht es um die Schaffung der grössten Freihandelszone der Welt und, die einen gemeinsamen Wirtschaftsraum für mehr als 800 Millionen KonsumentInnen bilden würde. Unter dem Deckmantel, die Gesetze «transatlantisch aufeinander abzustimmen», ist die Profitmaximierung das eigentliche und reell angestrebte Ziel. Das betrifft die Nahrung und Industrieprodukte sowie Bereiche wie Arbeitsrecht, Gesundheit sowie Umwelt- und Klimaschutz.

Wirtschafts-Nato als Ziel

Die US-Amerikanerin Lori Wallach, Direktorin von «Public Citizen», der grössten Verbraucherschutzorganisation der Welt, Rechtsanwältin mit Spezialgebiet Handelsrecht und führender Kopf bei den Protesten 1999 in Seattle gegen die WTO-Ministerkonferenz, nennt das TTIP einen «Staatsstreich in Zeitlupe». Und sie schreibt in einem sehr empfehlenswerten Artikel in «Le Mode diplomatique» vom 8. November 2013: «Die erklärte Absicht ist, in zwei Jahren ein Abkommen zu unterzeichnen, das eine transatlantische Freihandelszone ‹Transatlantic Free Trade Area› (Tafta) zu gründen. Das gesamte TTIP-Tafta-Projekt gleicht dem Monster aus einem Horrorfilm, das durch nichts totzukriegen ist. Denn die Vorteile, die eine solche ‹Wirtschafts-Nato› den Unternehmen bieten würde, wären bindend, dauerhaft und praktisch irreversibel, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann.»

Die Schlussfolgerung aus all dem ist verdammt einfach: Töten wir das Monster!

Gegen TiSA Abkommen!
Privatisierung stoppen!
Kundgebung: 18. April, 14.00 Uhr

Paradeplatz Zürich

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Fünf Jahre später: Die Ruinen von Deisswil

Ein ehemaliger Arbeiter der Kartonfabrik in Deisswil berichtet darüber, was mit ihm und seinen Kollegen und dem Unternehmen geschah, nachdem sie aus den Schlagzeilen verschwunden sind.

Noch im Juni 2010 betitelten die schweizerischen Zeitungen den CS-Banker Hans-Ulrich Müller, der einige Monate vorher die ehemalige Kartonfabrik in Deisswil übernommen hatte, als «Der Retter von Deisswil». In einem Interview mit der Berner Zeitung vom 5. Juni 2010 kündete Müller an, fünf Jahre nach der Übernahme würden auf dem Areal neue Unternehmen im Bereich des Maschinenbaus und der Zulieferung tätig sein. Ich habe selber über 20 Jahre in der Kartonfabrik in Deisswil gearbeitet. Nach der Betriebsschliessung und der Entlassung wurde ich von der «Bernapark», die von Müller gegründet worden war, übernommen. Ich war vor allem mit Aufräumarbeiten auf dem Areal der ehemaligen Fabrik beschäftigt. Nach einiger Zeit wurde mein Einkommen im Namen der «Lohnharmonisierung» um über 1500 Franken gekürzt. Danach war Kurzarbeit angesagt und mein Lohn verringerte sich erneut. Vor knapp zwei Jahren wurde mir dann ein Arbeitsvertrag des Transportunternehmens Sieber, welches damals in den Räumen der ehemaligen Fabrik einquartiert war, vorgelegt. Ich hatte die Wahl: Entweder zu unterschreiben oder ich würde auch noch meine «Anstellung» beim «Bernapark» verlieren. Mir blieb praktisch nichts anderes übrig, als zu unterschreiben. Beim Transportunternehmen musste ich Arbeiten ausüben, die ich vorher noch nie gemacht hatte, ohne Einschulung oder Grundkurs. Nach nur zwei Monaten wurde ich dann entlassen. Und genau so erging es vier weiteren Arbeitskollegen der ehemaligen Karton Deisswil. Sieber Transporte hat mittlerweile auch seinen Standort gewechselt und Deisswil verlassen. Das ganze Fabrikgelände gleicht heute vielmehr einer Ruine als einem wiederbelebten Industriestandort. Seither bin ich arbeitslos. Ich bin 61 Jahre alt und es ist alles andere als einfach, auch nur an irgendeinen Job zu kommen. Auf 90 schriftliche Bewerbungen habe ich sage und schreibe drei schriftliche Absagen erhalten. Alle anderen Unternehmen denken nicht einmal daran zu antworten. Das RAV will mich zwar zu Computerkursen zwingen, aber was soll ich damit? Mein Vorschlag, mir einen Staplerkurs zu finanzieren, damit ich meine Chancen bei den Bewerbungen aufbessern kann, lehnen sie ab. Auch wird meine finanzielle Situation durch die Arbeitslosenkasse der Unia prekärer: Einerseits zahlt sie die Taggelder mit bis zu drei Monaten Verspätung aus, andererseits fordert sie die Rückzahlung eines Teils der Taggelder, weil ich während eines Monats in einem Zwischenverdienst ein wenig mehr als das Übliche verdient habe. Durch eine solche Haltung macht sich die gewerkschaftliche Kasse mitverantwortlich für die ruinöse Situation zahlreicher Arbeiter der ehemaligen Karton Deisswil.

 

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Big Brother is watching you

spitzel_spacejunkie_f1Mit dem Bericht «Massenüberwachung durch die Geheimdienste» lanciert die Digitale Gesellschaft eine Kampagne gegen die Revision des Nachrichtendienstgesetzes, mit dem sich der Nationalrat im März beschäftigen wird. Vor rund zwei Jahren wurde durch die Enthüllungen von Edward Snowden die wohl umfangreichste Überwachungsmaschinerie der Geschichte aufgedeckt. Die längst überfällige Aufarbeitung der Massenüberwachung durch Geheimdienste und andere Sicherheitsbehörden, und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft, fand bis heute kaum statt und die Politik und die Zivilgesellschaft scheinen sich längst mit der totalen Überwachung und dem Verlust der Privatsphäre abgefunden zu haben. Der am 20. Februar 2015 publizierte Bericht der Digitalen Gesellschaft fasst nun die Programme zur Massenüberwachung der National Security Agency (NSA) und des britischen Geheimdienstes Government Communications Headquarters (GCHQ) gemeinsam mit den Aktivitäten des schweizerischen Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zu einem Gesamtbild zusammen und klopft die Enthüllungen von Snowden auf Bezüge zur Schweiz ab.

Abhörstationen in der Schweiz

Schon beim Verkauf der Leuker Satelliten-Bodenstation von der Swisscom an die US-amerikanische Gesellschaft Verestar im Jahr 2000 gab es grosse Bedenken wegen möglicher Spionagetätigkeit. Die berüchtigte Satellitenanlage im Oberwallis hat sich Gelände und Infrastruktur mit dem Abhörsystem Satos 3 geteilt, welches vom VBS betrieben wird. Satos 3 heisst heute Onyx und die Firma Verestar ist in die Signalhorn AG übergegangen, geblieben hingegen sind die Vorbehalte. Gemäss einer Reportage der ZDF-Sendung Zoom hat die NSA zwar seit September 2013 keinen direkten Zugang mehr zu Daten mit Inlandsbezug, doch diese Einschränkungen seien kein Problem, denn Daten «mit Deutschlandbezug kann der NSA problemlos anderswo bekommen – von seinen Abhörstationen in Dänemark und der Schweiz (!)». Der Tages-Anzeiger griff das Thema in seiner Ausgabe vom 13. September 2013 auf: «Trifft die Schilderung des ZDF zu, hätte dies in der Schweiz zweifellos ein politisches Erdbeben zur Folge, denn gemäss Schweizer Gesetz ist der Betrieb solcher Anlagen durch einen fremden Nachrichtendienst ebenso im höchsten Mass verboten wie fremder Direktzugriff auf eine Anlage, die durch die Schweiz betrieben wird und ihr gehört.» Doch das politische Erdbeben blieb aus und die Rolle der Signalhorn AG bleibt bis heute im Dunkeln.

Wirtschaftliche Interessen

Weltweit betreibt der NSA rund 80 Abhörstationen in diplomatischen Vertretungen der USA. Ehemalige Mitarbeiter berichten von Abhöranlagen auf dem Dach der amerikanischen UNO-Mission in Genf sowie in der US-Botschaft in Bern und dem US-Konsulat in Zürich. Laut NSA-Mitarbeitern ist die USA vor allem am Finanzplatz Zürich und Liechtenstein interessiert, aber auch die Rohstoffkonzerne in Zug stehen im Fokus der NSA. Man kann das als Linker durchaus mit einer gewissen Häme zur Kenntnis nehmen, trotzdem verstossen diese Aktivitäten in mehrfacher Hinsicht gegen das Schweizer Gesetz. Umso erstaunter ist man bei der Digitalen Gesellschaft über die Untätigkeit der Schweizer Behörden und stellt im aktuellen Bericht fest, dass die Geheimdienste vor allem zum Vorteil der eigenen Wirtschaft und nicht ausschliesslich aus Sicherheitsüberlegungen spionieren.

Noch im Oktober 2013 behauptet Bundesrat Ueli Maurer zudem an einer Pressekonferenz: «Wir haben keine Kontakte mit der NSA. Es werden und wurden keine Daten mit der NSA ausgetauscht.» Ein Jahr später tönt es gegenüber der Rundschau aus dem NDB etwas anders: «Der Nachrichtendienst des Bundes tauscht mit der NSA keine Daten direkt aus. Es existiert kein Abkommen NDB-NSA. (…) Letzte Kontakte waren Ende 2012.» Dass verschiedene US-Dienste «Partner» der Schweiz sind und Informationen ausgetauscht werden, scheint hingegen hinreichend belegt und ist auch nicht bestritten. Aus den Unterlagen von Edward Snowden geht jedoch hervor, dass die Schweiz als «Tier B»-Land eine «Focused Cooperation» mit den USA beziehungsweise der NSA eingegangen ist. Dies ist, unmittelbar nach der Gruppe der «Five-Eyes» (USA, Grossbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland), die zweithöchste Stufe der Zusammenarbeit und umfasst 17 europäische Länder sowie Japan und Südkorea.

Der muntere Datentausch

Wie Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes, der NZZ einmal anvertraute: «Nachrichtendienst bedeutet ein ständiges Geben und Nehmen. Die Schweiz verfügt über einen kleinen, aber feinen Dienst. Wir haben unseren Partnern im Ausland durchaus etwas zu geben.» Selbst wenn jeder Dienst «nur» die ausländische Kommunikation abhören würde, die Erkenntnisse jedoch mit den Partnerdiensten teilen, so werden schliesslich doch alle auch vom «eigenen» Geheimdienst bespitzelt. Die Informationen, welche der Schweizer Geheimdienst seinen Partnern bietet, dürften mehrheitlich aus dem Abhörsystem Onyx stammen. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Geheimdienste ist die Schweizer Bevölkerung in mehrfacher Hinsicht von der Überwachung betroffen: Der NDB spioniert die Kommunikation im Ausland aus, um Informationen zum «Tausch» anbieten zu können. Um an diese Information zu gelangen, müssen die ausländischen Dienste wiederum wertvolle Informationen für und somit über die Schweiz besitzen. Was also liegt näher, als die Kommunikation der Schweiz abzuhören, um an «Tauschware» zu kommen?

