Nicht zurück in den Krieg

Gaston Kirsche. So wie in der Schweiz werden auch in Deutschland nicht alle Geflüchtete gleich behandelt. In Hamburg gibt es Ausreiseverfügungen gegen aus der Ukraine geflüchtete sogenannte Drittstaatler:innen, während  die ukrainische Saatsbürger:innen weiterhin im Land bleiben können.

«In Deutschland gibt es nicht wirklich eine Perspektive für uns», erklärt sichtlich enttäuscht Mohamed* aus Ghana, der in der Ukraine zwei Semester Maschinenbau studiert hat dem Autor. «Einige von uns kehren jetzt gerade in die Ukraine zurück.» Mohamed ist ein sogenannter Drittstaatler. Bevor Russland den offenen Krieg gegen die Ukraine begann, lebte und studierte er dort. Dann flüchtete er, und kam in der Hoffnung auf einen sicheren Zufluchtsort nach Hamburg. Aber ohne ukrainische Staatsangehörigkeit gilt für ihn nicht das sichere Bleiberecht für zwei Jahre. 

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