Fürs allgemeine Wohlbefinden

Christophe Grand. Die Initiative «Für die Rückerstattung der Zahnpflegekosten», die von der PdA lanciert wurde, kommt in der Waadt am 3. März zur Abstimmung.

Im Kanton Waadt wurde die Initiative für die Rückerstattung der Zahnpflegekosten 2014 mit mehr als 15 000 Unterschriften von der PdA gemeinsam mit einem Bündnis von anderen Parteien und Bewegungen eingereicht. Das Interesse dafür hat die kantonalen Grenzen überschritten: In Neuenburg, Genf und Wallis wurde je eine solche Initiative lanciert.

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Noch mehr Gift

tai. Die Forschung ist sich uneins, ob das Herbizid Glyphosat gesundheitsschädigend ist. Monsanto-Studien erklären es für unbedenklich. Der Bundesrat möchte den erlaubten Grenzwert von Glyphosat um das 3600-Fache erhöhen.

Bisher war in der Schweiz im Fall von Glyophsat ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Wasser erlaubt. Geht es nach der CVP-Bundesrätin Doris Leuthard, soll der Wert auf 360 µg, das 3600-Fache, festgelegt werden. BäuerInnen in der Schweiz dürften dann ein Vielfaches des Herbizids ausbringen. Auch für zwei Dutzend weitere chemische Präparate soll der Grenzwert erhöht werden.
Glyphosat ist ein Herbizid, das auf sämtliche Pflanzen wirkt. Indem es ein Enzym blockiert, das Pflanzen zur Herstellung lebenswichtiger Aminosäuren brauchen, können sie nicht mehr wachsen. Seit den 70er Jahren wird Gyphosat vom Agrokonzern Monsanto unter dem Markennamen Roundup für die Unkrautbekämpfung verkauft. Roundup ist das am häufigsten eingesetzte Herbizid der Welt. Montsanto verkauft jedoch nicht nur Roundup, sondern auch gleich das passende Saatgut für Nutzplanzensorten, die gegen das Herbizid resistent sind. Es handelt sich dabei um gentechnisch veränderte Pflanzen, vor allem um Mais und Soja. Der Verkauf von Glyphosatprodukten lohnt sich: Pro Jahr dürften sie wohl bald mehr als zehn Milliarden Dollar einbringen. Entsprechend gross ist das Interesse der Industrie, diese Chemikalie auf dem Markt zu halten.

Einfluss von Monsanto
Die Forschung ist sich uneinig, ob und wie gefährlich Glyphosat und Roundup sind. Eine Studie der Internationalen Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation kommt zum Schluss, das Glyphosat «wahrscheinlich krebserregend für Menschen» ist. Kritik gibt es auch vom deutschen Umweltbundesamt: Mit der nahezu vollständigen Vernichtung aller Kräuter und Gräser auf dem Acker sinke nicht nur die Zahl der Pflanzen stark, heisst es von der Behörde. Dies entziehe allen an Ackerlebensräume gebundenen Arten wie Insekten und Feldvögeln grossflächig die Lebensgrundlage. Ganze Nahrungsnetze könnten zusammenbrechen.
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hätten hingegen keine Hinweise auf eine krebserzeugende oder erbgutschädigende Wirkung gefunden. Bei einer weiteren Untersuchung der Europäischen Chemikalienagentur (Echa), die für Glyphosat ebenfalls Entwarnung gab, wurde aufgedeckt, das sie von der Industrie beeinflusst wurde. Eine Lobbyorganisation von Monsanto konnte die vorläufige Bewertung der RisikoprüferInnen einsehen und schriftlich kommentieren, und zwar kurz bevor das Gremium sein abschliessendes Urteil formulierte. Der Berliner Toxikologe Peter Clausing, der als Beobachter an den Sitzungen der Echa zugelassen war, ist überzeugt: «Die Industrie hat versucht, auf die Bewertung der Behörde Einfluss zu nehmen.»