Forderungen an die Politik

Die Überwachung ist (wohl aus diesem Grund) auch nicht strikt auf das Ausland beschränkt, darf der NDB doch Informationen über Personen im Inland bearbeiten, wenn sie für das Verständnis eines Vorgangs im Ausland notwendig sind. Der Schweizer Nachrichtendienst und die Bundesanwaltschaft wären auch für die Spionageabwehr, also die Verfolgung von fremden Nachrichtendiensten, zuständig. Da sie aber auf Informationen der Partnerdienste angewiesen sind, befinden sie sich in einem virulenten Interessenkonflikt. Aus diesen Gründen fordert die Digitale Gesellschaft unter anderem eine «Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit», die sich mit den Herausforderungen einer digitalen Gesellschaft befassen soll. Ausserdem will die Digitale Gesellschaft, dass der zivile und militärische Nachrichtendienst getrennt und ein ausserordentlicher Bundesanwalt eingesetzt wird, um den systematischen Rechtsbruch durch in- und ausländische Geheimdienste strafrechtlich aufzuarbeiten.

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Wolffs Frauen und Männer beissen zu

fczAm 26. Februar 2015 wurden in Zürich 800 Fussballfans von der Polizei eingekesselt und fichiert. Bedenklich, dass der politische Verantwortliche der massiven Polizeiaktion, AL-Stadtrat Richard Wolff, eine subjektive Sicht zur Wahrheit erklärt und dabei die Fakten ignoriert. So spricht die Zürcher Südkurve das aus, was viele Linke in der Limmatstadt mittlerweile denken.

Am Tag nach dem Zürcher Fussballderby zwischen dem FCZ und GC standen die Schuldigen laut einhelliger Meinung der Berichterstattung fest: Die gewaltbereiten Fussballfans des FC Zürich, die mit Steinen und Flaschen die Polizei angegriffen hatten. Wie immer, wenn es um massive Polizeieinsätze und Übergriffe geht, wird ein wesentlicher Teil der Tatsachen verschwiegen. Nachdem viele Direktbetroffene erzählten, was im Kessel geschah, schreibt die Zürcher Südkurve in ihrer Stellungnahme: «Je länger die Einkesselung dauerte, desto stärker fühlten sich die Fans ungerecht und unmenschlich behandelt: Wer aufs WC musste, wurde von den Polizisten genötigt, an die umliegenden Hauswände zu urinieren. (…) Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt wurden Wasserwerfer eingesetzt, Tränengas und Pfefferspray versprüht sowie mit Gummigeschossen auf Kopfhöhe gezielt. Nach mehreren Stunden wurden sämtliche 800 Fans von der Polizei fichiert. Dabei wurden ihre Personalien aufgenommen und jede Person einzeln fotografiert.» Weiter hält die Südkurve fest: «Absehbar war auch, dass sich die nicht eingekesselten Fans mit den Eingekesselten solidarisieren würden. Dass man auf einen derart unverhältnismässigen und unterschiedslosen Polizeieinsatz mit Gegengewalt reagiert, ist nachvollziehbar – umso mehr, weil auch die Gründe für den Polizeieinsatz rätselhaft sind.» Wie kann man da widersprechen?

Welche Regel, Herr Wolff?

Es gibt wie zwei Realitäten: Eine subjektive, die von den Medien, der Polizei und dem politischen Verantwortlichen Richard Wolff, und jene Realität, die auf Fakten basiert. Die Subjektive wird jetzt auf Biegen und Brechen als Wahrheit verkauft, wie das Interview im Tages-Anzeiger vom 26. Februar mit Richard Wolff beweist. Er gibt zu Protokoll: «Die übermässige Zahl von Böllern und Pyros hat die Polizei zum Handeln gezwungen.» Und: «Die Regeln sind den Fans bekannt.» Welche Regel, Herr Wolff? Steht irgendwo geschrieben, wie viele Pyros und Böller der Polizei genehm sind? Sind es 10? Oder 42 Pyros und 17 Böller? Für die Polizei waren es «zu viele», die Zürcher Südkurve hingegen hält fest, dass es «sich im Rahmen» bewegt hat. Über das «Zuviel» oder «im Rahmen» entschied der Einsatzleiter der Stadtpolizei nach seinem Empfinden und nach seinen Vorstellungen von viel und wenig. Wolff, der selber nicht vor Ort war (kein Vorwurf, aber eine Tatsache), macht diese Wahrnehmung zu seiner Meinung und eben auch zur Regel. Wie weit ist diese Regel noch von der Grenze der Willkür entfernt?

Dass die Regel etwas gar schwammig ist, scheint auch Wolff bewusst zu sein. Er präzisiert: «Fanmärsche werden toleriert, solange die öffentliche Sicherheit und Dritte nicht gefährdet sind. Am Samstag ist dieser Rahmen deutlich überschritten worden.» Über «massiv» und «deutlich überschritten» kann man sich streiten, da es erneut subjektive Wahrnehmungen sind. Abgesehen davon ist an jedem 1. August die öffentliche Sicherheit durch Feuerwerkskörper in viel grösserer Gefahr. Fakt ist, dass der Fanmarsch der FCZ-AnhängerInnen seit Jahren vier Mal jährlich stattfindet. Dabei gab es noch nie Sachschäden! Menschen kamen nur zwei Mal zu Schaden: Vor gut einem Jahr und eben am Samstag, 26. Februar, beide Male durch die Gewalt der Polizei und die Opfer waren friedliche, junge Fussballfans.

Eine glatte Lüge?

Fast unmöglich zu glauben ist die Behauptung der Polizei, der Einsatz sei nicht geplant gewesen. Betroffene berichten einstimmig darüber, dass die nötige Infrastruktur für die ganze Fichierungsaktion kurz nach der Einkesselung zur Verfügung stand. Hinzu kommt, dass der Fanmarsch etwa 500 Meter vor dem Stadion eingekesselt wurde. Konkret: Zehn Minuten später wären alle Fans vor dem Stadion gestanden und der Marsch somit beendet gewesen. So hält die Zürcher Südkurve fest: «Die Taktik der Einkesselung mit anschliessender kollektiver Fichierung scheint eine Spezialität der Stadtpolizei Zürich zu sein, wird sie von ihr doch immer wieder angewandt. Dass diese rechtsstaatlich höchst fragwürdige Praxis auch unter dem neuen Polizeivorstand Richard Wolff fortbesteht, ist vor dessen persönlichen und politischen Hintergrund umso bedenklicher.» Die Südkurve schreibt das, was viele Linke, die Wolff gewählt haben, denken und ihn deshalb nicht mehr wählen werden.

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Resistenza in Ticino!

extenDas Tessin hat schweizweit die tiefsten Löhne. Jetzt versuchen viele Bosse, noch weniger zu zahlen – mit Verweis auf die Frankenstärke. Doch es gibt Widerstand gegen die Lohndrückerei. Zwei Belegschaften streikten, 600 Leute demonstrierten in Bellinzona und in Giubiasco wollen sich ArbeiterInnen partout nicht In- und AusländerInnen spalten lassen.

Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein Industriebetrieb neue Sparmassnahmen bekannt gibt. Entlohnung in Euro, Mehrarbeit, Ferienreduktion, Lohnsenkung, Entlassung oder gar Werksverlagerung ins Ausland; das sind die Rezepte der KapitalistInnen, mit denen sie die Betriebe „konkurrenzfähig“ und ihre Rendite aufrecht erhalten wollen. Nun sind die Löhne in grenznahen Regionen ohnehin schon tief. Denn die Unternehmen werben bereitwillig günstige „Frontalieri“ (italienische GrenzgängerInnen) an und drücken so das allgemeine Lohnniveau. Im Tessin liegt der durchschnittliche Lohn eines Beschäftigten ohne Führungsaufgabe bei nur 4664 Franken, das sind rund 1000 Franken weniger als im Schweizer Schnitt. In der Industrie wird allerdings weit weniger bezahlt.

Keine Maloche für 15 Franken pro Stunde!

Bei der Exten SA in Mendrisio etwa, einem Plastikfolienhersteller, verdient ein Dreher mit Wohnsitz im Ausland gemäss UNIA 3200 Franken (x13). Das ist kein Sonderfall in der Branche ohne GAV. Speziell war bei Exten jedoch die angekündigte Lohnkürzung. Sage und schreibe um 26 Prozent für Frontalieri und um 16 Prozent für Einheimische wollte Firmenchef Luigi Carlini die Saläre kürzen. Auch ein anderer Folienhersteller, die italienische Fabbri Group SA, senkt die Löhne an seinem Tessiner Standort (-5 Prozent für Einheimische, -15 für Frontalieri). Zu viel war es aber für die Arbeiter der Exten. Ein Streikender sagte: „10 oder 15 Prozent hätten wir akzeptiert, aber 26 Prozent ist zu viel!“ Also ersuchten sie die UNIA anonym um Hilfe. Einzeln mussten zuvor schon alle beim Chef vorstellig werden. Dieser legte ihnen das Dokument mit dem neuen Lohn zur Unterschrift vor. Die meisten unterzeichneten aus Angst vor Repressalien. Dennoch traten am frühen Donnerstagmorgen des 19. Februars alle hundert Arbeiter der Exten mit Unterstützung der UNIA in einen unbefristeten Streik. Chef Carlini, der jeweils mit seinem Maserati vorfuhr, zeigte sich kompromisslos. Seine Devise lautete: Entweder akzeptieren die Arbeiter die Lohnkürzung oder das Werk wird schliessen. Acht lange Tage blockierten die Arbeiter die Zufahrt zum Werk, bis der Streik Wirkung zeigte. Die Parteien einigten sich in einer Vermittlung durch FDP-Staatsrätin Laura Sadis auf eine Verhandlungsphase bis Ende April, in der die Finanzlage des Unternehmens offengelegt wird. Bis dahin wird die Lohnkürzung zurückgenommen, eine Betriebskommission gegründet und sowohl den Arbeitern als auch der UNIA garantiert, dass keine Repressalien folgen werden.

Der Streik war ein beachtlicher materieller und moralischer Erfolg für die Arbeiter. Nach der Beendigung des kräftezehrenden und mit Risiken verbundenen Arbeitskampfs zeigten sie sich so erfreut, dass sie mit dem ebenso erleichterten Chef Carlini sogar für ein Gruppenfoto posierten. Carlini dazu: „Dieser Konflikt machte uns stärker und mehr vereint.“

Ihr entlasst? Wir streiken!

Kaum war der eine Brandherd abgekühlt, entfachte sich in Biasca ein neuer. Beim Metallteilehersteller SMB sahen sich die ArbeiterInnen am Freitag den 27. Februar mit folgender Neuregelung konfrontiert: Wöchentlich vier Stunden Mehrarbeit bei gleicher Bezahlung. Dem widersetzten sich drei Arbeiter, darunter der Präsident der Personalkommission. Flugs erhielten sie die Quittung für ihre Opposition. Allen wurde gekündigt. Das erzürnte die Belegschaft aber derart, dass sie am Montag sogleich in den Streik trat. Dieser dauerte nur einen Tag, da das Management, UNIA und die christlich-soziale Gewerkschaft OCST nach siebenstündiger Verhandlung gemäss gemeinsamer Pressemitteilung eine „Vereinbarung getroffen haben, die den sozialen Frieden garantiert.“ Konkret werden die vorgesehenen Arbeitszeitverlängerungen zurückgenommen, die Kündigungen annulliert aber auch Kurzarbeit beantragt.

