Frontalangriff auf die AHV

Ohne Gegenstimmen trat der Ständerat auf die 11. AHV-Revision ein. Der Nationalrat hatte aus der Neuauflage der 11. AHV-Revision in der Märzsession eine reine Sparvorlage gemacht. Das Rentenalter für die Frauen wird erhöht. Widerstand wird zur Pflicht!

Das AHV-Rentenalter der Frau soll auf 65 Jahre erhöht werden. Im Einklang mit dem Bundesrat und dem Nationalrat hat der Ständerat dies mit 29 gegen 7 Stimmen der Linken beschlossen. Noch offen ist, ob die damit eingesparten rund 800 Millionen Franken zur Hälfte für die soziale Abfederung der vorzeitigen Pensionierung eingesetzt werden sollen.

Zudem beschloss der Ständerat mit 28 gegen 8 Stimmen, die Anpassung der Renten vom Stand des AHV-Fonds abhängig zu machen. Die AHV-Renten sollen damit künftig langsamer und flexibler an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.

So lange der AHV-Fonds mindestens 70 Prozent einer Jahresausgabe beträgt, soll die Anpassung nach dem Beschluss des Ständerates bei einer Teuerung unter vier Prozent alle zwei Jahre und bei einer Teuerung ab vier Prozent jährlich erfolgen.

Anzeige

Fällt der AHV-Fonds unter 45 Prozent einer Jahresausgabe, soll der Bundesrat auf eine Rentenanpassung verzichten können. Damit schloss sich die kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrates an. Der Nationalrat hatte beschlossen, die Renten bei einem Fonds-Stand unter 70 Prozent jeweils bei vier Prozent Teuerung zu erhöhen

Rentenalarm

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben am 2. Juni in zwölf grösseren Schweizer Städten lautstark Alarm geschlagen. Es drohen eine Senkung der AHV-Renten und ein höheres Frauen-Rentenalter. Die Medienmitteilung der Gewerkschaft unia.

Über Mittag schlugen die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit Signalhörnern, Trillerpfeifen und Haushaltsgeräten Alarm. Sie machten die Arbeitnehmenden auf die Ständeratsdebatte von morgen aufmerksam, bei der in aller Stille ein weiterer, unhaltbarer Angriff auf unsere Altersvorsorge beschlossen werden soll.

Am 3. Juni berät der Ständerat die 11. AHV-Revision. Zu befürchten ist, dass der Mischindex verschlechtert und das Frauenrentenalter auf 65 Jahre erhöht werden. Auf ein sozial flexibles Rentenalter dagegen wird verzichtet. Der Mischindex ist die Berechnungsgrundlage für die regelmässige Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung und die Lohnentwicklung. Die geplante Änderung beim Mischindex bedeutet konkret eine Senkung der AHV-Renten und ist nach der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG ein weiterer inakzeptabler Angriff auf unsere Altersvorsorge, den die Unia nicht hinnehmen will.

Unverschämt ist der erneute Versuch das Frauen-Rentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen, nachdem genau diese Erhöhung bereits 2004 an der Urne deutlich abgelehnt worden ist. Einmal mehr soll unter dem Vorwand der Gleichstellung auf Kosten der Frauen-Renten gespart werden, obwohl klar ist, dass die Gleichstellung von Frau und Mann bis heute weder im Berufsleben noch in der Gesellschaft erreicht ist.

SEV: Vom Verband zur Gewerkschaft

Der SEV ist nun auch formell auf Deutsch eine Gewerkschaft: „Der Kongress hat einer Namensänderung zugestimmt. Er gibt auch grünes Licht für eine Strukturreform“, berichtet die neue Gewerkschaft in ihrer Medienmitteilung.

Statt vier Entscheidstufen hat der SEV in Zukunft nur noch deren drei, die aber klarer strukturiert sind: Der Kongress als oberstes Organ findet weiterhin alle zwei Jahre statt. Die strategische Führung in der Zeit zwischen den Kongressen liegt neu beim Vorstand, der aus 21 Personen besteht, die alle aus der Milizstruktur nominiert werden. Dieser Vorstand tritt monatlich zusammen und setzt die Leitplanken für die operative Führung. Die neue Geschäftsleitung setzt sich aus vier bis fünf Mitgliedern der professionellen Leitung zusammen: Präsident, Finanzverwalter, Vizepräsident/innen.

Bisher wurde der SEV von einer 13-köpfigen Geschäftsleitung geführt, die aus Mitgliedern des Profi- und des Milizbereichs zusammengestellt war. Zudem gab es einen Verbandsvorstand mit 37 Mitgliedern, der zweimal jährlich zusammentrat.

Zu Diskussionen führte die Frage der Stimmengewichtung im Vorstand. Der Kongress entschied sich für einen Schlüssel nach so genannt voll zahlenden Mitgliedern, was einerseits die Grösse der Unterverbände berücksichtigt, andererseits auch deren Mitgliederstruktur.

Vom Verband zur Gewerkschaft

Praktisch unbestritten war eine Statutenänderung, die den Namen des SEV betrifft: Statt «Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV)» heisst dieser nun «SEV – Gewerkschaft des Verkehrspersonals». Damit ist der deutsche Name nun identisch mit dem seit langem bestehenden französischen und italienischen. Der Namenswechsel ist aber auch Programm: Der SEV versteht sich heute klar als Gewerkschaft, die den Unternehmen als Verhandlungspartner gegenübersteht.

Position beziehen

In mehreren Positionspapieren und Resolutionen hat der SEV-Kongress seine Haltung zu aktuellen politischen und gewerkschaftlichen Fragen festgelegt. Grösste Sorgen machen sich die aktiven wie auch die pensionierten Mitglieder um den Zustand der beiden wichtigsten Pensionskassen im öffentlichen Verkehr: die Pensionskasse SBB und die Ascoop. Nach wie vor fehlen die Entscheide des Bundes zur korrekten Ausfinanzierung. Zusammen mit der Finanzkrise ist die Situation äusserst beunruhigend, und es ist zu befürchten, dass von den Versicherten grosse Opfer verlangt werden. Der SEV wird alles daran setzen, die berechtigten Ansprüche der Betroffenen durchzusetzen. Am 19. September wird in Bern eine grosse Demonstration gegen den Sozialabbau stattfinden, an welcher der SEV markante Akzente setzen will.