Häufung von Krebs
Ein Bericht der europäischen BürgerInneninitiative «Stop Glyphosat» zeigt auf, dass die Studien, die von den Unternehmen gemacht werden, Glyphosat als sicher einstufen, während die Mehrzahl der unabhängigen Studien Schädigungen der Erbsubstanz feststellen. Die Initiative schreibt, dass beispielsweise der signifikante Anstieg von Lymphdrüsenkrebs in Mausexperimenten zu den epidemiologischen Studien passt, die bei Menschen, die Glyphosat verwenden, eine Häufung von Lymphdrüsenkrebs aufzeigt. Dies zusammen mit Belegen für die Genotoxizität und oxidativen Stress als Mechanismus würde überzeugend auf eine krebserregende Wirkung des Herbizids hinweisen. Insgesamt seien die Ergebnisse der Untersuchungen der von Monsanto bezahlten WissenschaftlerInnen «wissenschaftlich unseriös und von ernsthaften Interessenkonflikten unterminiert». Die fortgesetzte Anwendung bringt laut der BürgerInneninitiative «Stop Glyphosat» ein inakzeptables Risiko für Krebserkrankungen.
Im Oktober 2016 fand gegen den Monsantokonzern ein Tribunal statt, dass von Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen initiiert wurde. Dutzende ZeugInnen aus den verschiedensten Ländern kamen zusammen, um von Umwelt- und gesundheitlichen Schäden durch Monsanto-Produkte wie Roundup zu berichten. Ein sehr eindrucksvoller Fall war Sri Lanka. Dort sei in den 1980er Jahren massenweise das Pflanzengift Roundup durch die BäuerInnen benutzt worden. Eine Folge davon war, dass in Sri Lanka Tausende von ReisbäuerInnen an Nierenleiden erkrankt sind und viele von ihnen gestorben sind. 2015 erliess die Regierung in Sri Lanka ein Verbot der Einfuhr von Roundup. Das Nierenleiden ist nicht nur auf Sri Lanka beschränkt. Global ist schon lange eine mysteriöse chronische Nierenerkrankung (CKDu) zu beobachten, die jährlich für Tausende Tote sorgt. 2014 konnte CKDu mit dem Herbizid Roundup in Verbindung gebracht werden. Das Ausmass des Gesundheitsproblems ist gewaltig: An CKDu seien gemäss dem Center für Public Integrity mehr Menschen in El Salvador und Nicaragua gestorben als an Diabetes, HIV und Leukämie zusammen. Auch El Salvador hat die Anwendung von Glyphosat verboten.

Linke für Verbot
In der Schweiz setzen sich die linken Parteien für ein Verbot ein. Balthasar Glättli von den Grünen forderte vor einigen Monaten im Nationalrat ein Moratorium von Glyphosatprodukten bis 2022, um damit Zeit für unabhängige wissenschaftliche Abklärungen der Gesundheits- und Umweltrisiken zu gewinnen. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) unterstützt alle Schritte hin zu einem Verbot. Man fragt sich aber auch, ob ein solches Moratorium zu weiteren Erkenntnissen führen wird, wenn die Agroindustrie sie bisher verhindern konnte – immerhin gibt es das Herbizid seit über 40 Jahren. Eine von der Wirtschaft unabhängige Wissenschaft ist im Kapitalismus nicht zu haben. Für eine freie Entwicklung der menschlichen Erkenntnis brauchen wir ein anderes Gesellschaftssystem.

Heilige Terrorbekämpfung

Gruppenbild nach der Verabschiedung des Aktionsplans. Bild-EJPD

dab. Die Justizministerin will Schulen und Vereine besser nach Gewaltideologien und potenziellen GesinnungstäterInnen durchschnüffeln und weitere Strafrechtsverschärfungen sowie drastische Präventivmassnahmen einführen.

An der Vorstellung des «Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» vor den Medien sprach man im Bundeshaus beschönigend von Prävention, von ein paar schwarzen Schafen, die man früh erkennen müsse, um grösseren Schaden zu verhindern. » Weiterlesen

Vor dem Scheideweg

Christiane Jaquet. Am 9. Dezember hat sich das Referendumskomitee gegen die Altersvorsorge 2020 zum letzten Mal getroffen. Thema war der zukünftige Kampf für ein gerechtes Rentensystem.

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) und die Westschweizer Partei Solidarités arbeiteten schon längere Zeit an einem Initiativprojekt zur Altersvorsorge. Während sie früher zwei verschiedene Vorschläge diesbezüglich gemacht hatten, traten sie nun am Abschlusstreffen des Referendumkomitees gegen die Altersvorsorge 2020 in Olten am 9. Dezember mit einem gemeinsamen Dokument vor und erklärten, sie seien «sich in der Hauptforderung einer solchen Initiative einig: die Integration der 2. Säule in die AHV-IV, und damit der Übergang von einem auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierten zu einem auf dem Umlageverfahren beruhenden System».

