Geschlagen und eingesperrt – und dies soll jetzt legal werden
lmt. Das Parlament beriet in der Herbstsession über eine Änderung des Asylgesetzes. Künftig soll die vorübergehende Inhaftierung von Asylsuchenden eine gesetzliche Basis erhalten – auch für Minderjährige ab 15 Jahren. Diese Praktik führt bekanntermassen zu Missbräuchen durch private Sicherheitsfirmen in den Bundesasylzentren.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Asylverfahrens im März 2019 wurde das System dezentralisiert und es wurden Bundesasylzentren (BAZ) geschaffen. Im Januar 2020 vergab das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Mandat für die Sicherheitsdienstleistungen in den besagten Bundesasylzentren an private Unternehmen, namentlich an die Protectas AG und die Securitas AG. Seitdem häufen sich die Meldungen von Misshandlungen.