SBB muss 15 000 Mitarbeitenden Zulagen nachzahlen
Nun zahlt auch die SBB Zulagen für unregelmässige Dienste nach: Die Personalverbände haben erreicht, dass rund 15 000 Leute mit unregelmässiger Arbeit eine Nach-zahlung für die Jahre 2002 bis 2006 erhalten. Diese geht auf das so genannte Orange-Urteil des Bundesgerichts zurück, wonach die Zulagen auch in den Ferien geschuldet sind.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB, die zwischen 2002 und 2006 während neun Monaten eines Jahres Zulagen für Nacht- und Sonntagsdienste erhalten haben, bekommen eine Nachzahlung. Je nach Menge der unregelmässigen Dienste macht diese zwischen 200 und gut 3000 Franken aus. Die Personalverbände haben sich mit der SBB auf diese Lösung geeinigt, nachdem mehrere Mitglieder gegen das Unternehmen geklagt hatten und damit die Verhandlungen auslösten.
«Als die SBB einmal in Verhandlungen eingewilligt hatte, konnten wir uns einvernehmlich auf eine Lösung einigen, die unsern Mitgliedern gerecht wird», erklärt SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger. Die Gewerkschaften SEV, transfair, VSLF und KVöV hatten schon bald nach Vorliegen des Bundesgerichtsurteils gegen das Telekommunikationsunternehmen Orange bei der SBB entsprechende Verhandlungen gefordert. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags 2007 wurde zudem geregelt, dass die neuen Zulagenansätze einen Ferienanteil enthalten.
Die Auszahlungen erfolgen im Oktober, wenn in der Zwischenzeit die zuständigen Gremien der Gewerkschaften und der SBB der Einigung zugestimmt haben.
Somit haben nun alle ehemaligen Bundesbetriebe Nachzahlungen vereinbart. Für die Bahngewerkschaften hat diese Einigung auch Signalwirkung auf die übrigen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs: «Ich gehe davon aus, dass die konzessionierten Transportunternehmungen ebenfalls zu Verhandlungen bereit sind und wir keine Klagen mehr einreichen müssen», betont Barbara Spalinger