Der SEV stellt sich zudem gegen Restrukturierungen, wenn deren Nutzen nicht verständlich gemacht werden kann. Die Kultur der permanenten Reorganisation, die in zahlreichen Unternehmen herrscht, führt beim Personal zu Verunsicherung, zu Demotivation, häufig aber auch zu materiellen Einbussen. Mit Gesamtarbeitsverträgen auf allen Ebenen will der SEV die Lohn- und Anstellungsbedingungen des öV-Personals absichern, dies auch angesichts der weitergehenden Liberalisierung, die sowohl in der Schweiz als auch von der EU vorangetrieben wird.

Schliesslich bekräftigt der SEV sein politisches Engagement, indem er aktiv an der öV-Initiative mitwirkt, die er zusammen mit dem VCS und weitern Organisationen lanciert hat. Er verlangt weiter, dass SBB Cargo integral erhalten und mehrheitlich ein Schweizer Unternehmen bleibt, das dem Gesamtarbeitsvertrag der SBB unterstellt ist.

Basis ausweiten

Grosses Gewicht legt der SEV in den kommenden Jahren auf die Mitgliederwerbung, sowohl in seinen traditionellen Branchen des öffentlichen Verkehrs als auch in neuen Bereichen. So hat er zusätzliche Mittel für Werbung und Bildung bereitgestellt, um die Sektionen in ihren Aktivitäten stärker zu unterstützen. Weiter sind zwei Projekte lanciert worden, um neue Arbeitsbereiche zu erschliessen. Das eine widmet sich dem touristischen Verkehr, also beispielsweise dem Personal in Wintersportorten, das heute kaum gewerkschaftlich organisiert ist und häufig sehr prekäre Anstellungsbedingungen hat. Das andere zielt auf das Bodenpersonal der Luftfahrt, das mit SEV-GATA bereits eine Unterorganisation des SEV bildet, aber noch grosses Potenzial aufweist.

Solothurner Behörden reissen Familie auseinander

Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern hat am Mittwoch, 20. Mai vor dem Amt für öffentliche Sicherheit des Kantons Solothurn eine Mahnwache durchgeführt, um gegen die Verlängerung der Ausschaffungshaft des Liberianers Alpha Konneh zu protestieren.

Mit Transparenten, Flugblättern und einer theatralischen Aktion, bei der symbolisch eine Familie auseinandergesägt wurde (siehe Bild), machten die AktivistInnen von augenauf auf ihr Anliegen aufmerksam. An einer Medienorientierung vor Ort informierten Doris Mühlemann, die Lebenspartnerin von Alpha Konneh und Mutter des gemeinsamen Kindes, sowie Nadia Bisang und Philipp Meyer von augenauf Bern über die Hintergründe des Falles.

Seit 11 Monate in U-Haft

Die Aktion richtete sich gegen ein Urteil des Haftgerichts Solothurn von vergangenem Freitag, dem 15. Mai 2009, das trotz schriftlicher Interventionen der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und augenauf Bern die Verlängerung der Ausschaffungshaft von Alpha Konneh um zwei weitere Monate genehmigte.

Alpha Konneh reiste im September 2007 in die Schweiz ein, wo sein Asylgesuch zwei Monate später abgelehnt wurde. Bereits seit 11 Monaten befindet er sich im Untersuchungsgefängnis Solothurn in Ausschaffungshaft, ohne eine Straftat begangen zu haben. Er ist Vater eines im Oktober 2008 in der Schweiz geborenen Sohnes. Seit Monaten kämpft seine Lebenspartnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes um eine Aufenthaltsgenehmigung für Alpha Konneh, gestützt auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher das Recht auf Achtung vor dem Familienleben garantiert. Obwohl der Prozess der Vaterschaftsanerkennung kurz vor dem Abschluss steht und die beiden vorhaben zu heiraten, und obwohl bereits zwei Ausschaffungsversuche mit zahlreichen Unstimmigkeiten gescheitert sind (siehe Dokumentation im Anhang), beabsichtigt das Amt für Ausländerfragen des Kantons Solothurn hartnäckig, Alpha Konneh mit allen Mitteln auszuschaffen. Diese Praxis macht einmal mehr deutlich, dass sich Personen in Ausschaffungshaft de facto in einer entrechteten Situation befinden.

Menschenverachtend

Vaterschaftsanerkennungsverfahren, Heiratsvorbereitungen, laufendes Strafverfahren, offensichtliche Schwierigkeiten mit der liberianischen Regierung bei der Rückführung ? Selbst jenseits aller humanitären Überlegungen ist es nicht nachvollziehbar, warum der Kanton Solothurn und das BFM soviel Energie und Geld mit dem Versuch verschwenden, Alpha Konneh auszuschaffen.

augenauf Bern kritisiert die Haftverlängerung und die versuchten Ausschaffungen aufs Schärfste. Mit diesen unnötigen und kostenintensiven Massnahmen reisst die schweizerische Migrationspolitik, in diesem Fall ausgeführt vom Kanton Solothurn, in menschenverachtender Weise eine junge Familie auseinander.

Kahlschlag beim Tagi und Bund!

Die Mediengewerkschaft comedia verurteilt den massiven Abbau bei Tages-Anzeiger und Bund: 79 Vollzeitstellen werden abgebaut.

Nach Wochen und Monaten voller Ungewissheit und Gerüchte – worunter vor allem das Personal zu leiden hatte – hat Tamedia heute ihre Pläne für die Berner Tageszeitung «Der Bund» und den «Tages-Anzeiger», bekannt gegeben: 79 Vollzeitstellen werden abgebaut. Das bedeutet eine Reduktion um praktisch ein Viertel der Belegschaft beim Tagesanzeiger und um mehr als ein Drittel beim Bund. Zwei Stellen gehen zudem in der Redaktion Berner Zeitung verloren.
Durch die faktische Zusammenlegung zweier Redaktionen an zwei Standorten, die ausserdem durch die redaktionelle Neuausrichtung des Tages-Anzeiger, der vermehrt mit der online-Plattform newsnetz und der Gratiszeitung news verbunden werden soll, tritt nun ein, wovor Kritiker schon seit längerem
warnen: Die Zeitungen erscheinen zwar unter verschiedenen Titeln, aber mit nahezu gleichem Inhalt.