Spaltungsversuch scheitert an Arbeitersolidarität

Beim Metallbauunternehmen Ferriere Cattaneo SA in Giubiasco werden auch Güterwagen hergestellt. Davon jedoch nur noch etwa hundert pro Jahr, zehnmal weniger als im neueren Werk in der Slowakei. Wegen der Frankenaufwertung meinte das Unternehmen Ende Februar, die Lohnkosten senken zu müssen. Diese Massnahme hätte besonders die GrenzgängerInnen getroffen. Deren Löhne hätten um sieben Prozent reduziert werden sollen. Doch auch die schwächer betroffenen einheimischen ArbeiterInnen (minus 3 Prozent) wehrten sich an einer Personalversammlung gemeinsam mit den italienischen KollegInnen gegen den Entscheid der Chefetage. Tags darauf kam die prompte Antwort von Aleardo Cattaneo, Patron des Werks und zudem Vizedirektor des Unternehmerverbands Swissmem: Die Güterwagenproduktion in Giubiasco werde eingestellt, 20 Stellen seien betroffen. Doch es kam anders. Knapp zwei Wochen später, zweifellos unter dem Eindruck der erwähnten Streiks, krebste Cattaneo zurück. Jetzt heisst es, es werde weder Lohn- noch Personal abgebaut und auch Kurzarbeit werde es nicht geben. Die Güterwagenproduktion will Cattaneo dennoch auslagern.

Die Tessiner Situation brachte am 28. Februar immerhin rund 600 Menschen auf die Strasse. Unter der Parole „Die Arbeit verteidigen!“ demonstrierten sie an einer von der SP organisierten Kundgebung in Bellinzona. Die Gewerkschaften hielten derweil in einem Solidaritätsaufruf für die Exten-Arbeiter fest: „Die Art und Weise, in der die Abkommen unterzeichnet, psychische Gewalt ausgeübt, und die Problemlösungsvorschläge der ArbeiterInnen ausgeschlossen wurden, gibt es so in Dutzenden Betrieben unserer Region.“ Ganz anders sieht das natürlich etwa ein Daniele Lotti, Präsident des kantonalen Industrieverbands. «Unternehmer werden kriminalisiert; Gewinn zu machen, wird als Verbrechen gesehen», echauffiert er sich über die angeblich vorherrschende Stimmung im Tessin. Eine neue Phase der Kämpfe scheint eröffnet.

Muzzaffer Acunbay ist frei!

SoliaktionErfolgreiche Protestbewegung gegen die Ausschaffung eines anerkannten Flüchtling

Griechenland schafft den anerkannten Flüchtling nicht an die Türkei aus. Die griechischen Behörden haben endlich entschieden: Der anerkannte Flüchtling wird nicht an sein Heimatland die Türkei verschleppt. Europaweit solidarisierten sich Menschen mit Muzaffer Acunbay. In Hamburg, Athen, Zürich und in Bern kam es in den vergangenen Monaten wiederholt zu Demonstrationen, welche die Freilassung von Acunbay forderten. Der Fall Acunbay zeigt den schlechten Schutz von politischen Flüchtlingen durch die Schweiz beispielhaft auf.

Muzaffer Acunbay ist seit mehr als zehn Jahren politisch anerkannter Flüchtling in der Schweiz. In den 1990er Jahren wurde er aufgrund seiner politischen Aktivitäten in der Türkei verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einem langen Hungerstreik kam Acunbay vorläufig frei und floh in die Schweiz. Seither fahndet die Türkei über Interpol nach ihm.

Im Sommer 2014 verbrachte Acunbay – nach Abklärungen mit den Schweizer Behörden am 14. April 2014 – seine Ferien in Griechenland. Dort nahmen ihn die griechischen Behörden fest und ordneten eine Ausschaffung in die Türkei an. Die Schweiz hat nur eingeschränkt Zugriff auf internationale Fahndungsdatenbanken. In seiner Antwort auf eine Frage von Balthasar Glättli gibt der Bundesrat zu, dass „das Fedpol keine umfassende Kenntnis aller internationalen Fahndungsersuchen und sonstigen Ausschreibungen habe“ . Dieser eingeschränkte Zugang kann, wie sich nun zeigt, Menschenleben gefährden. Die Schweiz müsste deshalb gewährleisten können, dass anerkannte Flüchtlinge automatisch von der Interpol-Datenbank gelöscht werden, sofern dies nicht die internationale öffentliche Sicherheit gefährdet.

Nach einem Rekurs stand am 13. Februar 2015 die höchstinstanzliche Verhandlung in Griechenland an. Diese wurde auf den 20. Februar verschoben. Grund war, dass die griechischen Behörden einen eindeutigen schriftlichen Beweis wollten, dass Acunbay in der Schweiz politisch anerkannter Flüchtling sei. Gegenüber dem Komitee FREIHEIT FÜR MUZAFFER ACUNBAY bestätigten die schweizer Behörden, dass bereits vor Monaten diplomatische Noten des SEMs und des EDA nach Griechenland geschickt wurden. Ob dies stimmt ist offen. Inakzeptabler Fakt ist jedoch, dass die bürokratischen Umstände zwischen der Schweiz und Griechenland unklar sind. Dies führte dazu, dass Acunbay seit Juni 2014 in einem griechischen Gefängnis verharren muss.

Letzte Woche nun erhielten die Richter, die von ihnen benötigten Dokumente. Sie entschieden am 20. Februar 2015: Keine Auslieferung Acunbays an die Türkei. Morgen Dienstag wird Acunbay voraussichtlich aus der Haft entlassen und kann in die Schweiz zurückkehren.

Aus dem Newsletter von solidarités sans frontières

Degradierung zur KonsumentIn

medicine2Im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen geht es in der Öffentlichkeit primär um die Kosten und KostenverursacherInnen. Die Benennung jener geschieht nicht zuletzt auf subtile Art und Weise auf der sprachlichen Ebene und führt so zu einer Entsolidarisierung in der Gesellschaft und zum Verlust der Fähigkeit, Kämpfe zu sehen. Wenn heute über Gesundheit und Krankheit sowie Pflege diskutiert oder geschrieben wird, geht es ausschliesslich um Kosten, Finanzierung und vor allen um – «zu teuer». Die Vorstellung, dass eine gute Gesundheitsversorgung (für wenig Verdienende gratis) kosten und vom Gemeinwesen bezahlt werden soll, hat sich auch aus linken Debatten verabschiedet. Die Fixierung auf PatientInnen als KostenverursacherInnen soll durch Umbenennungen in den Köpfen verankert werden: von PatientInnen zu KundInnen und KlientInnen. Vorbereitet wird damit ein weiterer Schritt zur Entsolidarisierung der Bevölkerung, ein Ausdehnen der «JedeR gegen JedeR»-Mentalität zugunsten der neoliberalen Strategie, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung an Private zu übergeben bzw. aus staatlicher Sicht, ganz abzuschaffen.

KlientInnen und Kunden

Das Benennen von Patientinnen als Kundinnen/Klientinnen suggeriert eine Wahlmöglichkeit, die es bei Krankheit nicht gibt! Worte wie «Bedarf» und «Bedürfnisse» unterscheiden zwischen einer Minimalvariante, die als «legitim» erscheint, und einem übertriebenen Anspruch von PatientInnen als Kostenfaktor. Was dabei als bedarfsgerecht bezeichnet wird, variiert nach aktueller Doktrin. Vor einigen Jahren galt es noch als erstrebenswert, eine ganzheitliche Pflege zu bieten. Heute wird es von Pflegeleitungen öffentlich als ein (Kosten-) Problem genannt, dass auf Pflege angewiesene immer mehr Ansprüche erheben und sich Pflegende zu wenig abgrenzen können. Ist es denn wirklich so übertrieben, dass Menschen in einer Krisensituation, was eine Krankheit immer ist, nicht nur technisch, sondern auch persönlich gut betreut werden?

Der Gesundheitswahn

Der Gesundheitswahn, der seit Jahren immer mehr zunimmt, ist zu einem lukrativen Markt geworden. Die Angebote, sich innerlich und äusserlich «gesund/fit/jung/schlank» zu halten, sind enorm. So wird fleissig gewellnesst, gefittet, gewässert, gefastet. Wo das nicht mehr reicht, dürfen wir uns vertrauensvoll der plastischen Chirurgie zuwenden. Denn genau da sind wir als «Kundinnen» sehr willkommen. Das Herumschnippeln an Frauenkörpern wird vom Modetrend zur «Normalität». Zur Norm werden soll dabei nicht ein freundlicher Blick auf den eigenen Körper mit verschiedensten Formen, Falten und Unebenheiten, sondern der Blick aus patriarchaler Perspektive, der ausschliesslich Männerphantasien bedient. Das Monopol der Normierung ist dabei fest in Männerhand. Dass es Frauen gibt, die da mitmachen, heisst, dass sie diese patriarchalen Vorgaben bereits verinnerlicht haben. Setzen wir dem unsere wilden Andersgeformtheiten entgegen! Die ausschliessliche Beschäftigung mit sich selbst hat aber nicht nur eine absolute Vereinzelung zur Folge, sondern sie verändert generell unsere Haltung zu Normal/Aus der Norm, Gesund/Krank und kranken Menschen gegenüber. Mit aggressiven Kampagnen wie gegen RaucherInnen und Übergewichtige, durch die vermeintlich aufgezeigt wird, was falsches Verhalten kostet, wird die Entsolidarisierung geschürt. Wenn Krankheit aber nur noch als «selbstgemacht», das heisst als etwas wahrgenommen wird, das Frau bekommt, weil sie etwas zu viel oder zu wenig, oder das Falsche getan oder nicht getan hat, heisst das, dass Gesunde sich über Kranke stellen. Denn offensichtlich haben sich diese richtig verhalten, während jene ein Fehlverhalten an den Tag legen. Was genau dieses richtige Verhalten sein könnte, verändert sich alle paar Jahre, weshalb es sowieso KeineR gelingt, alles richtig zu machen. Was bleibt, ist aber die eigene Schuld, das Unmögliche nicht möglich zu machen.

Aufruf zur Selbstverantwortung

«Selbst» ist das Zauberwort des Neoliberalismus. Gemeint ist «Selbst»optimierung, «Selbst»unterwerfung, «Selbst»verantwortung bis hin zur «Selbst»verblödung. Die Liste der «Selbst» kann beliebig verlängert werden. Nehmen wir den Aufruf zur Selbstbestimmung aber ernst, stossen wir schnell an die Grenzen dessen, was gewünscht wird: «Erlaubt ist, was nicht stört», was also die kapitalistische Bereicherungs- und Ausbeutungspolitik nicht stört. Und die wird gestört durch den Aufbau von kollektiven Widerständen gegen Individualisierung, Verinnerlichung von Dispositiven und dem grossen «Selbst». Deshalb: Setzen wir der neoliberalen Strategie der Vereinzelung unser solidarisches Antiselbst entgegen!

Solidarität und Kämpfe

Das sind nur Beispiele, wie unsere Fähigkeit, solidarisch zu denken und zu handeln, abhandengekommen ist. Ohne solidarisches Denken in unserem eigenen Umfeld, verlieren wir auch die Fähigkeit, Kämpfe zu sehen, die weltweit geführt werden und die uns zeigen, dass es viele Menschen gibt, die sich gegen Kapitalismus und neoliberale Indoktrinierung organisieren und kämpfen.