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Ignoranz oder Propaganda?

0,7 Prozent des BIP für Entwicklungshilfe sind für die Industriestaaten „zu schwer!“

sit. In einem der reichsten Länder der Welt streitet das Parlament über 100 Millionen Franken bei der Entwicklungshilfe. In seiner Rede erinnert der PdA-Nationalrat Denis de la Reussille daran, dass die Entwicklungshilfe ein Auftrag der Verfassung und gesetzlich verankert ist.

100 Millionen Franken an Entwicklungsgeldern streichen. Dieses Vorhaben hatte die Finanzkommission des Nationalrats mit einer knappen Mehrheit von 13 gegen 12 Stimmen beschlossen. Die Debatte im Nationalrat Anfang Dezember war dann von den vielen Kürzung- und Streichungsanträgen der SVP geprägt. Besonders zu profilieren versuchte sich dabei der SVP-Mann Peter Keller. In seinem Eifer für das Wohl der Eidgenossenschaft gab er skurrile Sachen von sich: So sei die Entwicklungshilfe «eine neue Form von Kolonialismus», die keine Unterstützung des Bundes benötige. Ein solche Aussage kann zwei Gründe haben: Entweder beruht sie auf das Nichtkennen der Tatsachen, sprich Ignoranz, oder sie hat übelste, unmenschliche Politpropaganda zum Ziel. Ein Beispiel als Hilfe zur entsprechender Meinungsbildung: In den letzten zehn Jahren flossen rund 88 Millionen Franken an Entwicklungsgelder nach Äthiopien, aber nicht direkt an die äthiopische Regierung. Das Geld kam der von Armut betroffenen Bevölkerung zugute, hauptsächlich über Projekte der Uno und internationaler Nichtregierungsorganisationen. Dazu gehörte insbesondere der Zugang der Bevölkerung und von Nutztieren zu Nahrung, Wasser und Gesundheitsversorgung. Mit dem Geld aus der reichen Schweiz wurde zudem die Unterbringung sowie die Arbeitsintegration von Flüchtlingen vor Ort unterstützt. Äthiopien ist sowohl ein Herkunftsland als auch Transit- und Zielland für Flüchtlinge und MigrantInnen. Als eines der ärmsten Länder der Welt beherbergt es über 880 000 Flüchtlinge – in ganz Afrika nach Uganda am zweitmeisten. Dazu kommen rund zwei Millionen intern Vertriebene. «Neue Form von Kolonialismus» oder ist der Kolonialismus einer der Hauptgründe für das Elend dieser Menschen? Und um auf Herr Keller zurückzukommen: Ignoranz oder üble Propaganda? Die Antwort sei den LeserInnen überlassen.

Meilenweit entfernt
Es ist schlicht und einfach beschämend, dass das Parlament eines der reichsten Länder der Welt überhaupt über die Streichung von 100 Millionen Entwicklungsgeldern streitet. Denn was sind 100 Millionen im Vergleich zu den 673,5 Milliarden Franken (!) an Vermögen, das die 300 Reichsten in der Schweiz besitzen? Es sind genau 0,014 Prozent! Hinzu kommt die Zielvorgabe der Uno für Industrieländer in Sachen Entwicklungsgelder und die hält fest, dass mindestens 0,7 Prozent des BIP dafür aufzubringen ist. Auch die Schweiz hat sich mit Worten zu diesem Ziel bekannt, ist aber mit den Taten meilenweit davon entfernt. Das hat auch PdA-Nationalrat Denis de la Reussille in seiner guten Intervention im Rat unterstrichen. Er begann seine Rede, indem er die VolksvertreterInnen an zwei wichtige Fakten erinnerte. Erstens an die Verfassung, denn da steht im Art. 54 geschrieben: «Der Bund trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.» Und zweitens an das «Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe». Dort ist unter anderem zu lesen: «Die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Entwicklungsländer im Bestreben, die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, dass diese Länder ihre Entwicklung aus eigener Kraft vorantreiben.» Will man diese Vorgaben erfüllen, «müssen die dazu nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden», hielt der PdA-Genosse fest.
Eine sachdienliche Entwicklungszusammenarbeit ist von einer stabilen Finanzierung und einer langfristigen Planung abhängig. Somit würde eine abrupte Kürzung der Gelder das bisher Erreichte in Gefahr bringen oder gar das Ende der längerfristigen Projekte bedeuten. Der PdA-Nationalrat schloss sein Votum mit einer klaren Aufforderung ab: «Während wir bequem auf unserem Polstersessel sitzen, wäre es sinnvoll sich an Folgendes zu erinnern: Mit der Kürzung von 100 Millionen Franken bei der Entwicklungshilfe verdammen wir Tausende von Menschen in die Misere, zur Flucht oder gar zum Tod.» Was für ein Unterschied zu Peter Keller, der für einmal zu den VerliererInnen gehörte, denn der Nationalrat schickte das Vorhaben seiner Partei mit 100 zu 88 Stimmen bachab.