Weiterer Kahlschlag

Comedia ist bestürzt über den enormen Abbau – und verurteilt diesen weiteren Kahlschlag in den Redaktionen. Im vergangenen Jahr hat Tamedia 100 Millionen Franken Gewinn erwirtschaftet. Allein für die Übernahme von Edipresse werden 226 Millionen eingesetzt. Statt am Personal ­ und damit nicht zuletzt an der Qualität ­ zu sparen, könnte das Geld auch für den Erhalt des Standards in den Redaktionen existierender Zeitungen eingesetzt werden.
Der Tamedia-Verlag hat als mittlerweile grösster und einflussreichster Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz, nicht nur dem Personal gegenüber eine riesige Verantwortung, sondern auch gegenüber seiner Leserschaft und der Öffentlichkeit. Wenn die Vielfalt und die Qualität der Medien in Gefahr geraten, ist auch die demokratische Meinungsbildung in Gefahr.
Jetzt setzt das Konsultativverfahren ein. Das Personal hat nun Gelegenheit, Massnahmen vorzuschlagen um 1. den Abbau zu vermeiden, 2. dessen Umfang zu reduzieren 3. wo die Kündigungen unvermeidbar sind, deren Folgen aufzufangen. Dafür ist ein Sozialplan nötig, der den finanziellen Verhältnissen von Tamedia entspricht.
comedia unterstützt alle Beschäftigten von Tages-Anzeiger, Bund und Berner Zeitung in dieser schwierigen Zeit.

Rumhängen erlaubt!

Jugendliche dürfen in Dänikon (ZH) auch weiterhin nach 22 Uhr aus dem Haus. Das Zürcher Verwaltungsgericht hiess eine Beschwerde der JUSO Kanton Zürich und der Einwohnerin Regula Lächler gut.

Der Kampf hat sich gelohnt! Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat gemäss heutiger Mitteilung die gemeinsame Beschwerde von Regula Lächler und der JUSO Kanton Zürich gutgeheissen und das geplante Däniker Ausgehverbot für Jugendliche für unzulässig erklärt.

In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung erklärt das Verwaltungsgericht, dass das geplante «Ansammlungsverbot» für schulpflichtige Jugendliche nach 22.00 Uhr die Grundrechte der Jugendlichen über Gebühr einschränkt.

Das Gericht ist dabei der Argumentation der JUSO gefolgt. David Gallusser: «Vandalismus und Nachtruhestörungen können schon mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen geahndet werden. In der Freizeit rumhängen muss aber auch in Dänikon erlaubt sein!»

Auf dem falschen Dampfer

Die JUSO ist sehr erfreut über dieses hoffentlich für die ganze Schweiz wegweisende Urteil und beglückwünscht insbesondere die Däniker Handarbeitslehrerin und Mit-Beschwerdeführerin Regula Lächler zu diesem Erfolg. Amr Abdelaziz: «Dänikon kann stolz sein auf diese mutige und engagierte Bürgerin und auf alle, die sie in Dänikon unterstützt haben.»

Die JUSO hofft, dass der Gemeinderat von Dänikon nun Einsicht zeigt und eingesteht, dass er mit dem Ausgehverbot auf dem falschen Dampfer war. Amr Abdelaziz: «Der Däniker Gemeinderat behauptete in seiner Beschwerdeantwort allen Ernstes, dass das blosse Beisammensein schulpflichtiger Jugendlicher in Dänikon eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Wir hoffen, dass dies ein einmaliger intellektueller Lapsus war.»

Die JUSO überlegt sich nun, in der ganzen Schweiz Ausgehverbote für Jugendliche rechtlich anzufechten. Solche Verbote existieren beispielsweise in Kerzers (FR), in Interlaken (BE) oder im Aargauischen Bezirk Zurzach.

Ja zur Komplementärmedizin

Die Partei der Arbeit ruft die Schweizer Bevölkerung auf, am 17. Mai Ja zu stimmen, damit die Kosten einer komplementärmedizinischen Behandlung von der Grundversicherung übernommen werden.

Es scheint uns in der Tat unbegreiflich, dass in unserem Land nur gewisse Kranke die notwendigen Behandlungen zur Linderung ihrer Leiden erhalten können, alle anderen hingegen wegen ihrem geringen Einkommen davon ausgeschlossen sind. Ohne die Qualität und die Leistungen der Schulmedizin in Frage stellen zu wollen, ist uns klar, dass zahlreiche Patientinnen und Patienten zur Behandlung ihrer Krankheiten auf eine komplementärmedizinische Behandlung angewiesen sind, da nur eine solche ihre Leiden lindern kann.

Die Komplementärmedizin ist eine unerlässliche Dienstleistung sowohl bezüglich ihrer Qualität als auch ihrer Wirtschaftlichkeit. Die Partei der Arbeit ist der Ansicht, dass die ganze Bevölkerung uneingeschränkten Zugang zur Komplementärmedizin haben soll.

Dennnoch erinnern wir daran, dass diese Abstimmung im Rahmen einer medizinischen Versorgung stattfindet, die von privaten, auf Gewinn zielenden Krankenversicherungen getragen wird. Diese sind Teil des kapitalistischen Systems, das die Partei der Arbeit vollständig ablehnt und gegen das sie weiterhin Widerstand leisten wird. Im Bereich der Gesundheit kämpfen wir für eine soziale Einheitskrankenkasse für alle.

Der Kapitalismus greift an


Der Bundesrat erwägt eine Aktivierung der sogenannten Ventilklausel zur Begrenzung der Zuwanderung aus der EU. Genauer heisst das, dass die Zahl der B-Bewilligungen für Staatsangehörige aus den «alten» EU-Ländern (E15) sowie Malta und Zypern beschränkt wird. Dass Arbeitnehmer die Fehler des Kapitalismus ausbügeln müssen, ist unübersehbar.

Die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel erlaubt die Erlassung einer Kontingente, falls die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem bestimmten Jahr mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der drei Vorjahre liegt. Diese Bedingung im Falle der B-Bewilligungen wäre bereits vor einem Jahr erfüllt gewesen. Damals sagte der Bundesrat, dass es nicht im Interesse der Schweiz wäre die Ventilklausel zu aktivieren. Die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach Arbeitskräften aus der EU sei anhaltend stark. „Die Wirtschaftslage ist heute anders“, so der Bundesrat. Schon im Winterhalbjahr 2008/2009 haben rund 40 Prozent weniger Bürger aus «alten» EU-Staaten eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung erhalten als ein Jahr zuvor.