Aus der Printausgabe vom 27. Februar 2015. Unterstütze uns mit einem Abo

Umverteilung als Skandal

Freihandelsabkommen_webEine neue Studie der Ökonomin Monika Engler sieht für den in der Schweiz so innig geliebten «Mittelstand» düstere Zeiten. Diese strebsame und fleissige politische Zielgruppe habe nach dem staatlichen Transfer von Geld und Sachleistungen weniger zur Verfügung als die untersten Einkommensschichten. Nach der staatlichen Umverteilung verfüge eine Person mit einem Jahres-Lohn von rund 12 000 Fanken über ein Einkommen von 66 800 Franken und sei damit stärker aufgestellt als eine Person, die ein Einkommen zwischen 35 000 und 100 000 Franken erziele. Stark wirke die Umverteilung auch zwischen Teilzeit- und Vollzeitstellen. Ein kinderloser Haushalt mit einem Vollzeitsalär von 105 000 Franken verfüge über ein Einkommen von 66 000 Franken, während ein Haushalt mit einem Teilzeitsalär von 32 000 Franken nach dem staatlichen Eingriff über 72 000 Franken verfüge.

Die Fondation CH2048

In Auftrag gegeben hat die Studie die Fondation CH2048, die sich als Reaktion auf die Abzocker- und die Zuwanderungsinitiative gegründet hat. Die Organisation setzt laut ihrer Homepage «auf Gemeinsinn und Dialog und will zu einer Versachlichung der innenpolitischen Auseinandersetzung beitragen». Was das heisst, wird allerdings schon in ihrer Selbstbeschreibung als «Allianz für eine global wettbewerbsfähige und verantwortliche Schweiz» angedeutet. CH2048 möchte «die Spannungsfelder zwischen den Anforderungen im globalen Standortwettbewerb und den berechtigten Anliegen der Bevölkerung im Inland» abbauen. Bekanntlich lassen sich die Anforderungen des abstrakten Zwangs der globalen Konkurrenz kaum reduzieren und so ist offensichtlich auf welcher Seite man am «Spannungsfeld» arbeiten will. So gab etwa der Stiftungsgründer von CH2048, der Sozialdemokrat Christoph Koellreuter, dem Tagesanzeiger kürzlich zu Protokoll, entscheidend sei, dass die Wirtschaft alle am Erfolg habe teilhaben lassen, unbefriedigend sei erst die Umverteilung.

Die Forderungen

Die Zahlen der Studie scheinen verlässlich zu sein, wenn man das Haushaltseinkommen auf eine einzelne erwerbstätige erwachsene Person herunterbricht, zumindest bis eine soziale Institution das Ganze in einer neuen Studie gegenrechnen lässt. Weil zu den untersten Einkommen auch Arbeitslose, IV-RentnerInnen und Frühpensionierte aus der umworbenen «Mittelschicht» und der «Oberschicht» gehören, schreiben die AuftraggeberInnen in einem Kommentar zur Studie: «Der relativ hohe Nettotransfer […] darf sicher nicht in seinem ganzen Umfang als Umverteilung vom Mittelstand zugunsten des untersten Dezils interpretiert werden.» Entscheidend ist aber, welche politischen Forderungen die Fondation CH2048 aus dem Resultat der Studie zieht. Sie fordert, dass ein «individuelles Wohlstandskonto» eingerichtet werde. Für einen Teil der Sozialleistungen sollen die BürgerInnen künftig selber sparen und das Geld in schlechten Jahren vom Konto abziehen. So individualisiert man die Sozialleistung und unterläuft die staatlich organisierte Unterstützung jener, die nur schlechte Jahre kennen. Zudem soll gewisse staatliche Leistungen nur noch erhalten, wer arbeitet; die Sozialhilfe soll besteuert und ein Einheitssteuersatz eingeführt werden, der auf eine Progression verzichtet, aber die tiefsten Einkommen durch Freibeträge vor der Armutsgrenze schützt.

Die Forderungen zielen faktisch mit der Verbesserung des Niveaus des «Mittelstandes» auf eine Verschlechterung der untersten Einkommensschichten. Statt also das Kapital – das künftig mit der Unternehmenssteuerreform III zusätzlich entlastet werden soll – zu belasten, will die Fondation zwischen den untersten und den mittleren Einkommen umverteilen. So löst man also das «Spannungsfeld» zwischen internationaler Konkurrenz und den sozialen Problemen im Inland. Wenn man den nationalen Standort voranbringen will, ist das nur folgerichtig.

Staatliches Regime

Was will man dem entgegensetzen? Man sollte sich an dieser scheinheiligen umverteilungszentrierten Debatte gar nicht beteiligen. Letztlich ginge es darum, dass die Proletarisierten – und dazu gehören sowohl die untersten als auch die mittleren Einkommen – gemeinsam und solidarisch für bessere Lebensbedingungen kämpfen, ohne Bittsteller beim staatlichen Moloch zu sein und ohne sich um die Studien jener zu kümmern, die für eine «wettbewerbsfähige Schweiz» eintreten.

Aus der Printausgabe vom 13. Februar 2015, Unterstütze uns mit deinem Abo

Kapitulation vor wirtschaftlichen Argumenten

atomDie Atomaufsicht ENSI krebst von ihren ursprünglichen Nachrüstforderungen zurück. Das uralte AKW in Mühleberg wird noch vier Jahre mit nachweislichen Sicherheitsmängeln weiterbetrieben. Das ist gut für die BKW Rendite, aber schlecht für die Sicherheit der Bevölkerung. Aber vor allem zeigt es die Schwächen der Aufsichtsbehörde und ihres gesetzlichen Auftrages auf. Der Ständerat und seine Kommission sind gut beraten, hier politische Verantwortung zu übernehmen und die Gesetze im Rahmen der laufenden Beratung zu verbessern. 

Das AKW Mühleberg weist nebst seiner Alterschwäche (Risse im Kernmantel, etc.) und der Tatsache, dass es weltweit das einzige AKW ist, das unter einer Staumauer gebaut wurde, drei grosse Sicherheitsdefizite auf: 1. Ungenügendes Nachwärmeabfuhrsystem, 2. Keine redundante Notkühlung (weltweit einzigartig), 3. Keine ausreichende Kühlung des Brennelementlagerbeckens. Trotz dieser unbestrittenen Mängel, hat das ENSI heute das unzureichende Nachrüstkonzept der BKW für den Weiterbetrieb von Mühleberg bis 2019 gutgeheissen.

Im Dezember äusserte sich das ENSI zu den Nachrüstungen in Mühleberg noch folgendermassen: „Einem Betrieb über das Jahr 2017 hinaus kann die Aufsichtsbehörde nur zustimmen, wenn die BKW umfassende Nachrüstungen realisiert.“ Das war gestern. Heute krebst das ENSI zurück und zeigt sich mit dem Betrieb bis 2019 einverstanden, ohne dass die 2012 geforderten Nachrüstungen im vollen Ausmass umgesetzt werden. Damit wird wahr, was der Verwaltungsratspräsident der BKW, Urs Gasche, Ende 2013 angedeutet: Es gibt für die letzten 5 Jahre nur noch eine billige „Blache“ aufs Dach.

Das heutige Zurückkrebsen des ENSI ist Beweis dafür, dass das Lebensende der alten Atomkraftwerke ungenügend geregelt ist. Solange Nachrüstungen wirtschaftlich „angemessen“ sein müssen (KEG Art. 22g), kann das ENSI seine Nachrüstforderungen nicht durchsetzen. Und das darf bei einer Aufsichtsbehörde, die für die Sicherheit der gefährlichsten Maschinen im Land zuständig ist, nicht sein.

Mit dieser Gesetzgebung ist der Weiterbetrieb unserer Atomkraftwerke ein Spiel mit dem Feuer. Die Politik steht in der Verantwortung. Sie muss das Lebensende der Reaktoren besser regeln und klar befristen. Der Nationalrat hat dies im letzten Dezember verpasst. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES wird nun dem Ständerat Vorschläge unterbreiten, wie verhindert werden kann, dass alte AKW auf Kosten der Sicherheit ausgepresst und weiterbetrieben werden.

Die SES fordert, dass das Kernenergiegesetz im Rahmen der Beratung der Energiestrategie 2050 verbessert wird, damit das ENSI künftig im Interesse der Bevölkerung und nicht der AKW-Betreiber entscheidet.

Quelle: Medienmitteilung des SES – Schweizerische Energie-Stiftung

Im Staate der Eidgenossen

schweizer fahnDa hat uns die Nationalbank ein fettes Ei ins heimische, kuschlige Nest gelegt. Alle wurden überrascht. Aber wirklich alle. Selbst der Bundesrat, der doch eigentlich die Aufgabe hat, das Land zu regieren. Aber zur Frage des Eurokurses hatte er nichts zu melden. So hat der «Ausschuss Wirtschaftspolitik des Bundesrats» (sie nennen sich wirklich so), bestehend aus den BundesrätInnen Johann-Schneider Ammann, Eveline Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard, «vom Entscheid der Schweizerischen Nationalbank SNB Kenntnis genommen, den Mindestkurs des Schweizer Frankens zum Euro nicht aufrecht zu erhalten.» Das ist kein Witz, so steht es in der Medienmitteilung der Landesregierung. Schneider-Ammann, immerhin Finanzminister, wurde kurz vor Bekanntgabe der Explosion der Finanzbombe informiert. Ob ihm da bewusst wurde, wie wenig er in Sachen Finanzpolitik zu entscheiden hat?

Am Nachmittag hat sich dann das bundesrätliche Trio mit der «Situation nach dem SNB-Entscheid befasst». Wie? So: «Er hat sich vom Nationalbankpräsidenten informieren lassen und mögliche Auswirkungen des Entscheids auf die schweizerische Volkswirtschaft diskutiert.» Beeindruckende Führungsqualitäten, die da der Bundesrat einmal mehr unter Beweis stellte. Als Resultat der Diskussionsrunde wurde festgehalten: «Der Ausschuss Wirtschaftspolitik des Bundesrats hat Vertrauen in die Nationalbank, dass sie die Preisstabilität gewährleistet und dabei die konjunkturelle Entwicklung berücksichtigt.» Super, vielen Dank für die wertvolle Information.

Den Entscheid über den Eurokurs haben die drei Herren getroffen, die in der Chefetage, sprich im Direktorium der SNB sitzen. Das sind Prof. Dr. Thomas J. Jordan, Präsident, Prof. Dr. Jean-Pierre Danthine, Vizepräsident und Dr. Fritz Zurbrügg, Mitglied des Direktoriums. Sie tragen zweifelsohne eine grosse Verantwortung, denn die SNB führt die Geld- und Währungspolitik und muss sich dabei «gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen», wie sie selber erklären. Nun, wie haben sich diese drei wichtigen Herren ihre Meinung gebildet, um im Gesamtinteresse der Eidgenossenschaft zu entscheiden? Sie taten es sicher nicht an Gemeinde-, Partei- oder sonstigen Versammlungen, an denen Menschen aus dem Volk teilnahmen. Die drei Herren fragten auch nicht die BesitzerInnen der SNB. Das wäre hauptsächlich die so genannte Öffentliche Hand (zum Beispiel die Kantone) gewesen, die mit 55 Prozent die Mehrheit der SNB-Aktien besitzt, aber auch nichts zu sagen hatte.