«Besetzen ist legitim!»

red. In Basel wurde für kurze Zeit ein Haus besetzt, das seit mehreren Jahren leer steht. Die BesetzerInnen versuchten, mit den EigentümerInnen Kontakt aufzunehmen. Die Polizei räumte die Besetzung innerhalb kurzer Zeit und nahm zwei Aktivisten in Haft.

Die Stadt Basel wird aufgewertet. In immer kürzeren Zyklen werden Häuser abgerissen und neu gebaut, Mietwohnungen in Wohneigentum verwandelt, Mieten erhöht und durch grossflächige Investitionen ganze Stadtteile umgekrempelt. Vor diesem Hintergrund hatte sich die IG Bedingungsloses Wohnen (IGBW) gebildet und am 6. Dezember die Gärtnerstrasse 112 besetzt.

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Jeder Häuserblock eine Sturmzelle

Nur für den Zins noch schaffen. Da wären wir schöne Affen! Mieterstreik 1932 in Zürich

tai. 1932 streikten in Zürich die MieterInnen. Seit dem Ersten Weltkrieg hatten sich die Mieten in der Stadt verdoppelt, gleichzeitig erfolgte ein massiver Lohnabbau. ArbeiterInnen lebten in «Löchern und Baracken». Der Zürcher Mieterstreik brach aus, angeführt von der Kommunistischen Partei.

«Ein Mieterkomitee hat sich gebildet, um eine Massenbewegung für die Herabsetzung aller Mieten um 25 Prozent zu organisieren.» So trat das Mieterkomitee am 5. Januar 1932 zum ersten Mal an die Öffentlichkeit. Im «Kämpfer», in der Tageszeitung der Kommunistischen Partei (KP) Zürichs, drückte das Komitee den Missmut der Arbeiterschaft über die hohen Mieten «in einer Zeit des Lohnabbaus und der sinkenden Baukosten» aus.

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Die KP und der Mieterstreik

Kommunistische Partei der Schweiz. Wahlpropaganda 1926 am Zürcher Neumarkt.

tai. Welche Rolle spielte die Kommunistische Partei (KP) im Zürcher Mieterstreik von 1932? Die «NZZ» verunglimpfte damals die Bewegung als «kommunistische Parteiaktion». War das wirklich nur bürgerliche Propaganda?

Dass einzig die KP und ihre Zeitung «Kämpfer» für die streikenden MieterInnen eintraten, hatten die KommunistInnen von Anfang an hervorgehoben. Hingegen wurde abgestritten, dass es sich um eine «kommunistische Parteiaktion» handelte. Dies stimmte im Sinne, dass die Mehrheit der Streikenden keine Leute mit Parteibuch waren.

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Mittelstand und Mieteraktion

tai. Während dem Mieterstreik entwickelte sich ein strategischer Konflikt zwischen der KP und dem Streikführer Hans Itschner. Letzterer wollte durch eine Vereinigung von Arbeiterschaft und Mittelstand zur Revolution. Für die KP blieben die ArbeiterInnen im Fokus.

Die Mieten waren im Vergleich zur Vorkriegszeit um über 100 Prozent gestiegen. Im Zeichen der Krise wäre die Mietzinsfrage für Angestellte und Beamte brennend geworden, schrieb Itschner 1932. «Die einst gehegte Hoffnung, durch Gehaltserhöhungen einen Ausgleich für den Mietzinstribut zu schaffen, ist heute dahingeschwunden.»