Ablenkungsmanöver

Die Ventilklausel, auch Schutzklausel genannt vermag weder den Arbeitsmarkt retten noch die Sozialwerke entlasten. Den Sozialwerken würde die Schutzklausel sowie die rückläufige Zuwanderung nichts nützen. Ihnen geht es um jene Ausländer, die bereits in der Schweiz leben und arbeitslos sind. Befürworter der Kontingentierung behaupten, dass es eventuell die letzte Gelegenheit sei, die Kontrolle über die Immigration aus der EU zu behalten. Wie diskriminierend das sei, versteht sich von selbst. Der EU-Botschafter Michael Reiterer wollte keinen Kommentar abgeben, da er die Pläne des Bundesrates nicht kenne. Er verwies aber auf die Äusserungen vom EU-Kommissar Vladimir Spidla. Spidla tadelte Österreich und Deutschland, weil diese beschlossen hatten ihre Einwanderungseinschränkungen gegenüber EU-Osteuropäern bis 2011 zu behalten. Ganz anders als Belgien und Dänemark, die ihre Arbeitsmärkte seit dem 1.Mai vollständig geöffnet haben. Kaum einer spricht sich für die Kontingentierung aus. Die Linke und die Gewerkschaften sprechen sogar von einem Manöver, das von der Frage eines dritten Konjunkturpaketes ablenken soll. Wenn der Kapitalismus in der Krise steckt, greift er gerne auf menschenverachtende Methoden zurück. Dies ist das beste Beispiel dafür.

Tag der Medienfreiheit

Am 3. Mai, dem Internationalen Tag der Medienfreiheit, fordert die Mediengewerkschaft comedia zusammen mit der Internationalen Föderation der Journalistinnen und Journalisten IFJ eine bessere Verankerung der Medienfreiheit weltweit und in der Schweiz.

Dazu gehören konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Medienleuten, eine für alle Sicherheitskräfte verbindliche Anerkennung der Presseausweise und eine zuverlässige soziale Sicherung der JournalistInnen durch Gesamtarbeitsverträge.

Auch im laufenden Jahr haben sich die Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden international verschlimmert: Allein seit dem 1. Januar 2009 wurden weltweit 39 Journalisten getötet, viele werden regelmässig massiv bedroht, schikaniert und willkürlich verhaftet. Medienunternehmen haben hier eine Verantwortung als Arbeitgeber zu übernehmen und müssen helfen, die beruflichen Risiken von JournalistInnen zu reduzieren. Sorgfältige Vorbereitung vor gefährlichen Einsätzen sowie realistische Risiko-Versicherungen müssen zum Standard werden. Jene Staaten, die Verbrechen an Medienschaffenden begehen oder begünstigen und Medienfreiheit mit Gewalt verhindern, müssen international geächtet werden.

Medienfreiheit heisst aber nicht nur Sicherheit vor gewaltsamen Übergriffen und Zensurmassnahmen: Auf nationaler Ebene hat sich die Situation von Medienschaffenden durch die Krise erheblich verschärft. In zahlreichen Schweizer Redaktionen werden Arbeitsplätze abgebaut und rigorose Sparmassnahmen durchgezogen. Grosse Medienkonzerne fusionieren, alteingeführte Zeitungstitel sind vom Verschwinden bedroht, die Medienvielfalt wird immer geringer, die Qualität der einzelnen Medien soll aus Kostengründenweiter reduziert werden.

Zusammen mit der Internationalen Föderation der JournalistInnen IFJ fordert comedia die Schweizer Verleger erneut auf, endlich zu geregelten sozialpartnerschaftlichen Verhältnissen zurückzukehren und mit den JournalistInnen-Organisationen über Kollektivverträge zu verhandeln. Medienfreiheit ist nicht nur die Freiheit der Verleger. Medienschaffende ohne Gesamtarbeitsverträge sind der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert. Ohne soziale Sicherheit der Journalistinnen und Journalisten bleibt Medienfreiheit illusorisch.

Heraus zum 1.Mai!

Die Perspektive bleibt die Beseitigung der kapitalistischen Ordnung und die Errichtung eines sozialistischen Gesellschaftssystems. Seit langem waren wir nicht mehr so motiviert, an einer 1. Mai-Demo teilzunehmen, wie in diesem Jahr.

Heute geht es nicht nur um kürzere Arbeitszeiten oder mehr Ferien. Beides schenken uns die gnädigen Herren in Form von Kurzarbeit und Entlassungen. Es geht auch nicht um Mitbestimmung oder höhere Löhne. Wir haben in der Vergangenheit schon bis zum Überdruss erlebt, dass uns solches nur zugestanden wird, wenn es die Macht und den Profit der Kapitalisten nicht schmälert. Keines dieser Zugeständnisse hat uns einer Lösung der gesellschaftlichen Probleme nähergebracht.

Der Kapitalismus wird die Krise überstehen

Die Krise, die auch unser Land voll getroffen hat, ist nicht nur eine Finanz- und Spekulationskrise, nicht nur die Krise der Banken, der Börsen, der Industrie oder der Pensionskassen. Es ist die Krise des kapitalistischen Systems schlechthin mit allen ihren verheerenden Folgen wie massenhafte Vernichtung von Produktivkräften, Produktionsrückgang, steil ansteigende Arbeitslosigkeit usw. Es ist die Krise eines korrupten Systems, das auf Ausbeutung und rücksichtslosem Profitstreben beruht, das die Umwelt gefährdet und unsere Lebensgrundlagen bedroht. Doch die Lasten der Krise tragen nicht die Spitzen der Banken und Konzerne, die sich weiterhin mit Boni bereichern, sondern die wenig verdienenden Lohnabhängigen.

Es wäre falsch, wenn wir uns Illusionen hingeben würden. Der Kapitalismus wird auch diese Krise überstehen, zwar geschwächt und gedemütigt, aber er wird noch einmal davonkommen. Dafür sorgt nicht zuletzt der Staat, der in einer solchen Lage seine wahre Natur als Instrument der herrschenden Klasse enthüllt. Er greift mit seiner ganzen ökonomischen und politischen Macht in die Wirtschaft ein, um das System zu retten.

So wurden zum Beispiel Milliardenbeträge in die UBS hineingepumpt, um die marode Bank zu «stabilisieren», das heisst, um sie vor dem Konkurs zu bewahren und den Finanzplatz Schweiz zu retten. Diese Milliarden sind Teile unseres Arbeitseinkommens, die wir als Steuern dem Staat abgeliefert haben. Somit tragen die Steuerzahler die Verluste des Finanzdebakels. Es wird vorgegeben, diese Massnahme liege im Interesse der ganzen Bevölkerung, doch sie konnte nicht verhindern, dass die Bank jetzt Tausende ihrer Angestellten in die Wüste schickt. Wurden wir gefragt, ob wir mit diesem «Rettungspaket» einverstanden seien? Mit solchen staatlichen Eingriffen werden wir indirekt dazu gezwungen, das Profitsystem zu stützen – ein wunderbares Beispiel unserer vielgepriesenen «Volksherrschaft»!