Auch ist es naiv zu glauben, das Führungstrio habe sich über Tage in ein Kämmerlein eingesperrt, um sich mit rauchenden, hochroten Köpfen den Entscheid genau zu überlegen. Dieser reifte viel mehr in Kreisen, zu denen wir normalsterblichen EidgenossInnen keinen Zutritt haben, in den Sphären der internationalen Hochfinanz. So hat Direktoriumsmitglied Fritz Zurbrügg beste und direkte Kontakte zum «Internationalen Währungsfonds» (IWF). Von 1998 bis 2006 war er als Senior Advisor und Exekutivdirektor im schweizerischen Büro beim IWF in Washington tätig. Dabei vertrat er im Exekutivrat die Interessen der Schweiz sowie jene von Aserbaidschan, Kirgistan, Polen, Serbien/Montenegro, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Ein multifunktionales Talent der liebe Fritz. Danach wurde er Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und er vertrat die Schweiz in nationalen und internationalen Fachgremien für Finanzpolitik.

Vizepräsident Jean-Pierre Danthine ist Mitglied der «European Economic Association» (EEA) und der «Academia Europaea». Beides sind Eliteclubs im Sinne von «Denkfabriken» der internationalen Finanzwelt. Von 2006 bis 2009 war Danthine Direktor des «Swiss Finance Institute». Das als Stiftung organisierte Institut gehört zu den wichtigsten Wissenspools des Schweizer Finanzplatzes. Überflüssig zu erwähnen, dass sich der Stiftungsrat aus SpitzenmanagerInnen der Wirtschaft zusammensetzt.

Fehlt noch der Oberguru, Monsieur le président Thomas J. Jordan. Seit 1997 arbeitet er bei der SNB und weist somit eine Bilderbuchkarriere aus. Neben seinem Job als Capo der SNB ist er unter anderem Mitglied des Verwaltungsrates der «Bank für Internationalen Zahlungsausgleich» (BIZ) in Basel und des Steuerungsausschusses des «Financial Stability Board» (FSB). Die BIZ gilt als «Bank der Zentralbanken» und nimmt eine Schlüsselrolle bei der Kooperation der Zentralbanken und anderer Institutionen aus dem Finanzbereich ein. An den regelmässigen Sitzungen trifft Jordan seine Kumpels wie etwa EZB-Präsident Mario Draghi, den deutschen Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann, die Präsidentin der US-Zentralbank Janet Yellen, sowie den Gouverneur der Chinesischen Volksbank, Zhou Xiaochuan. Das FSB hingegen, auch als Finanzstabilitätsrat bezeichnet, ist eine internationale Organisation. Sie überwacht das globale Finanzsystem und spricht Empfehlungen aus. Das FSB ist im April 2009 am Gipfeltreffen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) in London eingerichtet worden.

Ja, liebe EidgenossInnen, es ist doch beruhigend zu wissen, dass die «Gesamtinteressen des Landes» in so illustren und urschweizerischen Kreisen und Organisationen besprochen und entschieden werden. Und beruhigend die Tatsache, dass wir nicht in einer Diktatur sondern in einer Demokratie leben, in der bekanntlich das Volk immer das letzte Wort hat.

Aus der Printausgabe vom 30. Januar 2015. Unterstütze uns mit deinem Abo

Bundesgericht setzt «DNA-Fishing» klare Grenzen

Massen-Gentest im Fall des toten Babys von SchwarzenbergDas Bundesgericht hat mit seinem Urteil, welches am 23. Dezember 2014 veröffentlicht wurde, klare Spielregeln im Umgang mit DNA-Profilen festgelegt. Das Urteil hält fest, dass das Verhalten der Berner Strafverfolgungsbehörden auf verschiedenen Ebenen bundesrechtswidrig ist. Mit dem Urteil wurde einer Aktivistin Recht gegeben, die sich gegen Zwangsmassnahmen und eine DNA-Fichierung auf juristischem Weg zur Wehr setzte. Sie war anlässlich eines Asylsymposiums, welches am 31. Januar 2013 an der Universität Bern stattfand, wegen «Sachbeschädigung» verhaftet worden. Dies weil sie zusammen mit drei weiteren AktivistInnen aus Protest gegen die unmenschliche Asylpolitik Kuhmist auf den Tischen verteilt hatte. Obwohl die Universität auf eine Strafanzeige verzichtete und der Kantonspolizei telefonisch mitteilte, dass kein Sachschaden entstanden war, gab die Staatsanwaltschaft mündlich grünes Licht für eine erkennungsdienstliche Erfassung. Die Kantonspolizei Bern veranlasste zudem eigenmächtig eine DNA-Entnahme per Mundhöhlenabstrich von den vier Festgenommenen, die Analyse des Materials sowie das Anlegen von DNA-Profilen. Zwar hat das Berner Obergericht am 23. Juni 2014 die Beschwerde abgewiesen. Das Bundesgericht als höchste Instanz hat nun aber der Beschwerdeführerin Recht gegeben.

Die Überwachungsgesellschaft

Dieser Urteilsspruch ist bedeutsam, weil es die Behörden auffordert, beim Sammeln von DNA-Proben wichtige Grundsätze einzuhalten. Insbesondere bemängelt das Bundesgericht in ihrem Leitentscheid, der dem vorwärts vorliegt, die systematische DNA-Entnahme und Erstellung eines sogenannten DNA-Profils, selbst bei kleinsten Vergehen. Damit erteilt das Bundesgericht der Datenspeicherung auf Vorrate eine klare Absage. Dazu halten die Demokratischen JuristInnen Bern (DJB) fest: «Erfreulich und für die Zukunft schweizweit wegweisend ist auch die Feststellung des Bundesgerichts, wonach die Weisung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, gemäss welcher in sämtlichen Fällen, in welchen eine DNA-Probe entnommen worden ist, automatisch auch ein DNA-Profil zu erstellen ist, bundesrechtswidrig ist und der notwendigen Einzelfallabwägung nicht gerecht wird. Das Urteil ist aus rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Sicht zu begrüssen: Einer ausufernden polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Datenerfassung wird damit klar Einhalt geboten.» Der höchstinstanzliche Urteilspruch kritisiert die Berner Strafverfolgungsbehörden in mehrfacher Hinsicht. Gemäss dem Bundesgericht waren die Ereignisse, die zur Festnahme der Beschwerdeführerin führten, hinsichtlich Ablauf und Beteiligung bekannt. Weder die erkennungsdienstliche Erfassung (Fingerabdruck, Foto, körperliche Merkmale) noch die Entnahme der DNA-Probe und die Profilerstellung waren deshalb notwendig. Die Zwangsmassnahmen liessen sich auch nicht mit anderen, möglicherweise von der Beschwerdeführerin begangenen oder noch zu begehenden Straftaten begründen. Darüber hinaus hielt das Bundesgericht klar fest, dass die Polizei die Erstellung eines DNA-Profils nicht selbst anordnen darf.

DNA-Fishing for the future

Die Weisung bei der Entnahme von DNA, generell die Analyse zwecks Erstellung eines DNA-Profils vorzunehmen, ist gemäss Bundesgerichtsentscheid zudem «in mehrfacher Hinsicht bundesrechtswidrig». Laut Bundesgericht rechtfertigt das geltende Recht selbst bei einem hinreichenden Tatverdacht nicht in jedem Fall die Entnahme von DNA-Proben, geschweige denn generell deren -Analyse und Archivierung in einer genetischen -Datenbank. Erforderlich sei eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.

Schon seit Jahren kritisieren RechtsexpertInnen deshalb die oft sehr eigenwillige Interpretation von bestehendem Recht durch die Ermittlungsbehörden und werfen den Behörden im Umgang mit DNA-Profilen fehlendes Augenmass vor. So auch der Strafrechtsprofessor Jörg Paul Müller, der schon 2012 die gängige Praxis, DNA-Analysen vorzunehmen, «nur um zu schauen, welche Treffer die DNA-Datenbank des Bundes liefert», als unverhältnismässig. Hinzu kommt, dass in der Vergangenheit oft DNA-Proben aus erpresserischen Gründen entnommen wurden, etwa wenn Betroffene nicht mit der Polizei kooperierten und vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen. Die Menschenrechtsgruppe «augenauf Bern» bezeichnet diese Praxis als «DNA-Fishing for the future». Sie wirft den Behörden vor, damit «allfällige auch in Zukunft politisch aktive junge Erwachsene präventiv im Voraus zu fichieren – mit dem Ziel, diese einzuschüchtern», wie es Fälle aus der jüngsten Zeit mehrfach belegen. Inwieweit dieser Leitspruch des Bundesgerichtes an der ausufernden Praxis der systematischen Entnahme von DNA durch die Ermittlungsbehörden ändert, wird die Zukunft zeigen.

Aus der Printausgabe vom 16. Januar 2015. Unterstütze uns mit deinem Abo

Und die Linke??

Karl-Marx1Am 31. Januar läuft die Vernehmlassungsfrist zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) ab. Bereits heute kann jedoch Folgendes festgehalten werden: Sämtliche bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände begrüssen die Stossrichtung der USR III. Sie lehnen jedoch die Einführung der Kapitalgewinnsteuer kategorisch ab und weisen darauf hin, dass diese im Jahr 2001 vom Volk mit über 65 Prozent Nein-Stimmen bereits abgelehnt wurde. Und die SP? Laut NZZ vom 16. Juli 2014 erklärte die Nationalrätin Margret Kiener Nellen die Kapitalgewinnsteuer zur «conditio sine qua non», damit die SP der USR III zustimmt. Wie die SozialdemokratInnen ein allfälliges Ja zur USR III alleine wegen der Kapitalgewinnsteuer erklären werden, ist wahrlich ihr Problem. Die PdA lehnt die Reform ohne Wenn und Aber ab und wird ein allfälliges Referendum tatkräftig unterstützen. Ein Referendum, zu dem es wohl kommen wird, denn die Vorlage wird im Parlament mit oder ohne SP-Stimmen eine Mehrheit finden. Dafür werden der Druck und die Drohungen der Wirtschafslobby schon sorgen und man muss kein Wahrsager mit magischer Kristallkugel sein, um vorauszusehen, dass die Kapitalgewinnsteuer aus der Vorlage gekippt werden wird.

Die USR III als Chance für die radikale Linke??

Die Argumente der Bürgerlichen und der Wirtschaft sind heute schon bekannt: Ohne USR III sind vier Milliarden Franken Steuereinnahmen in Gefahr, denn die betroffenen Unternehmen würden ins Ausland ziehen. Dies vernichtet 150’000 Arbeitsplätze. Dazu noch der Schaden für die KMUs, die als Zulieferbetriebe von den Grossunternehmen abhängig sind. Nochmals Tausende von Arbeitsplätzen in Gefahr und so weiter und so fort. Die parlamentarische Linke wird wie üblich die «Moralkeule» schwingen und Argumente wie die «Ungerechtigkeit», die «verantwortungslosen AbzockerInnen» und die «raffgierigen ManagerInnen» ins Spiel bringen. Alles gut und recht, aber es wird nicht reichen. Die USR III muss in einen gesellschaftspolitischen Kontext gestellt werden. Es muss aufgezeigt werden, dass mit der USR III der neoliberale Umbau der Gesellschaft vorangetrieben wird und diese Reform daher nicht losgelöst von anderen Prozessen, wie etwa dem Engagement der Eidgenossenschaft beim Freihandelsabkommen TiSA, betrachtet werden kann. Ein gesellschaftspolitischer Umbau findet statt, der für immer mehr Menschen massive Verschlechterungen der Arbeits- und Lebensbedingungen bedeutet. Die Streiks des Personals des öffentlichen Verkehrs in Genf, der Steinmetze im Tessin oder des Pflegepersonals in Neuenburg zeugen davon und beweisen gleichzeitig, dass Widerstand möglich ist. Diese Zusammenhänge aufzuzeigen und den Widerstand von unten zu fördern ist für die radikale Linke Pflicht im Kampf gegen diese neue «Steuergeschenke-Reform»! Weiter muss ganz konkret die Frage der Demokratie gestellt werden. Denn die URS III ist ein weiteres Beispiel dafür, dass wir in einer Diktatur der Wirtschaft leben, deren Entscheide formell im Parlament abgesegnet werden. Auf den Punkt gebracht: Die USR III kann für die radikale Linke eine Chance sein, wenn sie in der Diskussion aufzeigt, dass die USR III eine Normalität innerhalb des kapitalistischen Rahmens ist. Die Alternative zu dieser Normalität heisst Sozialismus. Die Diskussion über diese Alternative, sprich über die Überwindung des Kapitalismus, muss Bestandteil des Kampfs gegen die URS III sein.