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Die Frage der Genossenschaften

tai. Nach den Vorstellungen des Mieter-Aktionskomitees sollten die Genossenschaften in den Mieterstreik hineingezogen werden, indem diese die Zahlung der Hypothekarzinsen verweigerten. Genossenschaften müssten sich in die Gesamtfront der kämpfenden Arbeiterschaft einreihen.

Der Mieterstreik stellte das Aktionskomitee vor die Frage, wie man mit Häusern im öffentlichen Besitz und mit Genossenschaftswohnungen umgehen sollte. » Weiterlesen

Ruchlose Lobbyisten

dab. Drei neoliberale Nationalräte wollen mit deftigen Vorstössen den Mieterschutz zu Schrott fahren und den Vermieter- und Immoblienhaien noch fettere Profite bescheren. Aufführung des bürgerlichen Schmierentheaters demnächst in der laufenden Wintersession im Bundeshaus zu Bern.

Ist diese volle Ladung in National- und Ständerat erfolgreich, werden die Rechte der MieterInnen drastisch geschwächt und die VermieterInnen dürfen die Mieten fast nach Belieben erhöhen. Die Wohnkosten belasten die Budgets der Mieterhaushalte bereits jetzt übermässig stark. Wer eine neue Wohnung suchen muss, ist meist mit happigen Mietzinsaufschlägen konfrontiert. » Weiterlesen

Eine enorme Belastung

Luzian Franzini. Die ETH Zürich und die EPF Lausanne wollen ihre Studiengebühren um 66 Prozent erhöhen. Was offiziell als Anpassung an ein nationales Niveau verkauft wird, hängt in Wahrheit mit dem Spardruck des rechtsbürgerlichen Bundesparlaments zusammen.

Es war ein spezieller Moment, als 300 StudentInnen die Internationale singend durch das Uni-Hauptgebäude in Genf zogen, um gegen die Studiengebührenerhöhung zu protestieren. Später wurde sogar das Rektorat besetzt. Im Herbst 2016 wollte Genf die Studiengebühren für AusländerInnen um 100 Franken pro Jahr erhöhen, was zu einer massiven Solidaritätswelle führte. » Weiterlesen

Komm&iss und rede mit!

Salomé Voirol. Die PdA Zürich lädt jeden Monat zum ungezwungenen Politessen ein. Die erste Runde ist äusserst erfolgreich verlaufen. Dass das Essen frühzeitig ausging, tat der guten Stimmung im vollen Haus keinen Abbruch.

Am 20. November hat im Mozaik zum ersten Mal das Politessen «Komm&iss» der PdA Zürich stattgefunden. Das allmonatliche Treffen bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich in einem ungezwungenen Rahmen über Alltagsprobleme und Politik auszutauschen und die PdA kennenzulernen.

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Die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 der PdAS

Den BürgerInnen wird Sand in die Augen gestreut
Befremdet, aber wenig erstaunt ist die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) über die Namensänderung der Vorlage. So heisst die Nachfolgerin der «Unternehmenssteuerreform III» (USRIII) plötzlich «Steuervorlage 17» (SV17). Der Logik der bisherigen Reformen entsprechend hätte die Vorlage «Unternehmenssteuerreform IV» (USR IV) heissen müssen. Warum wird nach der klaren Ablehnung der USRIII durch das Volk am 12. Februar 2017 jetzt die Vorlage so umbenannt? Und vor allem: Warum verschwindet das Wort «Unternehmen» aus der Bezeichnung der Vorlage?

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Ein Staatsfeind in der Schweiz

tai. Langsam gelangt auch Baluchistan ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. In Genf waren «Free Baluchistan»-Plakate zu sehen. Es wurden Fälle bekannt, in denen die Schweiz hiesigen BaluchInnen die politischen Aktivitäten einschränkte. Als Vorwand dienen Verbindungen zu angeblichen Terrorgruppen.

Katalonien ist in aller Munde. Aus Kurdistan gibt es täglich News. Tibet kennt jedeR. Aber Baluchistan? Dass es auch in Pakistan, im südwestlichen Teil, in dem das Volk der BaluchInnen eine knappe Bevölkerungsmehrheit bildet, eine Unabhängigkeitsbewegung gibt, dürfte noch den wenigsten bekannt sein.