Dasselbe gilt für die staatlichen Investitionsprogramme, die der Bundesrat verfügt. Auch hier werden Milliarden von Steuergeldern in den Sand der kapitalistischen Wirtschaft gesetzt, ohne dass die StaatsbürgerInnen etwas dazu sagen können.

«Ein Kommunist muss träumen können»

Die Ereignisse der letzten Monate haben wieder einmal deutlich gemacht, dass wir in einer Klassengesellschaft leben. Sie bestätigen, was Marx und Engels schon vor 161 Jahren im «Manifest der Kommunistischen Partei» geschrieben haben. Sein erster Satz lautet: «Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaften ist die Geschichte von Klassenkämpfen». Dieser Satz gilt ohne Einschränkung auch für die Gegenwart, wobei klar ist, dass sich in jeder Epoche neue Probleme stellen, die nach neuen Lösungen verlangen. Die Krise hat gezeigt, dass die demokratischen Rechte, die wir heute besitzen, nicht genügen und dass wir ständig versuchen müssen, sie zu erweitern und zu festigen. In unserer politischen Arbeit kämpfen wir dafür, den Einfluss der kapitalistischen Kreise auf Politik und Ökonomie, auf Massenmedien und Kultur zurückzudrängen und aus der Welt zu schaffen. Unsere Perspektive aber bleibt die Beseitigung der kapitalistischen Ordnung und die Errichtung eines sozialistischen Gesellschaftssystems. Dieses Ziel bestimmt unseren täglichen Kampf.

Leider müssen wir feststellen, dass wir heute weiter vom Ziel entfernt sind als auch schon. Es genügt deshalb nicht, untätig zuzuschauen, wie der Kapitalismus langsam zerbröckelt. Lenin hat den lapidaren Satz geprägt: «Ein Kommunist muss träumen können». Der Satz verpflichtet, nicht nur aktiven Widerstand gegen die Missstände unserer Zeit zu leisten, sondern unsere Vision einer sozialistischen Gesellschaft in die Wirklichkeit umzusetzen. Die Krise hat bewiesen, dass das System, in dem wir leben, überwunden werden muss.

Die Herausforderung annehmen

Der 1. Mai ist untrennbar mit der sozialistischen Bewegung in der ganzen Welt verknüpft. Als internationaler Feier- und Kampftag macht er uns bewusst, dass wir in unserem Kampf nicht allein sind, sondern dass uns unzählige Verbündete zur Seite stehen. Seine Themen und Forderungen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Waren es früher der Kampf gegen den Faschismus, gegen die imperialistischen Kriege oder gegen die Atomrüstung, die im Mittelpunkt standen, so ist es heute, wie übrigens schon in den dreissiger Jahren des letzten Jahrhunderts, die Krise des Kapitalismus. Wir sind gewillt, die Herausforderung anzunehmen, und verstehen den 1. Mai 2009 als Symbol unserer Entschlossenheit, das Ziel eines Systemwechsels kompromisslos anzustreben. Dieses Bewusstsein wird uns an der diesjährigen Maifeier begleiten.

Freihandel regiert über Menschenrechte

Die Erklärung von Bern(EvB), Alliance Sud und die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien haben sich bei der Anhörung der Aussenpolitischen Kommission(APK) gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommens der Schweiz mit Kolumbien ausgesprochen.

Die drei Organisation kritisieren die schweizerische Aussenpolitik, die sich einerseits stark für die Menschenrechte einsetzt, aber andererseits im Freihandelsabkommen mit Kolumbien die systematischen Menschenrechtsverletzungen mit keinem Wort erwähnt. Eine vorschnelle Ratifizierung des Abkommens würde dem Ruf der Schweiz als Vertreterin der Menschenrechte enorm schaden. Somit hätte die Schweiz zwei Sachen zu verlieren:  ihre Vertrauenswürdigkeit im Engagement für die Menschenrechte und ihren internationalen Ruf.

Menschenrechtssituation in Kolumbien

Laut dem Jahresbericht 2008 von Amnesty International(AI) machten sich Guerillagruppen, die Sicherheitskräfte sowie paramilitärische Gruppierungen allesamt einer Vielzahl schwerwiegender Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht schuldig.  MenschenrechtsverteidigerInnen, GewerkschaftsvertreterInnen sowie andere zivilgesellschaftlich engagierte Bürger waren erneut Angriffen ausgesetzt. Die kolumbianische Regierung zeichnet ein zu positives Bild der Menschenrechtslage und leugnet sogar, dass es einen bewaffneten Konflikt gibt. Der am 28.Oktober 2008 veröffentlichte Bericht zeigt aber, dass die internen Vertreibungen, die Ermordung von Zivilpersonen und das «Verschwindenlassen» zugenommen hatten.

Die Schweiz muss eingreifen

Die Erklärung von Bern, die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien und Alliance Sud sind sich einig, dass die Schweiz bei der Ratifizierung des Freihandelsabkommens nicht vorschnell sein darf. Die drei Organisationen fordern vom Parlament ein Moratorium bei der Ratifizierung des Freihandelsabkommens bis eine nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage erreicht ist und eine Bewertung der Auswirkungen des Abkommens auf die Menschenrechtssituation in Kolumbien.

Die Kommissionsmehrheit lehnte einen entsprechenden Rückweisungsantrag trotz allen Bedenken ab. Die dünne Begründung war, dass das Abkommen für die Schweiz ein wichtiger Bestandteil der Konjukturankurbelung ist. Die EvB liess verlauten, dass sie und ihre Partnerorganisationen weiterhin vehement gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit Kolumbien kämpfen werden.

Eines muss klar sein: Menschenrechte kommen definitiv vor Freihandel und Wirtschaft.

Euro-Pride: Willkommen in Zürich!

Die Euro-Pride 09 findet vom 2. Mai bis zum 7. Juni in Zürich statt. Die fundamentalistische EDU diskriminiert auf untolerierbare Weise den Anlass und alle Homosexeulle. Die Reaktion der PdA Zürich.

Die PdAZ heisst die Euro-Pride in der Stadt Zürich herzlich willkommen. Der internationale Anlass ist eine Bereicherung für die und die PdAZ freut sich auf die kulturelle Vielfalt, die wir durch die Euro-Pride erleben dürfen.

Homophobe EDU

Die PdAZ verurteilt aufs Schärfste die diskriminierenden Aussagen der Eidgenössischen Demokratischen Union(EDU) und verweist daraufhin, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Lebensform die gleichen Rechte besitzen. Es ist respektlos gegenüber allen Homosexuellen dieser Welt, die Homosexualität als einen nicht «gottgewollten Lebensstil» zu bezeichnen. Es ist an der Zeit, dass solche schwulen feindlichen Bilder aus den Köpfen der Menschen verschwinden.