Das Volk wurde bewusst angelogen

Ein wesentliches und entscheidendes Argument gegen die USR III hat pikanterweise der Bundesrat selber bereits geliefert und zwar mit der letzten Reform der Unternehmenssteuer, der USR II. Ein kurzer Blick zurück ist daher zwingend. Am 24. Februar 2008 scheiterte das Referendum gegen die USR II mit 49,5 Prozent Nein-Stimmen denkbar knapp. 20’000 Stimmen gaben den Ausschlag. Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zu dieser Volksabstimmung wurden Steuerausfälle von höchstens 933 Millionen beziffert. Drei Jahre später, am 14. März 2011, musste der Bundesrat auf Druck des Parlaments jedoch zugeben, dass Bund, Kantone und Gemeinden wegen der USR II mit Steuerausfällen von über 7 Milliarden Franken in den nächsten 10 Jahren rechnen müssen. Steuerausfälle, die «tendenziell ansteigen und nicht zurückgehen» werden, wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Juni 2011 dem Ständerat erklärte (Amtliches Bulletin vom 9. Juni 2011). Der Bundesrat hatte das Volk vor der Abstimmung schlicht verarscht! Das sieht auch das Bundesgericht so. Es musste sich damit befassen, da SP-Nationalrat Daniel Jositsch eine Beschwerde einreichte. Er forderte eine Wiederholung der Volksabstimmung, blitzte damit jedoch ab. Dies obwohl die höchsten RichterInnen im Lande dem Bundesrat vorwarfen, die «Stimmbürger hinters Licht geführt» zu haben. Ganz im Sinne der bürgerlichen Klassenjustiz wertete das Bundesgericht die Interessen der Unternehmen höher als die der StimmbürgerInnen. Dazu Jositsch, der nicht gerade als Staatsfeind bekannt ist, in einem Interview im «Beobachter» vom 21. Dezember 2011: «Das ist ein Hohn gegenüber dem Rechtsstaat. Das Bundesgericht hat es verpasst, den BürgerInnen zu zeigen, dass sie ihren Institutionen vertrauen können.» Nun, wer garantiert den BürgerInnen, dass sich der Bundesrat bei der USR III nicht wieder bewusst «verschätzt»?

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2,2 Milliarden Franken pro Jahr?!

Geschenke«Ich sehe keine andere Möglichkeit, als diese Reform durchzusetzen. Vielleicht auch tatsächlich damit zu leben, dass wir vorübergehend Mindereinnahmen haben. Dies im Wissen aber, dass wir in fünf, zehn Jahren ein System haben, das nicht dauernd angefochten wird», so Finanzministerin Eveline Widmer Schlumpf bei der Vorstellung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) am 22. September 2014. Diese «Mindereinahmen», wie es die Bundesrätin nennt, belaufen sich auf mindestens 2,2 Milliarden Franken und sind nichts anderes als Steuergeschenke an die grossen international tätigen Unternehmen im Lande.

Die Steueroase Helvetia

Laut Bundesamt für Statistik zählt die Schweiz 572’000 Unternehmen. Rund 24?000 international tätige Unternehmen profitieren von kantonalen Steuerbegünstigungen. Es sind dies die so genannten Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften). Sie bilden gerade mal vier Prozent aller Unternehmen. Doch – und hier beginnt das Eisen heiss zu werden – spült diese Minderheit der Unternehmen knapp vier Milliarden Franken in die Bundeskasse, was beinahe 50 Prozent der gesamten Gewinnsteuereinnahmen ausmacht. 17 Prozent dieser Einnahmen verbleiben bei den Kantonen. Hinzu zahlen die Statusgesellschaften über eine Milliarde Franken Kantons- und Gemeindesteuern. Milliardenbeträge, die deutlich machen, über welche gigantische finanzielle und somit auch politische Macht diese Unternehmen verfügen.

Nun soll aber Schluss sein mit der steuerpolitischen Wohlfühloase Helvetia. Dies will die EU und zwar mit kräftiger Unterstützung der OEZD und der G20. In den Erläuterungen des Bundesrats ist zu lesen: «Die steuerliche Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Einnahmen ist für die EU eine unerlaubte staatliche Unterstützung und bildet somit eine Verletzung des Freihandelsabkommens aus dem Jahr 1972 zwischen der Schweiz und der EU.» In anderen Worten: Die Schweiz verschafft sich durch ihre aktuelle Steuerpolitik Vorteile im internationalen Steuerwettbewerb, indem sie gegen EU-Regelungen verstösst. So fordert Brüssel von Bern immer vehementer Massnahmen hin zu einer EU-kompatiblen Besteuerung der Unternehmen und vor allem die Abschaffung der Statusgesellschaften.

Im Sinne und Geist des adligen Herrn Tancredi

So stand der Bundesrat vor folgender Frage: Wie kann die EU besänftigt werden, ohne die eidgenössischen Steuerprivilegien für international tätige Unternehmen abzuschaffen? Denn ohne Steuervorteile drohen diese mit dem Wegzug ins Ausland und mit ihnen auch die Steuereinnahmen von jährlich vier Milliarden. Die Antwort: Die kantonalen Statusgesellschaften werden – so wie von der EU verlangt – abgeschafft, doch dafür wird eine Reihe von neuen Steuerprivilegien eingeführt. So einfach. Ein Vorhaben, das an den berühmten Satz aus dem Film «Der Leopard» (Il Gattopardo) von Luchino Visconti aus dem Jahr 1963 erinnert: «Wenn wir wollen, dass alles bleibt wie es ist, dann ist es nötig, dass alles sich verändert.» Dies sagte der adlige Herr Tancredi zum Fürsten Selina, als auch auf Sizilien der Sieg der Republikaner unaufhaltsam wurde. Im Sinne, Geist und Zweck des adligen Herrn Tancredi ist die USR III konzipiert. economiesuisse, der Dachverband der Wirtschaft, fasst die Ziele der Reform wie folgt zusammen: «Die Stärkung der steuerlichen Wett-bewerbsfähigkeit des Standorts, die Sicherstellung der internationalen Akzeptanz des Steuersystems sowie der Erhalt der finanziellen Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern.» Klar ist für economiesuisse, dass «eine erfolgreiche Unternehmenssteuerreform alle drei Ziele erreichen» muss. Ziele, die in der Praxis ein Steuergeschenk von 2,2 Milliarden Franken für die gut 24’000 betroffenen Grossunternehmen ergeben.

Die Kernelemente der Reform

Konkret schlägt der Bundesrat die so genannten Lizenzboxen vor, ein Modell ähnlich wie es England, Belgien und Luxemburg schon kennen. Lizenzboxen sind Steuererleichterungen für Unternehmen, die mit Patenten Geld machen. Das sind hauptsächlich Firmen, die Forschung betreiben, und sicher davon profitieren würden die Pharmakonzerne. Kein Zufall angesichts der starken Lobby der Pharmaindustrie im Bundeshaus. Die Box würde dazu führen, dass ein Chemiekonzern in Basel-Stadt mit vielen Lizenzen weniger Steuern zahlen muss als ein Rohstoffunternehmen im Kanton Genf oder ein Dienstleistungsunternehmen im Kanton Zürich. Doch die Schweizer Verfassung sieht vor, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen muss. Wird dieses Verfassungsprinzip mit der Lizenzbox verletzt? «Das ist tatsächlich ein sehr heikler Punkt», erklärt SFR-Bundeshauskorrespondent Philipp Burkhardt in der Sendung «Echo der Zeit» vom 21. Juni 2014. So lese man «brisantes in den schriftlichen Unterlagen des Bunderates». Denn die Regierung hält wörtlich selber fest, dass «eine Lizenzbox verfassungsrechtlich problematisch sei (…), jedoch aus Standortsicht notwendig». Burkhardt kommt zu folgendem Fazit: «Der Bundesrat verstösst wissentlich gegen die Verfassung, nimmt den Verstoss aber in Kauf, weil es aus seiner Sicht nicht anders geht.»

Neben den Boxen sind die Einführung des «kalkulatorischen Zinsabzugs auf das Sicherheitskapital» sowie die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze die Kernelemente der Reform. Bei ersterem profitieren die Firmen mit einem hohen Eigenkapital und der Bund geht davon aus, dass alleine diese Massnahme zu Steuerausfällen, sprich Steuergeschenken, von rund 630 Millionen Franken führen wird. Bei der Senkung der kantonalen Gewinnsteuer wird geschätzt, dass sie von heute durchschnittlich 22 auf 16 Prozent fallen wird. Mehrere Kantone, darunter Genf und Waadt, haben Schritte in diese Richtung bereits angekündigt. Das Geschenkpaket an die Unternehmen beinhaltet dann noch weitere «Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Steuerrechts» (economiesuisse) wie etwa die Abschaffung der Emissionsabgabe, die Anpassung der Kapitalsteuer und die «unbeschränkte zeitliche Nutzung von Verlustvorträgen mit jährlicher Beschränkung auf 80 Prozent des steuerbaren Ergebnisses».