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Ausbeutung, Repression und weisse Folter

Strafanstalt Thorberg

dab. 49 Häftlinge der bernisch-kantonalen Männerstrafanstalt Thorberg streikten Ende November für bessere Haftbedingungen. Die Direktion griff zu strengen Strafen, um Ruhe und Ordnung herzustellen, signalisierte aber, die Hauptforderung bezüglich Beziehungszimmer zu prüfen.

Auf dem Thorberg in Krauchthal werden rund 180 Häftlinge festgehalten. Die 49 Streikenden forderten mehr Lohn, mehr Privatsphäre sowie mehr und besseres Essen. Ein Beziehungszimmer, argumentierten sie, gäbe es bereits in anderen Haftanstalten.

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Er ist gestorben, weil er schwarz ist!»

Paul Kerner. Erschossen, tot aufgefunden, abgestürzt: Innerhalb von bloss fünf Wochen, im Oktober und November, starben in der Schweiz drei Geflüchtete während polizeilichen Massnahmen. Für Schlagzeilen oder gar Empörung sorgte das kaum.

Die Todesserie begann im malerischen Grenzdörfchen Brissago am Lago Maggiore. In der dortigen Asylunterkunft brach in der Nacht des 6. Oktobers ein Streit unter Bewohnern aus. Als zwei Polizisten in Begleitung von zwei Asylbewerbern die Unterkunft betraten, sei plötzlich ein dritter Asylbewerber mit zwei Messern fuchtelnd auf die beiden Begleiter eingestürmt. Doch «zur Garantie der körperlichen Unversehrtheit aller Anwesenden» schoss ein Kantonspolizist auf den mutmasslichen Angreifer. Dieser, ein 38-Jähriger aus Sri Lanka, erlag trotz polizeilicher Nothilfe noch am Tatort seinen Verletzungen. So steht es im Polizeibericht.

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Brutal asozial!

tai. Überall in der Schweiz finden Angriffe auf die Sozialhilfe statt. In Basel und Zürich wurde sie für vorläufig Aufgenommene gekürzt, im Aargau und in Bern soll sie allgemein verschlechtert werden. Dieser menschenfeindliche Generalangriff wird von der SVP angeführt.

Nun ist auch Basel gefallen. Als letzter Kanton hat Basel-Stadt die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene AusländerInnen gekürzt. Als Grund für den Sinneswandel der Basler Regierung nennt die «Tageswoche» eine vergangene Abstimmung in Zürich. Im Schatten des Referendums über die Altersvorsoge wurde am 24. September im Kanton Zürich über die Sozialhilfe von vorläufig Aufgenommene abgestimmt. Zwei Drittel der Stimmberechtigten votierten dafür, sie auf das tiefe Niveau der Asylfürsorge zu kürzen. Nun erhalten die vorläufig Aufgenommenen bloss noch 35 Prozent der zuvor ausbezahlten Beträge. Danach war Basel-Stadt als einziger Kanton übriggeblieben, der vorläufig Aufgenommenen weiterhin die vollen Sozialhilfebeiträge gewährte. Jetzt hat sich das geändert: Die Basler Regierung gab bekannt, die Beiträge auf 80 Prozent des bisherigen Niveaus zu senken. Damit ist Basel dem brutalen Einschnitt von Zürich also nicht ganz gefolgt, wo die Beiträge auf das Minimum runtergebracht wurden. Die SVP forderte prompt eine Zurückstufung der Beiträge auf das Niveau der Asylfürsorge. AusländerInnen mit Status F sollten pro Tag gerade noch 10 Franken – wie jetzt im Kanton Zürich – erhalten für Essen, Kleidung und sonstige Bedürfnisse. Im Grossen Rat kam die diskriminierende SVP-Motion zum Glück nicht durch. Die bürgerlichen Parteien enthielten sich mehrheitlich der Stimme und die Motion wurde deutlich abgelehnt.