Die PdAZ vertritt die Meinung, dass jeder Mensch das Recht hat seine Sexualität auf seine Art und Weise zu leben, solange es innerhalb des gesetzlichen Rahmens bleibt.

Die PdAZ setzt sich ein für eine solidarische Welt ein und kämpft weiterhin gegen jegliche Art von Diskriminierung.

Kampfansage an den Kapitalismus

Das Gipfeltreffen der «Bolivarischen Alternative für die Völker Unseres Amerika» (ALBA) ist gestern im venezolanischen Cumaná zu Ende gegangen. Die gemeinsame Erklärung lässt keinen Zweifel offen…

Im Namen der teilnehmenden Staatschefs aus Venezuela, Cuba, Nicaragua, Honduras, Bolivien und Dominica, dem Präsidenten von Paraguay und dem Aussenminister von Ecuador – der kurzfristig für seinen Präsidenten eingesprungen war – verlas Venezuelas Präsident Hugo Chávez eine umfangreiche, an den heute beginnenden sogenannten Amerika-Gipfel in Trinidad und Tobago gerichtete Erklärung, die eine klare Kampfansage an das kapitalistische System und eine Ablehnung der vorgesehenen Abschlusserklärung des Gipfels in Port of Spain enthält.

Thesen formuliert

Die vorgesehene Erklärung des Amerika-Gipfels enthalte weder Antworten auf die globale Wirtschaftskrise, noch erwähne sie den «in der Region herrschenden allgemeinen Konsens», die Blockade der USA gegen Cuba zu verurteilen. Der Ausschluss der Insel wird ebenfalls als ungerechtfertigt verurteilt. Deshalb formulieren die ALBA-Staaten eine Serie von Thesen, die sie als Alternative dem Amerika-Gipfel zur Diskussion stellen. Darin heisst es unter anderem: «Der Kapitalismus vernichtet die Menschheit und den Planeten. Was wir erleben ist eine globale Wirtschaftskrise systemischen und strukturellen Charakters und keine weitere zyklische Krise». Die Krise sei kein Problem fehlender Systemregulation, sondern «konstitutiver Bestandteil des kapitalistischen Systems, das mit allen Gütern und Werten spekuliert, um den grösstmöglichen Profit zu erreichen». Der Kapitalismus habe ebenfalls die Umweltkrise provoziert, indem er «die notwendigen Bedingungen für das Leben auf dem Planeten der Vorherrschaft des Marktes und des Profits» unterworfen habe.

Solidarität statt Barbarei

«Die globale Wirtschaftskrise, die Krise des Klimawandels, die Lebensmittel- und die Energiekrise sind Produkt des Niedergangs des Kapitalismus, der droht, die Existenz des Lebens und des Planeten zu vernichten. Um diesen Ausgang zu verhindern ist es notwendig, ein alternatives Modell zum kapitalistischen System zu entwickeln. Ein System der Solidarität und Ergänzung und nicht der Konkurrenz…» heisst es in der Erklärung. Die ALBA-Staaten kritisieren ebenfalls die Entscheidung des G20-Gipfels, die Mittel des Internationalen Währungsfonds zu verdreifachen. Notwendig sei vielmehr, eine neue Weltwirtschaftsordnung zu schaffen, die eine grundlegende Umgestaltung von IWF, Weltbank und WTO beinhalten müsse, da deren neoliberale Zurichtung zur Krise beigetragen haben,

Mit Blick auf die Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen Zuflucht in den reichen Ländern suchen, fordern die ALBA-Staaten ein Ende der Diskriminierung. Migration sei ein Menschenrecht und kein Verbrechen: «Die in Wahrheit an der Finanzkrise Schuldigen sind die Banker, die das Geld und die Ressourcen unserer Länder gestohlen haben, und nicht die einwandernden Arbeiter». Die Menschenrechte müssten vor allem für die am meisten Entrechteten gelten, und diese seien die Migranten ohne Papiere. «Damit es Integration geben kann, muss es den freien Verkehr der Menschen und gleiche Menschenrechte für alle geben, ohne Rücksicht auf ihren Migrationsstatus».Weiter fordert die Erklärung: «Die grundlegenden Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie und Telekommunikation müssen zu Menschenrechten erklärt werden und dürfen nicht Gegenstand privater Geschäfte sein oder von der Welthandelsorganisation gehandelt werden».

Blockade aufheben

Mit Blick auf die Blockade der USA gegen Cuba unterstreichen die ALBA-Staaten die Erklärung aller Staaten Lateinamerikas und der Karibik vom 16. Dezember 2008, in der ein Ende der Blockade und eine Aufhebung des Helms-Burton-Gesetzes gefordert wurde. Während Länder wie Venezuela, Bolivien und Ecuador eine Aufhebung der «Suspendierung» der kubanischen Mitgliedschaft in der Organisation Amerikanishcer Staaten (OAS) fordern, hat Kubas Präsident Raúl Castro in Cumaná klargestellt, dass sein Land kein Mitglied der OAS sein wolle. Notwendig sei vielmehr die Abschaffung dieser Organisation, so Castro.

Marktverzerrung auf Kosten der SteuerzahlerInnen

Falls sich die Schweiz entschliessen würde, den Saab Gripen zu erwerben, würde sich Saab verpflichten, im Gegenzug Trainingsflugzeuge des Typs PC-21 für rund eine Milliarde Franken zu kaufen. Die Medienmitteilung der GsoA.

Die GSoA möchte in Erinnerung rufen, dass solche Deals gemäss den Richtlinien der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen in allen anderen Bereichen ausser der Rüstungsindustrie hochgradig illegal sind – mit gutem Grund: Gegengeschäfte verzerren den Wettbewerb und öffnen der Korruption Tür und Tor.

