Juristischer Sieg im Kanton Zürich

sit. Das Verbot von Kundgebungen mit mehr als 15 Personen verstösst gegen die Bundesverfassung. So entschied das Verwaltungsgericht und gab somit einem breiten linken Bündnis Recht. Was dies konkret für die bereits ausgesprochenen Verzeigungen gegen Aktivist*innen bedeutet, ist noch offen.

In Zürich spielte sich ein wichtiger Kampf bereits vor dem 1.Mai ab, dessen vorläufigen Ausgang jedoch erst am 6.Mai bekannt wurde. «Wir bedauern, dass die Klärung für die 1.Mai-Aktionen in diesem Jahr zu spät kam und der 1.Mai unnötigerweise unter zu restriktiven Einschränkungen stattfinden musste.

Sie müssen Sich um den weiteren Inhalt lesen zu können. Sie können Sich hier registrieren.
Share

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.