Spaltung der ArbeiterInnen
In der ganzen Schweiz finden in der letzten Zeit vermehrt Angriffe auf die Sozialhilfe statt. Menschen, die nicht ohne staatliche Unterstützung über die Runden kommen, sind wie alle Wenigverdienenden den Angriffen des Kapitals und ihren StellvertreterInnen, den bürgerlichen Parteien, wehrlos ausgeliefert. Die Spaltung der ArbeiterInnenklasse in Arbeitende, Arbeitslose oder SozialhilfeempfängerInnen ist dabei eine besonders wirksame Waffe der KapitalistInnen. Im Kanton Aargau muss die Regierung Möglichkeiten prüfen, um die Sozialhilfe abzustufen, also zusätzlich eine Spaltung zwischen verschiedenen SozialhilfeempfängerInnen machen. Ein Postulat hatte im Grossen Rat vor Kurzem Erfolg. Es verlangt, dass die Ansätze der Sozialhilfe danach abgestuft werden, wie lange die BezügerInnen zuvor schon AHV-Beiträge und Steuern bezahlt haben. Kim Schweri von den Grünen kritisierte zu Recht, dass die Abstufung gemäss dem Vorstoss vorab Frauen treffen würde, die Kinder haben und deshalb einige Jahre nicht arbeiten, oder junge Erwachsene, die gar keine AHV hätten zahlen können.

Politik gehorcht
Die Abstufung der Leistungen, wie sie den SozialhilfeempfängerInnen im Aargau bevorsteht, geht auf einen Vorschlag zurück, den die SVP in ihrem Positionspapier 2015 gemacht hat. Die rechtsnationalistische SVP publizierte 2015 ein Positionspapier zur Sozialhilfe, nach dessen Vorlage die Bürgerlichen einen gezielten Generalangriff auf die Sozialhilfe gestartet haben und einen massiven Sozialabbau anführen. Neben vielem anderen, das nun Realität ist, wurde gefordert, dass die Richtlinien der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (Skos) nicht mehr als verbindlich gelten und dass sie kantonal unterschritten werden sollen. Im Kanton Bern wurde genau dies gemacht. Dort wird die Sozialhilfe allgemein um zehn Prozent unter den Grundbedarf nach den Skos-Richtlinien gesenkt. Vorläufig Aufgenommene bekommen 15 Prozent weniger, junge Erwachsene sogar bis zu 30 Prozent weniger. Mit den Sparmassnahmen werden jährlich bis 25 Millionen Franken von den SozialhilfebezügerInnen weggenommen. Auch bei diesem Sozialabbau stand die SVP dahinter. Mit einer Motion zwang sie die Kantonsregierung zur Revision des Sozialhilfegesetzes. Die SVP befiehlt, die bürgerliche Politik gehorcht.

Verschlechterungen mit Reformen
Die Gesetzesänderungen auf Bundesebene der letzten Jahre haben mehr Menschen in die Sozialhilfe getrieben. Beispielsweise sind durch die Reform der Arbeitslosenversicherung junge Erwachsene weniger lange bezugsberechtigt. Ebenso macht es die Reform der Invalidenversicherung Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen schwieriger, eine Rente zu erhalten. Das hilft den Menschen aber nicht, einer Arbeit nachzugehen, sondern führt sie in die Sozialhilfe. Die Sozialhilfe selber versuchte man, durch eine Reform nach den Skos-Richtlinien zu harmonisieren. Das bedeutete, dass die meisten Kantone den Grundbedarf für Grossfamilien und junge Erwachsene reduzierten. In 17 Kantonen müssen junge Erwachsene mit 20 Prozent weniger, das heisst mit 789 Franken pro Monat, über die Runden kommen. Sechs Kantone legen einen noch tieferen Grundbedarf für junge Erwachsene fest. Im Kanton Thurgau müssen junge Erwachsene bis 30 Jahre mit maximal 611 Franken auskommen. Auch im Wallis sind junge Erwachsene sehr schlecht gestellt. Sie erhalten nur noch 500 Franken monatlich. In den meisten Kantonen werden Sanktionen verschärft und Zulagen (zum Beispiel für Alleinerziehende) gestrichen. «Die Angleichung der Sozialhilferegelungen zwischen den Kantonen führt zu einem deutlichen Leistungsabbau», schreibt die Caritas. Die Skos-Richtlinien bedeuteten bereits eine Verschlechterung der Leistungen und dennoch war es der raffgierigen SVP nicht genug. Die Skos hat ihre Richtlinien revidiert und nach unten angepasst. Aber die Bürgerlichen drängen die Kantone dazu, bei den Leistungskürzungen unter die Richtlinien zu gehen. Die Abwärtsspirale dreht sich.

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