Marktverzerrung zuungunsten des zivilen Bereichs von Pilatus

Wie Kompensationsgeschäfte den freien Wettbewerb verzerren, zeigt sich beispielhaft am Gripen-Pilatus-Deal: Schon seit einigen Jahren erzielt Pilatus bedeutend mehr Umsatz mit zivilen als mit militärischen Flugzeugen. Ende der Neunziger Jahre hat sich die Geschäftsleitung von Pilatus entschieden, ein neues Flugzeug – den PC-21 – zu entwickeln. Dies, obwohl der Absatz von zivilen Turboprop-Maschinen boomt und Pilatus laut dem aktuellen Geschäftsbericht Mühe hatte, die Nachfrage nach den zivilen Geschäftsflugzeugen zu befriedigen. Mittlerweile deuten alle Zeichen darauf hin, dass der PC-21 zu einem strategischen Flop zu werden droht. Abgesehen von Singapur und der Schweiz konnte bisher kein Kunde für die verhältnismässig teuren Flugzeuge gefunden werden.
Da es Pilatus auf dem freien Markt bisher nicht gelang, genügend Flugzeuge für den Erhalt des Rüstungsbereichs abzusetzen, soll dies nun offenbar auf dem Weg über die Gegengeschäfte erreicht werden. Diese indirekte Subventionierung der Rüstungsindustrie auf Kosten der SteuerzahlerInnen stellt eine Markverzerrung zuungunsten des zivilen Bereichs von Pilatus dar und verhindert die längst überfällige Strukturanpassung und die Konversion zur zivilen Produktion.

GSoA fordert wirkliche Transparenz
Die GSoA fordert den Bundesrat auf, im Ausschreibungsprozess für die neuen Kampfflugzeuge endlich wirkliche Transparenz zu schaffen. Insbesondere soll der Bundesrat offenlegen, um wie viel sich der Kaufpreis der neuen Kampfjets verringern würde, wenn die Schweiz auf Gegengeschäfte verzichten würde.

FREIHEIT FÜR JOHN – FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN!

Zeigen wir John unsere Solidarität und gehen wir gemeinsam zur Gerichtsverhandlung! Dienstag 14. April ’09 um 12:00 Uhr, Flüchtlingscafé (Infoladen Kasama, Militärstrasse 87a, Zürich. Die Gerichtsverhandlung wird um 13:30 Uhr beim Bezirksgericht Zürich stattfinden.

Seit drei Jahren in Haft

John, ein Aktivist der Sans-Papiers Bewegung ist seit dem 23.Dezember 08  wieder in Haft. Am Di. den 14. April findet die Gerichtsverhandlung wegen wiederholten illegalen Aufenthaltes in der Schweiz statt (zu seiner Geschichte siehe auch unten).
John ist seit 3 Jahren in der Schweiz wovon er schon 22 Monate im Gefängnis verbracht hatte. Nun will man ihn für weitere 9 Monate einsperren. Was soll der Scheiss!!

Johns Geschichte in der Schweiz beginnt im Juli 2006. Er kommt mit dem Flugzeug und ein paar wenigen Habseligkeiten, darunter seine Sportschuhe. John wurde von einem Sportklub eingeladen, in Zermatt an einem Rennen teilzunehmen. Wie er die Einladung erhalten hat, hat er gewusst, dass er unbedingt da hin will. Hin muss. Irgendwie. John ist 24. Die Perspektiven in Kenya, seinem Land, sind nicht besonders ermutigend; John hat eine Ausbildung zum Mechaniker absolviert, doch in Nairobi eine Anstellung zu finden ist fast so schwierig wie Schweizergardist im Vatikan zu werden. Doch John  hat Hoffnung hat in seinem Herzen und Träume in seinem Kopf und so steigt er nach dem Event nicht wieder ins Flugzeug, fliegt nicht nach Kenya zurück. Bald merkt er, wie das hier läuft, bzw. nicht läuft und ohne Asylantrag läuft gar nichts? also stellt er einen Asylantrag. Die Antwort ist kurz und klar, auf sein Gesuch wird nicht eingegangen. John gibt noch nicht auf. Alle paar Wochen zieht er in eine neue Notunterkunft, lebt mit acht Franken Migrosgutscheinen pro Tag so gut es geht. Inzwischen hat er Freunde gefunden, Schweizer, Afrikaner, Asiaten, spielt doch keine Rolle.

Ohne Gespräche, ohne Vorwarnung
Acht Monate später geht alles sehr schnell, wenn auch die Zeit für John unendlich lang werden wird? er kommt in eine Polizeikontrolle, wird, weil er keine Papiere zum Vorweisen hat, verhaftet. Zuerst eine Woche Bezirksgefängnis, dann Flughafengefängnis Kloten, Ausschaffungshaft. An die drei Monate, die man ihm  zuerst gibt, werden weitere drei gehängt, und wieder drei, und wieder und wieder? zweimal sollte John in dieser Zeit ausgeschafft werden, zweimal hat man ihn ? ohne Gespräch und ohne Vorwarnung, am Morgen geweckt und zum Flugzeug gebracht. Erst beim Flugzeug die Frage, ob er bereit sei, nach Kenya zurückzukehren. John verneint und wird zurück in seine Zelle gebracht. Nach 17 Monaten mag John nicht mehr. Er sitzt im Gefängnis ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Er teilt den Behörden mit, dass er in seine Heimat zurück möchte. Kurz darauf wird er frei gelassen mit einem Schreiben, dass er die Schweiz innerhalb 48 Stunden verlassen müsse. John hat die Wahl zwischen illegal bleiben oder illegal über die Grenze gehen. Er bleibt. Wieder die Wanderungen zwischen den Notunterkünften. John engagiert sich bei Bleiberecht, setzt sich ein für mehr Menschlichkeit. Dann, kurz nach Weihnachten letzten Jahres, wird John erneut verhaftet. Zwei Monate ist er in Untersuchungshaft. Die Bedingungen sind hart, einmal wöchentlich eine Stunde Besuch, einmal wöchentlich duschen, einmal pro Tag die Zelle für ca. 1 Stunde verlassen. Die restliche Zeit ist John eingesperrt, Betonmauern, irgendwo hoch oben ein Fenster, dank welchem er knapp erkennen kann, ob es Tag ist oder Nacht.

Anfang März wird John in die Strafanstalt Pöschwies überführt, angeklagt wegen dreifachen (dreifachen??) illegalen Aufenthaltes in der Schweiz.

Am 14. April 2009 ist Gerichtsverhandlung. Von den 34 Monaten, die John in der Schweiz ist, hat er 21 in Haft verbracht. Jetzt soll er weitere neun Monate Gefängnisstrafe bekommen – ohne ein Verbrechen begangen zu haben. FLUCHT IST KEIN VERBRECHEN! Wir fordern: FREIHEIT FÜR JOHN!!

Nebenbei noch eine kleine Milchbüchleinrechnung: ein Tag im Gefängnis kostet ungefähr 350 Franken. John war bis jetzt 21 Monate in Haft. Macht 220 500 Franken. Die Schweiz ist bereit, mehr als eine viertelmillion Franken auszugeben, um einen Menschen zu zermürben!