Gegenfinanzierung durch Sozialabbau

Stellt sich die Frage der Gegenfinanzierung der 2,2 Milliarden, die sich Bund und Kantone je zur Hälfte teilen wollen. Als Zuckerwürfel für die parlamentarische Linke will der Bundesrat die Kapitalgewinnsteuer einführen, die etwa 300 Millionen in die Kasse bringen würde. Eine alte linke Forderung, die aber im Jahr 2001 bereits vom Volk mit über 65 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt wurde. Den Rest will der Bund mit erhofften Mehreinnahmen finanzieren. Dazu die Bundesrätin Widmer-Schlumpf: «Wir sehen heute, dass die Einnahmen höher sein werden als die Ausgaben im Jahre 2016 und wenn man sich jetzt politisch vernünftig oder sachdienlich einstellt, dann könnte man das für eine Gegenfinanzierung gebrauchen.» Schön zu wissen, dass wir eine Bundesrätin haben, die in die Zukunft sehen kann. Hingegen weniger schön ist die Tatsache, dass Widmer-Schlumpf in diesem Zusammenhang verschweigt, dass mit den möglichen Überschüssen bereits andere Vorhaben finanziert werden sollen. So zum Beispiel die 300 zusätzlichen Millionen für die Armee oder die Reform der Ehepaarbesteuerung, die ein Loch von gut einer Milliarde Franken reissen wird. Der blauäugigen Zukunftswunschvorstellung der Bundesrätin ist die harte Realität der letzten Jahre gegenüberzustellen. Die Steuergeschenke durch die letzte Reform aus dem 2008 in der Höhe von sieben Milliarden Franken wurden mit einem massiven Sozialabbau finanziert, wie etwa durch die «Reformen» der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung, sowie durch den Abbau im Bildungswesen und im öffentlichen Dienst. Mit der USR III wird es nicht anders sein. Wetten? Die laufende Reform der AHV lässt grüssen …

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Im Staate der Eidgenossen

schweizer fahnIm Staate der Eidgenossen Wir haben am 30. November wieder mal Demokratie spielen dürfen, 2:1 für uns lautet das Schlussresultat: Abfuhr für die rassistische Ecopop-Initiative und Abfuhr für die demagogische Gold-Initiative. Gut, dass Dummheit dieses Mal bestraft wurde. Es war auch schon anders und der 9. Februar 2014 ist gar nicht so lange her; genau, das Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative der SVP. Schade um das Gegentor, auch wenn es zu erwarten war. Die gut 5000 pauschalbesteuerten Superreichen stehen nun demokratisch abgesegnet unter Artenschutz und dies in einem der reichsten Länder der Welt. Es lebe die bürgerliche Demokratie! Einer dieser Multimillionäre ist Ingvar Kamprad, Besitzer von IKEA. Sein Vermögen türmt sich laut dem Wirtschaftsmagazin «Bilanz» auf 42 Milliarden Franken. Herr Kamprad wird weiterhin 50 Rappen Steuern pro Jahr bezahlen, zumindest im Vergleich zu Frau Müller. Ja, denn würde Frau Müller, die ein Vermögen von 100?000 Franken besitzt, mit dem gleichen Ansatz wie Herr Kamprad besteuert werden, würde sie 50 Rappen Steuern im Jahr bezahlen. Dieses absurde Missverhältnis nennt sich bei uns in der Eidgenossenschaft Steuergerechtigkeit. Bitte merken.

Im Schatten der eidgenössischen Wahlen fand im Zürcher Unterland eine Abstimmung statt, die den heutigen Zeitgeist wie wohl kaum was anderes auf den Punkt bringt: Die Mehrheit der Stimmberechtigten der 34 Zweckverbandgemeinden in den Bezirken Bülach und Dielsdorf haben entschieden, dass das Spital Bülach zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt wird. 21?190:?15?649 lautet hier das Resultat. Ganz spannend ist dabei, dass das Spital Bülach auf seiner Webseite den Menschen den Neoliberalismus bilderbuchmässig erklärt: «Das Umfeld, in dem wir uns bewegen, hat sich mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung massiv verändert. Spitäler wurden mit der neuen Spitalfinanzierung in die Selbständigkeit entlassen und müssen heute auf eigenen Beinen stehen. Eine Defizitgarantie vom Kanton und den Trägergemeinden gibt es nicht mehr. Andere Spitäler sind von Mitbewerbern zu Konkurrenten geworden, da die Patientinnen und Patienten heute ihr Spital frei wählen können.» Krass? Machen wir uns nichts vor, das ist das bitterer Präsens und die düstere Zukunft zugleich. Bülach ist der Vorbote des Bösen und des Schlimmen. Nein, ich meine es nicht ironisch. Das Böse und Schlimme hat einen Namen, das Monster nennt sich «TiSA». Es erscheint in Form eines Freihandelsabkommens, an dem die Schweiz gemeinsam mit den USA, der EU und weitere 20 Ländern seit 2012 kräftig mitbastelt. Eines der Hauptziele des Abkommens ist es, das Gesundheitswesen komplett dem Markt zu unterwerfen.

Daher gleich zurück zum Schulbeispiel in Bülach und wir lernen dabei: «In erster Linie sind Spitäler heute Unternehmen wie andere auch, die Ertragsüberschüsse erwirtschaften müssen, um in die Zukunft investieren zu können. Sie müssen sich im Markt mit guten Leistungen von den Mitbewerbern abheben, um bestehen zu können. Sie benötigen eine solide Trägerschaft, Flexibilität und Handlungsspielraum, um auf Veränderungen zeitgerecht reagieren zu können.» Voilà, liebe Eidgenossen, ein Spital ist ein Unternehmen und muss Gewinn abschütteln. Und Gewinn erzielen, das ist die erste und einzige Priorität im Kapitalismus. Das wissen wir alle. Wer das Gegenteil davon behauptet, ist – um es mit den Worten des deutschen Kabarettisten Volker Pispers zu sagen – ein «kompletter Vollidiot oder eine extrem unappetitliche Körperöffnung». Nicht die Kranken und Pflegbedürftigen stehen im Mittelpunk, sondern man muss sich «im Markt mit guten Leistungen von den Mitbewerbern abheben». Warum eigentlich? Warum kann sich ein Spital nicht einfach auf sein Kerngeschäft konzentrieren, sprich die Kranken möglichst gut und rasch zu pflegen? Und: Wie misst man diese «Leistungen», mit denen man sich «abheben» muss? Anhand des Prozentsatzes derjenigen Menschen, die ins Spital eingeliefert wurden und es wieder lebend verlassen können? Verlassen auf den eigenen Beinen gibt zehn Leistungspunkte, das Verlassen im Rollstuhl fünf und wenn es leider Füsse voran in der Bahre liegend ist, dann null Leistungspunkte? Oder misst man den Erfolg, so wie bei jeder AG, durch die Höhe der Gewinne, die auf das Bankkonto der AktionärInnen fliessen?

Das Spital kommt auf den Markt. Es wird somit zu einer Ware, wie alles was auf dem Markt ist, und die PatientInnen zu Kostenfaktoren. So einfach ist die Sache und man muss nicht mal MarxistIn sein, um dies zu begreifen. Vor noch 25 bis 30 Jahren, als die Mauer noch stand, da redeten nur ein paar wenige, kranke MarktfetischistInnen davon, dass ein Spital ein Unternehmen werden muss. Es war selbstverständlich und völlig klar, dass sich die öffentliche Hand an den Kosten des Spitals beteiligte. Heute ist genau das Gegenteil der Fall, was das Ausmass unserer Niederlage und die herrschende Dominanz der kapitalistischen Ideologie beweist. Wir lecken mal wieder unsere Wunden, während andere die Korken knallen lassen. So auch Frau Ilse Kaufmann, Verwaltungsratspräsidentin und Vizepräsidentin der Stiftung des Spitals Bülachs. Sie freut sich über «das klare Zeichen der Bevölkerung» und sagt: «Das positive Resultat ist für die Spitalverantwortlichen zugleich Auftrag und Bestätigung, ihren Dienst an der Bevölkerung des Zürcher Unterlandes mit guten Leistungen weiterzuführen.» Liebe Frau Kaufmann, dass die Leistungen gut sein sollen, erwarten wir als Selbstverständlichkeit. Genauso wie Sie, Frau Kaufmann, wenn Sie in eine Pizzeria gehen, erwarten Sie bestimmt, dass die Pizza fein schmeckt und nicht nach dem, was die unappetitliche Körperöffnung raus wirft, oder etwa nicht? Die Frage ist vielmehr, ob sich alle die Dienstleistungen des Spitals auch leisten können? Aber diese Frage an Frau Kaufmann zu stellen, ist so, als würde man den Fuchs fragen, wie der Hühnerstall am besten zu bewachen sei. Die Frage geht daher an uns Linke. Was tun wir, dass jede und jeder unabhängig des Bankkontos sich der Aufenthalt im Spital leisten kann? Hat jemand eine Antwort?

Eine neue Armee für den kommenden Aufstand

armeeDie vom Bundesrat angestrebte Weiterentwicklung der Armee entspricht den internationalen militärstrategischen Trends. Mit kleineren aber modernisierten Beständen sollen neuartige Bedrohungen bewältigt werden. Das scheinbar Neue ist aber bloss der wiederbelebte Krieg gegen die Armen.

Vor sechs Jahren begann die Arbeit an der «Weiterentwicklung der Armee» (WEA). Anfang September präsentierte Ueli Maurer, Chef des «Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport» (VBS), die tiefgreifenden Neuerungspläne, über die das Parlament noch zu bestimmen hat. Bis 2017 soll der Truppenbestand auf 100 000 halbiert werden. Auch bei Teilen der Infrastruktur würde der Abbau walten. Das bedeutet das Ende für etliche Tigerjets, Leopard-Panzer, Haubitzen, Festungsminenwerfer, Piranhas und Bisongeschütz. Alles Material also, das für herkömmliche, zwischenstaatliche Schlachten im offenen Felde taugt. Der ideologische Boden dieser Ausrüstung ist in den gehegten Bedrohungsfantasien des Kalten Krieges zu suchen. Die Angst vor der übermächtigen, von Osten einmarschierenden Sowjetmacht ist jedoch passé. Heute bedrücken andere Sorgen die herrschende Klasse. Und so muss auch anderes Kriegsgerät her. Etwa mehr Drohnen und neue Aufklärungstechniken, die – so die Begründung – gegen TerroristInnen und im Cyber War eingesetzt werden können.

Kritik gegen die WEA hagelte es von Links und Rechts. Die Stahlhelmfraktion schaudert‘s, weil ihre geliebte Massenarmee endgültig das Zeitige segnet und die Wehrpflicht dadurch noch weniger Bedeutung erhält. Die «Gruppe Schweiz ohne Armee» (GSoA) wiederum sieht die Gefahr von häufigeren Einsätzen der Armee im Innern. Schliesslich würden die Militärpolizeibataillone verdoppelt und erweiterte Kompetenzen erhalten sowie stärker mit den Polizeicorps zusammenarbeiten. In finanzieller Hinsicht ändert sich mit dem WEA kaum etwas. Bereits 2011 beschloss das Parlament die Erhöhung des Militärbudgets von 4.7 auf 5 Milliarden Franken.

Im globalen Trend

Grossheere haben nach wie vor ihre Bedeutung für Territorialkonflikte und die Sicherung globaler Machtansprüche. Allerdings zeichnet sich international eine Tendenz ab, die neben oder anstatt dem herkömmlichen Heer flexible und schnelle Armeen für asymmetrische Kriege hervorbringt. Der 2003 publizierte NATO-Bericht mit dem Namen «Urban Operations in the year 2020» weist ganz in diese Richtung. Dort sind «asymmetrische Bedrohungen, Technologieentwicklung und Einsätze in Städten grundsätzliche Charakteristika und mögliche Herausforderungen künftiger Einsätze der Allianz.» Ebenso beklagt die amerikanische RAND-Corporation, ein militärwissenschaftlicher Think Tank, dass die USA trotz einer «Verstädterung der Revolte» nicht hinreichend für die Aufstandsbekämpfung gerüstet seien. Diese Überlegungen finden sich auch in der WEA. Maurer will innerhalb von zehn Tagen 35 000 Mann aufbieten können, was heute unmöglich sei. Angesichts der jüngsten unerwarteten Aufstände erscheint diese Fähigkeit für den Staat jedoch elementar.

Die grosse Reserve an Proletarisierten ist zwar überlebenswichtig für das an tiefen Lohnkosten interessierte Kapital, doch in der Krise nimmt diese Masse, ob sie es will oder nicht, wieder die totgesagte Rolle der «gefährlichen Klasse» ein. Was folgt, ist der Krieg gegen die Armen. Exemplarisch hierfür sind die Angriffe der so genannten Befriedungspolizei UPP (Unidade de Polícia Pacificadora) in den brasilianischen Armensiedlungen. Vordergründig geht es dort stets um die Jagd auf Drogengangs. Die Präsenz krimineller Banden ist hingegen von staatlichem Interesse, denn sie legitimiert die gewalttätige Intervention in potentiell aufständische Territorien. Übrigens waren es auch in Baselland «kriminelle Einbrecherbanden», mit welchen der zivile Einsatz der Militärpolizei gerechtfertigt wurde. Solche Interventionen lassen sich bei entsprechendem Bedürfnis problemlos auf andere Bereiche ausweiten. In Brasilien etwa gegen Protestierende, die aus ihren Quartieren vertrieben wurden.

