Fokus auf das Strafrecht genügt nicht

sah. Seit 2012 steht die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe. Gemäss Bundesamt für Gesundheit sind in der Schweiz 15000 Frauen und Mädchen von Verstümmelung betroffen oder davon bedroht. Was tun?

Dass Berichte alleine nicht genügen, wissen wir schon lange. Am 25.November 2020 hat der Bundesrat seinen Bericht zur weiblichen Genitalbeschneidung in der Schweiz veröffentlicht. Doch jetzt müssen Taten folgen. Aber welche Massnahmen helfen? 2018 reichte die damalige Nationalrätin Natalie Rickli (SVP) das Postulat 18.3551 «Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen» ein.
Mit diesem Postulat wurde der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmelung geschützt werden können. Mit Hilfe eines Rechtsvergleichs mit anderen Ländern und der Analyse von deren Präventionsmassnahmen können Möglichkeiten gefunden werden, um erfolgreich tätig zu werden.

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