Erfolgreicher OstermarsCH

Am Montag, 13. April hat der OstermarsCH 2009 stattgefunden. Über 700 Menschen haben ihre Vision von Frieden kundgetan und der gemeinsame Hoffnung auf eine solidarische Schweizer Gesellschaft Ausdruck gegeben.

Seit die Tradition der Ostermärsche in Bern wieder aufgenommen wurde, sind nun schon 6 Jahre vergangen, somit blicken wir heute abend auf den siebten Berner Ostermarsch zurück. Dieser fand unter dem Motto „Stopp den Ausgrenzungen – Friede den MigrantInnen“ statt. Die Hauptreferentinnen Alicia Gamboa und Anne-Catherine Ménetrey-Savary erläuterten ihren breiten Begriff des Friedens, der für Solidarität und Grenzen überwinden steht. Dabei wurden die folgenden gemeinsamen Forderungen betont:

• Wir wollen keine Wirtschaft, die nur deshalb funktioniert und wächst, weil sie auf geschlechter- und herkunftsspezifischer Diskriminierung beruht.
• Wir fordern die Schaffung von rechtlichen und sozialen Bedingungen, die allen MigrantInnen ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz ermöglichen.
• Wir verwerfen die neoliberale Vorstellung von Wirtschaft und Wachstum, welche Menschen auf Humankapital reduziert und die Menschenrechte der Profitmaximierung opfert.
• Wir bestehen auf der eigentlichen Funktion des Asylgesetzgebung. Sie heisst: Menschen schützen, nicht Migration verhindern. Ausserdem sorgt die Schweizer Klezmerband „Bateau Ivre“ für Musik und gute Stimmung.

Auch der siebte OstermarsCH fand als Partnerschaftsprojekt von Kirchen, Menschenrechtsgruppen und AntimilitaristInnen statt. Der Schweizer OstermarsCH steht in einer langen Tradition, die insbesondere in Deutschland auch über die vergangenen Osterfeiertage sichtbar wurde. Den OrganisatorInnen geht es darum, unabhängig von politischer Konjunktur ein permanentes Zeichen gegen den permanenten Krieg zu setzen.

205’000 gegen den Rentenklau

Trotz kalten Wintermonaten kamen in weniger als drei Monaten 204’952 Unterschriften gegen die Revision des BVG zusammen, die massive Rentensenkungen vorsieht. Heute erfolgt die Übergabe der Unterschriften und der Abstimmungskampf beginnt.

«Die Berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung und kein Geschäft. Statt Profite für Versicherungsgesellschaften wollen wir im Alter ein Leben in Würde garantieren», erklärte Rita Schiavi, Mitglied der Unia Geschäftsleitung. Für die Gesetzesänderung haben insbesondere die Versicherungsgesellschaften lobbyiert. Diese haben 2007 mit der beruflichen Vorsorge 700 Millionen Franken verdient und wollen trotz Finanzkrise weiter gute Gewinne machen.

Rentensenkung um 10 Prozent ist nicht zumutbar

Die Senkung des Umwandlungssatzes führt gegenüber heute zu einer Rentensenkung um 10 Prozent. Für viele Rentnerinnen und Rentner wäre somit das verfassungsmässig festgelegte Ziel nach einer Rente, die im Alter ein Leben in Würde ermöglicht, nicht mehr garantiert. Aus diesem Grund ist für eine Rentensenkung indiskutabel. Als die UBS wankte, weil sie in marode Titel investiert hat, garantierten die Nationalbank und die Eidgenossenschaft über Nacht für 68 Milliarden Franken. Wenn die Pensionskassen, welche aufgrund ihrer Investitionen in die gleichen maroden Titel in Unterdeckung geraten, dann sollen sofort und alleine die Arbeitnehmenden und die Rentnerinnen und Rentner für die Verluste aufkommen.

140 Menschen ausgeschafft, 424 folgen bald!

Seit 12. Dezember 2008 setzt die Schweiz das sogenannte Dublin-II-Abkommen um. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) am 7. April mitteilte, wurde ab Beginn der Umsetzung bis Ende März 997 Personen für eine Abschiebung vorgesehen und davon bereits 140 Asylsuchende ausgeschafft. Bei 424 Personen steht eine Rückschiebung kurz bevor.

Für Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist Dublin II gravierende Mängel beim Rechtsschutz der betroffenen Personen auf, die sich jetzt bei der Umsetzung zeigen. Wenn der Rückschaffungsentscheid den Asylsuchenden erst auf dem Weg zum Flughafen eröffnet wird, verletzen die Behörden das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäss Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung.

So lange es innerhalb der verschiedenen Vertragsstaaten unterschiedliche Verfahrensstandards und Anerkennungspraktiken gibt, steht bei Rückschiebungen weiterhin die Sicherheit von Asylsuchenden auf dem Spiel. Es genügt nicht, dass sich die Schweiz bei Rückschiebungen darauf beruft, dass sich auch andere Dublin-Staaten an die Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention halten müssten.

AI und SFH fordern deshalb das BFM auf, die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen nicht mit der Rückschiebung abzutreten, sondern die anschliessenden Asylverfahren im Ausland genau zu verfolgen und im Zweifelsfall die Sicherheit von bedrohten Personen zu garantieren. Das Schweizer Asylgesetz verbietet eine indirekte Rückschiebung. Es darf nicht passieren, dass nach einer Rückschiebung eine Person Opfer einer Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips wird.

Fall von Fahad K. – Rückschaffung nach Schweden trotz Schutzbedürfnis

Der Fall des Asylbewerbes Fahad K. zeigte vor wenigen Tagen exemplarisch, wie wenig die Dublin-II-Vereinbarungen dem Schutzbedürfnis von Flüchtlingen Rechnung tragen. Der junge Iraker wurde am 2. April 2009 mit einem Spezialflug nach Schweden ausgeschafft. Im Gegensatz zu Schweden schickt die Schweiz aufgrund der Sicherheitslage keine abgewiesenen Asylsuchenden in den Zentral- und den Südirak zurück.

Amnesty International fordert die Schweizer Regierung auf, Massnahmen zum Schutz von Fahad K. zu prüfen, falls Schweden ihn in den Irak zurückschicken sollte. Um sein Leben zu schützen, wäre auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen.

Im Irak hatte Fahad K. als Übersetzer für das US-Militär gearbeitet. Er wurde von bewaffneten islamistischen Gruppen als «Verräter» bedroht und musste das Land verlassen. Annähernd 300 Iraker, die wie Fahad K. als Übersetzer gearbeitet hatten, wurden bereits umgebracht

1 98 99 100 101 102 108