Ein Problem der Peripherie?

Es ist offensichtlich, worauf die neue Armee zu zielen hat. Gerne verweist Ueli Maurer auf die arabischen Aufstände oder auf den Konflikt in der Ukraine. Bei Ersterem sind abrupte und unkontrollierte Migrationsbewegungen das Problem, bei der Ukraine ist es der unerwartete Kriegsausbruch durch eine spontane Revolte. In Brasilien wiederum ist es das verarmte und rebellierende Proletariat, das sich darüber hinaus noch mit informeller Wirtschaft über Wasser hält. Sind solche Szenarien also nur im Elend ferner Länder denkbar? Jeder Schweizer Rekrut lernt, dass bei bedrohter innerer Sicherheit die Armee aufgeboten werden kann. Dieser Möglichkeit bedienten sich die Generäle bis in die 30er Jahre regelmässig – nicht ohne tödliche Folgen für die protestierenden ArbeiterInnen. Und auch heute bestätigen dienstleistende Soldaten das Üben von Einsätzen gegen DemonstrantInnen. Erinnert sei zudem an das Militärbataillon 1, das im Januar letzten Jahres mit einem originalen Anti-WEF-Transparent den Einsatz im Innern probte.

Weil es sich aber so schön bewährt hat, dient primär «Terrorismus» als Legitimation für neue Militärtechniken. Doch auch solche finden in Wirklichkeit längst Verwendung im Bereich der Crowd Control. Militärdrohnen und Superpumas der Armee unterstützten in den letzten Jahren die Zürcher Polizei bei der Unterbindung der autonomen 1. Mai-Proteste. Bezahlen musste die Stadt keinen Rappen; dankend übt das Militär am realen Objekt. Es lässt sich also kaum bestreiten, dass die neuen Armeen nicht nur für den Einsatz an der Peripherie und an den Grenzen der Wohlstands-Festungen konzipiert sind, sondern besonders auch im Zentrum, in den widerspruchsvollen und umkämpften Metropolen der Industrienationen zum Einsatz kommen werden.

 

UKIP-Chef in Winterthur

nigel-farage-smokingDie UKIP hetzt mit klassischen Themen der Neuen Rechten und etablierte sich so bei den Europawahlen als stärkste britische Partei. In Winterthur geht die AUNS nun mit Parteichef Nigel Farage auf Tuchfühlung.

Noch im letzten Jahr sagte er dem «Blick», er habe mit den Leuten der SVP nichts zu tun. Nun aber scheint sich Nigel Farage, Oberhaupt der «United Kingdom Independence Party» (UKIP) und EU-Parlamentarier, bestens mit dem Präsidenten der «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz» (AUNS) und SVP-Nationalrat Lukas Reimann angefreundet zu haben. Am 4. Oktober wird der Brite an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung der AUNS eine Rede gegen Euro und EU halten. Die evangelikale «Gemeinde von Christen» bietet für den Anlass ihre «Parkarena» mit 1250 Plätzen an. «Ich freue mich sehr darauf!», lässt uns Reimann wissen. Erstaunlich ist das nicht. AUNS, SVP und UKIP sind ideologisch mehr als nur verwandt. Wie die SVP politisiert auch die UKIP gekonnt am rechten Rand, sodass extremere Parteien vorerst perspektivlos bleiben. Mit populistischen Tricks und grossmauliger Establishment-Kritik mobilisiert Farage die WutbürgerInnen. Grossbritannien leide unter den Zahlungen an schwächere Mitgliedsstaaten und müsse deshalb aus der Union austreten. Ohnehin gehöre die EU gebodigt und der Nationalstaat wieder gestärkt. Musik in den Ohren der AUNS-Leute! Auch auf der Insel spricht dieses wohlstandschauvinistische Begehren den weissen Mittelstand und prekarisierte NationalistInnen an: Bei den Europawahlen überflügelte die UKIP alle etablierten Parteien und holte 28 Prozent der Stimmen.

Rechtspopulist und Marktradikaler

Was Farage, dem schwerreichen Rohstoffhändler und selbst ernannten «Libertären» vorschwebt, ist ein Europa der starken Nationalstaaten und marktradikalen Ökonomien. Hierfür will er Zölle und Subventionen innerhalb des Commonwealth aufheben und den Zugang zu Sozialleistungen erschweren. Der «political correctness» und dem «Multikulturalismus» sagt er den Kampf an. Weniger Zuwanderung und eine britische Einheitskultur sollen’s richten. Mehr Militär, Polizei und Knäste täten das Ihrige dazu. Auch in ökologischen Fragen ist Farage ein Elend. Nachdem er Al Gores Film «Eine unbequeme Wahrheit» an Schulen verbieten wollte, eine Kommission gegen die «Klimalüge» forderte und konsequent gegen Wind- aber für Atomkraft lobbyierte, war er sich nicht zu schade, auch gegen härtere Kontrollen des Elfenbeinhandels zu stimmen. Mit den Kassenschlagern der Neuen Rechten, darunter Islamophobie, Antiziganismus und Homophobie, spricht Farage die niederen Instinkte seiner WählerInnen an. Für die besitzende Klasse macht er sich zudem mit neoliberalen Vorstösse attraktiv. Eine explosive Mischung, die viele britische Linke an die Jahre des Thatcherismus erinnern lässt.

Distanz zur extremen Rechten?

In der geheuchelten Verurteilung von Rassismus und Antisemitismus liegt ein Erfolgsrezept rechtspopulistischer Parteien. Skinheads und Judenhass in der Partei haben sich schlicht nicht ausbezahlt. So ist der Erfolg der «Alternative für Deutschland» (AfD) und die Krise der NPD zu erklären, ebenfalls der Aufschwung des Front National in Frankreich, der sich nun moderater gibt. Und auch Farage versicherte der jüdischen Gemeinde anlässlich einer Podiumsdiskussion von «Jewish Chronicles», dass die UKIP als einzige Partei AntisemitInnen direkt ausschliesse, worauf er Applaus erntete. Rhetorisch versiert, gelingt es Farage verschiedentlich darüber hinwegzutäuschen, dass die UKIP mal formell, mal informell mit AntisemitInnen des Front National, der griechischen ultrarechten LAOS oder der rechtspopulistischen FPÖ aus Österreich verbandelt ist. In Winterthur wird jedenfalls bereits zur Demo aufgerufen.

 

Roche hat’s wohl gewusst

roche logoBereits Anfang Juli gab Roche als Reaktion auf den Druck der Gewerkschaft Unia zu, dass es auf der Baustelle des Roche-Towers am Baseler Rheinufer zu Lohndumping im grossen Stil durch das polnische Subunternehmen Poko-AL gekommen ist. Natürlich gab sich Roche unglaublich bestürzt über den Vorfall. Weiter gestand der Pharmamulti ein, dass Poko-AL den Vorfall mit systematisch gefälschten Dokumenten zu vertuschen versucht habe. Die Unia drängte auf eine verbindliche Auflösung des Missstands und erreichte eine Lohnnachzahlung von insgesamt über 500?000 Franken für die Betroffenen sowie neue, korrekte Arbeitsverträge. Weiter setzt sich die Unia zum Ziel, dass die verbleibenden Lohnausstände schnellstmöglich beglichen werden.

Den Lohndumpingfall beim Roche-Tower schätzt die Unia als «typisch im Konstrukt, aber bemerkenswert in der Höhe der offenen Lohnforderungen» ein. Am Ende einer Subunternehmer-Kette stehe eine Gruppe Fassadenbauer, die statt den im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Löhnen nur noch etwas mehr als netto 12 Franken pro Stunde inklusive Ferien, dem Anteil des 13. Monatslohns, Spesen etc. erhielten. Dieser Betrag ist knapp drei Mal weniger als den Arbeitern vom Gesetz her zusteht. Für die Zeit seit Arbeitsbeginn im August 2013 berechnet die Unia einen Betrag von 1 Million Franken, der den Arbeitern insgesamt zu wenig ausbezahlt wurde. Die Unia geht von 27 betroffenen Arbeitern aus.

Zwei Arbeiter in einem Bett

In einem «10vor10»-Beitrag wurde ein polnischer Fassadenarbeiter porträtiert, der bald zum vierten Mal Vater wird und darum diesen Job auf der Roche-Baustelle angenommen hat. Er wohnt in einer Wohnung mit fünf anderen Arbeitern, schläft im Bett mit einem weiteren Arbeiter, arbeitet jeden Tag zwölf Stunden – bis zu 70 in der Woche – und erhält dafür 12 Franken pro Stunde, ohne Zuschläge für Feiertage oder Wochenendarbeit. Laut Gesamtarbeitsvertrag wären 26 Franken plus Zuschläge vorgeschrieben. Als auf der Baustelle eine Kontrolle durch die Behörden stattfand, hatte der Kontrolleur keinen Dolmetscher dabei und konnte nur mit dem Vorarbeiter sprechen. Dieser gab natürlich an, dass die Arbeiter den gesetzmässigen Lohn von 26 Franken bezahlt bekommen. Darum sieht es den Daten des Arbeitsamts zufolge danach aus, als wäre auf der Baustelle alles mit rechten Dingen zu und her gegangen.

Als die Unia den Fall publik machte, sah es zuerst nicht danach aus, als wäre von seiten der beteiligten Firmen ein Entgegenkommen zu erwarten. Es wurde weitergearbeitet, als wäre nichts geschehen. Die unzufriedenen Arbeiter der Firma Poko-AL wurden unter Druck gesetzt. Als einige von ihnen die Schnauze voll hatten, reichten sie Anzeige wegen Nötigung und Betrug ein und gingen in den Streik – erst danach kam die Reaktion von Roche. Allerdings schob Roche implizit den Subunternehmen die Schuld in die Schuhe.

Dass Roche von den unzumutbaren Arbeitsbedingungen nichts gewusst hat, ist jedoch unwahrscheinlich. Das Pharma-unter-nehmen übernahm selbst die Bauherrschaft, statt ein Bauunternehmen damit zu beauftragen. Zudem wurde die polnische Firma Poko-AL, die die polnischen Arbeiter anstellte, von einer deutschen Fassadenbaufirma beauftragt, die wiederum direkt Roche unterstellt ist. Die Anstellungsverhältnisse auf der Baustelle sind also keineswegs unübersichtlich.

Zwar hat sich die Unia für die Arbeiter gewehrt, die Art und Weise, wie von seiten der Gewerkschaft über den Vorfall gesprochen wird, zeugt jedoch nicht von einer konfrontativen Haltung derselben. Ein Gewerkschaftsfunktionär zeigte sich etwa erstaunt, dass ein Unternehmen wie Roche auf dieser «Vorzeigebaustelle» einem solchen Fall von Lohndumping nicht früher nachgegangen sei – als würde es sich hier nur um ein Versehen eines im Grunde vorbildlichen Unternehmens handeln.

Aus dem vorwärts vom 18. Juli 2014 – unterstütze uns mit einem Abo

 

 

 

 

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